Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / VII. OLG München, Urt. v. 24.7.2015 – 10 U 3313/13

In dem diesem Urteil zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte Versicherung ohne Begründung den ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht ausgezahlt, so dass nach Ansicht des OLG München eine Erhöhung unter dem Gesichtspunkt des zögerlichen und kleinlichen Regulierungsverhaltens geboten war: "Der Senat hält nach eigenständiger Überprüfung u...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / Einführung

Wie bereits in dem Aufsatz "Erhöhung des Schmerzensgeldes bei inadäquater Schadensregulierung? Eine Rechtsprechungsübersicht" (zfs 2013, 670 ff.) dargelegt, berücksichtigt die Rechtsprechung eine nicht angemessene Schadensregulierung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes als zusätzliches Kriterium, welches konsequenterweise zu einer Erhöhung führen muss und auch führt. In de...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / I. LG Aachen, Urt. v. 30.11.2011 – 11 O 478/09

Für eine schwerste dauerhafte Gehirnschädigung infolge eines Behandlungsfehlers setzte das Gericht ein Schmerzensgeld von 700.000 EUR an. Es wertete explizit als schmerzensgelderhöhend das zögerliche Regulierungsverhalten der beklagten Krankenhausträgerin, bzw. des dahinter stehenden Haftpflichtversicherers. Die Beklagte hatte, selbst nachdem der Behandlungsfehler gutachterl...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / IX. LG Karlsruhe, Teilend- und Teil- und Grundurteil v. 13.10.2016 – 7 O 20/12 (nicht rechtskräftig)

Auch hier hat das Gericht klargestellt, dass bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe das Verhalten des Schädigers im Rahmen der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen ist, und zwar insbesondere dann, wenn die Regulierung mittels unverständlicher Einwände verweigert und dem Geschädigten auf diese Weise erheblicher zusätzlicher seelischer Schmerz zugefügt wird. Im vorliegenden...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / XI. Fazit

In weiteren Entscheidungen haben zudem das OLG Düsseldorf (12.8.2014 – 1-1 U 52/12) und das OLG Saarbrücken (12.3.2015 – 4U 187/13) ausdrücklich ein inadäquates Regulierungsverhalten als grundsätzlich schmerzensgelderhöhend bejaht, allerdings in den zu entscheidenden konkreten Fällen das Vorliegen eines solchen verneint. All diese Entscheidungen zeigen sehr deutlich eine sich...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / VI. OLG München, Urt. v. 18.3.2015 – 20 U 3360/14

Eine Schmerzensgelderhöhung erfolgte hier durch Berücksichtigung eines äußerst zögerlichen Regulierungsverhaltens des Schädigers. Selbst nachdem das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten den vom Kläger geschilderten Unfallhergang und dessen Verletzungsfolgen bestätigte, blieb die Beklagte dabei, dass sie keinerlei Haftung, auch keine Mitverantwortlichkeit, an dem ...mehr

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zfs 12/2017, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das LG ist zu Unrecht von einer Haftungsverteilung im Verhältnis 90 zu 10 zu Lasten der Berufungskläger ausgegangen. Der Höhe nach steht dem Berufungsbeklagten lediglich ein Schmerzensgeld i.H.v. 25.000 EUR ohne Schmerzensgeldrente zu." [9] 1. Die Haftung ist im Verhältnis 50 zu 50 zu verteilen. [10] a) Die allgemeine Betriebsgefahr gem. § 7 StVG beträgt mindestens 20 %...mehr

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zfs 12/2017, Zulässigkeit der Erhebung einer einheitlichen Feststellungsklage

Hinweis "In der mündlichen Verhandlung werden wir folgenden Antrag stellen:" Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aufgrund des Unfalls vom [Datum] gegen [Uhrzeit] in der … Straße in [Ort] entstanden ist oder entstehen wird.“ Erläuterung: Die Erhebu...mehr

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zfs 11/2017, Haftung des ve... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Dem Kl. steht ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB zu. Der Bekl. hat dem Kl. Körperverletzungen zugefügt. Das Verhalten des Bekl. war für die Körperverletzungen ursächlich. Der Bekl. ist, als er dem Polizeibeamten weglief, mit dem Kl. zusammengestoßen. Dadurch verlor der Kl. den Halt und beide stürzten. Die Ursächlichkeit entfällt nicht dadurch, dass der ...mehr

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zfs 11/2017, Haftung des ve... / Sachverhalt

Der Bekl. wurde von einem Polizeibeamten unter dem Verdacht der Schwarzfahrt in einem Zug vorläufig festgenommen. Nach dem Verlassen des Zuges führte der Polizeibeamte den Bekl. in Richtung der Wachstation der Bundespolizei. Kurz vor der Wachstation riss sich der Bekl. los und rannte auf dem Bahnsteig davon. Als der etwa einen Meter von der Bahnsteigkante entfernt stehende K...mehr

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zfs 10/2017, Unfall zwische... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gem. §§ 7, 18, 9 StVG, §§ 823, 249, 253, 254 BGB, § 115 VVG zu." Den Unfall hat er durch grob fahrlässiges Verhalten allein verschuldet. Ein schuldhaftes Verhalten des Bekl. zu 1 lässt sich nicht feststellen. Die Haftung der Bekl. zu 2 und 3 aus Betriebsgefahr des Fahrzeugs und die Haftung d...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 63 Die Partei hat einzusetzen: Rz. 64 Gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Dies sind insbesondere z.B.:mehr

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zfs 09/2017, Vorfahrtverhäl... / Sachverhalt

Die damals 78 Jahre alte Kl. näherte sich mit ihrem Fahrrad einer in Form eines Rondells, eines runden Platzes, angelegten Kreuzung. Die Kl. beabsichtigte, das Rondell geradeaus fahrend an der gegenüberliegenden Einmündung zu verlassen. Aus der aus Sicht der Kl. rechts gelegenen Straße näherte sich die Bekl. mit ihrem Pkw. Beide Fahrzeugführerinnen fuhren in das Rondell ein ...mehr

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zfs 09/2017, Sorgfaltspflic... / Sachverhalt

Eine Radfahrerin stürzte bei Befahren eines Radweges auf einem ehemaligen Industriegelände bei Überfahren einer Gleisanlage, weil die Reifen des Fahrrads in die Schienenspur gerieten und das Fahrrad seine Lenkfähigkeit verlor. Die auf eine von ihr angenommene Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gestützte Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde vom ...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Sonstiges

BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 2 BvR 345/17 1. Die familiären Beziehungen des Gefangenen haben für das Resozialisierungsziel, auf das der Strafvollzug von Verfassungs wegen auszurichten ist, wesentliche Bedeutung. Art. 6 Abs. 1 GG schützt die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern. Der Staat hat die Pflicht, die Ehe und die Familie durch geeign...mehr

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zfs 09/2017, Sorgfaltspflic... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung; eine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. ist nicht erforderlich. Es sind auch sonst keine Gründe vorhanden, die die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung geboten erscheinen lassen." Die Berufung verspricht offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, ...mehr

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zfs 09/2017, Vorfahrtverhäl... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Berufung der Bekl. hat einen Teilerfolg, weil der Senat die maßgebliche Frage der Haftung der unfallbeteiligten Parteien anders beurteilt als das LG." 1. Die Haftung der Bekl. für das Unfallereignis ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, während sich die Mithaftung der Kl. nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB richtet. Dass sich die vom Beklagtenfah...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 201 Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vert...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 166 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[217] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 183 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[246] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Checkliste – Leistungsarten und versicherte Summe

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 205 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5. AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 24 Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden. Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen dieses Gesetzes gibt es den Direktanspruch in allen Ländern der Europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – gegen den Kraftfahrtzeug-Haftpfli...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Patient

Rz. 36 Aus der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhausträgers erwirbt der Patient grundsätzlich keinen Direktanspruch gegen den Versicherer. Eine Ausnahme bilden die Probandenversicherung (siehe Rdn 35 f.) und die gesetzlichen Regeln des § 115 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VVG n.F. Verletzt der Arzt bzw. Krankenhausträger seine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Patienten, so...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Vorsatz – A 1 Ziff. 7.1 AVB/7.1 AHB

Rz. 80 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen. Aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf "den Schaden" geht der versicherungsrechtliche Vorsatzbegriff über den deliktsrechtlichen Vorsatz hinaus. Vorsatz verlangt Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsmerkmale und der Schadensfolgen. Der Schädiger muss...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 171 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, Schäden herleiten (§ 1 I Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind qua Definitionem ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Schutz des Verkehrsopfers außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 233 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat, die Ersatzansprüche, die ihm gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeuges zustehen, auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" geltend machen, wennmehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Spätschadenrisiko

Rz. 118 Beim Schadensfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den gesamten Zeitraum ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Regel

Rz. 27 Grundsätzlich besteht nach §§ 1 und 2 AVB-VSV nur für solche Schäden Versicherungsschutz, die einem versicherten Unternehmen unmittelbar zugefügt werden. Für mittelbare Schäden besteht nur Versicherungsschutz, soweit dies seinen Ausdruck in den AVB gefunden hat. Die Beschränkung spielt in der Schadenspraxis eine sehr große Rolle. Die Beschränkung auf den unmittelbaren...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 2.3 Höchstgrenzen (Abs. 2, Abs. 2a)

Rz. 9 Die in Abs. 2 konkret beschriebenen Höchstgrenzen für Renten werden allgemein als Maßstab für eine Höchstbegrenzung von Geldleistungen herangezogen (Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 94 Rz. 4; Lauterbach/Schwerdtfeger, SGB VII, § 94 Rz. 23; differenziert: Hauck/Graeff, SGB VII, § 94 Rz. 6). Die Orientierung an diesen Höchstgrenzen soll eine Überkompensation verhindern, s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 2.2 Mehrleistungen

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 konkretisiert die Möglichkeit der Gewährung von Mehrleistungen über den Personenkreis der in Satz 1 beschriebenen Zielgruppe hinaus. Insbesondere dort, wo die Tätigkeit besonders gefährlich ist oder sich die Folgen dieser gefährlichen Tätigkeit in einem besonders schweren Gesundheitsschaden konkretisiert haben, können Mehrleistungen vorgesehen werden. Der...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / B. Schmerzensgeld

Die überwiegend praktizierte außergerichtliche Schadenregulierung erfolgt beim Schmerzensgeldanspruch dergestalt, dass zur Vorbereitung der Bezifferung des sachgerechten Schmerzensgeldanspruchs i.d.R. durch den Versicherer – besser durch den Geschädigten selbst – bei den behandelnden Ärzten Arztberichte angefordert werden. Diese werden dann von dem Rechtsanwalt als Grundlage...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / A. Ausgangslage

Bei mittleren und schweren Unfällen mit Personenschäden stehen dem Unfallgeschädigten regelmäßig Ansprüche auf Erwerbsschadensersatz, Ansprüche wegen entgangener Haushaltsführung, Ansprüche wegen vermehrter Bedürfnisse und schließlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Obwohl dabei regelmäßig erhebliche Geldbeträge im Raum stehen, zeigt die Praxis, dass hier in außergericht...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Ausgangssachverhalt

Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accounts ihrer Tochter Hinwe...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Auslassung wesentlicher Sachverhaltsdetails?

Die damals 15jährige Erblasserin verunglückte, wie das KG Berlin ausführt (Rn 5), im Jahr 2012 "unter bisher ungeklärten Umständen tödlich. Sie wurde im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und verstarb wenig später im Krankenhaus." Ihre Eltern traten in Erbengemeinschaft die Rechtsnachfolge an. Um die Umstände des Todes ihrer Tochter aufz...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / Sachverhalt

Der Kl. wurde durch einen Faustschlag des G schwer verletzt. G wurde unter Berücksichtigung einer Zahlung von 5.000 EUR zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 200.000 EUR und weiterer 12.000 EUR verurteilt. Über sein Vermögen wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Der Kl. nahm die Bekl. als Haftpflichtversicherer des G auf Zahlung und Feststellung der Ersatzpflich...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / VI. Schmerzensgeld

Rz. 19 Hinter dem nächsten Trennblatt "Schmerzensgeld" werden fortan alle Arztberichte, Gutachten etc. gesammelt, möglichst in chronologischer Reihenfolge, wobei der jeweils aktuellste Bericht obenauf geheftet ist. Dieses Vorgehen ermöglicht bei der Anspruchsbezifferung ein schnelles Erfassen der schmerzensgeldrelevanten Eckdaten wie Ausgangsverletzungen, Behandlungsdauer un...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Schmerzensgeld für Kinder

Rz. 49 Das Schmerzensgeld für Kinder muss immer höher ausfallen, als dasjenige bei gleicher Verletzung/Dauerfolge bei einem Erwachsenen. Der Grund ist darin zu sehen, dass Kinder bis zum Erreichen der statistischen Lebenserwartung noch einen wesentlich längeren Leidensweg vor sich haben als ein verletzter Erwachsener.mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / II. Das geerbte Schmerzensgeld

Rz. 152 Schadensersatzrechtlich ist an den Schmerzensgeldanspruch zu denken, den der Verletzte inne hatte und der nach seinem Tod auf die Erben übergegangen ist. Nach heutiger Rechtslage ist es so, dass der Schmerzensgeldanspruch auf die Erben übergeht, ohne dass vertraglich ein Anerkenntnis gegeben sein muss oder die Sache rechtshängig gemacht werden müsste. § 847 Abs. 1 S....mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Schmerzensgeld

Rz. 10 Wenn der Anwalt die Komplikationen/Spätfolgen/Risiken in Bezug auf die einzelnen Verletzungsfolgen seines Mandanten kennt, kann dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes erheblichen Einfluss haben. In diesem Zusammenhang ist auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.2.2006 (VI ZR 322/04, zfs 2006, 381) hinzuweisen. Nach dieser Rechtsprechung gebietet es "der Grundsatz...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / A. Schmerzensgeld

I. Bisherige Praxis der Schmerzensgeldbemessung Rz. 1 In der Vorauflage zu diesem Buch befinden sich Ausführungen zur Schmerzensgeldbemessung, die sich im Wesentlichen in der Rechtspraxis nicht verändert haben. Stichwortartig mögen die dortigen Ausführungen zusammengefasst werden unter dem Begriff "herkömmliches Schmerzensgeldbemessungsmodell". Rz. 2 Ausgangspunkt für die Beme...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / F. Schmerzensgeld

I. Angehörigenschmerzensgeld 1. Aktuelle Rechtslage Rz. 145 Nach der geltenden Rechtslage löst der seelische Schmerz durch den Tod eines nahen Angehörigen in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch aus (OLG Köln VersR 1982, 558; BGH NJW 2005, 2614). Auch schwere Schicksalsschläge wie der Tod eines nahen Angehörigen seien dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen und nicht durch ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 14. Anrechenbarkeit des Schmerzensgeldes

a) Hartz IV Rz. 80 Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht zu berücksichtigen. b) Ehelicher Zugewinnausgleich Rz. 81 Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1981, 1836) ist Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich einzubeziehen. Begründet wird dies damit, dass das Schmerzensgeld einen Vermögenswert darstellt, der wie all...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 4. Die Systematik der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes

Rz. 23 Ziel des neuen Modells von Schah Sedi/Schah Sedi und Schwintowski war es, eine Berechnungsmethode zu schaffen, die jeder einzelne errechnen kann, ohne dass er irgendwelche juristischen Vorkenntnisse hat, einfach durch die Anwendung eines Taschenrechners. Von den jeweiligen Behandlungsstufen ausgehend kann dann eine Objektivierung des Schmerzensgeldes erreicht werden. ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / I. Bisherige Praxis der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 1 In der Vorauflage zu diesem Buch befinden sich Ausführungen zur Schmerzensgeldbemessung, die sich im Wesentlichen in der Rechtspraxis nicht verändert haben. Stichwortartig mögen die dortigen Ausführungen zusammengefasst werden unter dem Begriff "herkömmliches Schmerzensgeldbemessungsmodell". Rz. 2 Ausgangspunkt für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind verschiedene Kr...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 5. Die Gleichheit vor dem Schmerz

Rz. 27 Die Gleichheit vor dem Schmerz ist ein wesentlicher Punkt des neuen Schmerzensgeldsystems. Der Schmerz unterscheidet nämlich nicht zwischen arm und reich. Es spielt also keine Rolle, ob ich wohlhabend oder bedürftig bin. Wenn ich einen Dauerschaden habe, habe ich Schmerzen, egal welche Einkommensklasse ich habe. Insofern darf es auch kein unterschiedlich hohes Schmerz...mehr