Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / cc) Höhe des Ausgleichungsanspruchs

Rz. 46 Für die Bemessung der Höhe des Ausgleichungsanspruchs nach § 2057a BGB sieht § 2057a Abs. 3 BGB eine Billigkeitsbewertung vor. Hierauf gestützt, hat der BGH entschieden, dass für den Ausgleichungsbetrag die Tätigkeiten des Abkömmlings nicht einzeln gerechnet, sondern unter Billigkeitserwägungen geschätzt werden.[59] Rz. 47 Hier liegt es zum einen nahe, einen exakten Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bürge und Gläubiger.

Rn 2 Das Schuldverhältnis zwischen Bürgen und Gläubiger kommt durch Abschluss des Bürgschaftsvertrages zustande (§ 311 I). Er begründet eine selbstständige (vgl nur BGH NJW 06, 845, 846 [BGH 10.01.2006 - XI ZR 169/05]) und einseitige Verpflichtung des Bürgen, dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung einer schuldrechtlichen Verbindlichkeit (jeglicher Art, Vor § 765 Rn 8)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2208 BGB – Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben.

Gesetzestext (1) 1Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nicht zustehen sollen. 2Unterliegen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nur einzelne Nachlassgegenstände, so stehen ihm die im § 2205 Satz 2 bestimmten Befugnisse nur in Ansehung dieser Gegenstände zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Krasse finanzielle Überforderung.

Rn 25 Die die Vermutung der Sittenwidrigkeit mit begründende finanzielle krasse Überforderung (vgl Rn 21 f) erfordert ein erhebliches Missverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und der Gesamthöhe der übernommenen Verbindlichkeit (zB Celle NJW-RR 06, 131, 132: 10.000 EUR, Anm Nielsen EWiR 06, 99: für Bagatellgrenze). Unerheblich ist, ob der Gläubiger nur eine T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Genussrechte

Rn. 1108 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Genussrechte sind typischerweise schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn (oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend), nicht aber an beiden wegen § 8 Abs 3 S 2 KStG gewähren; die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Kapital durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kreis der gesicherten Forderungen.

Rn 9 Der Sicherungsvertrag kann vorsehen, dass die Grundschuld nur der Sicherung eines bestimmten Kredits dient (›enge Zweckerklärung‹), aber auch, dass die Grundschuld mit ihren Nebenleistungen der Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner dient (›weite Zweckerklärung‹),. Dies wird von der Rspr nicht beanstandet (BGH NJW 87, 94...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 397 regelt zwei Tatbestände, nämlich den Erlassvertrag in I und das negative Schuldanerkenntnis in II. Entscheidend beim Erlass ist der Wille der Parteien, die betroffene Forderung zum Erlöschen zu bringen. Der Gläubiger muss verzichten wollen. Das ist nach allgemeinen Regeln (§§ 133, 157) zu ermitteln und kann sich daher auch aus dem Empfängerhorizont ergeben (Münche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 66 Außer bei vertraglicher Kündigungsmöglichkeit ist die Bürgschaft nur eingeschränkt kündbar: (1) bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit nach Ablauf eines gewissen Zeitraums nach Treu und Glauben und bei Beachtung einer angemessenen Frist (BGH WM 59, 855, 856; NJW 85, 3007, 3008 [BGH 04.07.1985 - IX ZR 135/84]; NJW-RR 93, 944, 945; s DerlKnopsBa/Knops § 25 Rz 81); (2)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruchskonkurrenz mit Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 683.

Rn 16 Neben den nach § 774 I übergehenden Anspruch tritt häufig ein Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 683 (s.o. Rn 3), wenn der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach sorgfältiger Prüfung unter Wahrung der Interessen des Geschäftsherrn (dh des Hauptschuldners) für erforderlich halten durfte (BGHZ 95, 375, 388: Anhörung des Hauptschuldners vor Zahlung zur Befragung üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Ansprüche von und gegen Schwiegereltern.

Rn 16 Zuwendungen der Schwiegereltern sind sowohl im Verhältnis zum eigenen Kind als auch zum Schwiegerkind Schenkungen. Auch auf Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden, deren Voraussetzungen uU dann erfüllt sind, wenn sich die Vorstellung von Fortbestehen der Ehe nicht erfüllt hat. Die güterrechtliche Situation zwischen den Eheleuten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 3 Bei nicht gesteigerter Unterhaltsverpflichtung variiert der Selbstbehalt je nachdem ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder, Eltern oder eine Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l handelt. Auch hier weichen die Leitlinien voneinander ab. Entspr Regeln finden sich in den Leitlinien unter 21.3. Auch hier ist es möglich, den Selbstbehalt im Einzelfall zu senken oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da durch Eheverträge die Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnisse der Ehegatten, ihre Haftung für Verbindlichkeiten und sogar die dingliche Zuordnung von Vermögensgegenständen berührt sein können, können sie Auswirkungen auch auf das Außenverhältnis zu Dritten haben, weshalb es des Schutzes dieser Dritten bedarf. Rn 2 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Abscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Rn 14 Der Erwerber wird Schuldner aller Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, auch aus der Zeit vor dem Betriebsübergang, selbst wenn sie erst später durch Zeitablauf wirksam werden (BAG NZA 08, 241 [BAG 19.09.2007 - 4 AZR 711/06]; Rn 29 ff). Das gilt für alle Vergütungsbestandteile (zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten BAG NZA 08, 713), also auch Prämien, Versorgu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mehrpersonenverhältnisse.

Rn 4 § 813 I schließt für Mehrpersonenverhältnisse eine Direktkondiktion grds nicht aus. Deshalb kann der Leistende das zwecks Erfüllung einer fremden einredebehafteten Verbindlichkeit Geleistete (§ 267) uU direkt vom Empfänger kondizieren (ebenso MüKo/Schwab § 813 Rz 4). Das gilt freilich nur iRd für den Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen allg geltenden Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 41 Die condictio ob rem nimmt innerhalb der Leistungskondiktionstatbestände eine abstrakt nur schwer einzugrenzende Sonderstellung ein (zur historischen Entwicklung Reuter/Martinek 146 ff). Das hängt mit ihrem Regelungsgehalt zusammen, der eine Paradoxie zu enthalten scheint: Der Empfänger soll eine Leistung nicht behalten dürfen, die der Leistende in der schließlich entt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Existenzvernichtungshaftung.

Rn 41 Anders als die zuvor geschilderten Fallgruppen setzt die Existenzvernichtungshaftung der Gesellschafter einer GmbH nicht im Außenverhältnis zu den Gläubigern, sondern im Innenverhältnis zur GmbH an: Die persönliche Haftung der Gesellschafter für Eingriffe in das Gesellschaftsvermögen, die zur Insolvenz der GmbH führen, wird vom BGH heute bei § 826 verortet (BGHZ 173, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / o) Rückstellungen für künftige AK o HK (§ 5 Abs 4b EStG)

Rn. 918 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 § 5 Abs 4b EStG untersagt branchenübergreifend die Bildung einer Rückstellung für künftige AK o HK. Umgekehrt ausgedrückt kommt eine Rückstellungsbildung (allenfalls) dann in Betracht, wenn die ungewisse Verbindlichkeit (Definitionsbestandteil der Verbindlichkeitsrückstellung in § 249 Abs 1 S 1 HGB) zu sofort abzugsfähigen BA führt. Das Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitbestimmung, Auslegung: Abgrenzung zur gegenständlich beschränkten Bürgschaft.

Rn 6 Eine Zeitbürgschaft ist nicht bereits dann vereinbart, wenn die Hauptschuld an einem bestimmten Termin fällig wird (München WM 84, 469, 472). Voraussetzung des § 777 ist vielmehr eine Zeitbestimmung in der Sicherungsabrede (Frankf NJW 12, 2736, 2737) oder im Bürgschaftsvertrag, nach deren Ablauf die Verpflichtung des Bürgen erlöschen soll (Formulierungsbeispiel: ›Unsere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Rückstellungsarten

Rn. 863 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Das BiRiLiG hat in § 249 HGB die Transformation der europarechtlichen Vorgabe ganz spürbar "steuerneutral" vorgenommen, dh damals gültige BFH-Rspr so integriert, dass keine Veränderung der Besteuerungssituation aus der neuen handelsrechtlichen Gesetzeslage abgeleitet werden konnte. Beim Studium des § 249 HGB ist genau auf die Bilanzierungspf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Berufung des Erben auf die Dürftigkeit oder Unzulänglichkeit hat nach § 1990 I 2 zur Folge, dass der Erbe den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben hat. Der Erbe muss die Zwangsvollstreckung in den noch vorhandenen Nachlass dulden und ihn auf Verlangen des Gläubigers bezeichnen (MüKo/Küpper § 1990 Rz 13). V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verrechnung, Verrechnungsabrede und Aufrechnungsvertrag.

Rn 5 Von der Aufrechnung zu unterscheiden ist die sog Verrechnung. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, über die im Gesetz vorgesehenen Fälle des Erlöschens eines Schuldverhältnisses hinaus weitere Tatbestände zu vereinbaren (›Erfüllungsersetzungsvertrag‹). Hierunter fällt auch eine Verrechnungsabrede, teilweise auch als Aufrechnungsvertrag bez...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Die Ermächtigung umfasst alle Dienst- und Arbeitsverträge, aber auch Werkverträge. Auf die Art der Tätigkeit (selbstständig oder unselbstständig) kommt es nicht an. Die Tätigkeit eines Handelsvertreters fällt sowohl unter § 112 als auch unter § 113 (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]). Lehrverträge sind keine Dienst- oder Arbeitsverträge iSd Vorschrift, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1071 BGB – Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts.

Gesetzestext (1) 1Ein dem Nießbrauch unterliegendes Recht kann durch Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung des Nießbrauchers aufgehoben werden. 2Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; sie ist unwiderruflich. 3Die Vorschrift des § 876 Satz 3 bleibt unberührt. (2) Das Gleiche gilt im Falle einer Änderung des Rechts, sofern sie den Nießb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Langfristige Verträge (§§ 2, 3 PrKG).

Rn 28 § 3 PrKG nimmt für drei verschiedene Konstellationen bestimmte Klauseln in langfristigen Verträgen vom Verbot nach § 1 I PrKG aus. Zunächst ist die Anknüpfung an einen – vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten – Preisindex für die Gesamtlebenshaltung oder einen – vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft ermittelten – Verbra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Überschussverteilung gem VI.

Rn 16 Gegenstand der Verteilung ist das Aktivvermögen der GbR, das nach Berichtigung der Gesellschaftsverbindlichkeiten ggü Dritten, Hinterlegung für betagte oder str Verbindlichkeiten und Ausgleich von Gesellschafterforderungen sowie Rückerstattung der Einlagen iRd Schlussabrechnung verbleibt. Zum Aktivvermögen zählen auch Sozialansprüche gegen Gesellschafter, wie zB Schade...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schrifttum: Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommandit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 152 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gegenstand der Zurechnung nach § 39 AO ist das WG, Gegenstand der Zurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB iVm § 5 Abs 1 EStG der Vermögensgegenstand. Der Zurechnungs- und Zuordnungsentscheidung vorausgehen muss die Abgrenzung selbstständiger Zurechnungs-/Zuordnungsobjekte. Hier ist insb die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlkartengeschäft.

Rn 12 Die Grundstruktur bei Zahlungskarten zeichnet sich dadurch aus, dass der Karteninhaber mit der Karte, die er vom Kartenaussteller erhalten hat, in der Lage ist, eine Zahlung des Kartenausstellers an ein Vertragsunternehmen zu veranlassen. Die Verwendung der Karte wird auf diese Weise zum Bargeldersatz. Zahlungskarten sind nicht nur die klassischen Kreditkarten (zB VISA...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispielhafte Darstellung der Übertragungsmöglichkeiten

Rn. 92 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Übertragung der stillen Reserven zwischen (zB) 2 Mitunternehmerschaften mit gleicher Beteiligungsstruktur (Schwester-PersGes) kann erfolgen, wenn es sich um dasselbe WG (Grundstückstransfer) handelt (so Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 59 mwN (09/2002); bestätigt durch OFD Münster, DStR 2004, 1041, s Rn 177). Dadurch eröffnet sich auch eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung des Vergleichs.

Rn 16 Persönlich wirkt ein Vergleich grds nur inter partes (BGHZ 116, 319, 321). Ein Vergleich zu Lasten Dritter ist unzulässig (BGH NJW 99, 1782; MüKoBGB/Habersack § 779 Rz 30), aber als Vertrag zugunsten Dritter iSv § 328 (in Grenzen, s § 328 Rn 10) möglich. Zur Wirkung in der Insolvenz s BAG ZIP 08, 846 u Smid InVo 06, 45. Rn 17 Vereinbaren zwei Parteien einen Abfindungsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das Erfordernis der Sonderverbindung.

Rn 28 § 278 spricht von ›Schuldner‹ und ›Verbindlichkeit‹, setzt also eine Sonderverbindung voraus. Eine solche besteht regelmäßig in den Fällen II 1 Alt 1 (sonst kann der Geschädigte kaum warnen) und Alt 2 (es gibt ja meist schon einen Schadensersatzanspruch). Dagegen ist bei I eine Sonderverbindung zwar insb bei Haftung aus Vertragsverletzung oder cic gegeben, nicht aber b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundlagen

Rn. 1002 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Leasinggeber ist zur Beschaffung der Finanzierungsmittel für den Leasinggegenstand verpflichtet. Als Sicherheit für die Beleihung kann ihm nur das Leasingobjekt selbst dienen, weshalb er zwingend rechtlicher Eigentümer bleiben muss. Damit ist über die bilanzrechtliche Zuordnung – die Bilanzierung dem Grunde nach – noch nichts entschiede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Inhalt, Bedeutung, Abtretbarkeit.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen iSv § 773 I Nr 1 (Mot II 677; RGZ 8, 260, 263; Staud/Stürner § 775 Rz 7) – unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit bis zur Inanspruchnahme durch den Gläubiger einen Befreiungsanspruch gegen den Hauptschuldner, wenn zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner im Innenverhältnis ein Auftrag oder ein ä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Amtliche Aufnahme des Verzeichnisses (Abs 1 S 3).

Rn 14 S Rn 10. Das notarielle Nachlassverzeichnis unterscheidet sich vom privaten durch die Form, nicht materiell-rechtlich oder inhaltlich. Schuldner ist jew der Erbe, der die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit trägt (BGH MDR 22, 174 [BGH 01.12.2021 - IV ZR 189/20]). Daher ist nur er berechtigt, vom Notar die Aufnahme des Verzeichnisses zu verlangen (BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ausgleichung.

Rn 2 Die Ausgleichung wird nur rechnerisch nach der dispositiven Vorschrift des § 2047 unter den beteiligten Abkömmlingen vorgenommen. Daher verschafft sie keinen Zahlungsanspruch, sondern bewirkt nur eine Verschiebung der Teilungsquote nach § 2047 I (BGH NJW 86, 931). Zum Wert des bereinigten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (BGHZ 96, 174; vgl Rn 13) wird rein rechneris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Amtlich aufgenommenes Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 Abs. 1 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig. Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist seinerseits selbst jedoch nicht antragsbefugt.[89] Zum privaten Verzeichnis besteht inhaltlich kein Unterschied; da der Notar nach s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Dogmatik, Normzweck, Bedeutung, Internationales Privatrecht.

Rn 1 Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden (Volksmund: ›Ehrenschulden‹). Gesetzgeberisches Motiv ist der Schutz des Spielers vor existenzgefährdendem Spielverhalten (Ddorf WM 87, 767, 768; Hamm NJW-RR 97, 1007, 1008 [OLG Hamm 29.01.1997 - 31 U 145/96]). Die praktische Bedeutung des § 762 ist jedoch gering (Bahr Rz 534)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Heiratsvermittlung.

Rn 3 Grds ist ein Vertrag, der auf den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe gerichtet ist, nicht unwirksam, insb nicht nichtig. Vielmehr wird durch die gewählte Rechtskonstruktion eine unvollkommene Verbindlichkeit geschaffen (FamRZ 83, 987). Dies bedeutet, dass der Vertrag als solcher wirksam ist und grds gezahlte Vergütungen nicht zurückgefordert werden können....mehr