Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2.2 Vorrang von Vorschriften des SGB I (Satz 2)

Rz. 15 Der mit Wirkung zum 1.7.1983 eingefügte Satz 2 räumt nur noch den §§ 1 bis 17 und §§ 31 bis 36 unbedingten Vorrang gegenüber den besonderen Teilen des SGB ein, indem der Vorbehalt für abweichende besondere Regelungen für diese Vorschriften gerade nicht gelten soll. Durch die unveränderte und generelle Ausnahme für die §§ 31 bis 36 werden davon auch die später eingefüg...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.8 Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 14 Der Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II beschränkt angesichts der globalen Formulierung in gerade noch zulässiger Art und Weise die Übermittlung von Daten. Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) ist insbesondere die Übermittlung von Daten über zuvor im Rechtskreis des...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.3 Beauftragung nicht-öffentlicher Dritter abweichend von § 80 Abs. 3 SGB X

Rz. 9 Die Beauftragung Dritter kann im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 51 Rz. 13). Die Vorschrift hebt alle Beschränkungen des § 80 Abs. 3 SGB X auf, die nach dieser allgemeinen Vorschrift bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag von Sozialleistungsträgern b...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.1 Mitwirkungs- und Duldungspflichten nach § 319 SGB III

Rz. 6 Für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs wird auf § 319 SGB III verwiesen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf § 319 SGB III in der jeweiligen Fassung. Die Verweisung bezieht sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzungen der verwiesenen Norm, weshalb eine Rechtsgrundverweisung vorliegt (Münder/Thie, in: Mün...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2.3 Vorrang des Zweiten vor dem Ersten Kapitel des SGB X (Satz 3)

Rz. 20 Der mit Wirkung zum 18.6.1994 neu geschaffene Satz 3 räumt dem Zweiten Kapitel des SGB X (§§ 67 bis 85a, Sozialdatenschutz) Vorrang vor dessen Erstem Kapitel (§§ 1 bis 66 SGB X, Verwaltungsverfahren) ein, dies allerdings nur insoweit, als es die Sachverhaltsermittlung (vgl. § 20 SGB X und Komm. dort) betrifft. Im Ergebnis soll dies sicherstellen, dass auch im Zusammen...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.1 Zuständige Träger der Leistungen nach dem SGB II

Rz. 6 Normadressaten des Sozialgeheimnisses nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind die Sozialleistungsträger. Die zuständigen Träger von Leistungen nach dem SGB II sind in § 6 im Einzelnen aufgezählt: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), zugelassene kommunale Träger (SG Fulda, Urteil v. 7.8.2006, 29 AS 95/06), die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.4 Erweiterung des Adressatenkreises gemäß § 78 SGB X

Rz. 27 Die Leistungsträger und übrigen Stellen gemäß Abs. 1 geben im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften Daten auch an Personen und Stellen weiter, die nicht zum eigenen Adressatenkreis gehören. Auf diese erstreckt § 78 SGB X die Verpflichtung zum Schutz der Sozialdaten in der Weise, dass jede Verwendung der erhaltenen Sozialdaten, die nicht vom Zweck der Überm...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1.4 Kundennummer bei Vorbezug von Leistungen nach dem SGB III

Rz. 9 Um eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen, bleiben bereits vorhandene Kundennummern der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Wurde beim Vorbezug von Leistungen nach dem SGB III eine Kundennummer durch die Bundesagentur für Arbeit vergeben, muss diese verwendet werden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.5.3 Gegenüberstellung der geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 78a SGB X a. F. und Art. 32 DSGVO

Rz. 65 § 78a SGB X (Technische und organisatorische Maßnahmen) mit seiner Anlage (8-Punkte-Kontrollkatalog) konnte entfallen, weil der Inhalt seit 25.5.2018 durch die DSGVO unmittelbar geregelt wird (vgl. Rz 60). Im Einzelnen finden sich dessen Forderungen des 8-Punkte-Kontrollkataloges in der DSGVO wie folgt wieder: Gegenüberstellung der Rechtsgrundlagen vor und seit dem 25....mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.3 Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 10 Die Vorschrift ist äußerst weit gefasst. Der Verwendungszweck ist allein mit der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II umschrieben. Zum Schutz der Sozialdaten bleiben daher nur 2 Beschränkungen übrig: Zum einen der gestattete Zweck, der nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift ein Handeln zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II erfordert und zum anderen die erlaubt...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.2 Keine Sanktion

Rz. 24 Während Verstöße gegen § 319 SGB III nach § 404 Abs. 2 Nr. 24 SGB III mit Geldbuße bis zu 2.000,00 EUR bedroht sind, enthält das SGB II keine vergleichbare Regelung. Der Verstoß ist daher sanktionslos (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 64 Rz. 23). Das Ordnungswidrigkeitenrecht des SGB III ist nicht mit in Bezug genommen. § 63 enthält für das SGB II eine eigenständi...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 3 Literatur

Rz. 18 Hammel, Die Auszahlung von Geldleistungen an bedürftige Personen ohne eigene Bankverbindung – ein regelmäßig kostenpflichtiger Vorgang?, info also 2019, 161. Staiger, Zu einigen Neuregelungen des SGB-II-Verfahrensrechts durch das 9. SGB-Änderungsgesetz, info also 2016, 208.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1.5 Neuvergabe

Rz. 10 Werden Leistungen nach dem SGB II bezogen, weil zuvor Sozialhilfeleistungen beansprucht wurden, oder wurden zuvor keine Leistungen nach dem SGB III bezogen, so ist eine neue Kundennummer zu vergeben.mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.2 Entsprechende Anwendung

Rz. 8/9 Da § 319 SGB III entsprechend anzuwenden ist, sind die Abweichungen und Besonderheiten des SGB II zu berücksichtigen: Die Bezugnahme auf das SGB III ist als Bezugnahme auf das SGB II zu lesen, die Behördenzuständigkeit ist im Sinne der Zuständigkeit nach dem SGB II zu lesen.mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.1 Nicht-öffentliche Dritte

Rz. 7 Der Begriff der nicht-öffentlichen Stelle ist in § 67 Abs. 5 SGB X definiert. Darunter fallen natürliche und juristische Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, mithin alle Privaten oder in privater Rechtsform Organisierten außerhalb der verantwortlichen Stelle (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51 Rz. 7; Harich, in: Luik/Harich, S...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.7 Datenübermittlung (Abs. 2)

Rz. 27 Zum Zweck des Datenabgleichs dürfen alle Träger der Leistungen nach dem SGB II die dafür erforderlichen und abschließend (Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 8) aufgezählten Daten an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln, nämlich: Name und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer ist in § 147 SGB VI sowie § 18f ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.1 Datenstelle der Rentenversicherungsträger (Abs. 2a)

Rz. 28 Die Datenstelle wird nach § 145 Abs. 1 SGB VI von dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger verwaltet, der als eingetragener Verein an sich eine nicht-öffentliche Stelle nach der Definition in § 67 Abs. 5 SGB X darstellt (vgl. auch Komm. zu § 145 SGB VI). Aufgrund gesetzlicher Fiktion in § 81 Abs. 3 Satz 3 SGB X gilt die Datenstelle als öffentliche Stelle des Bu...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 10 Der Erlass von Ansprüchen ist eine Ermessensentscheidung des Leistungsträgers (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.2.2023, L 3 AS 2551/22 ; Conradis, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 44 Rz. 7; Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 44 Rz. 6). § 44 vermittelt einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfrei Entscheidung über den Forderungserlass (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14 AS...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2 Auskunftspflicht bei Erbringung bedürftigkeitsrelevanter Leistungen (Absatz 1)

Rz. 13 § 60 Abs. 1 bestimmt, dass derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, seinerseits Leistungen erbringt, die geeignet sind, die Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen hat. Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974, 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988, 1. Hinrichs, Spezialnorm vor Gener...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bisherige Vorbehalt zugu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6 Wahrung des Sozialgeheimnisses – Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (§ 35 SGB I)

Rz. 29 Die Sozialdaten und die ihnen gleichgestellten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind als Sozialgeheimnis zu wahren. Das Sozialgeheimnis funktioniert nach dem Prinzip des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt. 2.6.1 Verbot (Abs. 1 Satz 1) Rz. 30 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen die Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden (Verbot). Die Verarbeitung umfasst nach Art. 4 Nr. 2 DS...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Durch die zum 1.11.2025 geltende Neufassung...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 51 ist inhaltsgleich mit § 395 Abs. 2 SGB III, der ebenfalls mit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU – zum 26.11.2019 neu gefasst wurde (BT-Drs. 15/1515 zu § 395 Abs. 2 SGB III; parallele Regelung: Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51 Rz. 5). § 80 Abs. 3 SGB X setzt der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 3 Literatur

Rz. 30 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013, 448. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass/KBS 2007, 22.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familienversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidarische Finanzierung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 3 bestimmt als Grundsatz- und Einweisungsvorschrift die solidarische Finanzierung der Krank...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 50 Datenübermittlung an Dritte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7 2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 23, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115d Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) hat die Norm zum 1.1.2017 eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld ist als eine gleichwertige Behandlungsform der Krankenhausbehandlu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Abs. 7 Nr. 2, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung zum 18.8.2006 in das SGB I eingefügt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortige Vollziehbarkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 neu gefasst ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadenersatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung lehnt sich die Vorschrift an § 321 SGB III an (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 62). Sie umfasste zuerst nur d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51a Kundennummer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (vgl. BT-Drs. 15/2816 S. 10 und Begrün...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Bußgeldvorschriften sind im Gesetzgebungsverfahren weitgehend unverändert geblieben (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 22 Art. 1 und Begründung S. 66 Art. 1 zu § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 1, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung knüpft an die übergreifende Zielsetzung des SGB IX an und soll integrationsorientierend w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift enthält den Grundsatz, wonach auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse bei der Leistungsgewährung Rücksicht zu nehmen ist. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51 Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 24, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 Handlungsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die partielle Handlungsfähigkeit 15-Jähriger für den Bereich des Sozialrechts und erweitert insoweit die beschränkte Handlungsfähigkeit nach §§ 106ff. B...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a Altersabhängige Rechte und Pflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2, Art. 32 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz – 1. SGB III-ÄndG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Angesichts zunehmender Fälle der Geltendmach...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 Geltungsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bishe...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.3 Prüfungskompetenz

Rz. 14 Ob und in welchem Umfang die Bundesagentur von der ihr eingeräumten Befugnis Gebrauch macht, liegt nicht in ihrem Ermessen. Der stichtagsbezogene Datenabgleich ist nach dem Wortlaut von Abs. 1 ("überprüfen") zwingend vorzunehmen (Harich, in: Gagel, SGB II, § 52 Rz. 6).mehr