Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Vergütung und Abrechnung

Rz. 746 Entsprechend der in § 3 vorgesehenen Zuordnung der – stationären und ambulanten – Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern sowie der ambulanten Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten als Dienstaufgabe folgt das Vertragsmuster auch bei der Regelung über die Vergütung und deren Abrechnung dem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft seit 1996 in Abke...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / C. Beitragssätze

Rz. 21 In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren unterschiedliche Beitragssätze, die im Wesentlichen abhängig davon sind, ob der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ob er Anspruch auf Krankengeld hat. Zudem können die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben. Rz. 22 Für Arbeitnehmer kommt, da ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem En...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1133 Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen oder eines nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellten Menschen kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2992] gekündigt werden.[2993] Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Mona...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 86 Ungeachtet der weitgehenden Versicherungsfreiheit sind im Falle der geringfügig entlohnten Beschäftigung hingegen in aller Regel Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung zu entrichten. Rz. 87 Diese muss ganz überwiegend der Arbeitgeber allein aufbringen, und zwar i.S.v. Pauschbeträgen. Das Gesetz verwendet durchgehend diesen Begriff. Außerhalb des Gesetzestexte...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / B. Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden als Prozentsatz von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben. Rz. 15 Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge richtet sich nach §§ 226 ff. SGB V. Für versicherungspflichtig Beschäftigte werden entsprechend § 226 Abs. 1 SGB V herangezogenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 271 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (13) Insolvenzsicherung, § 11

Rz. 233 Die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben[740] sehen vor, dass Bilanzrückstellungen oder zwischen Konzernunternehmen begründete Einstandspflichten (wie Bürgschaft, Patronatserklärung oder Schuldbeitritt) keine ausreichende Sicherung darstellen, § 7d Abs. 3 SGB IV. Das Wertguthaben muss vielmehr unter Ausschluss der Rückführung ...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / D. Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 49 Übt ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus (wie es bei Teilzeitverhältnissen auch ohne Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ohne Weiteres möglich ist), wird jedes dieser Arbeitsverhältnisse für sich nach den soeben beschriebenen Modalitäten abgerechnet. Rz. 50 Komplizierter kann es werden, wenn (sozialversicherungspflichtig...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (b) Vorhergehende viermonatige beschäftigungslose Zeit

Rz. 171 Vor Beginn der Befristung muss der Arbeitnehmer mind. vier Monate beschäftigungslos gewesen sein; der letzte Tag der Frist muss also vor dem Tag des Vertragsbeginns abgelaufen sein.[508] Beschäftigungslos ist, wer gem. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Beschäftigungslos ist also nicht gleichzusetzen mit arbeitslos. Denn auch äl...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / II. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 10 Ein Arbeitsverhältnis wird ohne Weiteres im Übergangsbereich abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt aus einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV regelmäßig 2.000 EUR im Monat nicht übersteigt, § 20 Abs. 2 Hs. 1 SGB IV n.F. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt muss zurzeit (Mai 2024) also zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR liegen. Einer...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erfasster Personenkreis

Rz. 496 Zunächst ist der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 SGB IX zu festzulegen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das BEM bei Beschäftigten durchzuführen. Fraglich ist, was unter Beschäftigten im Sinne des § 167 Abs. 2 SGB IX zu verstehen ist. Nach einer Auffassung[1427] spricht die Gesetzessystematik dafür, den Anwendungsbereich dieser Norm einzugrenzen. § 167 Abs. 2 SGB IX ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 22 Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen erfolgt auch im SGB XII nach dem Zufluss.[17] Danach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfs...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Krankenversicherung

Rz. 15 In der Krankenversicherung reduziert sich gem. § 249b S. 2 SGB V der vom Arbeitgeber zu tragende pauschale Beitrag auf 5 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung. Der Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V fällt nicht an. Der Pauschalbeitrag fällt auch für solche geringfügig entlohnte Arbeitnehmer an, die aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei ...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarung statusbezogener Mitteilungspflichten

Rz. 1420 Obgleich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Beitragsübernahme über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auf arbeitsvertraglicher Basis nicht wirksam begründet werden kann, kann die vertragliche Gestaltung die gesetzlich bestehenden Regressmöglichkeiten des Arbeitgebers zumindest verbessern. Rz. 1421 Verletzt der Arbeitnehmer die durch § 28o Abs. 1 SGB IV begründete...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / D. Beitragszahlung

Rz. 11 Gem. § 346 Abs. 1 SGB III werden die Beiträge von den versicherungspflichtigen Beschäftigten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Rz. 12 Die Beiträge sind gem. § 348 Abs. 1 SGB III an sich von demjenigen zu zahlen, von dem sie zu tragen sind. Für Beiträge aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter erklärt Abs. 2 jedoch die Regeln zum Gesamtsozialversiche...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Pflegebedürftige nahe Angehörige

Rz. 14 Der Gesetzgeber definiert die nahen Angehörigen in § 7 Abs. 3 PflegeZG abschließend wie folgt:mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / III. Keine Sperrzeit

Rz. 20 Die Geltendmachung des Teilzeitanspruchs nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX zieht keine Sperrzeit entsprechend § 8 Abs. 6 TzBfG nach sich. Die Interessenlage ist eine andere, da § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX eine ganz besondere und vom Anspruchsberechtigten nicht gestaltbare Situation voraussetzt (Arbeitsleistung im vorherigen Umfang nicht (mehr) möglich), was für § 8 TzBfG zum...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Insolvenzgeld

Rz. 1165 Das Insolvenzgeld schützt die vorleistungspflichtigen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor dem Risiko des Lohnausfalls. Es deckt den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung ab (§§ 165 ff. SGB III [3076]).[307...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 4. Unterrichtung und Anhörung

Rz. 286 Für die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der SBV gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie gegenüber dem BR. Somit tritt die Unwirksamkeitsfolge des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX nicht ein, wenn der Arbeitgeber die SBV vor Ausspruch der Kündigung entsprechend den für die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 102 Absätzen 1 und 2 BetrVG geltenden Grundsätz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1172 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Lohnabrechnungsstelle hat, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezir...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Widerspruch und Verwaltungsklage gegen Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 238 Gegen einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Integrationsamt eingelegt werden. Bei der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf zu achten, ob die Behörde bei Zustellung durch Einschreiben ihre Standard-Rechtsbehelfsbelehrung angepasst hat. Denn diese ist unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO, wenn in ihr als Zei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Behinderung/Schwerbehinderung

Rz. 77 Arbeitgeber dürfen Schwerbehinderte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (§ 164 Abs. 2 SGB IX i.V.m. AGG). Dennoch hat die bisherige Rechtsprechung[171] proklamiert, dass die Frage nach der Schwerbehinderung stets zulässig war und wahrheitsgemäß beantwortet werden musste. Dieser Standpunkt will jedenfalls dann nicht einleuchten, wenn es um eine Behinderung geh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat (!) der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 150 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser geson...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 5. Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 26 Wurden Beiträge zu Unrecht entrichtet, so sind sie dem Beitragspflichtigen zu erstatten, es sei denn, aufgrund dieser Beiträge wären bereits Leistungen erbracht worden, § 26 Abs. 2 SGB IV. [17] Dieser Erstattungsanspruch steht gem. § 26 Abs. 3 SGB IV demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Entscheidend ist, wer die Beiträge rechtlich getragen hat. Hat der Arbeitg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufzählung der Dienstaufgaben in der Krankenversorgung

Rz. 728 Zunächst sollten in dieser Regelung die wesentlichen dem Arzt als Dienstaufgaben obliegenden ärztlichen Aufgaben beispielhaft ("insbesondere") aufgeführt werden. Dabei ist angesichts der Vielfältigkeit ärztlicher Aufgaben, die von einem Krankenhausarzt durchgeführt werden können, besondere Gründlichkeit an den Tag zu legen. Dies gilt insbesondere, weil ein Chefarzt t...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 3. Adressat der Beteiligung

Rz. 285 Adressat der Anhörung ist grundsätzlich die örtliche SBV. Besteht in einem Betrieb oder einer Dienststelle keine SBV, ersetzt die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) die örtliche SBV, § 180 Abs. 6 S. 1 SGB IX. Überraschend aus Sicht des Betriebsverfassungsrechts ist die besondere Regelung, dass dann, wenn das Unternehmen auch keine GSBV, aber eine örtliche SBV i...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Ablauf des BEM

Rz. 499 Aus dem Gesetz lassen sich keine Anhaltspunkte herleiten, wie das BEM auszusehen hat, es schreibt lediglich gewisse Mindeststandards vor, die einzuhalten sind.[1439] Das BAG hat in mehreren Entscheidungen[1440] seine bisherige Rechtsprechung zum BEM fortgeführt und überzeugende Grundsätze zur Durchführung bzw. Nichtdurchführung eines BEM aufgestellt und auf die entsp...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Personenschäden

Rz. 1023 Schädigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen bei betrieblicher Tätigkeit, kann seine Haftung für den Personenschaden (einschließlich Schmerzensgeld) gem. § 105 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen sein.[2392] Dieser Haftungsausschluss kommt zum Zuge, wenn der Personenschaden auf einem Versicherungsfall (§ 7 SGB VII) beruht und der Arbeitnehmer diesen nicht vorsätzlich[2...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Zweck der Regelung

Rz. 210 Die §§ 168 ff. SGB IX sollen auch im Falle einer Kündigung den besonderen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechnung tragen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 168 SGB IX wirksam kündigen. Diese Zustimmungserteilung ist eine öffentlich-rechtlich...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 10 Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung im Bereich des SGB II ist daher der in § 11 SGB II definierte Einkommensbegriff und die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelte modifizierte Zuflusstheorie. Nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen modifizierten Zuflusstheorie ist Einkommen all das, was jemand in der sog. Bedarfsze...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Fehlender Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 215 Die Regeln über den Sonderkündigungsschutz sind aber nicht anwendbar, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft im Zeitpunkt der Kündigung nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt wegen fehlender Mitwirkung des Arbeitnehmers keine Feststellung über die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch treffen konnte, § 173 Abs. 3 i.V.m. § 152 Abs. 1 S. 3 SGB IX. Dabei ist d...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / D. Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beiträge von Arbeitnehmern werden gem. § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen. Bei Versicherten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, und deren Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt, oder bei Beschäftigten, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ausüben oder die einen Bundesfreiw...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Rentenversicherung

Rz. 17 In der Rentenversicherung ist die Beschäftigung seit 2013 versicherungspflichtig mit der Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Der Arbeitgeber hat einen pauschalen Beitrag von 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären (§ 172 Abs. 3a SGB VI). Die Re...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 539 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 12 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt (deklaratorisch) klar, dass auch geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigt sind. Nicht hieraus kann und soll geschlossen werden, dass kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht auch teilzeitbeschäftigt sein können. Dies ist lediglich im Gegensatz zu den geringfügig entlohnten Beschäftig...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / B. Versicherte

Rz. 5 Der versicherte Personenkreis definiert sich nach §§ 2 ff. SGB VII. Rz. 6 Versichert sind insbesondere Beschäftigte, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Beschäftigung ist gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Rz. 7 Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen nicht. Das Gesetz sieht auch keine Geringfügigkeitsgrenze vor...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 564 Mit Wirkung zum 1.1.1989 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20.12.1988[1366] in § 74 SGB V die Regelung zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer implementiert. Diese in das gesetzliche Krankenversicherungsrecht integrierte Norm lässt jedoch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen, die sich bei der...mehr