Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Türkei / 3. Nachstellung nach dem Leben, Misshandlung und Ehrkränkung (Art. 162 türkZGB)

Rz. 79 Ein Ehegatte kann die Scheidung beantragen, wenn dieser durch den anderen am Leben bedroht, misshandelt oder in schwerwiegender Weise ehrkränkend behandelt wird (Art. 162 türkZGB).[104] Durch Verzeihen verliert die betroffene Partei ein späteres Klagerecht (Abs. 3). Das Klagerecht des Klageberechtigten entfällt nach sechs Monaten ab Kenntnis vom Scheidungsgrund, späte...mehr

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Litauen / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 32 Mit der Neugestaltung des ZGB im Jahre 2000 wurde ein neues Rechtsinstitut geschaffen, dessen Regelungen sich in den Art. 3.101 ff. ZGB finden: der Ehevertrag.[20] In einem Ehevertrag können die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten der Ehepartner während der Ehe sowie für den Fall einer Scheidung und Trennung geregelt werden. Im Einzelnen kann gem. Art. 3.104 Abs...mehr

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Polen / 3. Rechtsfolgen

Rz. 66 Nach Art. 61/4 § 1 FVGB hat die Trennung von Tisch und Bett grds. die gleichen Folgen wie eine Scheidung. Dies gilt jedoch nicht, sofern das Gesetz etwas anderes bestimmt. Die Unterschiede zur Scheidung sind folgende:mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Deutschland / b) Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Rz. 118 Für eine einvernehmliche Scheidung können die Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung etwa durch eine vollstreckbare Räumungsverpflichtung vertraglich geregelt werden, ebenso die Eigentumszuordnung hinsichtlich der Haushaltsgegenstände.[122]mehr

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Kroatien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 40 Das Scheidungsverfahren kann nach kroatischem Recht von beiden Eheleuten einvernehmlich oder auch von einem Ehegatten eingeleitet werden (Art. 50 Abs. 1 FamG). Auch ein Geschäftsunfähiger kann die Scheidung beantragen (Art. 50 Abs. 2 FamG). Die Scheidung kann jedoch während der Schwangerschaft und bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes vom M...mehr

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Österreich / e) Dauer und Kosten des Verfahrens

Rz. 124 Die Dauer des Verfahrens hängt sehr stark mit der Anzahl der Beweisanträge zusammen; bei ausführlichen Sachverständigengutachten und stark überlasteten Gerichten kann eine sechsmonatige Zeitspanne zwischen zwei Verhandlungsterminen durchaus vorkommen. Rz. 125 Im Allgemeinen setzen sich die Kosten eines Rechtsstreits aus den Gerichtskosten, den Kosten für die Rechtsanw...mehr

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Niederlande / 3. Umgangsrecht

Rz. 123 Sofern die Eltern sich nicht einvernehmlich über das Umgangsrecht einigen können, kann das Gericht diesbezüglich eine Entscheidung treffen. Jeder nicht mit der elterlichen Sorge betraute Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit seinem Kind und auf Informationen über sein Kind (Art. 8 EMRK und Art. 1:247 und 1:377a BW). Das Umgangsrecht ist folglich von de...mehr

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Belgien / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 143 Der nacheheliche Unterhalt, der in Art. 301 ZGB geregelt ist, ersetzt die eheliche Sorgepflicht ab dem Zeitpunkt, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Nach Abschaffung der Schuldscheidung (siehe Rdn 97 ff.) ist nunmehr die Bedürftigkeit eines Ehegatten das Ausgangskriterium für die Bewilligung und Festlegung des nachehelichen Unterhalts.[184] In Ermangelun...mehr

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Spanien / 1. Eheliche Abstammung

Rz. 122 Nach Art. 115 CC wird die eheliche Abstammung mütterlicher- und väterlicherseits gesetzlich bestimmt durch Eintragung der Geburt sowie zugleich auch der über die Eheschließung der Eltern oder durch rechtskräftiges Urteil. Als Kinder des Ehemannes werden aufgrund gesetzlicher Vermutung diejenigen angesehen, die nach erfolgter Eheschließung und vor Ablauf von 300 Tagen...mehr

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Slowakische Republik / 2. Ausländerrechtliches Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 66 Wer infolge der Ehe die slowakische Staatsangehörigkeit erworben hat (siehe Rdn 40), wird diese durch Scheidung nicht verlieren. Ein Staatsangehöriger des Drittstaates mit vorübergehendem Aufenthalt von mindestens drei Jahren zum Zwecke der Familienzusammenführung, dessen Ehe aufgelöst wird, muss binnen 30 Tagen nach der rechtskräftigen Ehescheidung einen Antrag auf Er...mehr

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Slowenien / III. Internationale Zuständigkeit

Rz. 51 Das Zuständigkeitsregime der Brüssel IIa-VO bzw. (ab 1.8.2022) der Brüssel IIb-VO ist grundsätzlich abschließend. Das autonome slowenische Recht kann jedoch gem. Art. 6, 7 Brüssel IIa-VO bzw. (ab 1.8.2022) gem. Art. 6 Brüssel IIb-VO ("Restzuständigkeit") beachtlich sein. Autonomes Recht: Hat der Beklagte zwar keinen ständigen Wohnsitz in Slowenien (Art. 48 Abs. 1 IPRG...mehr

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Rumänien / c) Folgen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe

Rz. 14 Die Nichtigkeit oder die Aufhebung der Ehe können nur durch gerichtliches Urteil festgestellt bzw. erklärt werden. Hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen den Ehegatten differenziert das Gesetz nicht danach, ob ein absoluter oder ein relativer Nichtigkeitsgrund vorliegt, sondern unterscheidet nach dem Kriterium der Gutgläubigkeit der Eheleute (Art. 304 ZGB). Danach wird...mehr

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Ukraine / I. Trennung

Rz. 59 Der Status des Getrenntlebens kann auf Antrag beider Ehegatten oder aufgrund der Klage eines der Ehegatten gerichtlich festgestellt werden, wenn ein Zusammenleben unmöglich oder von einem oder beiden Ehegatten nicht mehr gewünscht ist (Art. 119 Abs. 1 FGB). Der Status des Getrenntlebens endet mit der Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft oder aufgrund eines Ge...mehr

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Bulgarien / 4. Schenkungen

Rz. 94 Zuwendungen zwischen (künftigen) Ehegatten oder Dritter an einen (späteren) Ehegatten behandelt das Gesetz stets als Schenkungen, wenn sie während der Ehe oder im Hinblick auf die Eheschließung gemacht werden (Art. 55 FamKodex). Bei einer Ehescheidung können sie widerrufen und zurückverlangt werden, sofern es sich nicht um übliche, der Sitte entsprechende Schenkungen ...mehr

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Griechenland / 4. Ende, Ausschluss oder Beschränkung des Unterhalts

Rz. 88 Das Unterhaltsrecht erlischt, wenn der Berechtigte wieder heiratet oder mit jemand anderem dauernd in freier Vereinigung zusammenlebt. Das Recht auf Unterhalt erlischt nicht mit dem Tode des Schuldners, jedoch mit dem Tode des Gläubigers, außer wenn es sich um Zahlungen für die Vergangenheit oder schon zurzeit des Todes eingeklagte Forderungen handelt (Art. 1444 Abs. ...mehr

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Griechenland / 2. Name

Rz. 95 Die durch Art. 1388 Abs. 2 ZGB begründete Möglichkeit, in den gesellschaftlichen Beziehungen den Familiennamen des anderen zu führen oder ihn zu seinem eigenen hinzuzufügen (siehe Rdn 29), findet nach der Ehescheidung keine Anwendung. Die Vereinbarung der Ehegatten hat nach der Unwiderruflichkeit des Scheidungsurteils keine Geltung. Der Gebrauch des Namens eines Ehega...mehr

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Griechenland / 2. Vereinbarungen des Art. 1441 Abs. 3 ZGB

Rz. 98 Wie schon erwähnt, werden diese Vereinbarungen im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung zwischen den Ehegatten getroffen. Sie regeln das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und den Umgang mit ihnen. Der Vertrag ist schriftlich vorzulegen und wird vom Gericht bestätigt. Er gilt, bis eine gerichtliche Entscheidung nach Art. 1513 ZGB ergeht. Dagegen werden solche Verei...mehr

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Tschechische Republik / I. Trennung

Rz. 50 Eine Unterscheidung zwischen Trennung von Tisch und Bett und Ehescheidung war im tschechischen Recht von1950 bis 2013 nicht vorgesehen. Seit 1.1.2014 ist in § 691 BGB neu geregelt, wie die rechtlichen Auswirkungen sind, wenn die Ehegatten nicht zusammenleben und keine häusliche Gemeinschaft bilden. Auch in dieser Lage gilt die allgemeine Pflicht zwischen Ehegatten, si...mehr

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Ungarn / III. Ehegattenunterhalt

Rz. 156 Die gegenseitige Beistandspflicht kann auch nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft und nach der Ehescheidung bestehen bleiben. Eine Solidarität zwischen den früheren Ehegatten kann nach einer längeren Zeit von ihnen immer weniger erwartet werden, deshalb kann der nach fünf Jahren nach der Scheidung unterhaltsbedürftig gewordene frühere Ehegatte nur im besonderen Härte...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Trennungsunterhalt

Rz. 103 Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten mit der Scheidung (ÄktB 6:7). Jedoch kann das Gericht bestimmen, dass Unterhalt ausnahmsweise für eine kürzere Übergangszeit, in ganz krassen Härtefällen auf Lebenszeit, zu zahlen ist.[55] Die schwedischen Gerichte sind in diesen Fällen jedoch äußerst zurückhaltend. Das schwedische Recht geht vom Grund...mehr

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Bulgarien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 90 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge (Art. 125 Abs. 1 FamKodex), ferner die gesetzliche Vertretung des Kindes (Art. 129 Abs. 1 FamKodex). Sie steht den Eltern gemeinsam zu, kann aber von jedem Elternteil allein ausgeübt werden (Art. 123 Abs. 1 S. 1 FamKodex). Bei Meinungsverschiedenheiten über ihre Ausübung kann wahlweise ein Mediator eingesch...mehr

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Polen / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 116 Der Ehegatte des Erblassers ist von der Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschuldens des Ehegatten die Scheidungsklage eingereicht hat und das Scheidungsbegehren begründet gewesen ist (Art. 940 § 1 ZGB). Der Ausschluss von der Erbfolge tritt nicht ipso iure ein, sondern nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung. Die Entscheidung kann jeder he...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Vermögensrechtliche Folgen

Rz. 77 In vermögensrechtlicher Hinsicht führt die Ehescheidung zur Aufteilung desjenigen Vermögens, das zum sog. ehelich Erworbenen zählt, wobei diese Aufteilung nach der Intention des Gesetzgebers von den Ehegatten primär durch Vertrag vorgenommen werden sollte (Art. 255 Abs. 1). Können sich die Ehegatten über diese Aufteilung nicht einigen, so kann das Gericht die Aufteilu...mehr

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Frankreich / 10. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 204 Der Ehegatte ist kraft Gesetzes erbberechtigt, jedoch nur in Ausnahmefällen pflichtteils- bzw. noterbberechtigt.[96] Das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht entfällt mit der rechtskräftigen Ehescheidung, nicht bereits mit der Rechtshängigkeit des Verfahrens. Gleiches gilt im Zweifel für letztwillige Verfügungen zugunsten des Ehegatten (Art. 265 Abs. 2 CC). Haben s...mehr

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Griechenland / 1. Kindesunterhalt

Rz. 94 Für den Kindesunterhalt bildet Art. 1489 Abs. 2 ZGB die zentrale Vorschrift, nach der die Eltern, jeder nach Maßgabe seiner Möglichkeiten,[144] zum Unterhalt ihres Kindes gemeinsam verpflichtet sind. So richtet sich der Kindesunterhalt nach den allgemeinen Vorschriften über den Verwandtenunterhalt (Art. 1485 ff. ZGB – Unterhalt von Gesetzes wegen). Der Unterhaltsanspr...mehr

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Österreich / 1. Gemeinsame Obsorge ex lege bei Abschluss einer Vereinbarung über die hauptsächliche Betreuung

Rz. 190 Im Falle einer Scheidung bleibt die Obsorge beider Eltern ex lege aufrecht (§ 179 Abs. 1 ABGB), allerdings nur schwebend. Um sie weiterhin aufrecht zu erhalten, müssen die Eltern binnen angemessener Frist nach der Scheidung vor Gericht eine Vereinbarung darüber schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 179 Abs. 2 ABGB). Einigen die Eltern s...mehr

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Griechenland / III. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 91 Die elterliche Sorge verheirateter Eltern ist gemeinsam auszuüben. Es handelt sich um Pflicht und Recht beider Eltern (Art. 1510 Abs. 1 ZGB). Das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind bleibt auch nach der Scheidung der Eltern unberührt. Allerdings wird die Ausübung der elterlichen Sorge vom Gericht geregelt (Art. 1513 Abs. 1 ZGB). Angesichts dieser Regelung...mehr

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Tschechische Republik / 5. Elterliche Sorge

Rz. 95 Die gerichtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten der Eltern zu ihren Kindern im Vorfeld einer Scheidung kann durch eine Vereinbarung der Ehegatten ersetzt werden. Die Eltern können über die Ausübung der elterlichen Sorge sowie über weitere Kindesangelegenheiten (Umgangsrecht, Kindesunterhalt u.Ä.) eine einvernehmliche Regelung erzielen. Soweit die Vereinbar...mehr

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Ungarn / b) Anerkennungsverfahren

Rz. 135 Es gilt der Grundsatz der ipso iure Anerkennung, [121] mit der Möglichkeit eines (fakultativen) gerichtlichen Anerkennungsverfahrens (siehe dazu Rdn 113). Rz. 136 Besondere Vorschriften sind immerhin für den Fall vorgesehen, wenn die in einer Ehesache erlassene ausländische Entscheidung vor dem Standesamt geltend gemacht wird. Wird eine ausländische Entscheidung im Ver...mehr

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Finnland / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 24 Das finnische Recht sieht die Möglichkeiten eines Ehevertrages vor.[14] Die Gestaltungsbreite ist jedoch – verglichen mit dem deutschen Recht – sehr gering. Die Ehegatten können lediglich das dem Ehegattenanteilsrecht unterliegende Vermögen sowie jenes Vermögen, welches sie zukünftig erwerben, ganz oder zum Teil vom Ehegattenanteilsrecht ausnehmen oder ihr freies Verm...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Außergerichtliches Verfahren

a) Allgemeines Rz. 181 Das Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 bietet Ehegatten zwei neue außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsverfahren: die anwaltsunterstützte Trennungs-/ oder Scheidungsvereinbarung und die Erklärung der Trennung oder Scheidung gegenüber dem Standesbeamten. Sie sollen die Trennungs- und Scheidungsverfahren in Italien vereinfachen und beschleunigen. Nun kö...mehr

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Litauen / I. Gerichtliche Trennung

Rz. 41 Im ZGB ist das Rechtsinstitut des Getrenntlebens vorgesehen (Separation).[26] Es kann ein Antrag auf Trennung durch einen oder beide Ehepartner bei Gericht gestellt werden (Art. 3.73 ZGB). Soweit (gemeinsame) Kinder vorhanden sind, richten sich die richterlichen Anordnungen vorrangig nach deren Wohl. Das Gericht hat beim Trennungsurteil anzuordnen, bei welchem Ehepart...mehr

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Türkei / 3. Anerkennungsverfahren

Rz. 107 Das Anerkennungsverfahren ist im türkIPRG nicht eindeutig geregelt. Jedoch besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine Feststellungsklage (Tesbit Davası) handelt und wie das Vollstreckungsverfahren (Art. 39 Abs. 1 türkIPRG) gemäß den Vorschriften über das "einfache Prozessverfahren"[137] zu erfolgen hat. In die Klageschrift müssen Name und Anschrift des Beklagte...mehr

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Tschechische Republik / a) Kindesunterhalt

Rz. 96 Die Ehegatten können die Höhe des Kindesunterhalts einvernehmlich regeln. Treffen sie im Vorfeld der Scheidung keine Vereinbarung, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden (§ 755 Abs. 3 BGB). Vereinbarungen der Eltern, die einen Elternteil von der Unterhaltspflicht befreien, sind dem Kind gegenüber unwirksam. Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kan...mehr

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Polen / 2. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 120 Die Ehegatten können den Unterhalt durch Vertrag regeln (vgl. Art. 138 FVGB); der Inhalt des Vertrages muss jedoch mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen.[112] Unterhaltsverträge können daher nur die Modalitäten der Leistung regeln, nicht aber die Unterhaltspflicht also solche, da diese kraft Gesetzes entsteht und zwingendes Recht ist. Aus diesem Grund ist ...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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Schweiz / b) Eheungültigkeit

Rz. 6 Eine Ehe im Rechtssinne kann einzig aus den im Gesetz abschließend erwähnten Gründen für ungültig [13] erklärt werden.[14] Bigamie, die dauernde Urteilsunfähigkeit eines Ehegatten, Verwandtschaft, die ausländerrechtliche Scheinehe, die Zwangsehe sowie grundsätzlich auch die Minderjährigkeit eines Ehegatten begründen einen unbefristeten Ungültigkeitsgrund (Art. 105 ZGB)....mehr

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Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 77 Nach luxemburgischem Erbrecht ist der überlebende Ehegatte nicht Pflichterbe seines vorverstorbenen Partners. Die Frage des Pflichtteilsrechts stellt sich somit nicht für geschiedene Ehegatten. Hingegen ist der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe seines vorverstorbenen Gatten. Er verwirkt dieses Recht aber durch die Scheidung. Dieser Erbschaftsverlust gilt erst, we...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Scheidungsunterhalt

Rz. 298 Die in den einzelnen Ländern unterschiedlichen Lebenshaltungskosten werden grundsätzlich nicht auf kollisionsrechtlicher Basis berücksichtigt, sondern auf sachrechtlicher Ebene bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit und des Unterhaltsbedarfs länderspezifisch eingerechnet.[383] Rz. 299 Für die Bestimmung des Scheidungsunterhalts gelten die Art. 3 und 5 HUntProt (vgl...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist das ererbte und das durch Geschen...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Pension Sharing Orders

Rz. 71 Die Möglichkeit der Pensionsteilung wurde durch den Welfare Reform and Pensions Act 1999 in die ss. 21A, 24A-D des MCA 1973 integriert. Mit den pension sharing orders können die zum Zeitpunkt der Scheidung bestehenden Anwartschaften bei den meisten – vom Gesetz näher definierten – privaten und staatlichen Pensionssystemen unmittelbar geteilt werden. Das Gericht bestim...mehr

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Griechenland / 1. Voraussetzungen

Rz. 43 Im griechischen Recht ist die Trennung von Tisch und Bett (separatio quodam mensam et torum) nicht bekannt. Demzufolge können die Ehegatten ihre Ehe entweder aufrechterhalten oder sich scheiden lassen. Das Getrenntleben der Ehegatten wird in Art. 1391–1395 ZGB geregelt. Diese Vorschriften enthalten jedoch keine gesetzlichen Bestimmungen des Begriffs "Getrenntleben".[7...mehr

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Frankreich / 4. Andere Scheidungsarten

a) Vorverfahren, Anwaltszwang Rz. 218 Bei den anderen Formen der gerichtlichen Scheidung muss zunächst eine Art Vorverfahren durchgeführt werden. Hierzu ist nach Art. 251 CC, 1106 CPC über einen Rechtsanwalt bei Gericht ein einleitender Schriftsatz einzureichen. In diesem werden die Scheidungsgründe und die Art der begehrten Scheidung nicht angegeben. Im Einleitungsschriftsat...mehr

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Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 56 Gemäß Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 65 RentenG (siehe Rdn 32) hat der geschiedene Ehegatte dann Anspruch auf Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn ihm durch Gerichtsentscheidung ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem rentenversicherten ehemaligen Ehegatten zugesprochen wurde. Beim Tod des Ehegatten tritt in diesen Fällen also der Anspruch auf Familienrente an ...mehr

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Frankreich / aa) Allgemeines

Rz. 79 Gemäß Art. 1441 CC wird der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, gerichtliche Verschollenheitserklärung, Scheidung, Trennung von Tisch und Bett, gerichtliche Anordnung der Gütertrennung oder vertragliche Änderung des Güterstandes aufgelöst. Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach Beendigung des Güterstandes ist in Art. 1467–1491 CC geregelt. Diese...mehr

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Tschechische Republik / VIII. Scheidungsverfahren

Rz. 101 Die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zeit nach der Scheidung nebst Kindesunterhalt sowie etwaiger weiterer, hiermit zusammenhängender Fragen, wie z.B. Umgangs- und Besuchsrecht, ist Gegenstand eines eigenständigen gerichtlichen Verfahrens nach § 452 des Gesetzes Nr. 292/2013 GBl., das dem Scheidungsverfahren vorgeschaltet sein muss (siehe Rdn 55). ...mehr

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Portugal / 2. Ehewohnung

Rz. 89 Die Ehewohnung unterfällt auch während des Scheidungsverfahrens, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, den Bestimmungen über die allgemeinen Ehewirkungen. So kann die im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehende Wohnung – unabhängig vom vereinbarten oder zwingenden Güterstand – nur mit Zustimmung beider belastet oder veräußert werden (Art. 1682-A A...mehr

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Polen / VIII. Verfahren

Rz. 127 Über die Scheidung selbst und über die Scheidungsfolgen soll grundsätzlich im Verbund verhandelt und entschieden werden (siehe Rdn 76).mehr