Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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§ 12 Elektronische Dokumente / F. Umlaute/Sonderzeichen

Rz. 65 Bis April 2021 gab es Probleme bei der gerichtsinternen Weiterbearbeitung eingegangener Nachrichten, wenn im Dateinamen z.B. Umlaute enthalten waren. Der BFH hatte in einem Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil er davon ausgegangen war, dass ein Dokument nicht eingegangen ist, wenn zwar eine Eingangsbestätigung erteilt wird, das Dokument aber in ein...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / d) Angabe "Rechtsanwalt" ist nicht ausreichend

Rz. 153 Auch wenn man als sog. "Einzelkämpfer" am Markt unterwegs ist und damit der Briefkopf auch allein den Namen des den Schriftsatz verantwortenden Anwalts ausweist, ist bei Eigenversand aus dem beA zwingend eine einfache elektronische Signatur am Ende des Dokuments anzugeben. Rz. 154 Zitat "Die bei einer über das beA eingereichten Beschwerdeschrift fehlende einfache Signa...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 5 Inhalte einer Hausordnung

Inhalt oder Mindestinhalt einer Hausordnung sind im Gesetz nicht geregelt. Der Gesetzgeber überlässt die Festlegung der Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer. Charakter und Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften sind vielfältig und unterschiedlich. Es existieren gemischt genutzte Anlagen mit Gewerbe- und Wohneinheiten, reine Wohnanlagen in Stadtrand-, Kur- oder Erholun...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 43. Begriff des anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren

Rz. 520 BGH, Urt. v. 15.5.2018 – VI ZR 231/17, VersR 2018, 957 Zitat § 17 StVG, § 9 Abs. 5 StVO, § 10 S. 1 StVO "Anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne der § 9 Abs. 5, § 10 Satz 1 StVO ist jede Person, die sich selbst verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt. Darunter fällt nicht nur der fließende Durchgangsverkehr ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 118 Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie war auch im Übrigen zulässig, weil eine Entscheidung des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wa...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 24 Das Berufungsgericht führte aus: Für den Beklagten zu 2 sei bei der Annäherung an das Fahrzeug des Klägers erkennbar gewesen, dass die hintere linke Tür zum Teil geöffnet war und dass eine Person in der Tür stand. Der Beklagte zu 2 habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass die erkennbar schon geöffnete Tür sich nicht weiter öffnen werde. Es könne nicht mehr geklärt wer...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 151 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stritt nach den getroffenen Feststellungen kein Anscheinsbeweis für ein Mitverschulden der Klägerin. Die Revision beanstandete insoweit mit Recht die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschulden...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 11. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 2

Rz. 134 BGH, Urt. v. 26.1.2016 – VI ZR 179/15, zfs 2016, 434 = VersR 2016, 479 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 12. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 3

Rz. 146 BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16, zfs 2017, 199 = VersR 2017, 186 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 245 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht war ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass der Beklagte zu 3 – auch unter Berücksichtigung der eingeschalteten Warnblinkanlage an dem Lkw – nicht verpflichtet war, die festgestellte Geschwindigkeit seines Fahrzeugs von 74 bis 78 km/h weiter bis auf 45 km/h zu er...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 18. Spurwechsel bei mehrspurigem parallelem Abbiegen

Rz. 209 BGH, Urt. v. 12.12.2006 – VI ZR 75/06, zfs 2007, 201 = VersR 2007, 262 Zitat StVO §§ 7 Abs. 5, 9 Abs. 1, 41 Abs. 3 Nr. 5 (Zeichen 297); BGB § 823 Zu den Sorgfaltspflichten der Fahrzeugführer bei mehrspurigem parallelem Abbiegen nach rechts. a) Der Fall Rz. 210 Die Klägerin verlangte von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, an dem der Beklagte zu 1 als Fü...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 521 Die Klägerin nahm die Beklagten auf Ersatz weiteren Sachschadens nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug vorwärts auf einem rechtwinklig zur Fahrbahn angeordneten Parkplatz geparkt. Der Beklagte zu 2 hatte sein von dem Beklagten zu 1 gehaltenes und bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversichertes Fahrzeug am gegenüberliegenden Fahrbahnrand...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 121 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand dem Kläger über den von der Beklagten zu 2 regulierten Teilbetrag hinaus weder aus § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 StVG noch aus § 823 Abs. 1 BGB, § 115 VVG ein weiterer Schadensersatzanspruch zu. Das Amtsgericht sei zu Recht von einer Haftungsquote der am Unfall beteiligten Fahrzeuge von jeweils 50 % ausgegangen. Gemäß der in d...mehr

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§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Der Beklagte war gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger den aufgrund des Zusammenpralls seines Kickboards mit dessen Pkw entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter den Umständen des Streitfalls war die Verantwortung des Beklagten nicht gemäß § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ausgeschlossen. Da das schädigende Ereignis nach dem 31.7.2002 eingetreten ist, richtete sich die Vera...mehr

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zfs 11/2022, Keine generell... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Diese Feststellungen sind nicht geeignet, den Schuldspruch eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO i.V.m. §§ 69a StVZO, 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG zu tragen. Auf die zusätzlich erhobene Verfahrensrüge kommt es daher nicht an. 1. Den – hierzu recht knappen – Feststellungen kann noch hinreichend entnommen werden, dass das Fahrzeuggespann aufgrund eines Schadens a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschlussfassung im Berichtstermin

Rn 7 Für die Beschlussfassung im Berichtstermin gelten die allgemein für die Beschlussfassung in Gläubigerversammlungen nach der InsO geltenden Maßgaben: Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Gläubiger erscheint.[32] Ist der einzig erschienene Gläubiger allerdings vom Stimmrecht ausgeschlossen, ist die Versammlung beschlussunfähig. Sofern kein – bzw. kein st...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / d) Träger des Verschuldens

Das grobe Verschulden richtet sich zunächst an den Steuerpflichtigen als Adressat der steuerlichen Mitwirkungspflichten. In diesem Zusammenhang ist jedoch fraglich, ob dem Steuerpflichtigen ein fremdes Verschulden Dritter – wie von der Rechtsprechung angenommen – zugerechnet werden kann (etwa bei der Zurechnung des groben Verschuldens zwischen zusammenveranlagten Ehegatten, ...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / e) Verschuldensmaßstab

Fahrlässigkeit ist nach § 276 BGB das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Ulber in Erman, BGB, 16. Aufl., § 276 BGB Rz. 14; Seichter in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK/BGB, 9. Aufl., § 276 BGB Rz. 8; Stadler in Jauernig, BGB, 18. Aufl., § 276 Rz. 23; Borggreve, AO-StB 2007, 333 [333 f.]), weshalb als Maßstab des Verschuldens die Sorgfal...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / 4. Würdigung der Rechtsprechung

Vor- und Nachteile des subjektiven Verschuldensbegriffs: Durch die Zugrundelegung des subjektiven Verschuldungsprinzips ist die Rechtsprechung des BFH für den Steuerpflichtigen insoweit günstig, als er ggf. unterhalb des durchschnittlichen Steuerpflichtigen einzuordnen ist. Nach st. Rspr. gelten für ihn lediglich vereinfachte Anforderung hinsichtlich der Erfüllung von Sorgfa...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / 2. Ansicht des BFH

Nach Ansicht des BFH sei von einem subjektiven Verschulden auszugehen (BFH v. 12.5.1989 – III R 200/85, BStBl. II 1989, 920 [921]; v. 10.2.2015 – IX R 18/14, BStBl. II 2017, 7 = AO-StB 2015, 223), weshalb es auf die persönlichen Umstände, Fähigkeiten und Kenntnisse des Steuerpflichtigen bei der Beurteilung des Verschuldens ankomme. Eine Begründung für die Auslegung hinsichtl...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / b) Inhalt des groben Verschuldens

Inhaltlich knüpft das Verschulden im Steuerverfahren an die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen an (Koenig in Koenig AO, 4. Aufl., § 173 AO Rz. 112; Kühn / Hofmann, AO, 17. Aufl., § 173, Tz. 6 lit. a.). Daher bezieht sich das Verschulden im Kontext des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sowohl auf die Verletzung der Pflicht zur Angabe von steuerlich vollständigen, w...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Gemeinsamer Meldestandard nach OECD

Rz. 797 [Autor/Stand] Der gemeinsame – mithin für alle beteiligten Länder geltende – sog. Meldestandard[2] enthält die Melde- und Sorgfaltspflichten, die dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zugrunde liegen. Der Meldestandard enthält (1) ein Muster[3] für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden ("Mustervereinbarung") und den gemeinsamen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Entbindung von der Schweigepflicht

Rz. 96 [Autor/Stand] Die oben genannten Beschränkungen entfallen bei einer wirksamen Entbindung von der Schweigepflicht. Die Entbindungserklärung führt dazu, dass vormals beschlagnahmefreie Gegenstände beschlagnahmefähig werden, also auch die Regelung des § 95 StPO gilt, mithin der Zeuge zur Herausgabe verpflichtet ist. Rz. 97 [Autor/Stand] Eine Entbindung kann grundsätzlich ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.5 (Entwürfe) IDW Qualitätsmanagementstandards: (IDW EQMS/QMS)

Kernaussage Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements und ISQM 2 Engagement Quality Reviews veröffentlicht. Zusammen mit dem ebenfalls zu d...mehr

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zfs 10/2022, Zum Begriff de... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten nicht zu. Zwar stehe zur Überzeugung der Kammer fest, dass bei der Klägerin nach dem Unfallgeschehen Beschwerden und sichtbare Befunde vorgelegen hätten, die die Diagnose einer HWS-Distorsion 2. Grades rechtfertigten, und die Klägerin unter Kopf- und Nackenschmerzen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haftungsausschluss bei gutgläubigen Leistungsempfängern

Rn. 77 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 3 S 2 EStG haftet der Leistungsempfänger nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Zum Begriff der Gegenleistung s § 48 Rn 125ff (Wienbergen). Wegen des "Zeitpunkts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Der Leistungsbezug durch nichtunternehmerisch tätige juristische Personen mit USt-IdNr.

Rz. 135 § 3a Abs. 2 UStG erweitert im Ergebnis den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG für die Zwecke der Leistungsortsbestimmung bei sonstigen Leistungen; die Regelung beinhaltet die Umsetzung des Art. 43 Nr. 2 MwStSystRL . Nach § 3a Abs. 2 S. 3 UStG (1 HS 1. Alt.) werden den Unternehmern zunächst bestimmte (ausschließlich) nicht unternehmerisch tätige juristische Persone...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.2 Sonstige Präventionsmaßnahmen

Rz. 8 Abweichend von Abs. 3 Sätze 1 und 2 ist in den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums der Verteidigung einerseits und des Auswärtigen Amtes hinsichtlich seiner Auslandsvertretungen andererseits nicht die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI für die Aufgaben der sonstigen Präventionsmaßnahmen sachlich zuständig. Stattdessen sind diese Bundesministerien selbst ode...mehr

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Organisation des Nachhaltig... / 12 6 Schlüsselbereiche zur Steuerung des Nachhaltigkeitsprogramms

Die Steuerung des eigenen Nachhaltigkeitsprogramms kann entlang 6 zentraler Schlüsselbereiche organisiert werden. Werden diese Bereiche berücksichtigt, ist eine gute Grundlage gelegt, um einerseits regulatorischen Anforderungen zu begegnen, andererseits Stakeholder-Erwartungen gerecht zu werden und schließlich das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und einen Beitrag zur...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Vertretungsbefugnis in Gesundheitsangelegenheiten, § 1358 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 42 Die Vertretungsmacht ähnelt denen eines Betreuers in Gesundheitsangelegenheiten. So kann in Gesundheitsuntersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt oder solche Maßnahmen können untersagt werden (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Eine besondere Eilbedürftigkeit ist nicht erwähnt und ist damit keine Bedingung.[63] Rz. 43 Bei Maßnahmen zur Rehabilit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen, wenn er die Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten anderen überträgt

aa) Allgemeines Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Hinwirken auf steuerehrliches Verhalten des Mandanten

Rz. 119 [Autor/Stand] Eine weitere Frage ist, welche Maßnahmen der Steuerberater ergreifen muss, um auf ein steuerehrliches Verhalten seines Auftraggebers hinzuwirken. Der steuerliche Berater ist nicht allein aufgrund seiner Rechtsstellung Garant gegenüber dem nach § 378 AO geschützten Steueranspruch des Staates (s. Rz. 109). Entdeckt bspw. der steuerliche Berater Mängel in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Allgemeines zu den straf- und bußgeldrechtlich relevanten Pflichten des Steuerberaters

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt bei steuerlichen Beratern richtet sich – wie generell bei Fahrlässigkeitstaten – zuvorderst nach objektiven Kriterien. Nach st. Rspr. ist auf die Durchschnittsanforderungen des jeweiligen Verkehrs- oder Berufskreises abzustellen, dem der Handelnde angehört[2]. Es stellt sich damit die Frage, welche Sorgfalt bzw....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Darstellung der vertretenen Meinungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Auffassungen weichen voneinander ab, soweit es darum geht, den höheren Grad an Fahrlässigkeit, der die Leichtfertigkeit auszeichnet, näher zu bestimmen. Im Wesentlichen lassen sich drei Meinungen unterscheiden. Die h.M. geht von der Überlegung aus, dass sich der Begriff der Leichtfertigkeit im StGB und in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen, vorneh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Stellungnahme

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Auffassung von Kopacek löst das Problem nicht, sondern verlagert es nur. Die Frage, ob ein leichtfertiges Handeln vorliegt oder nicht, hängt danach davon ab, wieweit im Einzelfall die sog. normalen Sorgfaltspflichten reichen und wo die zusätzlichen beginnen. Dies trägt nicht dazu bei, die Entscheidung im Einzelfall zu erleichtern[2]. Andererseits leuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur solche Personen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Erstellung der Buchführung

Rz. 118 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater neben der Erstellung der Steuererklärung und Jahresabschlussarbeiten auch die Führung der Bücher für seinen Mandanten (sog. Vollauftrag), erhöht sich damit zwangsläufig auch der Umfang der Sorgfaltspflichten. In formaler Hinsicht ist er uneingeschränkt für die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Buchführung verantwort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Überprüfung von Spendenbescheinigungen

Rz. 93 [Autor/Stand] Im Bereich der sog. Parteienfinanzierung [2] wurde 1989 mit dem Vereinsförderungsgesetz[3] eine Vertrauensschutzregelung für Spender, die an politische Parteien spenden, in § 10b Abs. 4 EStG eingeführt. Demnach darf der Stpfl. "auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr