Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FoVo 12/2013, Pfändungsfreigrenzen unbeachtet lassen: die bevorrechtigte Pfändung nach § 850d ZPO

Pfändungsfreigrenzen steigen stetig … Hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, muss er grundsätzlich die zuletzt zum 1.7.2013 erhöhten Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO beachten. Zum 1.7.2015 wird es zu einer weiteren Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen kommen, weil zum 1.1.2014 erneut der steuerliche Grundfreibetrag ansteigt. Erhält er danach keine p...mehr

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FF 11/2013, Abtrennung eine... / 1 Gründe:

I. Der am 19.4.1963 geborene Antragsteller und die am 23.2.1961 geborene Antragsgegnerin heirateten am 27.3.1992. Aus der Ehe sind zwei Kinder, der am 20.9.1992 geborene Sohn P und die am 6.2.1994 geborene Tochter Q, hervorgegangen. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin trennten sich Mitte Januar 2009. Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.11.2010 forderte der Antragsteller d...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 26.6.2013 befasst sich mit einer Reihe von wichtigen Streitpunkten, die für die Praxis relevant sind. Diese sind insbesondere – das Vorliegen einer Beschwer bei Angriff des Ausspruchs der Scheidung im Rahmen eines Verbundverfahrens in der Beschwerde- und der Revisionsinstanz, – die Frage der Anwendbarkeit des ausländischen oder des inlä...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / a) Nachsteuerung in der Rechtsprechung

Nach einem ersten, vorsichtigen Hinweis auf eine bevorstehende Rechtsprechungskorrektur im Urteil vom 26. November 2008, wonach der Ehedauer gemäß der Begründung zum Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 2008 eine besondere Bedeutung zukomme,[36] hob der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. Mai 2009[37] schließlich deutlich hervor, dass § 1578b BGB nach dem Willen des Ges...mehr

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FF 11/2013, Abtrennung eine... / 2 Anmerkung

Zu den Voraussetzungen der Abtrennung einer Folgesache bei obstruktiver Verfahrensverzögerung bieten bei dieser Entscheidung sowohl der Sachverhalt wie auch die Entscheidungsgründe Anhaltspunkte für weitere Überlegungen. 1. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahre 2009. Die Ehefrau verlangt im Rahmen der Auskunftserteilung die Vorlage der Steuererklärung für 2008 und 20...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / a) Unterhaltsänderungsgesetz 1986

Die Ehedauer als Gradmesser für eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wurde erstmals mit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 eingeführt.[14] Damals wurden die §§ 1573 Abs. 5 und 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB geschaffen, denen zufolge der Unterhaltsanspruch "insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe" zeitlich oder der Höhe nach begrenzt werden konnt...mehr

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FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / c) Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Zu einem deutlichen Umschwung kam es erst durch eine Kehrtwendung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Der Grundstein hierfür wurde mit einem Urteil vom 12. April 2006 gelegt, in dem der Bundesgerichtshof judizierte, dass allein die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für oder gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs in d...mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Einführung

In der heutigen Gesellschaft gehören die zur Errichtung eines europäischen Binnenmarkts geschaffenen Grundfreiheiten unbestreitbar zum Alltag der Bürger der Europäischen Union. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Bürger sein Heimatland hinter sich lässt, um in einem anderen Land zu leben und/oder zu arbeiten. Da diese Entwicklung zugleich das Entstehen von Familien mit grenzü...mehr

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FF 10/2013, Ehescheidungen weiter rückläufig

Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind im Jahre 2012 179.147 Ehen geschieden worden. Dies sind 4,5 % weniger als im Vorjahr. Die meisten Ehescheidungen wies das Jahr 2003 auf mit 213.975, also 34.828 Ehescheidungen mehr als zehn Jahre später 2012. Von den 179.147 Ehescheidungen waren 143.022 minderjährige Kinder betroffen. Bei den Eheschließun...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 1. Der Zugewinn im Verbund – aus Sicht des Gläubigers i.d.R. ein Anwaltsregress!

Zu unterscheiden sind: Damit es überhaupt zur Fälligkeit einer Zugewinnausgleichsforderung kommt (§ 1378 Abs. 3 S. 1 BGB), muss der Güterstand beendet werden. Erst dann entsteht die Forderung und wird fällig. Der Berechnungszeitpunkt orientiert si...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 3. Kein Verzug bei Aufforderung zur Unzeit

Sofern außerhalb des Verbundes der Zugewinn verfolgt wird, muss darauf geachtet werden, dass die verzugsbegründende Mahnung nicht verfrüht erfolgt. Praxis-Beispiel Abwandlung 2 zum Beispielsfall: Der Zugewinn wird nicht im Verbund verfolgt. Kurz vor dem Verhandlungstermin in der Ehesache fordert die Ehefrau den Ehemann unter Fristsetzung auf, Auskunft über das Endvermögen zu e...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / Leitsatz

§ 16 Nr. 4 RVG ist in Beratungshilfeangelegenheiten nicht entsprechend anwendbar. Ausgehend von den im Rahmen der Gewährung der Beratungshilfe zu berücksichtigenden jeweiligen Lebenssachverhalten und deren Abgrenzbarkeit untereinander ist es angemessen, zwischen folgenden beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu unterscheiden und...mehr

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AGS 10/2013, Erfahrungen kosten; Oder: Richtig aufklären und Gebührenanspruch sichern!

Wir Anwälte sollten inzwischen wissen, dass unsere Gebührenansprüche nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur von einer einwandfreien juristischen Tätigkeit, sondern schon im Vorfeld von der ordnungsgemäßen Aufklärung der Mandanten über alle gebührenrechtlichen Details abhängen können. Das hat der BGH kürzlich in einer alltäglichen Fallkonstellation erneut entschieden: "Su...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 6. Fazit

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FF 10/2013, Endgehaltsbezog... / 2 Anmerkung

In diesem Verfahren hatte sich das OLG Celle nicht nur mit komplexen Fragen der betrieblichen Altersversorgung zu beschäftigten, sondern auch mit einigen bislang noch nicht entschiedenen verfahrensrechtlichen Fragen. Der von einer Partei gestellte Antrag auf "Neuberechnung des Versorgungsausgleichs" wurde vom Gericht zutreffend nicht als Antrag auf Durchführung eines Ausgleic...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg, insbesondere weil angesichts des BGH-Beschlusses v. 1.8.2012 – XII ZB 456/11, NJW 2012, 3100, der vom Bezirksrevisor herangezogene Senatsbeschl. v. 30.7.2012 – 11 WF 1138/12 = NJW 2012, 3735, nicht mehr aufrecht erhalten werden kann: 1. Anknüpfend an seine Entscheidungen vom 19.1.2011 – XII ZB 486/10, NJW 2011, 1451 sowie v. 17.1...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 5. Zinsen und Tenorierung im Verbundverfahren

Sofern der Zugewinn mit einem Zahlungsantrag im Verbund geltend gemacht wurde, ist nicht zweifelsfrei, ob das Gericht den Beschlusstenor dahingehend abfasst, dass Zinsen ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet werden. In einer bislang nicht veröffentlichen Entscheidung des OLG Köln[22] wird nämlich die Auffassung vertreten, dass ein Zinsanspruch auf den Zugewinna...mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 2. Zinsen als Verzugsschaden – eine fragwürdige Ausgangslage

Wird der Güterstand durch einen Scheidungs- oder einen Gestaltungsbeschluss zum vorzeitigen Zugewinnausgleich beendet, muss der Zugewinnausgleichsantrag möglichst umgehend gerichtlich verfolgt werden. Praxis-Beispiel Abwandlung 1 zum Beispielsfall: Das Scheidungsverfahren wurde ohne Verbundverfahren 2008 rechtskräftig erledigt. Sofort daran anschließend verlangt die Ehefrau un...mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung aus abgetretenem Recht die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte Vermögen des Antragsgegners. Die Ehe des Antragsgegners mit seiner früheren Ehefrau ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28.9.2011 – 131 F 5658/11 – seit dem 15.11.2011 rechtskräftig geschieden worden. Zu di...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Haben die geschiedenen Ehegatten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche durch eine vereinbarte Einmalzahlung abgefunden, kommt eine Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn nicht festgestellt werden kann, welcher Anteil der geleisteten Summe auf den Unterhalt entfällt (BGH, Beschl. v. 26.6.2013 – XII ZB 677/12). Die Aussetzung d...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / 5. Beratungshilfe

Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber die Chance nicht genutzt, die uneinheitliche Rechtsprechung dazu, wie viele Angelegenheiten in Trennungssachen, Scheidungs- und Scheidungsfolgensachen bei der Gewährung von Beratungshilfe anzunehmen sind, zu beenden und eine gesetzliche Regelung einzuführen. Es war zwar zunächst versucht worden, im Entwurf eine Regelung unterzubringen, ...mehr

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FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat keinen Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Ehefrau ein Anspruch auf Aufstockungs...mehr

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FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist deutscher Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) hat die tschechische Staatsangehörigkeit. Die Parteien schlossen im Juli 1994 in Prag die Ehe und siedelten später nach Deutschland über. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Im Juli oder Augu...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 1. Eröffnung des Verfahrens

Das gerichtliche Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen Sorge (genau genommen: zur erstmaligen Beteiligung des Vaters an der gemeinsamen Sorge)[23] nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB steht nicht miteinander verheirateten Eltern zur Verfügung, wenn die rechtliche Vaterschaft geklärt[24] und die Mutter Inhaberin der Alleinsorge ist.[25] Unter diesen Voraussetzungen steht...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Güterrecht

Art. 229 § 20 Abs. 2 EGBGB ist zur Vermeidung einer verbotenen echten Rückwirkung verfassungskonform dahin auszulegen, dass bei vor dem 1.9.2009 eingetretener Rechtskraft der Ehescheidung das alte Zugewinnausgleichsrecht auch dann anzuwenden ist, wenn das Verfahren zum Zugewinnausgleich erst nach dem 31.8.2009 eingeleitet wurde. Nehmen die Ehegatten vor der Eheschließung gem...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VI. Die Doppelfunktion des Pflichtteilsverzichts als Problem

Dieser Befund führt indes nun seinerseits zu nachfolgender Problematik. Die richterliche Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrags orientiert sich ausschließlich an den Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Während sich aber Regelungen über den nachehelichen Unterhalt in Eheverträgen stets auf den Scheidungsfall beziehen und nur dann ihre rechtliche Wirkung entfalten kö...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / III. Der hypothetische Parteiwille

Entscheidend ist daher zunächst, ob die Ehegatten den Pflichtteilsverzichtsvertrag auch dann geschlossen hätten, wenn sie von der Nichtigkeit ihrer ehevertraglichen Vereinbarungen gewusst hätten. In diesem Rahmen ist zu beachten, dass Ehevertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag grundsätzlich auf unterschiedlichen funktionalen Ebenen stehen. Während Erstgenannter – jedenfalls ...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VII. Die Doppelfunktion des Pflichtteilsverzichts als Lösung

Zur Lösung dieses Problems erscheint es zunächst verlockend, die Prüfung im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle danach zu unterscheiden, ob die Ehe durch Tod oder durch Scheidung beendet wurde.[28] Je nachdem könnte der Kontrollmaßstab der konkreten Entwicklung angepasst werden. Die Wirksamkeitskontrolle bezieht sich jedoch allein auf den Abschluss des Vertrags, mithin auf eine...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VIII. Ergebnis der Untersuchung

Die Nichtigkeit ehevertraglicher Bestimmungen, insbesondere eines darin enthaltenen Globalverzichts auf nachehelichen Unterhalt, infiziert nur den unterhaltsrechtlichen Teil eines mit ihnen im Zusammenhang vereinbarten Pflichtteilsverzichts, muss den erbrechtlichen Teil hiervon jedoch unbeeinflusst bestehen lassen.[31] Auf diese Weise kann einerseits dem hypothetischen Parte...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / V. Die unterhaltsrechtliche Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts

Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen erlischt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten gemäß § 1586 b Abs. 1 S. 1 BGB nicht mit dessen Tode, sondern geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich dabei gemäß § 1586 b Abs. 1 S. 3 BGB auf einen fiktiven (kleinen) Pflichtteil, der dem Berechtigten ...mehr

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Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind

Leitsatz Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ohne dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwie...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / II. Versorgungsausgleich nur auf Antrag

Bei der Scheidung ist der VA grundsätzlich von Amts wegen durchzuführen, so dass es eines Antrags regelmäßig nicht bedarf. Der VA unterliegt dem auf die Scheidung anwendbaren Recht. Wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist, findet er nur statt, wenn ihn das Heimatrecht eines Ehegatten kennt. Erfolgt die Scheidung im Hinblick auf die ROM-III-VO nach deutschem Recht, so führ...mehr

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AGS 07/2013, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Gegenstandswert des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 2. Alt. FamGKG auf 4.546,22 EUR festzusetzen. Die Festsetzung richtet sich nach § 50 FamGKG. Diese Norm enthält eine abschließende Regelung der Wertfragen in Versorgungsausgleichssachen (vgl. Hartmann, 42. Aufl., § 50 FamGKG, Rn 1). Es liegt weder ein Fal...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 5. Anrechte der Gegenpartei nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG

Verfügt die Gegenpartei über Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, so kann ein Ausgleich dieser Anrechte nicht im Wertausgleich bei der Scheidung, sondern nur schuldrechtlich im beiderseitigen Rentenalter erfolgen. Der Anwalt muss in diesem Fall darauf achten, dass seine Mandantin ihre geringeren inländischen Anrechte n...mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg; die angefochtene Entscheidung des LG Magdeburg beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts i.S.v. §§ 546, 547 ZPO analog. Insbesondere weist die Festsetzung der Gebühren zugunsten des Antragstelle...mehr

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FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich nicht möglich, soweit das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Kompensation des Nachteils durch Vermögensübertragungen während der Ehe und/oder anlässlich der Scheidung.[45] Immer dann, wenn kein ehebedingter Nachteil vorliegt und die zeitlich unbegrenzte Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnis...mehr

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FF 07/2013, Internationales Scheidungsrecht – einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich3. Auflage 2012, 127 Seiten, FamRZ-Buch 10, 39 EUR, Gieseking Verlag, ISBN 978-3-7694-1096-9 "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr." Was Dieter Henrich im Vorwort der zweiten Auflage des hier vorzustellende...mehr

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AGS 07/2013, Anspruch auf N... / 1 Aus den Gründen

Die Beteiligten sind inzwischen geschiedene Eheleute. Sie haben, beginnend während der Trennungszeit, ein Familienstreitverfahren über eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Entschädigung für die Nutzung des gemeinsamen Hauses, einen von ihr zu leistenden Gesamtschuldnerausgleich sowie die künftige Freistellung des Antragstellers von gemeinsamen Verbindlichkeiten geführt. ...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Eheverträge sind gerade für Verlobte interessant, die bereits praktische Erfahrungen mit den finanziellen Folgen einer Scheidung gemacht haben. Daher sind die Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung insbesondere bei einer erneuten Eheschließung frei, auf nacheheliche Rechte zu verzichten, soweit ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden und e...mehr

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FF 07/2013, Angemessener Le... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in der ersten Hälfte des Jahres in zwei Entscheidungen,[1] im Rahmen der Billigkeitsprüfung zur Begrenzung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs, erstmals mit einer für die Praxis äußerst bedeutsamen Problematik auseinandergesetzt. Es ging jeweils um die Frage, ob einem Ehegatten Nachteile i.S.d. § 1578b BGB dadurch entstanden sind, dass er,...mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden ist durch Berechtigungsschein des AG Beratungshilfe für die "Trennung, gegebenenfalls Ehescheidung nebst Trennungsfolgen" bewilligt worden. Die Beratungshilfe ist durch den Antragsteller in der Zeit vom 2.4. bis 14.5.2012 gewährt worden. Der Antragsteller hat mit drei Anträgen jeweils vom 14.5.2012 die Festsetzung seiner Vergütung beim AG beantragt, und zw...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 4. Wiederverheiratungsklausel

Eine schon klassische Hinweispflicht ist – vor allem bei gut aussehenden Mandantinnen – die Belehrung über die Wiederverheiratungsklausel, die in zahlreichen Versorgungsordnungen enthalten ist. Diese bedeutet, dass die geschiedene Ehefrau für den Fall der Wiederheirat ihre Anrechte aus der Versorgung des Ehemannes verliert. Dies gilt jedenfalls für Anrechte auf verlängerten ...mehr

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AGS 07/2013, Nicht durchgef... / Leitsatz

Ein Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich ist auch bei kurzer Ehedauer festzusetzen, wenn Anträge nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht gestellt worden sind. Die Festsetzung eines Verfahrenswerts ist schon deswegen geboten, weil in der Beschlussformel ausdrücklich festgestellt werden muss, dass der Wertausgleich bei der Scheidung nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht stattfindet...mehr

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AGS 07/2013, Verfahren nach... / 1 Sachverhalt

Maßgeblich für die Festsetzung des Verfahrenswertes im Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG ist § 50 FamGKG. Denn bei dem Verfahren handelt es sich um ein Versorgungsausgleichsverfahren i.S.v. § 111 Nr. 7 FamFG. Dies ändert sich auch nicht durch den Umstand, dass im Rahmen des Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen (OLG Schleswig, Beschl. v. 27.10.2011 ...mehr