Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / IV. Ergebnis

Wird Unterhalt geltend gemacht, bei dem Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht wird und/oder Einkommen der unterhaltsberechtigten Person zu berücksichtigen ist, liefert die vereinfachte Berechnungsmethode von Gutdeutsch/Maaß ausreichend genaue Ergebnisse – solange auch für diese Fälle noch keine Formel entwickelt wird. Wird lediglich der Krankenvorsorgeunterhalt, gegebenenf...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / IV. Herabsetzung vorschussweiser festgesetzter PKH-Vergütung

Der abschließenden Gebührenfestsetzung i.H.d. Mindestgebühren steht auch nicht entgegen, dass diese betragsmäßig hinter dem bereits festgesetzten und ausgezahlten Vorschuss verbleiben. Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführte, kommt einer Vorschussbewilligung grds. keine Bindungswirkung hinsichtlich einer abschließenden Bewertung der Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / A. Einführung

Die Gestaltung von behindertengerechten Testamenten gilt unter juristischen Experten als eine der Königsdisziplinen im Erbrecht. Der hohe Anspruch der Materie ergibt sich zum einen aus einer dynamischen Rechtsprechung, die insbesondere mit Blick auf Fragen der Sittenwidrigkeit der Gestaltung und Möglichkeiten Dritter, insbesondere des Sozialleistungsträgers, die Konstruktion...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.3 Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Erwerbsersatzeinkommen (Abs. 3)

Rz. 6 Die das jeweilige Erwerbsersatzeinkommen zahlende Stelle hat die vom 1. Juli des laufenden Jahres an eingetretenen Änderungen dieser Bezüge, in den Fällen des § 18b Abs. 2 Satz 3 das im letzten Jahr gezahlte kurzfristige Ersatzeinkommen und den entsprechenden Zeitraum mitzuteilen (Abs. 3). Soweit es um Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unf...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.4 Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte

Rz. 12 Gegen ein subjektiv-öffentliches Recht auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit spricht schließlich auch die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Vorschrift. Im Vergleich zum JWG formuliert das SGB VIII die sozialen Rechte junger Menschen bescheidener (Ranft, Einführung in das Sozialrecht, 2. Aufl. 1991, § 13 I). Rechtsprechung und Literatur haben sich einmüti...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur

Rz. 11 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Gerlach, Aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich des Betriebserlaubnisrechts des SGB VIII – SGB VIII-Reformprozess und Rechtsprechung, NDV 2019 S. 359; ders., Die Auswirkungen der SGB-VIII Reform auf die Praxis der Träger der freien Jugendhilfe – Teil...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.1 Sprachlich-grammatikalische Wortlautinterpretation

Rz. 8 Bei der sprachlich-grammatikalischen Wortlautinterpretation fällt zunächst auf, dass der Gesetzgeber den klaren und eindeutigen Begriff "Anspruch" nicht gewählt hat, was zunächst gegen die Existenz eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit spricht (vgl. Krug/Grüner/Dalichau, § 11 Anm. II. 1.). Stattdessen bestimmt er, dass die "erfor...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010 S. 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störu...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

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AGS 10/2021, Hinne, Anwaltsvergütung im Sozialrecht - Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis

Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. 3. Aufl., 2021. Nomos Verlag, Baden-Baden. 140 S., 29,00 EUR Die Vergütung des Anwalts im Sozialrecht hat einen Beigeschmack von Wahrheit. Wer von den gesetzlichen Gebühren in Sozialsachen leben soll, muss Acht geben, nicht selbst zum Sozialfall zu werden. Ungeachtet der zwischenzeitlichen Anhebung der Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Staffelung der Pauschbeträge (§ 33b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die acht Stufen der Pauschbeträge, wie sie in § 33b Abs 3 S 2 EStG aF (gültig bis VZ 2020) geregelt sind, beruht noch auf der durch § 3 Abs 2 SchwG überholten Abstufung nach Fünfergraden. Da die Einstufung des GdB nur in Zehnergraden erfolgt, beginnt der Anspruch auf einen Pauschbetrag erst bei einem GdB von 30. Die Höhe der einzelnen Stufen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 547 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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AGS 09/2021, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Dipl.-RPfleger Julian Dahn, und Dipl.-RPfleger Thomas Schmidt. 3. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 472 S., 44,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 ist die Neuauflage dieses Werks erschienen. Wie schon in den Vorauflagen orientiert sich das Werk an den Bedürfnissen der Praxis und zeigt alle Streitfragen auf, die auch durch das KostRÄG 2021 zum Teil nach ...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 3. Die besonderen Teile des SGB

Rz. 102 Um bei der erbrechtlichen oder schenkungsrechtlichen Gestaltung ihre Bedeutung zu erfassen und zu erkennen, wo und warum "Sozialhilfe"-Regress (im oben beschriebenen allerweitesten Sinne) drohen kann, muss man die Systematik der Vielzahl der materiellen sozialrechtlichen Normen erfassen. Grob gefasst kann manmehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / II. Das Sozialgesetzbuch (SGB) und sozialstaatliche Leistungen außerhalb des SGB

Rz. 94 Die größte Zusammenfassung sozialrechtlicher Normen findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB), das sich an die Struktur des BGB anlehnt und die allgemeinen Regeln des Sozialrechts im SGB I und die Regeln für das Sozialversicherungsrecht im SGB IV "vor die Klammer zieht". Nicht alle sozialrechtlichen Normen sind bisher in das SGB eingegliedert worden. Nach § 68 SGB I gelte...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / IV. Vergütungsfestsetzungsverfahren (PKH)

Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird. Durch die Bewilligung von PKH wird die Staats-/Landeska...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / III. Vorüberlegungen zur Gestaltung der Erbfolge, wenn bedürftige Menschen in der Erbfolge beteiligt sind

Rz. 57 Die Gestaltung von Bedürftigentestamenten für Menschen mit Behinderung ist gleichermaßen schwierig wie fehlerträchtig, weil man nur durch die Verbindung von Erbrecht und Sozialrecht zu brauchbaren Ergebnissen kommt. 1. Was steht zur Auswahl? a) Die Schutztrias der Erbschaftslösung Rz. 58 Für die erbrechtliche Gestaltung zugunsten eines bedürftigen Menschen mit Behinderun...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (a) Der Kinderzuschlag nach dem BKGG

Rz. 158 Nach dem BKGG können der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse nach § 6a BKGG. Danach erhalten Personen für die in ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn durch diesen Kinderzuschlag...mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt ist im Wandel … Auch das klassische Sozialhilferecht und die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen. So ist der Elternunterhaltsanspruch aus Einkommen unter 100.000 EUR Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV seit 1.1.2020 unter großem Öffentlichkeitsecho kein Einkommen im Sinne des Sozialhilferechtes mehr und geht auch nicht mehr auf den Sozialhilfeträger üb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Quasi-deliktischer Ausnahmetatbestand

Rz. 550 Das BVerwG hat den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" begrenzt.[922] Er lehnt sich ausweislich der Gesetzesbegründung an das bisherige Sozialrecht, also an § 92a BSHG an. Dazu hatte die Rechtsprechung – quasi über den Wortlaut hinaus – einschränkende Voraussetzungen entwickelt, die das BSG übernommen hat.[923] Danach kommt eine Anwendu...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Nur für "Kinder"?

Rz. 25 Der BGH stellt bei seiner Prüfung essentiell auf die Testierfreiheit und die legitime Sorge von Eltern für ihre behinderten "Kinder" ab. Es gebe für die Tragung der besonderen Lasten, die mit der Erziehung und Betreuung behinderter Kinder verbunden seien, ein gesetzliches System im Sozialrecht,[59] das den Zugriff auf Eltern als Unterhaltsschuldner weitgehend ausschli...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Familienleistungen – speziell Kindergeld

Rz. 156 Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat nach § 6 SGB I ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen. Es geht daher um den Familienlasten- bzw. -leistungsausgleich, die Minderung des Familienaufwands (§§ 6, 25 SGB I) und einen Ausgleich dafür, dass Familien mit Kindern der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland i...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Kongruenz von "Sozialhilfe"-anspruch und Anspruch

Rz. 196 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II wird vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger einen Anspruch gegen einen Dritten für die Zeit hat, für die er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht. Der Übergang des Anspruchs impliziert, dass das, was der Sozialhilfeträger an den Hilfebedürftigen als Leistung erbringt, geeignet war, einen Lebensunterhalt...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (4) Wohngeld (WoGG)

Rz. 184 Zum Recht der sozialen Hilfen gehört das Wohngeldrecht (§§ 7, 26 SGB I). Das hat seinen Vorläufer in den Geldleistungen der Fürsorge und der späteren Sozialhilfe.[100] § 7 SGB I regelt heute, dass derjenige, der für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, ein soziales Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichba...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Monatszeitraum

Rz. 73 Was die Bedarfszeit ist, ist gesetzlich nicht definiert, meint aber die Zeitspanne, in der der Bedarf besteht und zu decken ist, nicht aber den Bewilligungszeitraum.[133] Das BVerwG[134] hat sich im Sozialhilferecht für den Monatszeitraum ausgesprochen, aber offengelassen, ob nicht auch etwas anderes gelten könne. Heute wird § 27a Abs. 2 SGB XII als gesetzlicher Anhal...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / bb) Das Recht der sozialen Hilfen – "Sozialhilfe" i.S.v. SGB XII und SGB II

Rz. 191 Zum Recht der sozialen Hilfen gehört nach § 9 SGB I die Sozialhilfe. Sozialhilfe wird dabei im weitesten Sinne verstanden (also auch § 19a SGB I) und nicht nur auf Leistungen nach § 28 SGB I i.V.m. dem SGB XII begrenzt. Das SGB XII ist klassisches Sozialhilferecht, also Auffangnetz, "wenn nichts mehr geht". Rechtssystematisch ist eine Beschränkung des Begriffs "Sozia...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung

Rz. 466 Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist in den §§ 77 ff. SGG geregelt. Diese sind gem. § 62 SGB X gegenüber den §§ 68 ff. VwGO vorrangig, sofern der Sozialrechtsweg für eine Sachmaterie des § 51 SGG einschlägig ist. Sozialhilferechtliche Streitigkeiten sind seit dem 1.1.2005 durch § 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG an die Sozialgerichte verwiesen. Hinweis Der Sozialhi...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Wohnungsrecht/persönliche Pflegeverpflichtungen

Rz. 425 Das klassisch ausgestaltete Wohnungsrecht oder höchstpersönliche Pflegeverpflichtungen können nicht übergeleitet werden.[711] Ist ein Wohnungsrecht so ausgestaltet, dass es Dritten überlassen werden kann, darf der Sozialhilfeträger diese Befugnis des Berechtigten auf sich überleiten und die Vermietung vornehmen.[712] Lassen sich Ansprüche begründen, die an die Stelle...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Darlehensmodalitäten

Rz. 392 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[648] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Rückzahlungsanspruch dinglich oder auf andere Weis...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Die Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

Rz. 102 In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Zuwendung unter Widerrufsvorbehalt – gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung – als probates Mittel angesehen, um den Zugriff des Zuwendungsempfängers oder Dritter auf eine Zuwendung abzuwenden. Die Zulässigkeit und die Wirksamkeit solcher Konstrukte sind zivilrechtlich anerkannt,[92] im Sozialrecht aber nich...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Bedarfsdeckungsgrundsatz

Rz. 35 Das Sozialhilferecht ist final ausgerichtet. Es geht darum, einen in der aktuellen Situation konkret vorhandenen Bedarf (Bedarfsdeckungsgrundsatz)[38] zu decken. Im Bedarfsdeckungsgrundsatz kommt zum Ausdruck, dass als Sozialhilfe nur das zu leisten ist, was zur Deckung des konkreten Bedarfs notwendig ist. Es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, zur Vermögensbildung bei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Erbschaft – Gesamtrechtsnachfolge – § 1922 BGB

Rz. 166 Ob eine "Erbschaft" Einkommen oder Vermögen ist, entscheidet sich nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie, die den Erwerb der Erbenstellung als "normativen" Zufluss ansieht, der den tatsächlichen Zufluss als Differenzierungskriterium verdrängt. Bis zur Entscheidung des BSG vom 24.2.2011[294] hatte die Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, "abschließend die in...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 244 Fallbeispiel 69: Ausschlagen oder nicht? Die Geschwister S und T sollten nach dem Tod des Vaters jeweils eines der beiden vorhandenen Grundstücke erben. Im Laufe der Jahre hatte der Vater aber schon ein Grundstück auf den kinderlosen Sohn S übertragen und auch kein Testament errichtet. Nach seinem Tod erben beide Kinder die allein verbleibende Immobilie. S bezieht mi...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen:

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 24.4.2012 – VI ZR 329/10 (VersR 2012, 924), dass ein Anspruchsübergang auf einen Sozialversicherungsträger das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses zur Voraussetzung hat. Diese Voraussetzung entfalle nicht dadurch, dass Leistungen für den Geschädigten ernsthaft in Betracht zu ziehen oder tatsächl...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 14. Pflichtteilsanspruch – §§ 2303 ff. BGB

Rz. 186 Pflichtteilsansprüche entstehen, weil die Testierfreiheit dem Erblasser die Freiheit gewährt, die gesetzliche Erbfolge abzuändern und selbst die engsten Familienangehörigen von der Erbfolge auszuschließen. Als Ausgleichsmechanismus gewährt das Gesetz nahen Familienangehörigen auch gegen den Willen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass, der nur unter sehr eng...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Tatsächlicher Zuflusszeitpunkt

Rz. 57 Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen nach dem Zufluss und seinem Zeitpunkt. Das für das SGB XII zuständige BSG[104] folgt bei der Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen insoweit der Rechtsprechung des BVerwG und geht vom tatsächlichen Zufluss [105] eines einzusetzenden Mittels aus, weil sozialhilferechtlicher Bedarf und sozialhilferechtliche Bed...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. SGB Allgemeiner Teil (SGB I)

Rz. 98 Das materielle Sozialrecht besteht aus einer Vielzahl nach und nach gewachsener besonderer Bausteine und Ansprüche, die als Antworten auf soziale Problemlagen entstanden sind.[48] Den besonderen Büchern des SGB ist ein Allgemeiner Teil – das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – vorangestellt. Das SGB I stellt den Überblick über das Leistungsspektrum der besonderen So...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Überleitbare Ansprüche

Rz. 415 Grundsätzlich kann jeder privat- oder öffentlich-rechtliche Anspruch des Hilfebedürftigen oder der Mitglieder der Einsatzgemeinschaft, der kein (gesetzlicher) Unterhaltsanspruch ist, übergeleitet werden; Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen aber nur dann, wenn sie sich in Zahlungsansprüche umgewandelt haben. Zu den überleitungsfähigen Ansprüchen gehören z.B.:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen Dritter ohne rechtliche oder sittliche Pflicht – ein Schontatbestand nach § 84 Abs. 2 SGB XII

Rz. 120 § 84 Abs. 1 SGB XII regelt die Freistellung von Zuwendungen bei der Anrechnung von Einkommen, die der Hilfebedürftige von der freien Wohlfahrtspflege erhält. Als Zuwendungen kommen sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen in Betracht.[223] Generell ist der Begriff der Zuwendung weit. Es kann sich um die Übertragung von Vermögensgegenständen handeln, aber z.B. auc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII)

Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunft/Heizung und Warmwasserpauschale in Höhe von insgesamt 341 EUR (Gesamt 787 EUR). Alternat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr