Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 7 Anspruchsübergang bei Dritthaftung (§ 6 EFZG)

Der TVöD enthält keinen eigenen originären tarifvertraglichen Forderungsübergang. Es greift die gesetzliche Regelung nach § 6 EFZG. Kann der Beschäftigte von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf den Arbeitgeber über. Der Übergang bewirkt, dass in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.2 Aufenthaltstitel

Achtung Besonderer Status für ukrainische Flüchtlinge Für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde hierzu eine Ausnahmeregelung geschaffen. Hierzu führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus:[1] Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.4 Mietangebot vorlegen

Der zuständigen Behörde ist ein schriftliches Mietangebot vorzulegen, das Angaben zur Lage der Wohnung, zu Größe und Ausstattung sowie zur Miethöhe enthält. Zu beachten ist, dass sich die von den Gemeinden und Städten bezahlten Höchstmieten von Ort zu Ort unterscheiden. Erhält der Flüchtling Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII (bei fehlender Arbeitsfähigkeit), werden die Kost...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.2 Konkurrenz von § 56 SGB II und §§ 60 ff. SGB I

Rz. 8 Nach § 37 SGB I gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB I grundsätzlich für alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches. Neben § 56 verbleibt es bei der Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften. Gegenüber § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I ist § 56 lex specialis und hat Vorrang (ebenso Blüggel, in: Eicher/Luik, SGB II, § 56 Rz. 5).mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.1 Aufhebung von Verwaltungsakten nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 2 Nr. 3 erklärt § 330 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 und 4 SGB III für entsprechend anwendbar. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften des SGB III (Löcken, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 40 Rz. 48). Nach § 330 Abs. 2 SGB III ist ein rechtwidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Wirkung für die Verga...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 3 Literatur

Rz. 26 Blüggel, Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII und die Kooperation zwischen den Sozialleistungsträgern, SGb 2011 S. 9. Dern, Das Dilemma "gesunder" Kranker im Job-Center, NDV 2011 S. 28.mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2 Sonderregelungen nach dem SGB III (Abs. 2)

2.2.1 Aufhebung von Verwaltungsakten nach Abs. 2 Nr. 3 Rz. 15 Abs. 2 Nr. 3 erklärt § 330 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 und 4 SGB III für entsprechend anwendbar. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften des SGB III (Löcken, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 40 Rz. 48). Nach § 330 Abs. 2 SGB III ist ein rechtwidriger b...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1 Verfahren nach dem SGB X (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1 Träger von Verfahrensrecht Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 enthält eine grundsätzliche Verweisung für das Verwaltungsverfahren im Bereich des SGB II auf das SGB X. Der ausdrückliche gesetzliche Verweis auf das SGB X war wegen der Zuständigkeiten der kommunalen Träger erforderlich (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 40 Rz. 49 m. w. N.). Träger von Verfahrensrechten können sowohl natürlic...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 3 Literatur

Rz. 69 Armborst, Die leistungsrechtlichen Regelungen der Coronagesetze im SGB II und ihre Auswirkungen – ein Überblick, info also 2021 S. 195. Conradis/Klerks, Probleme der vorläufigen Entscheidungen bei existenzsichernden Leistungen, info also 2018 S. 147. Formann, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem 9. SGB II-ÄndG, SGb 2016 S. 615. Geiger, Der vorläufige Verwal...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 3 Literatur

Rz. 30 Rogge/Markovic, Formen der Leistungserbringung im SGB II, NDV 2013 S. 374.mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.5 Bescheid des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 10 Die Entscheidung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende über die Gewährung oder Versagung einer Leistung nach dem SGB II erfolgt durch Verwaltungsakt. Entscheidet der Träger nicht, kann ggf. über eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO eine Entscheidung herbeigeführt werden. Auch wenn der Verwaltungsakt in der Praxis i. d. R. schriftlich ergeht, ist er grundsä...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.7 Nachholung des Antrags (Abs. 7)

Rz. 47 Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag nach § 28 Satz 1 SGB X bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Mon...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1 Trägerpflichten (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Träger, bei denen eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit durchgeführt wird. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind in den §§ 14 bis 18e, insbesondere § 16 Abs. 1 durch Bezugnahme auf die anwendbaren Vorschriften des SGB III aufgezählt. Wer im Einzelnen Maßnahmeträger sein kann, ist in der Vorschrift nicht explizit geregelt, ergibt...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 24 Die Auskunftspflicht des Maßnahmeträgers nach Abs. 1 ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (allg. Meinung vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 3 m. w. N.). Unterlässt der Maßnahmeträger die Erteilung von Auskünften kann die Agentur für Arbeit bzw. der zugelassene kommunale Träger die Auskunftspflicht im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen ...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.5 Form

Rz. 16 Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für die Auskunftserteilung nicht vor (Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. 14). Die Auskunft kann daher schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder auch elektronisch erfolgen (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 61 Rz. 12; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 16). Es ist der Gegenschluss aus § 5...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.6 Vorläufige Entscheidung in besonderen Fällen (Abs. 7)

Rz. 57 Abs. 7 regelt Sonderfälle, in denen über die vorläufige Erbringung von Geld- und Sachleistungen entschieden werden kann. Abs. 7 ist der Vorschrift des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III nachgebildet und regelt die Fallkonstellationen, in denen nicht wegen tatsächlicher, sondern wegen rechtlicher Unwägbarkeit eine vorläufige Leistungsbewilligung angezeigt sein kan...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 2.1 Begriff der Arbeitslosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 definiert, wer arbeitslos i. S. d. SGB II ist. Die Definition gilt für das gesamte SGB II, hat aber vorrangig Bedeutung für die Arbeitslosenstatistik. Von Arbeitslosigkeit ist insbesondere der Status Arbeitsuchender zu unterscheiden. Dies kann in mehrfacher Hinsicht verstanden werden. Einmal ist die Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitsuchende bestimmt, die...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.2 Vorläufige Zahlungseinstellung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 19 Nach Nr. 4 ist die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Grundsicherungsträger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten haben, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen. Nach § 331 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit die Zahlung einer la...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1 Erbringung von Sach- und Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Sicherheit vorliegen. Nr. 1 entspricht der Regelung des § 328 Abs. 1 Nr. 3 SG...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde geändert, Abs. 2 und 3 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 4, Art. 17). Details zur Re...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefü...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Sie beruht auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2003 (BT-Drs. 15/1516 S. 21 und Begründung S. 66 zu Art. 1 § 61) und ist im Gesetzgebungsverfahr...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzuschlag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 72 wurde durch Neufassung durch das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) mit Wirkung zum 1.6.2022 neu belegt. Die Vorgängerversion aus d...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeitslose

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB III-ÄndG) v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB II eingefügt. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. Durch da...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungsformen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 war zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 2, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde j...mehr

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Sauer, SGB II § 44k Stellenbewirtschaftung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde zum 1.7.2006 und Abs. 4 zum 1.4.2006 geändert durch das Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze v. 24.3.2006 (BGBl. I S. 558). Abs. 2 wurde...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbarkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 3 war zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 8, Art. 17) ergänzt worden. Diese Ände...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeitsgelegenheiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Bis zum 31.12.2008 waren die Arbeitsgelegenheiten in § 16 Abs. 3 geregelt. Die Neufassung des § 16d stimmt inhaltlich im Wesentlichen – bis auf den Wegfall der Förderung von Arbeits...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.2006 geändert und Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragserfordernis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung d...mehr

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Sauer, SGB II § 54 Eingliederungsbilanz (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in das SGB II eingefügt worden. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift unverändert geblieben. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbe...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang ist j...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistungen für Auszubildende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. § 27 in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung als Ermächtig...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3....mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.6 Erstattung von Bildungsgutscheinen (Abs. 6)

Rz. 45 Hintergrund für Abs. 6, der zum 1.4.2011 neu gefasst wurde, sind die Gutscheine, mittels derer Bildungsleistungen beansprucht werden können. Da diese Gutscheine (vgl. § 28 Abs. 2 bis 5 und § 29 Abs. 1 Satz 1) als neue, eigenständige Leistungsform in das SGB II aufgenommen worden sind, hat der Gesetzgeber für die Erstattung zu Unrecht erhaltener Bildungsgutscheine in A...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.3 Vorläufige Entscheidung

Rz. 18 In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 hat der Träger der Grundsicherung kein Ermessen zwischen der vorläufigen und der abschließenden Entscheidung (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 41a Rz. 9; Fachliche Weisungen der BA, Stand: 3/2018). Vielmehr ist eine vorläufige Entscheidung in diesen Fällen zwingend (Merten, a. a. O.; BR-Drs. 66/16 S. 56; Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.1 Träger von Verfahrensrecht

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 enthält eine grundsätzliche Verweisung für das Verwaltungsverfahren im Bereich des SGB II auf das SGB X. Der ausdrückliche gesetzliche Verweis auf das SGB X war wegen der Zuständigkeiten der kommunalen Träger erforderlich (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 40 Rz. 49 m. w. N.). Träger von Verfahrensrechten können sowohl natürliche als auch juristische Personen...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 3 Literatur

Rz. 27 Bienert, Zur Stellung von Anträgen auf Alg I und Alg II, infoalso 2014 S. 167. Blüggel, Grundsicherung nach dem SGB II: Ohne Antrag keine Leistungen, SozSich 2009 S. 193. Conradis, Änderungen im Verfahrensrecht des SGB II, info also 2011 S. 115. Hammel, Das Antragserfordernis nach § 37 SGB II – ein schwieriges Problemfeld, SRa 2013 S. 229. Heinz, Fehlerhafte Handhabung de...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat einen doppelten Zweck: einerseits die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, andererseits die Agentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Maßnahmen der Eingliederung aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen, um den Maßnahmeerfolg zu sichern (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 61). Zur Erreichung des angestrebten...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.4 Aufhebung eines Verwaltungsakts bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 4)

Rz. 34 Auch Abs. 4 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Danach ist ein abschließender Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Pe...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 8 § 61 berechtigt den jeweils zuständigen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. 5; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 8; Steinmeyer, in: Gagel, SGB II, § 61 Rz. 3). Ausdrücklich erwähnt ist nur die Agentur für Arbeit. Die Berechtigung der gemeinsamen Einrichtung ergibt sich aus § 44b Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.1 Aufhebung des Verwaltungsaktes

Rz. 31 Dem Streit, ob die Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I für die Zukunft versagen kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt wird (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 56 Rz. 22; Birk, in: Münder/Geiger, SGB II, § 56 Rz. 7), oder ob analog zu § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht der...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 3 Literatur

Rz. 54 Blüggel, Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und bestandskräftige Verwaltungsakte im Sozialrecht, SGb 2003 S. 507. Escher-Weingart, § 118 Abs. 4 SGB VI – ein zivilrechtlicher Albtraum und eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung, WM 2014 S. 293. Groth/Siebel-Huffmann, Das 9. SGB II-Änderungsgesetz – Rechtsvereinfachung?, NJW 2016 S. 3034. Hökendorf,...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 12 Bei Personen ohne festen Wohnsitz bzw. ohne gewöhnlichen Aufenthalt, also z. B. bei nichtsesshaften Menschen, kann die örtliche Zuständigkeit nach § 36 mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts kaum festgestellt werden (kritisch auch Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 36 Rz. 10). Dagegen ist für die Sozialhilfe nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der Träger der Soz...mehr