Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / III. Vertretungsbefugnis der Eltern im symmetrischen Wechselmodell

Nach der derzeit geltenden Rechtslage können die Eltern bei bestehendem gemeinsamem Sorgerecht ihr Kind nicht zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im symmetrischen Wechselmodell vertreten. Es muss entweder ein Ergänzungspfleger bestellt werden oder einem Elternteil ist nach § 1628 BGB die Alleinentscheidungsbefugnis zu übertragen. Stets ist daher vor der Geltendmachung von...mehr

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FF 11/2023, Rechtsprechung ... / 4 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.7.2023 – 16 UF 86/23 Zur Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung auf einen Elternteil, der zusammen mit den Kindern in das polizeiliche Opferschutzprogramm aufgenommen wurde und mit ihnen an einen geheim gehaltenen Ort umgezogen ist.mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.1 Minderjährige und Geschäftsunfähige

Kündigung eines Minderjährigen Ist der Betroffene im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt, muss hinsichtlich der als Kündigungsempfänger geeigneten Person unterschieden werden: Geht es um die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses, kann die Kündigung nach § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB nur gegenüber den gesetzlichen Vertretern erklärt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Unterhaltsbestimmung gegenüber minderjährigen (unverheirateten) Kindern

Rz. 563 Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, wenn auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird (§ 1612 Abs. 2 Satz 1). Steht das Sorgerecht einem Elternteil allein zu, kann grundsätzlich auch nur dieser allein die Entscheidung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Sittenwidrigkeit

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FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 11 Internationales

EuGH, Urt. v. 13.7.2023 – Rs. C-87-22, PM v. 14.7.2023 1. Nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl 2003, L 338, S. 1), die auf Unionsebene Zuständig...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) KU-Titel im Namen eines Elternteils

Rz. 151 Der Titelschuldner kann die Beendigung der gesetzlichen Verfahrensstandschaft mit einem Vollstreckungsabwehrantrag gem. §§ 120 Abs. 1 FamFG, 767 ZPO geltend machen.[200] Wird dem Sorgerechtsinhaber die elterliche Sorge entzogen oder liegt ein Obhutswechsel vor, so ist der bisherige Vollstreckungsgläubiger auch für Unterhaltsrückstände nicht mehr aktivlegitimiert. Rz....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ehevertrag

Rz. 2002 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Gegenstand eines Ehevertrages können z.B. Regelungen sein übermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Pflege und Erziehung

Rz. 1068 Der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB setzt voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte ein oder mehrere Kinder tatsächlich betreut.[1099] Hat der betreuende Elternteil vor der Trennung oder auch zunächst während der Trennung eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann er diese jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes w...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Vollstreckung des Unterhaltstitels

Rz. 149 Ein Unterhaltstitel zwischen den Eltern (Beschluss oder Vergleich) wirkt auch für und gegen das Kind (§ 1629 Abs. 3 S. 2 BGB), und zwar auch, wenn die Eltern inzwischen geschieden sind und das Kind volljährig geworden ist. Die Vollstreckung aus dem in Verfahrensstandschaft erstrittenen Titel erfolgt wie folgt: Der Verfahrensstandschafter ist im eigenen Namen vollstreck...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) KU-Titel im Namen des Kindes vertreten durch einen Elternteil

Rz. 154 Wurde das Kind im Unterhaltsverfahren vom früher obhutsberechtigten Elternteil lediglich nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB vertreten, so kann der titelverpflichtete Elternteil ein Vollstreckungsabwehrverfahren nach § 767 ZPO weder gegen das Kind noch gegen den anderen Elternteil erfolgreich betreiben. Ein Vollstreckungsabwehrverfahren nach § 767 ZPO gegen die Mutter hat (...mehr

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FF 09/2023, Wechsel der Pfl... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Wechsel eines Kindes von einer Pflegefamilie in eine andere Pflegefamilie. I. [2] 1. Die beschwerdeführenden Eheleute waren die Dauerpflegeeltern eines im September 2018 geborenen Kindes. Aufgrund der Suchtmittelabhängigkeit seiner leiblichen Mutter musste es nach der Geburt für mehr als vier Wochen mit Morphinsulfat substitu...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

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Elterliche Sorge / 10 Der Tod im Sorgerecht

"Ein allgemeines Übel ist der Tod", hat Goethe einmal zu Recht gesagt. Ein besonderes Übel gerade für Familienrechtler wäre es aber, mit der Möglichkeit des Todes nicht zu rechnen. Dies betrifft viele Bereiche des Familienrechts, namentlich im Todesfall während eines Scheidungsverfahrens. Für den Bereich des Sorgerechts sind die Folgen jedoch übersichtlich. 10.1 Gemeinsame elte...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.3 Verfahrenskostenhilfe bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe setzt grundsätzlich eine Bejahung der Begriffe "hinreichende Erfolgsaussicht" bzw. " Mutwilligkeit " voraus. Im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 13.7.2020 [1] die Grenzen des Ermessensspielraums und damit die Auslegung dieser Begriffe aufgezeigt. Das Bu...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

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Elterliche Sorge / 1 Inhalt des Sorgerechts

1.1 Das Grundrecht der elterlichen Sorge Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; dies legt Art. 6 Abs. 2 GG fest. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für di...mehr

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Elterliche Sorge / 6.3 Grundsätze

Dem Lebenspartner, also Personen gleichen Geschlechts, die eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" nach § 1 LPartG begründet haben, wird eine Mitentscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes eingeräumt. Es wird auf die Formulierung des § 1687 BGB Bezug genommen. Die Regelung wird auf Elternteile beschränkt, die Alleininhaber der elterlichen S...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9.2 Verfahren zur Abänderung

Streitig war lange Zeit, ob die Abänderung eines praktizierten paritätischen Wechselmodells im Umgangsverfahren möglich ist. Nach einer Entscheidung des 8. Zivilsenats des OLG Frankfurt a. M. vom 23.2.2021 ist eine Entscheidung über das Wechselmodell keine sorgerechtliche Regelung, auch wenn die Entscheidung im Ergebnis den Schwerpunkt der Betreuung erstmalig regelt. Die Reg...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.3 Voraussetzungen gemeinsamer Sorge

Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts ist: die Kooperationsfähigkeit der Eltern, also die Eignung beider Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes, die Kooperationsbereitschaft, d. h. der gemeinsame Wille, die Verantwortung auch nach der Scheidung gemeinsam zu tragen, sowie ein fehlendes Gebot im Interesse des Kindeswohls, das Sorgerecht einem El...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Elterliche Sorge / 5.1 Gemeinsame Sorge durch Eheschließung

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in einer gemeinsame Sorge der Eltern. Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge. Voraussetzung ist allerdings, dass Muttersch...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.5 Übertragung von Teilen der eS

Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht. Streiten Parteien z. B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des Kindeswohls b...mehr

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Elterliche Sorge / 1.4 Elternrechte und Kindeswohl

Das Sorgerecht ist gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG den Eltern zugeordnet, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehen...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.7 Regelung im Verbundverfahren

Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch bereits der Regelfall.[1] Das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts kann selbstverständlich zwischen Eltern auch ausdrücklich vereinbart werden, z. B. im Rahmen...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2 Vollmacht für Dritte

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Eine Vollmacht, wie sie für Eltern untereinander vorzuschlagen ist, kann, auch für Te...mehr

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Elterliche Sorge / Zusammenfassung

Kurzbeschreibung: Der Artikel legt ausführlich die rechtlichen Grundlagen sowie die Problemstellungen und deren Lösungsansätze beim elterlichen Sorgerecht für Kinder unter den folgenden Gesichtspunkten dar: – Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge – Sorgerechtsvereinbarung – Sorgerechtsstreit – Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters.mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.4 Sorgerechtsübertragung auf den Vater

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu, so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt – § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Damit ist bereits der Antrag und nicht erst die Übertragung vo...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 8.1 Grundsätze

Voraussetzung für ein Ruhen der elterlichen Sorge ist die längere tatsächliche Verhinderung der Ausübung der elterlichen Sorge oder ihrer Bestandteile, z. B. der Personensorge, jedoch mit der Aussicht, dass die elterliche Sorge wieder ausgeübt werden kann.[1] Die Fälle sind beispielsweise Strafhaft ohne laufenden Kontakt Ausnahmsweise Untersuchungshaft Auswanderung Kriegsgefangen...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.1 Auskunftsrecht und Auskunftspflicht

Zur Auskunft berechtigt ist jeder Elternteil unabhängig von Sorgerecht und Umgangsrecht. Auskunftspflichtig ist der andere Elternteil, nicht das Kind. Lebt es bei einer dritten Person, besteht dieser gegenüber der Auskunftsanspruch entsprechend § 1686 BGB. Ein berechtigtes Interesse liegt regelmäßig vor, wenn der die Auskunft begehrende Elternteil keine andere Möglichkeit hat,...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1 Streit um die gemeinsame eS

Im Streitfall ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet.[1] Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung i...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.1 Grundsätze

Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[2] Steht im ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.1.2 Anmerkungen zum Muster "Unstreitiger Sorgerechtsantrag"

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 111 Nr. 2 i. V. m. § 151 Nr. 1 FamFG. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 152 FamFG: Zuständig ist bei Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht der Ehesache, ansonsten das Gericht, in dessen Bezirk das betroffene Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das isolierte Sorgerechtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Is...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.2 Trennungsvorraussetzungen: Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts

Der BGH hatte in einem Beschluss vom 6.2.2019[1] erklärt, dass für eine Trennung von Eltern und Kindern die hohe Wahrscheinlichkeit vorhanden sein müsse, dass die Kindeswohlgefährdung zu einem Schadeneintritt führt.[2] In einem Beschluss vom 21.9.2020[3] geht das Bundesverfassungsgericht auf die Rechtsprechung des BGH ein: Im Ausgangspunkt übereinstimmend mit dem BGH meint da...mehr

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Elterliche Sorge / 5.2 Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge

Grundsätzlich ist im Falle bevorstehender oder bereits erfolgter Eheschließung nicht erforderlich, Vereinbarungen betreffend die elterliche Sorge für vorehelich geborene gemeinsame Kinder zu schließen. Ist jedoch einem Elternteil die elterliche Sorge zum Teil entzogen gewesen, kann die Aufnahme dieses Problems in eine sonstige Vereinbarung sinnvoll sein. Dies könnte in entspre...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.5 Auslandsberührung

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 21 EGBGB. Der gewöhnliche Aufenthaltsort, ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes des Kindes. Wohnsitz eines Kindes ist nach §§ 7, 11 BGB der Ort, an dem sich seine Eltern ständig niedergelassen haben. Es teilt deren Woh...mehr

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Elterliche Sorge / 9 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffend: Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteilig...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.2 Körperliche Misshandlung

Als körperliche Misshandlung werden Verletzungen des Kindes bezeichnet, die aktiv durch Erwachsene (meist Sorgeberechtigte) verübt werden. Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen. Mit den körperlichen Misshandlungen sind regelmäßig auch psychische Misshandlungen verbunden, das Kind erfährt nicht ausschließlich den körp...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.2 Rechtsmittel, Vollstreckung

Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wie auch übe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.3 Der Antrag zur Kindesherausgabe

Muster (Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe) An das Amtsgericht – Familiengericht – Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Frau – Antragsgegnerin – wegen: Herausgabe eines Kindes Wir bestellen uns unter Vorlage beigefügter Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten des Antra...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.6 Alleinsorge des Antragstellers

Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht oder in manchen Fällen eine klare Abgrenzung der e...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5 Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters, § 1626a BGB

Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die bisher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht [1] war dies verfassungsgemäß. Die gegen den Willen des betroffenen ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.2 Gemeinsame Sorge – die Voraussetzungen

Die gemeinsame elterliche Sorge wird vom Familiengericht daher dann angeordnet, wenn die Kindesmutter dem Antrag zustimmt, die Kindesmutter dem Antrag nicht widerspricht, insbesondere also gar nicht Stellung nimmt, die Kindesmutter in ihrer Stellungnahme Gründe vorträgt, die keine Bedeutung für die Kindeswohlprüfung darstellen oder dem Familiengericht auch sonst Gründe nicht ers...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern

Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinschuldig geschiedenen Ehepartner stand keinerlei Bestimmu...mehr