Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Großbritannien: England und... / 2. Internationale Zuständigkeit

Rz. 94 Da die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO bzw. EUEheVO 2003) keine Scheidungsfolgen – mit Ausnahme der Regelung der elterlichen Verantwortung – umfasst, ist für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit betreffend die finanziellen Scheidungsfolgen vorrangig noch die EU-UnterhaltsVO,[122] i.Ü. das autonome Recht Englands maßgeblich. Rz. 95 Ob eine Unte...mehr

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Belgien / 5. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 152 Die Scheidung hat Auswirkungen auf die sog. ehelichen Vorteile, d.h. die unentgeltlichen Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die Ehegatten sich entweder im Ehevertrag oder während der Ehe gewährten: Schenkungen, Testamente, vertragliche Erbeinsetzungen, Vereinbarungen zwecks ungleicher Aufteilung, Vorausanteilsklauseln.[202] Die Ehegatten verlieren aufgrund Art. ...mehr

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Polen / 5. Keine Widerklage

Rz. 79 Eine Widerklage ist im Scheidungsverfahren unzulässig (Art. 439 § 1 ZVGB). Der Beklagte kann jedoch die Scheidung oder die Trennung von Tisch und Bett beantragen (Art. 439 § 3 ZVGB).mehr

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Bulgarien / 6. Verfahrensdauer und Kosten

Rz. 77 Streitige Scheidungen dauern bis zu sechs Monate, einvernehmliche in der Regel einen Monat. Die Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens sind in Art. 6 KG geregelt. Sie belaufen sich bei einer streitigen Scheidung auf bis zu 75 BGN (ca. 40 EUR), bei einer einvernehmlichen auf 65 BGN (ca. 35 EUR). Zusätzliche Gerichtskosten entstehen gem. Art. 7 GK:mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Steuerliche Auswirkung

Rz. 79 Durch die erfolgte Scheidung hört die Zusammenveranlagung der früheren Ehegatten auf. Beide verbleiben jedoch für drei Jahre nach der Scheidung in der Steuerklasse für Verheiratete. Danach fallen sie in eine weniger günstige Steuerklasse. So gehören geschiedene Eheleute ohne Kinder drei Jahre nach der Scheidung der Steuerklasse für Unverheiratete an. Geschiedene mit K...mehr

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Portugal / II. Vermögensteilung

Rz. 77 Grundsätzlich bestimmt sich die Vermögensteilung nach Rechtskraft der Scheidung nach dem früheren vereinbarten gesetzlichen oder zwingenden Güterstand. Doch spiegelt sich in der einschlägigen Bestimmung über die "Teilung" (Partilha, Art. 1790 CC) das Verschuldensprinzip des (alten) portugiesischen Scheidungsrechts wider. Danach erhält der für haupt- oder alleinschuldi...mehr

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Frankreich / II. Voraussetzungen

Rz. 241 Die Trennung von Tisch und Bett wird gem. Art. 296 CC in den gleichen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die Scheidung ausgesprochen. Voraussichtlich ab 1.1.2021 wird es entsprechend der außergerichtlichen einvernehmlichen Scheidung die außergerichtliche einvernehmliche Trennung von Tisch und Bett geben. Auch das gerichtliche Verfahren entspricht gem. ...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 160 Der österreichische Gesetzgeber regelt den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt völlig losgelöst vom ehelichen Güterrecht. Die Bestimmungen sind kompliziert und vielschichtig und gelangen nur bei einem kleinen Prozentsatz der Scheidungen direkt zur Anwendung, da der weitaus überwiegende Teil der Scheidungen im Einvernehmen erfolgt; dabei muss von den Ehegatten auch e...mehr

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Belgien / I. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 95 Art. 308 ff. ZGB und Art. 1305 ff. des Gerichtsgesetzbuches regeln die Gründe, die Rechtswirkungen und das Verfahren für die Trennung von Tisch und Bett. Die Gründe und das Verfahren sind die Gleichen wie für die Scheidung (siehe Rdn 97 ff.). Die Rechtsfolgen der Trennung von Tisch und Bett unterscheiden sich jedoch von denjenigen der Scheidung:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Trennungsverfahren

Rz. 131 Für die Trennung stehen neben dem bisherigen gerichtlichen Verfahren gemäß Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 nunmehr auch die neuen Verfahren der anwaltsunterstützten Trennung oder der Trennung vor dem Standesamt zur Verfügung, die im Rahmen der Scheidung (vgl. Rdn 181) erörtert werden. Rz. 132 Das gerichtliche Verfahren findet vor dem ordentlichen Gericht (Tribunale ord...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Scheidungsantrag

Rz. 42 Scheidungen können entweder in einem nichtstreitigen Antragsverfahren, dem sog. Spezialverfahren, oder im Wege der Klage durchgeführt werden.[61] Im Einzelnen sind diese Verfahren in den Family Procedure Rules 2010 (SI 2010/2955) geregelt, die für die meisten Verfahrensschritte die Verwendung einheitlicher Musteranträge vorschreiben. Sofern es nicht zur streitig gefüh...mehr

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Rumänien / IV. Der Aufstockungsunterhalt (prestatia compensatorie)

Rz. 113 Eine grundlegende Neuerung hat die ZGB-Novelle auch durch die Einführung des Aufstockungsunterhalts (Art. 390–395 ZGB) gebracht. Der Aufstockungsunterhalt soll die soziale Benachteiligung einer der Ehegatten nach der Scheidung verhindern. Voraussetzungen für die Gewährung des Aufstockungsunterhalts sind:mehr

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Finnland / 3. Folgen einer Eheschließung trotz Vorliegens von Ehehindernissen

Rz. 6 Sofern trotz Vorliegens von Ehehindernissen der Standesbeamte die Trauung vorgenommen hat, ist gem. § 27 AL auf Antrag eines oder beider Ehegatten die Scheidung ohne Bedenkzeit auszusprechen. Des Weiteren kann die Scheidung auch seitens der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 AL beantragt werden. Sofern einer der Ehegatten bei Eheschließung no...mehr

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Slowakische Republik / 1. Europäische Union

Rz. 52 Nach Art. 21 der Brüssel II bis-Verordnung werden die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf.mehr

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Deutschland / 1. Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 104 Ehegatten haben im Grundsatz zwei Möglichkeiten, vertragliche Regelungen für den Fall der Scheidung ihrer Ehe zu treffen: Entweder durch einen vorsorgenden Ehevertrag oder durch eine Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt). Nach der gesetzlichen Definition betrifft ein Ehevertrag zwar nur die güterrechtlichen Verhältnisse (§ 1408 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Entscheidungen über die elterliche Sorge

Rz. 329 Für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Verteilung der elterlichen Sorge gilt vorrangig die Brüssel IIa-VO, also in allen Fällen, in denen die Entscheidung vom Gericht eines anderen EU-Staates (außer Dänemark) gefällt wurde. Wo die Brüssel IIa-VO nicht gilt (z.B. Türkei), ergibt sich die Anerkennung aus Art. 7 MSA bzw. dem KSÜ. Gilt im Verhältnis zu...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Rz. 323 Die Anerkennung erfolgt hier nach den Regeln in § 108 FamFG. Damit gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für den Bereich der güterrechtlichen Entscheidungen. Freilich erscheint es unwahrscheinlich, dass ein ausländisches Gericht überhaupt eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich fällt, da dieser nur in sehr wenigen Rechtsordnungen bekannt ist (vgl. Rdn 294). Zu...mehr

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Frankreich / b) Abfindungsleistung (prestation compensatoire)

Rz. 182 Deshalb kann ein Ehegatte nach Art. 270 Abs. 2 CC verpflichtet sein, an den anderen Ehegatten eine Abfindung zu leisten, um durch die Scheidung eintretende Ungleichheiten der Lebensumstände auszugleichen. Diese prestation compensatoire kann in allen Fällen der Scheidung zugesprochen werden, seit der letzten Scheidungsreform bei der Verschuldensscheidung sogar zugunst...mehr

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Österreich / e) Der Billigkeitsunterhalt nach § 69 Abs. 3 EheG

Rz. 174 Wird eine Ehe nicht aus Verschulden, sondern "aus anderen Gründen" geschieden, und enthält das Scheidungsurteil keinen Schuldausspruch, also etwa bei Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG), so hat der Ehegatte, der die Scheidung verlangt, dem anderen Unterhalt zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 69 Abs. 3 EheG). Der Billig...mehr

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Ungarn / III. Allgemeine Regeln des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 122 Für die Scheidung einer Ehe ist ausschließlich ein Gericht (das Kreisgericht) zuständig.[109] Für die Scheidungsprozesse gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der neuen Zivilprozessordnung (Pp.), mit den Abweichungen, die in den Kapiteln XXXI (gemeinsame Sondervorschriften für alle Streitigkeiten betreffend Personenstandsprozesse) und XXXIII (besondere Vorschriften...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Besonderheiten bei Ehegatten mit Kindern

Rz. 69 Ehegatte mit Kindern können das Scheidungsverfahren erst nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens einleiten (Art. 45 Abs. 1).[40] Durchgeführt wird dieses von einer Person, die durch das Föderationsministerium für Sozialpolitik vorgeschriebene Voraussetzungen hierfür erfüllt (Art. 45 Abs. 2). Aufgabe des Schlichters ist es zu versuchen, in einem besonderen Schlicht...mehr

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Belgien / b) Scheidungsverfahren

aa) Scheidungsausspruch Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Internationale Zuständigkeit

1. Ausspruch der Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett a) Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO Rz. 251 Vorrangig ist hier die Brüssel IIa-VO zu beachten, die gem. Art. 1 Abs. 1 lit. a die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung der Ehe umfasst.[337] Hat keiner der Eheleute einen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU, gehören d...mehr

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Slowenien / 1. Vermögensteilung

Rz. 73 Dem Antrag auf einvernehmliche gerichtliche Scheidung ist eine Vereinbarung in Form eines vollstreckbaren Notariatsaktes über die Aufteilung des Gesamtgutes beizulegen (Art. 96 Abs. 1), die vom Gericht in Bezug auf die Aufteilung inhaltlich nicht geprüft[105] wird. Eine einvernehmliche Scheidung vor einem Notar setzt eine Einigung über die Aufteilung des Gesamtgutes v...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 86 Das FamG FBiH sieht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten sich über das Sorgerecht, den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und den Ehegattenunterhalt einig sind. Eine solche Vereinbarung muss, soweit sie das Kind betrifft, in dessen Interesse sein, anderenfalls w...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Name des verwitweten oder geschiedenen Ehegatten

Rz. 126 Das FamG RS legt fest, dass im Falle einer Scheidung jeder Ehegatte den Familiennamen, den er zum Zeitpunkt der Scheidung führte, weiterführen kann. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht für den Fall der Aufhebung der Ehe vorgesehen.mehr

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Bulgarien / I. Scheidungsgründe

Rz. 61 Das bulgarische Recht kennt sowohl die streitige wie die einvernehmliche Scheidung.mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Zuständigkeit für Entscheidungen über die elterliche Sorge

Rz. 265 Für Entscheidungen über die elterliche Verantwortung ergibt sich die Zuständigkeit vorrangig aus der Brüssel IIa-VO. Zuständig sind danach die Gerichte des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wo die Brüssel IIa-VO nicht einschlägig ist (Restzuständigkeit gem. Art. 14 Abs. 1 Brüssel IIa-VO), kommt das KSÜ bzw. (im Verhältnis zu den verbliebene...mehr

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Dänemark / 4. Beschränkungen des Verfügungsrechts über eigenes Vermögen

Rz. 31 Das Gesetz statuiert eine Reihe von Beschränkungen des freien Verfügungsrechts. Nach der generellen Regel in § 1 Abs. 2 ÆFL ist jeder Ehegatte verpflichtet, über sein Vermögen (unabhängig davon, ob es sich dabei um Teilungs- oder Sondervermögen handelt!) so zu verfügen, dass es nicht in unlauterer Weise zu Ungunsten des anderen Ehegatten verringert wird. Dass die Besc...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Vereinbarungen über den Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten

Rz. 88 Die Ehegatten können auch eine Vereinbarung über gegenseitigen Unterhalt abschließen. Eine solche Vereinbarung ist Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung (Art. 44 Abs. 1), kann aber auch für den Fall einer streitigen Scheidung abgeschlossen werden. Da der Unterhaltsanspruch als solcher zwingend vorgeschrieben ist, können sich die Ehegatten nur über dessen Hö...mehr

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Polen / Literaturtipps

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Polen / 2. Negative Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 70 Das Gesetz regelt in Art. 56 § 2 und § 3 FVGB drei negative Scheidungsvoraussetzungen, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Sie schließen die Scheidung nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend aus. a) Wohl der gemeinschaftlichen Kinder Rz. 71 Zum einen ist die Scheidung unzulässig, wenn durch sie das Wohl der gemeinschaftlichen minderjährigen [66] Kinder gefährd...mehr

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Belgien / c) Eintragung in die Standesamtsregister

Rz. 123 Durch das Scheidungsurteil wird die Scheidung ausgesprochen. Das Urteil ist in die Standesamtsregister einzutragen,[158] damit die Scheidung Dritten gegenüber rechtswirksam wird. Das Urteil ist zunächst auf Antrag einer Partei durch einen Gerichtsvollzieher der anderen Partei zuzustellen. Ab dieser Zustellung laufen die Berufungsfristen. Für einen Einspruch[159] oder...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 39 Gemäß Art. 225 Abs. 1 kann der Antrag auf nachehelichen Unterhalt nur bis zum Schluss der Hauptverhandlung im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren gestellt werden. Gemäß Art. 225 Abs. 3 kann das Gericht in (allerdings nicht näher definierten) Ausnahmefällen eine isolierte Klage auf Unterhalt vor der Scheidung oder für die Zeit nach der Scheidung oder Nichtigerklärung ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Versorgungsausgleich

a) Allgemeines Rz. 287 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das bislang immer noch international äußerst wenig verbreitet ist. Dies macht eine kollisionsrechtliche Behandlung schwierig. Art. 17 Abs. 4 EGBGB enthält ein komplexes Kompromisspaket aus der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Scheidungsstatuts mit einer Ausnahme und einer Gegenausnahme mit Billigkeitskl...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Internationale Zuständigkeit

Rz. 200 Italienische Gerichte sind – sofern nicht die Brüssel IIa-VO gilt – für die Trennung und Scheidung ausländischer Ehegatten zuständig, wenn der beklagte Ehegatte seinen Wohnsitz (domicilio oder residenza) in Italien oder in Italien einen Verfahrensbevollmächtigten hat (Art. 3 d.i.p.). Bei Klage auf Ungültigkeit, Trennung und Scheidung ist das italienische Gericht zust...mehr

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Rumänien / 2. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 73 Die Scheidungsklage muss zwingend die Namen der gemeinsamen Kinder oder ggf. einen Vermerk über das Fehlen von gemeinsamen Kindern enthalten. Haben die Ehegatten bereits im Zuge der Mediation eine Scheidungsvereinbarung getroffen, wird diese ebenfalls mit der Scheidungsklage eingereicht. Der andere Ehegatte kann eine Widerklage einreichen, grundsätzlich bis zum ersten...mehr

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Frankreich / a) Vorverfahren, Anwaltszwang

Rz. 218 Bei den anderen Formen der gerichtlichen Scheidung muss zunächst eine Art Vorverfahren durchgeführt werden. Hierzu ist nach Art. 251 CC, 1106 CPC über einen Rechtsanwalt bei Gericht ein einleitender Schriftsatz einzureichen. In diesem werden die Scheidungsgründe und die Art der begehrten Scheidung nicht angegeben. Im Einleitungsschriftsatz sind jedoch gewünschte vorl...mehr

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Portugal / III. Unterhalt

Rz. 80 Die Bestimmungen über die Wirkungen der Scheidung (Art. 1788–1793 CC) – wie auch die über die Trennung von Person und Vermögen (Art. 1794–1795-D CC) – enthalten keine eigene Regel über den Unterhalt. Die Sonderregeln über Unterhaltsansprüche und -verpflichtungen bei Trennung bzw. Scheidung finden sich in den Normen über den Unterhalt (Alimentos) in den Art. 2003–2020 ...mehr

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Rumänien / 3. Dauer und Kosten der Verfahren

Rz. 79 Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird, in der Regel abhängig vom Scheidungsgrund, eine unterschiedliche Dauer haben, wobei die gerichtlichen Scheidungsverfahren für Verschulden mit Abstand die längste Dauer aufweisen – gegenwärtig im Schnitt ca. vier bis sechs Monate. Das Verfahren beim Notar oder Standesamt dauert hingegen nur etwas länger als einen Monat. Rz. 80...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Regelungsinhalt

Rz. 80 In einem Ehevertrag können die Eheleute Vereinbarungen treffen, welche von den Regeln des gesetzlichen Güterrechts abweichen, und sich gegenseitig güterrechtliche Vorteile zugestehen (siehe Rdn 27 ff.). Meistens werden solche Vereinbarungen nur für den Fall geschlossen, dass die Eheauflösung durch den Tod eines Ehegatten erfolgt. In den andern Fällen – also bei einer ...mehr

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Slowakische Republik / 3. Verfahrensablauf

Rz. 46 Das Scheidungsverfahren wird aufgrund des Antrags eines der Ehegatten eingeleitet (§ 23 Abs. 1 FamG). Die Ehe wird nur dann geschieden, wenn das Gericht die Ursache der Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse feststellt. Aufgrund dieser Feststellung muss das Gericht beurteilen, ob ein objektiver Grund zur Scheidung vorliegt. Hat das Ehepaar Kinder, ist das Scheidungsver...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht, Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 85 Der geschiedene Ehegatte ist von Rechts wegen von der gesetzlichen Erbschaft seines Ehepartners ausgeschlossen. Vor der Reform von 2018 verlor der Ehegatte, gegen den die Scheidung ausgesprochen wurde, das Anrecht auf die ihm gemachten Schenkungen und Vorteile seitens seines Ehepartners. Schenkungen zugunsten des unschuldig geschiedenen Ehepartners wurden nicht berühr...mehr

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Belgien / 2. In der Ehe

Rz. 157 In der Ehe haben die Ehegatten die Möglichkeit, ihren ehelichen Güterstand oder Vereinbarungen, die in ihrem vorehelichen Ehevertrag enthalten sind, abzuändern. Diese Änderungen dürfen jedoch nur die güterrechtlichen Folgen der Scheidung betreffen. Im Hinblick auf eine beabsichtigte einverständliche Scheidung müssen die Eheleute in Scheidungsvereinbarungen die Scheid...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Härteklauseln

Rz. 48 Härteklauseln spielten nur bei der Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip eine Rolle. Eine solche Härte konnte nur angeführt werden, wenn die beantragte Scheidung für den Beklagten aufgrund seines Alters, der Dauer der Ehe oder für die gemeinsamen Kinder materielle oder moralische Nachteile von außergewöhnlicher Härte zur Folge gehabt hätte. Das Scheidungsrecht sieht se...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 148 Im Unterschied zum Recht in der FBiH ist in der RS eine einvernehmliche Scheidung nur möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind, für die das Sorgerecht ausgeübt wird.mehr

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Kroatien / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 85 Die Ehegatten können anlässlich der Scheidung über den Unterhalt eine Vereinbarung treffen (Art. 52 Abs. 1 Ziff. 4 FamG). Die Unterhaltsvereinbarung kann auf Antrag gerichtlich genehmigt werden (Art. 52 Abs. 3 FamG).mehr

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Frankreich / a) Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit

Rz. 181 Die Scheidung beendet nach Art. 270 Abs. 1 CC grundsätzlich die Unterhaltspflicht zwischen den Ehegatten. Das französische Recht geht insoweit von der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten aus. Die Scheidung soll nicht zu einer Bereicherung eines Ehegatten führen. Diese Grundsätze können jedoch nicht in allen Fällen strikt eingehalten werden, z.B. wenn ein Ehegatte s...mehr

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Bulgarien / 5. Erbrecht

Rz. 96 Geschiedene sind gegenseitig nicht erbberechtigt. Testamentarische Verfügungen werden mit der Scheidung automatisch unwirksam, es sei denn, der Testator bestimmt ausdrücklich ihre Geltung auch für den Fall einer Scheidung (Art. 54 FamKodex).mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 100 Die österreichischen Regelungen über Scheidung und Scheidungsfolgen befinden sich im ehemals deutschen Ehegesetz, das 1938 in Österreich eingeführt und seit damals mehrmals grundlegend novelliert worden ist. Beibehalten wurde aber die Zweiteilung der Scheidungsgründe in solche "wegen Verschuldens" und solche "aus anderen Gründen".mehr