Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift greift einen zuvor in § 139 RVO enthaltenen Grundsatz auf und weitet diesen auf das gesamte SGB einschließlich der als besondere Teile des SGB geltenden Geset...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c Benachteiligungsverbot

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Abs. 7 Nr. 2, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung zum 18.8.2006 in das SGB I eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rate...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 § 48 Nr. 1, Art. 5 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) mit Wirkung zum 1.8.2001 in das SGB I eingefügt worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, sodass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträger...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.5 Sozialgeheimnis gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 34 Nach Satz 5 haben die Beschäftigten aller in Abs. 1 genannten Stellen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei diesen Stellen das Sozialgeheimnis (weiterhin) zu wahren.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a Elektronische Kommunikation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 Nr. 2, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) mit Wirkung zum 1.2.2003 eingefügt worden. Mit Art. 2 Nr. 4, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirk...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bisherige Vorbehalt zugu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38 bis 67" mit Wirkun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2 Abweichung vom maßgeblichen Geburtsdatum (Abs. 2)

Rz. 11 Mit Abs. 2 wird eine nur beschränkt zulässige Abweichung von dem maßgeblichen dokumentierten Geburtsdatum vorgesehen, bei dem es sich nicht zwingend um das "richtige" Geburtsdatum handeln muss (vgl. Rz. 5). Dementsprechend besteht ein Rechtsanspruch auf Abweichung von dem nach Abs. 1 maßgeblichen Geburtsdatums auch nur im Rahmen von Abs. 2. Abweichungen von Erstangabe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Anders als in Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG vorgesehen und vorgeschrieben, enthalten weder § 33c noch § 19a SGB IV Rechtsfolgen oder Sanktionen für den Fall der Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Behinderung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Da durch § 2 Abs. 2 AGG gerade auch der Rückgriff auf das AGG ausgeschlossen sein soll (v...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.2 Rechte und Pflichten

Rz. 8 Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für alle Rechte und Pflichten des SGB. Er umfasst aber nicht nur die sozialen Rechte nach §§ 3 bis 10 und die sich aus materiellen Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, sondern jede Art der Verwaltungstätigkeit, die geeignet ist, den Rechtskreis des Betroffenen zu berühren. Rz. 9 Daher gehören auch die Auskunft- und...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2 Ersetzungsmöglichkeit bei gesetzlicher Schriftform (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 enthält die grundsätzliche Aussage, dass eine gesetzlich angeordnete Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn diese mögliche Ersetzung durch eine abweichende gesetzliche Bestimmung gerade ausgeschlossen ist. Satz 1 selbst enthält jedoch keine Bestimmung darüber, unter welchen Voraussetzung ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3 Beschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2)

2.3.1 Einschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 1) Rz. 25 Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 eingeräumte Handlungsfähigkeit schließt die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters und dessen dem Grunde nach vorrangige Vertretungsmacht nicht aus. Hieran knüpft Abs. 2 Satz 1 an, der dem gesetzlichen Vertreter die Befugnis einräumt, die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Im ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.1 Gegenstand des Schutzanspruchs – geschützte Daten

2.1.1 Sozialdaten Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handelt. Es gibt auch keine Abstufung nach dem Grad der Sen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile, die zur Vereinfachung der geltenden Sozialrechtsordnung und ihrer besseren Transparenz den einzelnen Sozi...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich (Satz 1) Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgesta...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1) Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pfl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1) Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzb...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9 Folgen einer Verletzung des Schutzanspruchs

2.9.1 Verwendungsverbot Rz. 72 Die Verarbeitung von Sozialdaten ist immer dann unbefugt, wenn sie nicht auf der Grundlage einer entsprechenden Vorschrift des 2. Kapitels SGB X oder der übrigen Bücher des SGB geschieht, sofern nicht die DSGVO gilt. Solche unbefugt verarbeitet Sozialdaten dürfen von keiner Person oder Stelle verwendet werden; auch nicht für gerichtliche Verfahre...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Elektronische Kommunikation Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2 Rechtspraxis

2.1 Territorialitätsprinzip (Abs. 1) Rz. 3 Die Anknüpfung der Geltung der Vorschriften des SGB an das Territorialitätsprinzip geht auf den völkerrechtlichen Grundsatz zurück, dass jeder Staat Rechtsetzungs- und Hoheitsgewalt nur auf seinem Territorium besitzt. Dieser räumliche Herrschaftsbereich ("Geltungsbereich") wird in der Vorschrift, das Gebiet der BRD nach der Wiederver...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1 Regelungsinhalt (Abs. 1)

2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2 Rechtspraxis

2.1 Handlungsfähigkeit (Abs. 1) Rz. 4 Anlass und Ausgangspunkt für die Einräumung der Handlungsfähigkeit im Sozialrecht war die unbeschränkte zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit für mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis – zu dem der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat – zusammenhängende Rechtsgeschäfte (§ 113 Abs. 1 BGB). Da mit Dienst- oder Arbeits-/Aus...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Privatrechtliche Vereinbarung Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche V...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gegenstand des Schutzanspruchs – geschützte Daten 2.1.1 Sozialdaten Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handel...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.2 Verantwortung (Art. 24 DSGVO)

2.7.2.1 Umfang der Verantwortung und Haftung Rz. 49 Gemäß Art 24 DSGVO setzt der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Der EG 74 DSGVO stellt ergänzend klar, dass damit sowohl die Verantwortung als auch die Haftung des Verantw...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2 Geschützter Personenkreis (Abs. 1)

2.2.1 Jede natürliche Person Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unt...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.3 Juristische Personen

Rz. 21 Durch die Gleichstellung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit den Sozialdaten nach Abs. 4 werden neben natürlichen Personen auch juristische Personen zu Trägern des Schutzanspruches.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2 Rechtspraxis

2.1 Regelungsinhalt (Abs. 1) 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB g...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Lebenspartnerschaft Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begrü...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3 Schriftformersetzende Formen (Abs. 2)

2.3.1 Überblick Rz. 12a Der Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vollständig neu gefasst worden. In der Begründung (BT-Drs. 17/11473 S. 49) ist dazu ausgeführt, dass es sich bei der Neufassung des Abs. 2 um eine Parallelregelung zur Änderung des § 3a VwVfG handelt, sodass auf die entsprechende Begründ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzesvorbehalt Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.2 Zugangseröffnung (Abs. 1)

Rz. 7 Die technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail-Adresse, Internet) sind nicht flächendeckend vorhanden. Eine generelle Verpflichtung zur Herstellung eines solchen Zustandes sieht § 2 des E-Government-Gesetzes (EGovG) vor, danach besteht die Verpflichtung zur Eröffnung auch eines Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit s...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich darauf, dass in sozialrechtlichen Vorschriften vielfach an familienrechtliche Rechtsverhältnisse angeknüpft wird und damit Rechte oder Pflichten nach dem SGB verbunden sind oder sein können. Soweit es auf familienrechtliche Verhältnisse ankommt, ist bei solchen, die nach ausländischem Recht begründet wurden oder für die ausländisches Recht ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält für das Sozialgesetzbuch und für die als besondere Teile des Sozialgesetzbuches geltenden anderen Gesetze (vgl. Auflistung in § 68) eine allgemeine Definition und die Bestimmung darüber, was unter dem Begriff der Lebenspartnerschaft im SGB zu verstehen ist, indem im Sinn einer dynamischen Verweisung (so auch Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.3 Gesetzliche Grundlage

Rz. 11 Der Vorbehalt des Gesetzes fordert, dass Rechte und Pflichten durch Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind. Darunter zu verstehen sind nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern – jedenfalls durch die Formulierung "oder zulässt" klargestellt – auch Gesetze im materiellen Sinn, z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen. Letztgenannte untergesetzliche Regelungen mü...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.4 Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Abs. 2b)

Rz. 21h Der neue Abs. 2b ist eine Ordnungsvorschrift, die im Wesentlichen § 3a Abs. 5 VwVfG entspricht. Ermöglicht die Behörde die unmittelbare Abgabe einer Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, hat sie dem Erklärenden nach § 36a Abs. 2b Satz 1 SGB I vor Abgabe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Ausdruck des Rechtsgrundsatzes, dass das speziellere Gesetz dem allgemeinen vorgeht (BSG, Urteil v. 24.8.1994, 6 RKa 20/93, NZS 1995, 187). Sie ist (in BT-Drs. 7/868 S. 29) damit begründet worden, dass sie klarstelle, dass die Regelungen des Dritten Abschnitts (die damaligen §§ 30 bis 67) zwar grundsätzlich in allen Sozialleistungsbereichen verbindli...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.1 Einschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 eingeräumte Handlungsfähigkeit schließt die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters und dessen dem Grunde nach vorrangige Vertretungsmacht nicht aus. Hieran knüpft Abs. 2 Satz 1 an, der dem gesetzlichen Vertreter die Befugnis einräumt, die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Im Regelfall ist die Erklärung beider Elternteile als gemeins...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.2 Gesetzesvorbehalt (Satz 2)

Rz. 15 Mit Satz 2 wird klargestellt, dass aus dem Benachteiligungsverbot wegen Rasse, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung keine Sozialleistungsansprüche abgeleitet werden können, die nicht schon in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorgesehen sind (so Begründung BT-Drs. 16/1780 S. 28). Die Regelung soll wohl dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus einer vermeintl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.2 Erlaubnis (Abs. 2)

Rz. 31 Ob und inwieweit eine Verarbeitung befugt geschehen kann, also erlaubt ist, stellt Abs. 2 klar. Nach Satz 1 regeln diese Erlaubnis abschließend die Vorschriften des 2. Kapitels des SGB X (§§ 67 bis 85a SGB X) und – seit 25.5.2018 – der übrigen Bücher des Sozialgesetzbuches, soweit nicht unmittelbar die DSGVO gilt. Satz 1 berücksichtigt, dass die DSGVO unmittelbar neben...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.4 Sozialdatenschutz für Beschäftigte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Nach Satz 3 ist es verboten, Sozialdaten der eigenen Beschäftigten und ihrer Angehörigen intern den Personen zugänglich zu machen, die Personalentscheidungen treffen. Personalentscheider sind nur die, die an der Entscheidung mitwirken, nicht jedoch diejenigen, die an der Vorbereitung beteiligt sind. Von diesem Verbot, dieser strikten Trennung, gibt es keine Ausnahme. Au...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.4 Sozialleistungsberechtigter

Rz. 20 Als Sozialleistungsberechtigter und von der Vorschrift geschützter Personenkreis kommen alle natürlichen oder juristischen Personen in Betracht, die potenziell zukünftig die Voraussetzungen für einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch erfüllen (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, § 32 Rz. 12, Stand: 15.3.2018). Nicht erforderlich ist, dass schon ein bestimmter Sozial...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.1 Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 30 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen die Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden (Verbot). Die Verarbeitung umfasst nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO alle Formen des Umganges (Vorgänge) mit Sozialdaten von der Erhebung bis zur Löschung/Vernichtung (vgl. auch Rz. 16). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verarbeitungsbegriff auch die Übermittlung beinhaltet.mehr