Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Vereinbarung religiöser Kindererziehung

Rz. 216 Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Muster 7.67: Vereinbarung zu religiöser Kindererziehung Muster 7.67: Vereinbarung zu religiöser Kindererziehung Wir, (die Eheleute) A. und H.M., wollen am _________________________ in _________________________ heiraten. Wir wol...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / B. Vereinbarungen zu Beginn der Ehe (vorsorgende Eheverträge)

Rz. 49 Eheverträge, die vor Eingehung der Ehe oder während schon bestehender Ehe für die Ehezeit geschlossen werden, stellen eine "vorsorgende Regelung des Gesamtbereichs der ehelichen Lebensgemeinschaft … mit dem Ziel (dar), in Ausübung der gesetzlichen Dispositionsbefugnisse für die beteiligten Eheleute (Verlobte) eine sachgerechte individuelle Eheordnung zu gestalten".[63...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 23 Da das einstweilige Anordnungsverfahren als selbstständiges Verfahren gem. § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich ohne Bindung an ein Hauptsacheverfahren normiert ist, verweist § 51 Abs. 4 FamFG darauf, dass für die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens die allgemeinen Vorschriften gelten. Die Kosten des Eilverfahrens sind daher nicht Teil eines – gar nicht zwinge...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / C. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 232 Einigen sich Eheleute im Falle der Trennung voneinander über die Folgen des Scheiterns ihrer Ehe, werden Sie regelmäßig die Trennungs- und Scheidungsfolgen im Falle einer Einigung in gleicher Weise regeln, also Unterhalt für die Zeit nach Trennung und auch nach Scheidung festlegen, kindschaftsrechtliche Fragen nicht ausschließlich auf die Trennungszeit lösen und güte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Allgemeiner Eingangstext für eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 234 Der Eingangstext entspricht dem Text zum – vorsorgenden – Ehevertrag. In § 1 ist die unterschiedliche Ausgangslage kurz darzustellen. Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung § 1 Ausgangslage Wir haben am _________________________ vor dem Standesbeamten i...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der gerichtliche Antrag

Rz. 941 Der Antrag, mit dem nachehelicher Elementarunterhalt, Krankheits- und Altersvorsorgeunterhalt verlangt wird, lautet wie folgt: Muster 4.38: Gerichtlicher Antrag auf Zahlung von nachehelichem Elementar-, und Krankheits- und Altersvorsorgeunterhalt Muster 4.38: Gerichtlicher Antrag auf Zahlung von nachehelichem Elementar-, und Krankheits- und Altersvorsorgeunterhalt Es w...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Streit um Alleinsorge

Rz. 369 Im Streitfall ist dem Antrag gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist,[448] dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohle des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet. Der Antrag lautet wie folgt: Rz. 370 Muster 2.38: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlich...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Anspruchsvoraussetzungen nach § 1575 Abs. 2 BGB

Rz. 845 Während die Anwendung des § 1575 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen worden ist, setzt der Anspruch nach § 1575 Abs. 2 BGB grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder angemessene Berufserfahrung voraus.[960] Die Definition der darauf gegründeten Fortbildung und Umschulung wird abgeleitet von § 77 SGB III mit dem ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Zeitunterhalt

Rz. 397 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[316] Rz. 398 Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau ________________________...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / (3) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 11 §§ 1578 ff. BGB (Unterhaltsanspruch) In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat "Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem E...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 765 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[904] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer N...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung

Rz. 168 Muster 3.21: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Muster 3.21: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Sollte aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen der Ehegatte, der wegen Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 170 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Ausbildung

Rz. 184 Befindet sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Trennung in einer Berufsausbildung oder in einem Studium, so kann er dies fortsetzen, wenn die Ausbildung oder das Studium bisher im Einvernehmen mit dem anderen Ehegatten betrieben worden ist. Das Studium/die Berufsausbildung muss jedoch zielstrebig betrieben werden. Der Abschluss muss zu erwarten sein. Rz. 185 Es ist uner...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Das LPartG spricht in § 15 LPartG nur von Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ohne – wie im Eherecht – zwischen Aufhebung und Ehescheidung zu unterscheiden. Seit dem 1.1.2005 sieht das Gesetz allerdings in § 15 Abs. 2 LPartG auch die Möglichkeit der Aufhebung wegen eines Willensmangels unter Verweis auf § 1314 Abs. 2 Nr. 1–4 BGB vor. Die eingetragene Lebenspartnerschaft...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Anspruchsschreiben

Rz. 92 Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Sehr geehrter Herr _________________________, Auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens beziffern wir den Zugewinnausgleichsanspruch Ihrer Ehefrau wie folgt: Wie sich aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberstellung des von Ihnen ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Anpassungsfähige Anrechte

Rz. 116 Die Möglichkeit der Anpassung der Entscheidungen zum Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der Ehescheidung ist nach § 32 VersAusglG auf Anrechte aus den sogenannten Regelsicherungssystemen beschränkt, nämlich der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der öffentlich-rechtlichen berufsständischen oder vergleichbaren Versorgungen, der ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Auslandsbezug

Rz. 43 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Bewertung des Endvermögens

Rz. 110 Ebenso wie zum Anfangsvermögen können Eheleute bereits zu Beginn ihrer Ehe durchvertragliche Vereinbarung eine Bewertung des Endvermögens oder Teile desselben vornehmen. Da man noch nicht weiß, wann ggf. eine solche Vereinbarung zur Anwendung kommt, in wie viel Jahren man also eine Bewertung des Endvermögens vornehmen muss, wird man sich schlecht auf einen bestimmten ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 328 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[264] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein A...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 219 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 236 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Unt...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / A. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 1 Mit Beschluss des Bundestages vom 30.6.2017 und Zustimmung des Bundesrates vom 7.7.2017 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[1] für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[2] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Voraussetzungen gemeinsamer Sorge

Rz. 324 Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts ist:[374]mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Eigenverantwortung und Unterhaltsanspruch

Rz. 397 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, so dass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand seit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 [450] – unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche der Höhe und ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Bewertung des Endvermögens

Rz. 67 Ebenso wie zum Anfangsvermögen können Eheleute bereits zu Beginn ihrer Ehe durchvertragliche Vereinbarung eine Bewertung des Endvermögens oder Teile desselben vornehmen. Rz. 68 Da man noch nicht weiß, wann ggf. eine solche Vereinbarung zur Anwendung kommt, in wie viel Jahren man also eine Bewertung des Endvermögens vornehmen muss, wird man sich schlecht auf einen besti...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung Grundsätzen zu Pflege und Erziehung

Rz. 214 Zu Erziehungsgrundsätzen können Eheleute sowohl zu Beginn einer Ehe als auch bei Trennung und Scheidung Vereinbarungen treffen. Zu Beginn einer Ehe bieten sich Vereinbarungen über Erziehungsgrundsätze vor allem dann an, wenn – zukünftige – Eheleute unterschiedlichen Kulturkreisen entstammen und deshalb über einen Erziehungsstil einig werden müssen. Rz. 215 Eingeordnet ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 604 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch di...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 255 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[191] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[192] Rz. 256 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Verfügungsbeschränkungen, §§ 1365, 1369 BGB

Rz. 68 Grundsätzlich kann jeder Ehegatte mit seinem Vermögen verfahren, wie er es will. Eine Einwilligung des anderen Ehegatten ist weder zur Veräußerung noch zur schenkweisen Aufgabe des Eigentums erforderlich. Dies gilt allerdings nicht, wenn es um das Eigentum eines Ehegatten "im Ganzen" geht, also entweder das gesamte nahezu gesamte Vermögen veräußert werden soll, § 1365 ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 662 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1 – 3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB. Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder mus...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / e) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache

Rz. 78 Muster 5.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache Muster 5.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache An das Amtsgericht – Familiengericht – Aktenzeichen des Eheverfahrens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahr...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 337 Ein getrennt lebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 338 Übersteigt das Einkommen des...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Allgemeines Verfahren

Rz. 479 Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter eingeklagt werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger.[602] Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind,...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Berechnungsmethoden des Einkommensgefälles

Rz. 772 Bei den Methoden der Unterhaltsberechnung und damit der Feststellung des Unterhaltsgefälles wird danach unterschieden, welche Einkünfte die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben. Grundsätzlich unterscheiden sich die Methoden lediglich im Berechnungsweg, nicht jedoch im Ergebnis. Es wird unterschieden zwischen der Quotenmethode, der Differenzmethode sowie der Addi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 418 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[497] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf es allerdings nicht der exakten hälf...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Grundsätze zum Bestimmungsrecht

Rz. 35 Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus Unterhalt gewährt wird. Dabei muss auf die Belange des Kindes "gebotene Rücksicht" genommen werden. Rz. 36 § 1612 BGB regelt in Abs. 1 und 3 die Art der Unterhaltsgewährung, nämlich den Anspruch auf Barunterhalt und seine Ausnahmen sowie die Mo...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Streit um konkrete Ausgestaltung des Umgangs

Rz. 432 Generell stellen Konflikte zwischen Mutter und Vater einen entscheidenden Risikofaktor für die Entwicklung eines Kindes dar.[519] Dies gilt für zusammenlebende Familien ebenso wie für Trennungsfamilien. Mit der Trennung der Eltern ist aber regelmäßig ein – nicht zu bewältigender – Konflikt zwischen den Eltern verbunden, der zwar mit dem Kind nicht zusammenhängt, aber ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 113 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 114 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. Muster 7.25: Bewertung H...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Gewährung von Ausbildungsunterhalt

Rz. 81 Kinder trifft eine Ausbildungsobliegenheit,[81] Eltern trifft die Obliegenheit, Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen[82] und zwar im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen.[83] Geschuldet wird grundsätzlich auch lediglich eine einzige Ausbildung. Eltern sind nicht verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren, der sich das Kind anschließend unterziehen w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Antrag auf Aufhebung der Ehe

Rz. 77 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiell rechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Einheitlicher Unterhaltsanspruch

Rz. 407 Ungeachtet der Aufspaltung auf einzelne Tatbestände ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch prozessual zunächst immer ein einheitlicher Anspruch. Ein Beschluss umfasst im Zweifel alle Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB. Das gilt selbst bei abweisenden Beschlüssen. Ein im Unterhaltsverfahren unerörtert gebliebener Unterhaltstatbestand kann deshalb nur unter den besondere...mehr