Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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Work-Life-Balance: Wesentli... / 1 Bedürfnis nach Work-Life-Balance

Warum hat Work-Life-Balance einen solch hohen Stellenwert? Laut Haunschild[1] zählen die Zunahme der Anzahl erwerbstätiger Frauen, eine (wahrgenommene) Zunahme von Pflichten und Verantwortlichkeiten in den Domänen außerhalb der Erwerbsarbeit, die Intensivierung von Erwerbsarbeit sowie eine veränderte Einstellung zur Bedeutung von Erwerbsarbeit zu einigen miteinander zusammenhänge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1.2 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen – Unpfändbarkeit

Rz. 5 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Anderenfalls würde eine Anrechnung der Energiepreispauschale die Kürzung von Sozialleistungen verursachen und die beabsichtigte Wirkung der Pauschale verhindern. Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Abs. 2 EStG genannten Betrags unpfändbar und un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 7 Im Gegensatz zu Arbeitsentgelt und -einkommen werden Sozialleistungen in voller Höhe angerechnet. Das betrifft gemäß § 52 Nr. 2 Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Aufzählung in Nr. 2 ist abschließend. Andere, dort nicht aufgef...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.3 Verletztengeld bei Beziehern von Sozialleistungen

Rz. 18 Eine erste Sonderregelung sieht Abs. 2 für die Berechnung des Verletztengeldes von Versicherten vor, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld, und nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidungen bei Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie erhalten Verletztengeld in Höhe des Krank...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 verpflichtet den Rehabilitationsträger, "berechtigte" Wünsche des Rehabilitanden bei der Auswahl und Erbringung von Teilhabeleistungen (§ 4) zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1), auf die persönlichen und familiären Bedürfnisse und Lebensumstände des Rehabilitanden Rücksicht zu nehmen und die hiermit in Verbindung stehenden Wünsche des Rehabilitanden leistungsrechtlich ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.5 Zustimmung des Berechtigten (Abs. 4)

Rz. 29 Nach Abs. 4 bedürfen die Leistungen zur Teilhabe der Zustimmung des Berechtigten. Die Teilnahme an einer Rehabilitations-/Teilhabeleistung bedeutet einen Eingriff in die Lebenssphäre des Leistungsberechtigten. Der Erfolg einer Teilhabeleistung hängt im Wesentlichen von der Motivation des betroffenen Menschen ab; denn eine medizinische Rehabilitationsleistung zulasten e...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr

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AGS 04/2023, Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Prof. Dr. Johann Kindl und Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich. 4. Aufl., 2021. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.506 S., 148,00 EUR Der bereits in 4. Aufl, erschienene Handkommentar erfasst das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht in einem einzigen Band. Dies ermöglicht dem Leser ein effektives Arbeiten im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts, selbst wenn es sich u...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. Erbschaftslösung

Die klassische Ausgestaltung des Behinderten-/Bedürftigentestaments erfolgt in der Form der Erbschaftslösung. Die klassische Gestaltungstrias eines solchen Testaments in der Form der Erbschaftslösung besteht ausmehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2. Wirkung der Neuregelung des Rechtscharakters von Erbschaften

Der Vorschlag aus der BT-Drucks 20/4360 wurde Gesetz. Andere Entwurfsregeln wurden angepasst. Übergangsvorschriften für diese Neuregelung gibt es nicht. Und die Wirkung dieser Gesetzesänderungen setzen unterschiedlich ein. Art. 13 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz) bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / 2.2.1 Selbstständigkeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG kann nur eine selbstständige Tätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Die Frage, wann eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird, wird dabei im Umsatzsteuerrecht nicht positiv, sondern über § 2 Abs. 2 UStG negativ abgegrenzt. Die Tätigkeit wird danach in den folgenden Fällen nicht selbstständig ausgeführt: Eine natürliche Person ist nach § 2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 2.1 Vergütung

Die Vergütung des Steuerberaters besteht im Gebühren- und Auslagenersatz für seine selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten[1]. Hierzu zählen insbesondere die Personalkosten (z. B. Gehälter, Sozialleistungen), Raumkosten (Miete, Heizung, Licht), Kosten für Beschaffung und Unterhaltung der Büroausstattung (Mobi...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.4 Betriebliche Übung

Ein Anspruch auf Arbeitsvergütung, insbesondere auf Zusatzvergütungen, kann sich auch aus einer sog. betrieblichen Übung ergeben. Darunter wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Das Verhalten des Arbeitgebers ...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber zur A...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.4 Gewährung einer laufenden Geldleistung

Rz. 27 Abs. 1 umfasst auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzgeber hat mit der Modifizierung durch das KiföG nunmehr klargestellt, dass der Anspruch auf das Kindertagespflegegeld der Kindertagespflegeperson zusteht (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Ein Anspruch auf Leistungen entsteht nur, wenn tatsächlich ein Kind im Rahmen d...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 131 Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses, nicht nur einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung (h. M.; BAG, Urteil v. 26.5.1977, 2 AZR 632/76 [1]). Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Inhalt weitergeführt. Der Arbeitnehmer kann also dieselben Rechte (Ve...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / D. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen

I. Gesetzliche Regelung Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Ä...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 8. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen

Rz. 104 Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem SGB II – werden bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt, § 902 ZPO. Zusätzlich geschützt werden Geldleistungen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens", Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerbe...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Verfahrensfragen

Rz. 66 Wie bei der Pfändung von Sozialgeldleistungen in § 54 SGB I ist auch bei der Zusammenrechnung klargestellt, dass Ansprüche nach dem SGB grds. der Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen unterliegen, Billigkeitsgesichtspunkte sind nicht mehr entscheidungsrelevant. Die Ansprüche selbst müssen nur als solche pfändbar sein.[59] Da der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Antragsrecht

Rz. 48 Auf die Sozialleistungen besteht ein einklagbarer Anspruch (§ 38 SGB I). Die Sozialleistungen werden zwar nicht von Amts wegen gewährt, es muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Diesen Antrag kann aber auch der Gläubiger anstelle des Schuldners stellen. Das Antragsrecht ergibt sich nach der Pfändung des konkreten Sozialleistungsanspruchs.[39]mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 261 Diese Vorschrift will zugunsten des Schuldners erreichen, dass trotz des standardisierten Lohnpfändungsverfahrens die individuellen Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen sind. Ein Pfändungsschutz bei Leistungen einer Versicherung (z.B. Unfallversicherung) besteht jedoch nicht für selbstständige Gewerbetreibende oder ehemals selbstständig Tätige. Eink...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / IV. Kindergeld

Rz. 73 Kindergeld kann nur mit Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden, wenn die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes erfolgt, das bei der Festsetzung der Geldleistung berücksichtigt wurde (§ 850e Nr. 2a S. 3 ZPO). Für einen "normalen" Gläubiger oder einen Deliktsgläubiger kommt somit eine Zusammenrechnung mit Kindergeld nicht mehr in Betracht.mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fall muss jedo...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 4. Künftige Sozialgeldleistungsansprüche

Rz. 57 Bei der Frage, ob auch künftige Sozialgeldleistungsansprüche gepfändet werden können, ist zunächst festzuhalten, dass der Schuldner auf die Sozialleistungen einen Anspruch hat. Diese sind abtretbar und daher jederzeit pfändbar (§ 53 SGB I). Somit können auch zukünftige Ansprüche gepfändet werden, sofern bereits im Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungsbeschlussesmehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / III. Wirkung der Zusammenrechnung

Rz. 71 Der Zusammenrechnungsbeschluss nach § 850e Nr. 2a ZPO gilt grds. nur unter den Verfahrensbeteiligten.[68] Rz. 72 Die Anordnung durch das Vollstreckungsgericht wirkt nur für den Vollstreckungsgläubiger, zu dessen Gunsten die Anordnung ergangen ist. Sie hat keine Wirkung im Verhältnis zwischen Abtretungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner.[69]mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 22 Die lange Zeit strittigen Fragen der Pfändbarkeit von Kindergeld wurden bereits durch das 1. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches weitgehend bereinigt. Eine entsprechende Änderung erfolgte bei der Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen nach § 850e Nr. 2a ZPO. Auf das wichtigste Regulativ der Pfändung, die Zweckbestimmung d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / II. Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen

Rz. 16 Durch die Pfändung eines Diensteinkommens wird auch das Einkommen betroffen, das der Schuldner infolge der Versetzung in ein anderes Amt, der Übertragung eines neuen Amtes oder einer Gehaltserhöhung zu beziehen hat (§ 833 Abs. 1 S. 1 ZPO). Hier hat sich nicht der Dienstherr, sondern nur die Gehaltshöhe geändert. Dies ist auf den Fall der Änderung des Dienstherrn aller...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Sonstiger Vollstreckungsschutz

Rz. 98 Eine Aufhebung der Pfändung im Umfang des gemäß § 850c ZPO unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen kommt in entsprechender Anwendung des § 850k ZPO hinsichtlich solcher Leistungen in Betracht, die auf ein bei einem Geldinstitut unterhaltenes Konto des Arbeitseinkommen erzielenden Schuldners überwiesen werden. § 850k ZPO ist aber nicht entsprechend anwendbar, wenn d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Altersvorsorge – Pfändungsschutz

Rz. 90 Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge[138] wurden die §§ 851c und 851d ZPO neu ins Gesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers ist, die Absicherung der Altersvorsorge selbstständiger Personen zu regeln und gleichen Schutz wie bei abhängig Beschäftigten zu gewähren. Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbei...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Privatrechtliche Zusammenrechnung und Abtretung

Rz. 244 Der BGH[348] musste sich 1997 erstmals mit der bis dahin noch nicht entschiedenen Problematik befassen, ob mehrere Einkommen durch privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zusammengerechnet werden können. Folgt man dieser Auffassung,[349] ist der nach der Zusammenrechnung ermittelte abgetretene Betrag dem Schuldnervermögen entzogen. Eine...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / f) Konkurrenz: Pfändung zu Abtretung

Rz. 146 Bei einer vorrangigen Gehaltsabtretung kann § 850c Abs. 6 ZPO keine Anwendung finden, hierüber muss das Gericht beschließen. Der Zessionar einer Gehaltsabtretung kann den Vorteil einer Nichtberücksichtigung somit nur erlangen, wenn er sich einen Titel besorgt, das Arbeitseinkommen pfändet und einen entsprechenden Antrag stellt. Erst mit der Zustellung des dann erwirk...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Rückerstattungsanspruch

Rz. 52 Einige Entscheidungen sind in den letzten Jahren zur Frage der Pfändbarkeit von Beitragserstattungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 210 SGB VI (früher § 1303 RVO) ergangen. Eine Beitragserstattung kommt insbes. bei rückkehrwilligen ausländischen Arbeitnehmern zum Tragen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischenmehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Die eigentlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Sozialleistungen. Gemäß § 11 Satz 1 SGB I gehören dazu die in den einzelnen Büchern des SGB vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Sie sind Gegenstand der in §§ 2 bis 10 SGB I aufgeführten sozialen Rechte, zu denen nach § 8 SGB I die Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die erzieherische Hilfe wird in § 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 6 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.1 Zielsetzung des Gesetzes nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 benennt die gesetzgeberischen Ziele: Kinderschutz und Förderung der geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit werden sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgt. Rz. 6 Die Vorschrift betont die Zielrichtung des Gesetzes mit Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger (Art. 1, 2 GG; vgl. BR-...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.4 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 11 Sowohl § 86 als auch die übrigen Zuständigkeitsregelungen des Siebten Kapitels (Zuständigkeit, Kostenerstattung) knüpfen für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers im Regelfall an den gewöhnlichen Aufenthalt von Personen an (Eltern, maßgeblicher Elternteil, Kind oder Jugendlicher, Pflegeperson). Nur hilfsweise, nämlich dann, wenn ein g.A. ...mehr