Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Die Scheidungsarten in der Praxis

Rz. 47 Die häufigste Scheidungsart war vor der Reform von 2018 die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis. Diese wurde fast immer in Anspruch genommen, wenn die gesetzlichen Vorgaben (Mindestehedauer, Mindestalter der Eheleute) erfüllt waren und wenn die Ehegatten sich über die materiellen Auswirkungen ihrer Scheidung einigen konnten. Die Scheidung nach dem Zerrüttungspri...mehr

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Tschechische Republik / 3. Härteklausel

Rz. 54 Trotz nachgewiesener Zerrüttung der Ehe kann diese nicht geschieden werden, wenn die Scheidung im Widerspruch zum Interesse gemeinschaftlicher minderjähriger Kinder stünde (§ 755 Abs. 2 lit. a BGB). Dies kann z.B. bei behinderten Kindern der Fall sein. Desgleichen kann die Ehe nicht geschieden werden, wenn den Ehegatten, der an der Zerrüttung der Ehe keinen überwiegen...mehr

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Frankreich / 5. Schadensersatz in Härtefällen

Rz. 197 In Härtefällen kann gem. Art. 266 CC einem Ehegatten Schadensersatz zugesprochen werden, um besondere Härten auszugleichen, die er gerade aufgrund der Eheauflösung erleidet, wenn die Scheidung wegen Zerrüttung der Lebensgemeinschaft ausgesprochen wird und er Beklagter der Scheidung war, oder wenn die Scheidung wegen alleinigen Verschuldens des anderen ausgesprochen w...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Klageverfahren

Rz. 45 Widerspricht der Antragsgegner der Scheidung oder lehnt der Richter am Family Court (ausnahmsweise) die Scheidung im Spezialverfahren ab, kann der Antragsteller sein Scheidungsgesuch im Wege der streitigen Klage weiterverfolgen. Der Richter am Family Court kann dafür das Verfahren von sich aus oder auf Antrag an den High Court abgeben, ist mittlerweile dazu aber nicht...mehr

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Schweiz / II. Scheidungsverfahren

Rz. 93 Für die Durchführung der Scheidung ist das Gericht am Wohnsitz des einen oder anderen Ehegatten zwingend örtlich zuständig (Art. 23 Abs. 1 ZPO). Die sachliche und funktionelle Zuständigkeit richtet sich nach kantonalem Recht (Art. 4 Abs. 1 ZPO). Rz. 94 Je nachdem, ob sich die Ehegatten über die Scheidung einig sind oder nicht, stehen ihnen zwei Wege offen: die Scheidun...mehr

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Rumänien / 1. Name

Rz. 119 Über den nach der Scheidung zu führenden Namen der geschiedenen Ehegatten entscheidet das Gericht zur gleichen Zeit mit der Entscheidung über die Scheidung. In der Regel kehrt der geschiedene Ehegatte, der während der Ehe den Namen des anderen Ehegatten getragen hat, zu dem ursprünglichen Namen zurück, aber die zu scheidenden Ehegatten haben die Möglichkeit, sich dar...mehr

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Dänemark / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 118 Die Brüssel IIa-Verordnung [75] gilt für Dänemark nicht.[76] Hingegen hat Dänemark mit Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zwischen der EG und dem Königreich Dänemark über die gerichtlichen Zuständigkeiten und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen am 19.10.2005 völkerrechtlich vereinbart,[77] dass die EuGGVO (Brüssel I-VO) auch für u...mehr

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Griechenland / 2. Die speziellen Unterhaltsvoraussetzungen

Rz. 82 Außer der allgemeinen Voraussetzung der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten sieht das Gesetz einige spezielle Unterhaltsvoraussetzungen vor: Rz. 83 Alters- und Krankheitsunterhalt (Art. 1442 Nr. 1–4 ZGB). Unterhaltsberechtigt ist der geschiedene Ehegatte, dermehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Zuständigkeit für die Durchführung des Versorgungsausgleichs

Rz. 256 Eine internationale oder europäische Norm über die internationale gerichtliche Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich gibt es nicht. Insbesondere findet die EUGüVO gem. Art. 1 Abs. 2 lit. f EUGüVO auf den Versorgungsausgleich und vergleichbare Rechtsinstitute keine Anwendung. Daher ergibt sich die internationale Zuständigkeit für die Durchführung des Versorgungsa...mehr

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Polen / 1. Voraussetzungen

Rz. 64 Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 61/1 § 1 FVGB); im Gegensatz z...mehr

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Portugal / 1. Zuständigkeiten

Rz. 68 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung mit dem Einvernehmen über die Detailregelungen fällt seit der Gesetzesverordnung Nr. 272/2001, mit Wirkung ab dem 1.1.2002, in die ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten (Conservatórias do Registo Civil).[69] Zuständig ist ein Standesamt nach Wahl der Ehegatten. Dabei sind die Ehegatten nach Eingang des Scheidungs...mehr

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Polen / b) Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens

Rz. 72 Eine Scheidung darf nicht den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zuwiderlaufen (Art. 56 § 2 Alt. 2 FVGB). Dadurch soll der rechtsmissbräuchlichen Scheidung vorgebeugt werden. Hauptanwendungsfall ist eine Scheidung, die für den anderen Ehegatten zu einer von ihm nicht verschuldeten schwerwiegenden Unbill führen würde,[68] insbesondere bei schwerer Krankh...mehr

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Belgien / a) Scheidungsvereinbarungen

Rz. 125 Ehegatten, die ein einverständliches Scheidungsverfahren durchzuführen beabsichtigen, müssen zunächst die Modalitäten der Scheidung unter sich aushandeln und in einem Scheidungsvertrag [160] festlegen. Grundsätzlich gilt diesbezüglich das Prinzip der Willensfreiheit, vorbehaltlich der Vereinbarungen in Bezug auf etwaige Kinder.[161] Rz. 126 Die Scheidungsvereinbarungen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Anwendung deutschen Rechts von Amts wegen

Rz. 288 Nachdem nunmehr der Versorgungsausgleich durch ein deutsches Gericht nur noch nach deutschem Recht durchgeführt werden kann (sog. Exklusivnorm), stellt sich für den Rechtsanwender nicht mehr die Frage, nach welchem Recht der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, sondern es gilt allein festzustellen, ob deutsches Recht anwendbar ist oder nicht. Ausgangspunkt ist die...mehr

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Österreich / b) Verträge über einen allfälligen Scheidungsunterhalt im Vorhinein

Rz. 220 Den Ehegatten steht es nach § 80 EheG frei, über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung der Ehe Vereinbarungen zu treffen. Nach h.M. ist dies – zeitlich gesehen – nicht erst im Zusammenhang mit einer Scheidung möglich, sondern schon bei Eingehen oder im Laufe der Ehe und sogar schon vor Eheeingehung.[339] Eine solche Vorwegvereinbarung unterliegt keine...mehr

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Portugal / I. Gemeinsame Aspekte

Rz. 76 Der Wegfall des Verschuldensprinzips im portugiesischen Scheidungsrecht hat zugleich Auswirkungen, d.h. entsprechende Änderungen, für die Scheidungsfolgen. Die gesetzliche Regelung über die "Wirkungen der Scheidung" findet sich in den Art. 1788–1793 CC. Grundsätzlich treten die Rechtsfolgen der Scheidung mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils ein. Die verm...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Anerkennung nach bilateralen Abkommen

Rz. 314 Bei der Anerkennung sind grundsätzlich bilaterale Abkommen über die Anerkennung vorrangig zu beachten. Die meisten dieser Abkommen bestehen zu EU-Mitgliedstaaten und sind daher zwischenzeitlich durch die Brüssel IIa-VO überlagert worden.[397] Anderes gilt allein für das Abkommen mit der Schweiz vom 2.11.1929[398] und mit Tunesien vom 19.7.1966.[399] Freilich geht die...mehr

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Tschechische Republik / 2. Zerrüttungsvermutung

Rz. 52 Um den Eheleuten zu ersparen, dem Gericht die Gründe für die Zerrüttung ihrer Ehe darzulegen und nachzuweisen, sieht § 756 BGB die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vor, erfolgt eine Prüfung und Feststellung der Zerrüttungsgründe durch das Gericht nicht. Für eine einvernehmliche Scheidung müssen fo...mehr

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Türkei / IX. Erbrecht des geschiedenen Ehegatten

Rz. 164 Art. 181 Abs. 1 türkZGB lautet: "Geschiedenen Ehegatten steht im Verhältnis zueinander kein gesetzliches Erbrecht zu, sie können aus Verfügungen von Todes wegen, die sie vor der Scheidung errichtet haben, keine Ansprüche ableiten, sofern aus der Verfügung nicht das Gegenteil hervorgeht." Dieser Bestimmung wurde ein zweiter und aus meiner Sicht etwas problematischer A...mehr

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Rumänien / V. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 117 Eine weitere grundlegende Änderung hat die ZGB-Novelle in Bezug auf die Verteilung der elterlichen Sorge gebracht. Im Gegensatz zu der vorigen Regelung, nach der nur ein Elternteil die elterliche Sorge nach der Scheidung ausübte, lautet die gegenwärtige Regel, dass die Kindeseltern nach der Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben (Art. 397 ZGB). Nur in Ausna...mehr

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Türkei / 5. Verlassen der ehelichen Wohnung (Art. 164 türkZGB)

Rz. 81 Der in der ehelichen Wohnung verbleibende Ehegatte kann die Scheidung wegen Verlassens der ehelichen Wohnung beantragen, wenn der andere Ehegatte die Wohnung seit mindestens sechs Monaten in der Absicht verlassen hat, um sich den ehelichen Pflichten zu entziehen, oder ohne einen triftigen Grund nicht in diese zurückkehrt. Außerdem wird angenommen, dass derjenige Ehepar...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Spezialverfahren

Rz. 44 Ist der Antragsgegner mit der Scheidung einverstanden oder antwortet er nicht auf den Antrag, kann die Scheidung weiter im Spezialverfahren behandelt werden. In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl aller Fälle in diesem eher administrativen Verfahren behandelt, auch wenn der Antragsgegner eigentlich keine Scheidung wünscht. Grund dafür ist, dass die Beteiligten ...mehr

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Türkei / 2. Voraussetzungen der Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils im türkischen Recht

Rz. 101 Für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das türkische Gericht müssen die in Art. 54 türkIPRG vorgesehenen Vollstreckungsvoraussetzungen – außer lit. a und d – erfüllt sein (Art. 58 Abs. 1 türkIPRG). Das bedeutet konkret: Rz. 102 aa) Das Urteil darf keinen Gegenstand betreffen, der in die ausschließliche Zuständigkeit der türkischen Gerichte fäl...mehr

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Rumänien / I. Allgemeines

Rz. 57 In Rumänien war die Scheidung auch in der Vergangenheit nicht Gegenstand eines Verbotes, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die Orthodoxe Kirche die Ehe nicht als unauflöslich betrachtet. Allerdings waren unter dem kommunistischen Regime die Voraussetzungen sehr streng geregelt, so dass das Gericht nur im Falle eines offensichtlichen Scheiterns der Ehe die Sc...mehr

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Spanien / 7. Dauer und Kosten

Rz. 90 Seit der Reform des Scheidungsrechts lässt sich zur Dauer von Scheidungsverfahren sagen: Unter altem Recht waren langwierige Scheidungsverfahren mit einer Dauer von über zwei Jahren fast der Normalfall. Die gesetzgeberische Intention bei der Neuregelung lag gerade darin, die Verfahrensdauer drastisch zu verkürzen. Allein aufgrund der neuen gesetzlichen Mindest-"Warte"...mehr

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Tschechische Republik / 2. Bedürftigkeit

Rz. 76 Der Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn der geschiedene Ehegatte nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und diese Unfähigkeit ihren Ursprung in der Ehe oder im Zusammenhang mit der Ehe hat. Dies ist insbesondere der Fall bei Pflege minderjähriger Kinder oder bei alters- oder krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit. Bei Pflege minderjähriger Kinder wird in d...mehr

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Spanien / II. Trennung

Rz. 55 Die gerichtliche Trennung ist geregelt in den Art. 81–84 CC. Nach wie vor ist die Trennung unabhängig von der Form der Eheschließung möglich, also sowohl bei der zivilen Ehe als auch bei der in religiöser Form geschlossenen Ehe (Art. 81 vor Nr. 1 CC). Im Übrigen aber sind die Normen durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 vom 8.7.2005 (siehe Rdn 3 f.) grundlegend geändert ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 3. Eheverträge, Geschenke, Verfügungen über Grundstücke

Rz. 51 Ebenso wie von Ehegatten eingegangene Rechtswahlverträge sind auch Eheverträge und Geschenke zwischen Eheleuten, die zur Zeit der Vornahme der Rechtshandlung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden hatten, registrierungspflichtig. Was in Schweden in einem Ehevertrag (äktenskapsförord) geregelt werden kann, ist im 7. Kapitel des EheG (Äktenskapsbalk) geregelt. Durch ...mehr

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Frankreich / Literaturtipps

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Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Zuständigkeit für die güterrechtliche Auseinandersetzung

Rz. 253 Die Brüssel IIa-VO gilt hier nicht, da diese nur die Ehescheidung, außer der Verteilung der elterlichen Sorge aber keine Scheidungsfolgesachen erfasst. Auch die Brüssel I-VO gilt gem. ihrem Art. 1 Abs. 2 lit. a ausdrücklich nicht für "die ehelichen Güterstände". Damit kann insoweit weiterhin auf die autonomen Zuständigkeitsnormen des FamFG zurückgegriffen werden.[339...mehr

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Niederlande / 1. Pensionseinspruch

Rz. 116 Gegen einen einseitigen Antrag auf Ehescheidung kann Einspruch wegen einer allfälligen Pension (Hinterbliebenenrente) erhoben werden. Dies ist in Art. 1:153 BW geregelt. Würde als Folge der beantragten Ehescheidung eine bestehende Aussicht auf Auszahlung an den anderen Ehegatten im Todesfall des Ehegatten, der den Antrag gestellt hat, verloren gehen oder in beträchtl...mehr

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Ukraine / IV. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 90 Nach Rechtskraft der Ehescheidung konnte die Ehe nach der bis 2006 geltenden Rechtslage[38] auf Antrag der geschiedenen Ehegatten vom Gericht wiederhergestellt werden, wenn keiner von ihnen eine neue Ehe eingegangen ist (Art. 117 FGB a.F.). Aufgrund des Wiederherstellungsurteils wurde die standesamtliche Eintragung der Ehescheidung gelöscht und eine neue Heiratsurkund...mehr

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Österreich / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 222 Die Wirkungen einer Ehescheidung sind nach dem Ehewirkungsstatut (Rdn 76 ff.) im Zeitpunkt der Ehescheidung zu beurteilen (§ 20 i.V.m. § 18 IPRG). Als Scheidungszeitpunkt gilt der Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz.[342] Zu beachten ist allerdings, dass etliche Scheidungsfolgen gesondert anzuknüpfen sind, wie namensrechtliche Folgen nach ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Allgemeines

Rz. 59 Das FamG FBiH 2005 folgt dem Zerrüttungsprinzip. In Art. 41 ist festgelegt, dass eine Ehe dann geschieden werden kann, wenn die ehelichen Verhältnisse "schwer und dauernd zerrüttet" sind. Anders als im deutschen Recht gibt es jedoch keine Trennungsdauer, die eine Zerrüttungsvermutung begründet. Da das Getrenntleben als solches somit keine ausdrücklich benannte Scheidu...mehr

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Slowenien / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 67 Grundsätzlich behalten die geschiedenen Ehegatten den bei der Eheschließung gewählten Namen (Art. 17 Abs. 1 PersonennameG). Der Ehegatte, der bei der Eheschließung seinen Namen geändert hat, kann innerhalb von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären, dass er seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen möchte (Art. 17 Abs. 2 PersonennameG).[98...mehr

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Dänemark / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, Verfahren, internationale Zuständigkeit

Rz. 156 Maßgeblich für die Behandlung von Ehesachen und damit zusammenhängender Unterhaltsprobleme ist ausschließlich die lex fori. Den Parteien kommt keine Rechtswahlmöglichkeit zu.[109] Prozessuale Besonderheiten gelten, wenn einer der Ehegatten keinen Aufenthalt im Inland hat. Trotz der grundsätzlichen Anerkennung ausländischer Ehescheidungen (siehe Rdn 123) folgt daraus ...mehr

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Tschechische Republik / 3. Staatsangehörigkeit und Bleiberecht

Rz. 88 Die Ehescheidung hat keine Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit. Diese geht nur durch Aufgabeerklärung oder durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit aufgrund ausdrücklicher Willenserklärung verloren. Ist der geschiedene Ehegatte Bürger eines Mitgliedstaates der EU, kann er sich jederzeit in der Tschechischen Republik aufhalten, ohne dass er hierzu einer Gene...mehr

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Bulgarien / 1. Güterrecht

Rz. 100 Vermögensrechtliche (Auseinandersetzungs- und Ausgleichs-)Ansprüche im Zusammenhang einer Scheidung sind güterrechtlich zu qualifizieren (Art. 79 Abs. 3 bzw. Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 oder 2 IPRGB).[102]mehr

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Deutschland / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 105 Der Ehevertrag kann – und wird in der Praxis häufig – bereits vor der Ehe geschlossen und entfaltet dann Rechtswirkungen erst mit der Eheschließung. Möglich ist es aber auch, den Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt während der Ehe zu schließen (vgl. § 1408 Abs. 1 BGB). Scheidungsvereinbarungen dienen definitionsgemäß der Regelung einer konkret bevorstehenden Scheidung und ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Rom III-VO

Rz. 7 Ein Versuch der EU, die Regeln der Brüssel IIa-VO durch ein einheitliches Kollisionsrecht für die Scheidung zu ergänzen, war zunächst gescheitert.[6] Daher wurde ein zweiter Versuch im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit i.S.v. Art. 328 AEUV gestartet. Der "Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.122010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereic...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Feststellung der Unmöglichkeit, die geistige und materielle Gemeinschaft zwischen den Ehegatten wiederherzustellen

Rz. 163 Die geistige und materielle Gemeinschaft zwischen den Ehegatten besteht nach gefestigter Auffassung aus dem consortium vitae und der affectio coniugalis . Diese zwei Elemente wurden von der Rspr. dahingehend konkretisiert, dass ein Mindestmaß an häuslicher Gemeinschaft, gegenseitiger Unterstützung, gemeinsamen Zusammenlebens und sexueller Kontakte (da rapporti sessual...mehr

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Russland / IV. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 80 Jeder geschiedene Ehegatte kann den gemeinsamen Ehenamen beibehalten oder seinen vorehelichen Familiennamen – dies kann auch der Familienname aus einer vorangegangenen Ehe sein – wieder annehmen (Art. 32 Abs. 3 FGB). Auch ein aus den Familiennamen der Ehegatten gebildeter Doppelname kann nach der Scheidung beibehalten werden. Bei einer Wiederverheiratung darf der Fami...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Frankreich / 2. Zuständigkeit

Rz. 210 Sachlich zuständig zur Entscheidung über die Scheidung ist gem. Art. L 213–3 Abs. 2 Nr. 2 Code de l’organisation judiciaire das Tribunal judiciaire, das grds. durch einen Familienrichter als Einzelrichter entscheidet (juge aux affaires familiales). Der Familienrichter kann nach Art. L 213–4 Abs. 1 Code de l’organisation judiciaire die Angelegenheit an das Kollegium d...mehr

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Belgien / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 134 Art. 42 IPRG regelt die internationale Zuständigkeit wie folgt: Zitat Die belgischen Gerichte sind – außer in den durch die allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes vorgesehenen Fällen – zuständig für alle Anträge bezüglich der Eheschließung und ihrer Folgen, des ehelichen Güterstands, der Scheidung oder Trennung von Tisch und Bett, wennmehr

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Frankreich / a) Scheidungsantrag, Ladung

Rz. 211 Bei der einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung wird gem. Art. 1089 CPC ein gemeinsamer Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht. Dabei ist anwaltliche Vertretung erforderlich, wobei sich die Ehegatten gem. Art. 250 Abs. 1 CC auf einen gemeinsamen Rechtsanwalt einigen können, was in der Praxis – insbesondere aus Kostengründen – in mehr als 90 % der einvernehmlichen...mehr

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Polen / c) Alleinschuld des Antragstellers an der Zerrüttung der Ehe

Rz. 73 Die Scheidung ist grds. unzulässig, wenn sie von demjenigen Ehegatten beantragt wird, der an der Zerrüttung allein [69] schuldig ist (Art. 56 § 2 FVGB). Der Begriff der Schuld entspricht dem zivilrechtlichen Verschulden, so dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit erforderlich ist. Ein Verschulden liegt u.a. vor bei Ehebruch, Verschweigen von Tatsachen, die in die Ehe hineinwi...mehr

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Frankreich / c) Scheidungsurteil

Rz. 215 Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, genehmigt der Richter gem. Art. 250–1 CC, 1099 Abs. 3 CPC in der Regel im selben Termin die Scheidungsvereinbarung und spricht die Scheidung aus. Nach Art. 1099 Abs. 2 CC kann der Richter mit Einverständnis der Ehegatten und der beteiligten Rechtsanwälte die Scheidungsvereinbarung im Termin abändern, wenn diese nach seiner Au...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Ausnahmsweise Nicht-Durchführung (Heimatrechtsklausel)

Rz. 291 Eine Einschränkung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen ergibt sich zumeist für Ehen, bei denen keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger ist. Die Durchführung soll ausgeschlossen sein, wenn das Heimatrecht auch nicht eines der Ehegatten den Versorgungsausgleich kennt (Art. 17 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 EGBGB). Diese Vorschrift soll mit ihrer ku...mehr