Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. FA lehnt den Erlass der Bescheinigung ab

Rn. 85 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzung für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder 2 EStG nicht gegeben, erlässt das zuständige FA einen Ablehnungsbescheid. Hiergegen steht dem Leistenden der Rechtsbehelf des Einspruchs zu (Tz 38 BMF BStBl I 2022, 1229). Nach erfolglosem Einspruchsverfahren steht dem Leistenden der Klageweg offe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhalt der Anmeldung

Rn. 20 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann über das örtliche FA angefordert werden. Er steht auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundes-FinVerw unter der Internet-Adresse www.formulare-bfinv.de unter dem Ordner "Bauabzugsteuer" zur Verfügung. Auf dem Vordruck sind folgende Angaben einzutrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 9 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der zeitgleich mit § 48ff EStG in das Gesetz eingefügte § 20a Abs 1 AO ist eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Da das in § 48b Abs 1 S 1 EStG geregelte Verfahren zur Erteilung der Freistellungsbescheinigung durch das FA durchgeführt wird, das für den Leiste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abrechnung mit dem Leistenden (§ 48a Abs 2 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 2 EStG hat der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden über den Steuerabzug abzurechnen. Die Abrechnung muss folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Leistenden, den Rechnungsbetrag, das Rechnungsdatum und den Zahlungstag, die Höhe des Steuerabzugs, das FA, bei dem der Abzugsbetrag angemeldet worden ist. Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Der Steuerabzug gemäß § 48ff EStG gilt allerdings erstmalig für Gegenleistungen, die auf Bauleistungen gezahlt worden sind, die nach dem 31.12.2001 erbracht wurden (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rn. 81 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Steuerabzugsverpflichtung gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB Gebietskörperschaften, Selbstverwaltungskörperschaften für bestimmte Berufsgruppen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften), Anstalten des öffentlichen Rechts (zB Landesrundfunkan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG

Rn. 57 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG greift ein, wenn das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG nicht anwendbar ist. Das Verfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG richtet sich an Leistende, die im Inland nicht ansässig sind. Hat der im Ausland ansässige Leistende im Inland keine Steuern zu entrichten, läuft das Anrechnungsverfahren n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Auch hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs gibt es eine Zweiteilung. Die in § 48b Abs 1–3 EStG normierte Erteilung der Freistellungsbescheinigung richtet sich an den Leistenden der Bauleistungen (zum Begriff des Leistenden s § 48 Rn 84ff (Wienbergen)). Der Leistende hat den Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung zu stell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die allgemeinen Anrechnungsvorschriften für Steuerabzugsbeträge in § 36 Abs 2 Nr 2 EStG werden durch die spezielleren Anrechnungsregeln in § 48c Abs 1 EStG verdrängt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Durchführung des Anrechnungsverfahrens gemäß § 48c Abs 1 EStG findet § 37 Abs 2 AO Anwendung, wenn der Steuerabzugsbetrag nicht vollständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Tod des StPfl (§ 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG)

Rn. 64 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach der Rspr des BFH (BFH BStBl II 2012, 790; BFH/NV 2012, 1785; 2012, 1788; 2012, 1790; 2012, 1792) gehören zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten iSd § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anmeldung

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 1 EStG hat der Leistungsempfänger bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung iSd § 48 EStG erbracht wird, eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er den Steuerabzug für den Anmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. Es besteht eine Anmeldepflicht. Unterlässt der Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Der zeitliche Anwendungsbereich des § 48b EStG hängt aber von dem zeitlichen Anwendungsbereich der Steuerabzugsverpflichtung in § 48 EStG ab. Da § 48 EStG erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 und 2 EStG richten sich an den Leistungsempfänger (s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Es wird geregelt, wie der Leistungsempfänger die Anmeldung (Form und Frist) und Abführung (Fälligkeit, Zuständigkeit des FA) des Steuerabzugsbetrags durchzuführen hat (§ 48a Abs 1 EStG). Auch die in § 48a Abs 2 EStG geregelte Pflicht zur Abrechnung mi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anspruch auf Erteilung gemäß § 48b Abs 1 EStG

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 1 S 1 EStG hat das für den Leistenden zuständige FA auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung nach amtlichem Vordruck zu erteilen, die den Leistungsempfänger von der Pflicht zum Steuerabzug befreit, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG

Rn. 15 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Sicherungsfunktion des Verfahrens gemäß §§ 48ff EStG zeigt sich daran, dass der Steuerabzugsbetrag nicht nur auf die von dem Leistenden geschuldete ESt oder KSt, sondern auch auf Steuern, die der Leistende als Entrichtungsschuldner zu leisten hat (LSt, Bauabzugsteuer) angerechnet wird (§ 48c Abs 1 S 1 EStG). Damit werden – mit Ausnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Leistungsempfänger

Rn. 66 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Leistungsempfänger ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag Auftraggeber der ausgeführten Bauleistung ist und der dementsprechend verpflichtet ist, die Gegenleistung zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter (zB ein Versicherungsunternehmen) das Entgelt für den vertraglich Verpflichteten bezahlt (Tz 14 und 70 BMF BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen von der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 2, Abs 2 EStG)

Rn. 157 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss bzw darf (s Rn 154) in folgenden Fällen nicht vorgenommen werden: der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 EStG) oder der Leistende legt im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vor (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG) oder die Gegenl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anmeldungszeitraum und Anmeldefrist

Rn. 34 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 S 1 EStG gibt einen monatlichen Anmeldungszeitraum vor. Eine Anmeldung braucht nur für diejenigen Monate abgegeben zu werden, in denen eine Steuerabzugsverpflichtung entstanden ist (s Rn 19). Durch Setzen eines Kreuzes zu Beginn des Formulars wird der Anmeldungsmonat festgelegt, auf den sich die Anmeldung bezieht. Weicht diese Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsverfahren (§ 48d Abs 1 S 2–4, Abs 2 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48d Abs 1 S 2 EStG steht dem Leistenden der Anspruch auf Erstattung des Steuerabzugsbetrags unabhängig von der Pflicht des Leistungsempfängers zum Einbehalt, zur Anmeldung und zur Abführung des Steuerabzugsbetrags (§ 48d Abs 1 S 1 EStG) zu (Zweistufigkeit des Verfahrens). Dies gilt nach dem Wortlaut des § 48d Abs 1 S 2 EStG aber nur, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die zu sichernden Steueransprüche ergeben sich mE aus der Aufzählung in § 48c Abs 1 S 1 EStG (zu den Einzelheiten s Rn 25f). Das Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen wird von der FinVerw vor allem bei zwei Fallgruppen als möglich angesehen (Tz 33 BMF BStBl I 2022, 1229): Wenn mit großer Wahrscheinlichkeit kein Gewinn erzielt wird, wie zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Das Prüfungsrecht des FA (§ 48a Abs 4 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 4 EStG gilt die Vorschrift in § 50b EStG für die Bauabzugsteuer entsprechend. § 50b EStG räumt dem FA ein besonderes Prüfungsrecht bei den am Verfahren Beteiligten ein. Es handelt es sich um ein für Abzugsteuern spezifisches Kontrollinstrument, das der Gesetzgeber als Gegenstück zu der Selbstberechnung des Steuerabzugsbetrags ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bauwerk

Rn. 97 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Da die Bauleistungen der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen müssen, ist für die Steuerabzugsverpflichtung von Bedeutung, was unter einem "Bauwerk" zu verstehen ist. Der Begriff des "Bauwerks" iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG orientiert sich an dem Zweck, die Steuerabzugsverpflichtung für das ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Ein erster Versuch, der illegalen Betätigung im Baugewerbe Herr zu werden, wurde in dem StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) gemacht. In dem Gesetz wurde in § 50a Abs 7 EStG ab dem 01.04.1999 eine Abzugsteuer auf Vergütungen an ausländische Dienstleistungserbringer iHv 25 % eingeführt. Die Regelung führte infolge ihrer Paus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.2 Abzug ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 KStG

Unbeschränkt Stpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausl. Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Stpfl. voraus, sonst erfolg...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Um eine nachträgliche Änderung des Wahlrechts zu erreichen, ist die ursprüngliche Steuererklärung zu ändern. Für die anderen Feststellungs- bzw. Steuerbescheide handelt es sich dann um rückwirkende Ereignisse i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Dies ist jedoch nur solange möglich, wie die Bestandskraft noch nicht eingetreten ist oder nach den §§ 164ff. oder den §§ 172ff. AO...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 3 Praxisfragen

Systematisch stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Einkünfte sowohl unter den Anwendungsbereich des Art. 7 OECD-MA als auch unter den eines anderen Artikels des DBA fallen. Erfüllen Einkünfte die Voraussetzungen einer anderen Einkunftsart des Abkommens, gehören sie zu dieser anderen Einkunftsart und nicht zu den Unternehmensgewinnen i. S. v. Art. 7 OECD-MA.[1] Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Leitsatz 1. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG ist dahin auszulegen, dass Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / c) Verhältnis LSt-Verfahren zur ESt-Veranlagung

Entsprechend allgemeiner Grundsätze wird in Rz. 19 des ATE 2022 darauf hingewiesen, dass die Steuerfreistellung des Arbeitslohns abschließend bei der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers erfolgt. Soweit aufgrund der Freistellungsbescheinigung bereits i.R.d. LSt-Abzugsverfahrens auf die Besteuerung verzichtet worden ist, sind v.a. die Nachweise zur Mindestbesteuerung (ATE 2022 R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Rn. 29 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 PersG und Einzelkaufleute haben die Wahl, neben der Bilanz entweder die vollständige GuV oder eine Anlage zur Bilanz mit den folgenden Angaben zu veröffentlichen (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG): UE i. S. d. § 277 Abs. 1, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen

Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.). Dieser materiell-rechtliche Anspruch des FA ist –...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.6 Sonstige Auskunftspflichtige

Rz. 24 Eine Pflicht zur Auskunftserteilung über § 117 hinaus ergibt sich aus § 21 Abs. 4 SGB X . Nach dieser Norm haben die Finanzbehörden, auch soweit es im Verfahren nach dem SGB XII erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden oder Leistungsempfängers, der/des Erstattungspflichtigen, des Unterhaltsverpflichtet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Aufbau des Anwendungsschreibens

Das BMF-Schreiben gliedert sich in folgende Hauptkapitel:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 18 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Hinsichtlich grundsätzlicher Bestimmungen zum Steuerabzug vgl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Nach steuerlicher Einordnung der Einkunftsart siehe zu Ausführungen bei besonderen Berufsgruppen > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Zu Hinweisen betreffend den Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner vgl die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr