Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 16 AStG steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbeziehungen. Die Vorschrift geht über die allgemeinen Mitwirkungspflichten des § 90 AO hinaus. Durch die Mitwirkungsp...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung?

(2) Der Steuerpflichtige ... Rz. 89 [Autor/Stand] Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 16 Abs. 2 ist der Steuerpflichtige verpflichtet, der die Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder von Betriebsausgaben oder Werbungskosten verlangt (vgl. Rz. 18–20). In Betracht kommen Steuerpflichtige i.S. des § 33 AO. Unter den Begriff fällt dagegen nicht der ausländ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bestimmung der Grenzen des Einigungsbereichs

Rz. 1283 [Autor/Stand] Grundsätze zur Bestimmung des Einigungsbereichs in Gewinnfällen. Die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Gewinnpotentiale/finanziellen Überschüsse der verlagerten Funktion bilden die Grundlage für die Ermittlung des Einigungsbereichs i.S.d. § 1 Abs. 3a Satz 5. Dieser wird durch den Mindestpreis des übertragenden Unternehmens und den Höchstpre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Gläubiger und Empfänger

... der Gläubiger ... Rz. 62 [Autor/Stand] Unter dem Begriff "Gläubiger" ist bei wörtlicher Auslegung die Person zu verstehen, die an einem Schuldverhältnis beteiligt ist und aus dem Schuldverhältnis Rechte herleitet. Kennzeichnend für die Gläubigerposition ist eine "Forderung"; das ist der schuldrechtliche Anspruch des Gläubigers, der sich gegen einen bestimmten Schuldner ri...mehr

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine zutreffende Entscheidung, die ohne viele Worte noch einmal den Grundsatz der Auslagenerstattung nach Einstellung des Verfahrens betont, nämlich: In der Regel sind die dem Beschuldigten entstandenen Auslagen nach § 467 Abs. 1 StPO zu erstatten, es sei denn eine Ausnahme – hier wäre es ggf. § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO gewesen – greift. Dabei wird aber von der (ober)gerichtlic...mehr

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FF 09/2024, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever8. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, ca. 700 S., 84 EURISBN 978-3-7694-1290-1 Reinhardt Wever war bis zu seiner Pensionierung Vizepräsident des OLG Bremen und Vorsitzender eines Familiensenats. Regelmäßig kommentierte er in den letzten Jahren die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts der Ehegatten, zuletzt die "Übertragung von Vermögensgegenständen i...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Einholung weiterer Auskünfte

Rz. 69 Zugängliche Informationsquellen sollten, soweit sich daraus relevante Auskünfte ergeben können, in Anspruch genommen werden. Rz. 70 Beim Amtsgericht wird das Handelsregister, das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister geführt. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen, soweit ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 18 Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen S 2 und 3 hängen mit der Einfügung eines § 3a EStG und der Erweiterung des § 3c EStG um einen Abs 4 zusammen, die gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt zu beachten s...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 157 Revision, Erstreckung auf Mitangeklagte [Rdn 2168]

Rdn 2169 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2170 1.a) Grds. entscheidet jeder Mitangeklagte selbst darüber, ob er das gegen ihn ergangene Urteil anfechten oder in Rechtskraft erwachsen lassen will. Hierbei kann jedoch die Situation entstehen, dass ein Revisionsführer mit seiner Revision durchdringt, während das tatrichterliche Ur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, die § 160 AO für Auslandsbeziehungen konkretisiert, indem sie zusätzlich Anforderungen aufstellt. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift uneingeschränkt auf § 160 AO. Sie ist daher nur in Zusammenschau mit § 160 AO verständlich. Rz. 6 [Autor/Stand] Abzugsverbot für steuermindernde Tatsachen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick (Regelungsinhalt, Historie)

Rn. 1301 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Sonderregelungen über die Bewertung von geringerwertigen WG des AV enthält § 6 Abs 2 und Abs 2a EStG (auch geringwertige Anlagegüter). WG, auf welche diese Regelungen Anwendung finden, werden als GWG bezeichnet. Namentlich sind dies alle abnutzbaren beweglichen WG des AV (s Rn 1322), die einer selbständigen Nutzung fähig sind (s Rn 133...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 4 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebefugnis [Rdn 33]

Rdn 34 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 35 1. Die Partei- und Prozessfähigkeit ist in Art. 34 S. 1 EMRK geregelt. Für die Parteifähigkeit (Teil C Rdn 37 ff.) wird ausschließlich verlangt, dass der Beschwerdeführer Träger der in der EMRK oder ihren Zusatzprotokollen gewährleisteten Rechte sein kann. ☆ Eine besondere...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 93 Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1440]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Insolvenzverfahren

Tz. 652 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Frage, ob durch die Auflösung von OT oder OG oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine der beiden Gesellschaften bzw gegen beide ein ertragstliches Organschaftsverhältnis endet, wurde von jeher in enger Anlehnung an die Rechtslage bei der USt beantwortet (s Tz 650). Hinsichtlich der Auswirkungen der Eröffnung eines Ins...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 38 Beschwerde, Verschlechterungsverbot [Rdn 564]

Rdn 565 Literaturhinweise: Bringewat, Gerichtliches Nachtragsverfahren gem. §§ 460, 462 StPO und das prozessuale Verschlechterungsverbot, NStZ 2009, 542 Drees, Gilt das Verbot der Schlechterstellung auch dann, wenn das Rechtsmittelgericht das Verfahren wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses einstellt?, StV 1995, 669 Meyer-Goßner, Sachliche Unzuständigkeit und Verschlech...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Verweis auf § 95 AO

... gemäß § 95 der Abgabenordnung eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Rz. 98 [Autor/Stand] Bezüglich des Verfahrens bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweist § 16 Abs. 2 in vollem Umfange auf § 95 AO. Es gilt insbesondere § 95 Abs. 3 AO. Deshalb sind die Tatsachen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuerpflichtige an Eides Statt versichern sol...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Kürzung eines Überhangs an direkt zuordnungsfähigen übrigen Passivposten (Abs. 2)

(2) [1] Übersteigt die Summe der übrigen Passivposten, die der Betriebsstätte direkt zugeordnet werden könnten (direkt zuordnungsfähige Passivposten), den Betrag, der nach der Zuordnung der in der Hilfs- und Nebenrechnung auszuweisenden Risiken und des Dotationskapitals für eine Zuordnung von Passivposten zur Betriebsstätte verbleibt, so sind diese direkt zuordnungsfähigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Marx, Maßgeblichkeit des HB-Ansatzes für Rückstellungen in der StB, StuB 2017, 449; Ebner, Anmerkung zu BFH v 31.05.2017, X R 29/15, HFR 2018, 292; Grützner, Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Anmerkungen zu BFH v 13.7.2017, IV R 34/14, StuB 2017, 918; Oser/Witz, Rückstellungsreport 2017 – Darstellung ausgewählter Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.3 Weiteres

Tz. 810 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Einlagen sind für die aufgrund des GAV geleisteten Zahlungen des OT an die OG zur Erfüllung der Verlustübernahme; sie dienen nur dem Ausgleich der Verbindlichkeit des OT an die OG iRd tats Vertragsdurchführung. Tz. 811 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, wie Abschlagszahlungen des OT an die OG im Laufe des Wj auf einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufbewahrungspflichten

Schrifttum: Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kölbl/Neumann, Gewinne und Verluste bei der Sanierung von Unternehmen (Teil I), Ubg 2018, 273. Rn. 708 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Behandlung des Forderungsverzichtes (im BV) eines Gesellschafters bei der Gewinn- und Einkommensermittlung der Gesellschaft stand im Mittelpunkt des Beschlusses GrS BFH BStBl II 1998, 307 (sog Einlagebeschluss). Als absolutes Novum des deutsche...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Nutzungspflicht bei richterlichen Anordnungen

Rz. 23 Während § 1 Abs. 2 ZVFV mit der Anlage 2 ZVFV einen Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und einen Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen und in Anlage 3 die hierauf bezogenen Entwürfe der Beschlüsse einführt, erklärt § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV ausdrücklich nur den erstgenannten Antrag auf die richterlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.2 Eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 419 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer OG in der Rechtsform einer nach § 319 AktG eingegliederten AG (auch SE) sind nach § 324 Abs 2 AktG auf einen GAV die §§ 300 bis 302 nicht anzuwenden. Als Gewinn kann hier höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Bil-Gewinn abgeführt werden. Bil-Gewinn ist nach § 158 Abs 1 Nr 5 AktG der Jahresüberschuss nach Verrechnung m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsprechungsgrundlagen und Gesetzesentwicklung

Schrifttum: Christiansen, Steuerliche Rückstellungsbildung, Bielefeld 1993, 42; Günkel/Fenzl, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Bilanzierung und Verlustverrechnung, DStR 1999, 649; Glade, StEntlG: Einschränkung handelsrechtlich ordnungsmäßiger Rückstellungen als "Steuerschlupflöcher", DB 1999, 400; Roser/Tesch/Seemann, Grundsätze der Abzinsung von Rückstellungen, FR 1999, 1345; Hof...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Vereinfachungsregelung (Satz 2)

[2] Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zuordnung das eingezahlte Kapital zuzüglich der Rücklagen und Gewinnvorträge und abzüglich der Verlustvorträge entsprechend der ausländischen Bilanz des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn das Unternehmen glaubhaft macht ,mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.9.2024, während der öffentlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Nutzungspflicht in der Forderungspfändung

Rz. 25 Die Nutzungsverpflichtung in der Forderungspfändung bezieht sich zunächst auf den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 4 ZVFV. Zwingend ist der Antrag sodann mit dem Entwurf des Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 ZVFV zu verbinden. Da die Rechtsgrundlage in §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeit

Schrifttum: Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem AltersteilzeitG k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachbetreuungsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2012, BStBl I 2012, 1100 (Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen). Rn. 1038 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Urt BFH v 19.07.2011, X R 26/10, BStBl II 2012, 856 betreffend die Nachbetreuungsleistungen von Versicherungsvertretern (s §§ 4,5 Rn 877 (Hoffmann)) hat das BMF v 20.11.2012, BStBl I 2012, 1100 detaillie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390ff. B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Konzeptionelle Grundlagen

Rz. 3423 [Autor/Stand] Normen des Bankenaufsichtsrechts. Der zweite Abschnitt der BsGaV enthält besondere Regelungen (§§ 20, 21 BsGaV) für die Bestimmung des Dotationskapitals von Bankbetriebsstätten. Diese Sonderregelungen basieren inhaltlich und konzeptionell auf den allgemeinen Vorschriften über die steuerliche Dotation von Betriebsstätten in §§ 12 und 13 BsGaV (Anm. 3201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / A. Einleitung

Rz. 1 Alle Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 wurden durch die ZVFV 2022[1] zunächst formell überarbeitet, insbesondere vereinheitlicht, angepasst und ergänzt und in acht Anlagen zur ZVFV, drei Antragsformulare, zwei Beschlussentwürfe und drei Forderungsaufstellungen aufgeteilt. Diese Formulare sind seit dem 1.9.2024 und bis zum 30.9.2025 verbindlich. Im Vordergr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonderfälle

a) Rechtsstreitigkeiten (vor Gericht) Rn. 1032 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Bilanzansatz s §§ 4,5 Rn 873 (Hoffmann). Die Bewertung einer Rückstellungsvorsorge sollte umfassen bei Passivprozessen den eingeklagten Betrag abzüglich möglicher Regressansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten die Rechtsverfolgungskosten der Aktiv- und Passivprozesse für die nächste Instanz. In b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Uhl-Ludäscher in H/H/R, § 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr