Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 165 Wichtig Für den Vz. 2020 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 729 ff.)...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 185 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 186 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 316 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Liegt ein Dienstverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Der Verein muss Art und Höhe des gezahlten Lohnes sowie einbehaltene Lohnsteuer im Lohnkonto...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerabzug vom Arbeitslohn

a) Allgemeine Grundsätze Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Änderung des Steuerabzugs

Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 41c EStG berechtigt den ArbG in bestimmten Fällen, den LSt-Abzug zu Gunsten des ArbN im Laufe des Kalenderjahres zu ändern und die bisher erhobene LSt zu erstatten. Dies gilt, wenn dem ArbG elektronische > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder der ArbN dem ArbG eine > Bescheinigung für den Lohnsteuera...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches – Abgrenzung § 46 von § 25 EStG

Rz. 28 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn er nach § 46 EStG entweder von Amts wegen oder auf Antrag zu veranlagen ist. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 Satz 1 EStG) und einer d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiStG der Länder). Die ents...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Kirchensteuer vom Arbeitslohn

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirchensteuer wird vom > Arbeitslohn nach den gleichen Grundsätzen einbehalten, die für die LSt von laufenden und sonstigen Bezügen maßgebend sind; > Laufende Bezüge, > Sonstige Bezüge. Vgl auch > Lohnzahlungszeitraum, > Lohnsteuertarif, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff. Dies gilt für ArbN, deren > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Zugeh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nachforderung zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer

Rz. 215 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hat der ArbG die LSt unzutreffend einbehalten, hat das FA mehrere Möglichkeiten, die zu wenig erhobene LSt nachzuerheben. Solange keine Veranlagung durchgeführt worden ist, kann es die LSt vom ArbN nach § 38 Abs 4 EStG, § 39 Abs 5 und 7 EStG, § 39a Abs 5 EStG, § 41c Abs 4 EStG und § 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG nachfordern (> Nachforderung vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Härteausgleich (§ 46 Abs 3 und Abs 5 EStG)

Rz. 145 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 3 EStG stellt im Falle einer Veranlagung nach § 46 Abs 2 EStG (> Rz 35 ff) bestimmte Nebeneinkünfte von nicht mehr als 410 EUR von der Besteuerung frei (Härteausgleich). Darüber hinaus sieht § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV einen erweiterten Härteausgleich für Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR bis weniger als 820 EUR vor. Die Härtea...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Wegfall des rechtlichen Grundes (§ 37 Abs 2 Satz 2 AO)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der rechtliche Grund für eine Steuerzahlung fällt später weg, wenn nachträglich ein Ereignis iSd § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (T/K/Drüen, § 37 AO Tz 39; zu solchen Ereignissen > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 44 ff; AEAO zu § 175 Tz 2). Nachträglich ist ein Ereignis da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zahlung ohne rechtlichen Grund (§ 37 Abs 2 Satz 1 AO)

Rz. 29 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 LSt ist ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn bei der Zahlung ein Zahlungsanspruch des FA nicht oder nicht mehr besteht. Für seine Entstehung kommt es nicht darauf an, ob der Erstattungsanspruch festgesetzt ist oder nicht (> Rz 13 ff). Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einer > Pauschalierung der Lohnsteuer entsteht der Erstattungsanspruch d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuersätze

Rz. 28 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Zuschlag-Satz beträgt derzeit 9 %; nur in BW und BY sind es 8 %; innerhalb desselben Bundeslandes ist der Zuschlag-Satz einheitlich. Maßgebend ist grundsätzlich der Steuersatz des Wohnsitzlandes; beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn richtet sich der Steuersatz aber nach dem Ort der > Betriebsstätte des ArbG; zum Betriebsstättenprinzip > Rz 43.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kirchensteuer vom Kapitalertrag im Rahmen der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG wird KapESt als > Abgeltungsteuer erhoben. Erhoben werden 25 % Steuer (ggf zuzüglich 5,5 % dieser Steuer als > Solidaritätszuschlag) auf alle Kapitalerträge unmittelbar an der "Quelle" (vgl § 32d und §§ 43ff EStG sowie das SolZG). KiSt als Zuschlagsteuer zur KapESt wird aber zunächst nicht zwi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Konkurrenz mehrerer Rechtsnormen

Rz. 8 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erstattungsansprüche aus Rechtsgründen können sich aus dem EStG und anderen, für den Steuerabzug bedeutsamen Gesetzen, zB den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (vgl § 37 Abs 1 AO), sowie unmittelbar aus § 37 Abs 2 AO (> Rz 27 ff) ergeben. Nach letzterer Vorschrift besteht ein Erstattungsanspruch, wenn Steuern ohne rechtlichen Grund gezahlt wor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Arbeitslohn aus mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rz. 65 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein ArbN, der im selben Zeitraum nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn bezogen hat, der dem LSt-Abzug unterliegt, wird von Amts wegen zur ESt veranlagt (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG). IdR handelt es sich um ArbN mit Steuerklasse VI, die > Mehrere Dienstverhältnisse haben (> Steuerklassen Rz 26 ff). Von dieser Pflichtveranlagung werden auch d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Konfessionsverschiedene Ehen

Rz. 34 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gehören > Ehegatten unterschiedlichen Religionsgemeinschaften an, die zur Erhebung von KiSt berechtigt sind (konfessionsverschiedene Ehen), so wird die KiSt für die Kirchen, denen die Ehegatten jeweils angehören, idR jeweils von der Hälfte der für sie festgesetzten ESt berechnet (Halbteilungsgrundsatz). Das ist verfassungsgemäß (vgl BVerfG 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anwendungsbereich des § 46 Abs 2 EStG

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem Wegfall des § 46 Abs 1 EStG (> Rz 18) ist die Höhe des Einkommens für sich allein kein Grund für die Veranlagung eines ArbN, von dessen > Arbeitslohn LSt einbehalten worden ist. Veranlagt wird nur in den Fällen, die in § 46 Abs 2 Nr 1–9 EStG einzeln und abschließend aufgezählt sind (BFH 167, 52 = BStBl 1992 II, 720). Eine Veranlagung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erstattung durch den Arbeitgeber

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das EStG kennt zwei Verfahren, mit denen der ArbG einbehaltene LSt erstatten kann: Die Änderung des Steuerabzugs zugunsten des ArbN nach § 41c EStG (zu Einzelheiten > Rz 21 ff) sowie den betrieblichen Jahresausgleich (§ 42b EStG; zu Einzelheiten > Rz 22 ff). Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wie das FA dem ArbG jene LSt-Beträge ersetzt, die e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Anfechtung der Lohnsteuerfestsetzung

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN kann unterjährig zu einer Erstattung gelangen, indem er zunächst die aufgrund der LSt-Anmeldung gegen den ArbG ergehende Festsetzung hinsichtlich der ihn betreffenden Steuerabzüge mit dem Einspruch anfechtet bzw eine Änderung nach § 164 Abs 2 AO beantragt (BFH 209, 571 = BStBl 2005 II, 890; bestätigt durch BFH 226, 529 = BStBl 2012 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei konfessions- und glaubensverschiedenen Ehen

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist in konfessionsverschiedenen Ehen (> Rz 34) einer der > Ehegatten / > Lebenspartner oder sind beide > Arbeitnehmer, so wird für den KiSt-Abzug vom > Arbeitslohn idR (Ausnahme BY, HB und NI) die KiSt von der Hälfte der – ggf unter Ansatz der Abzugsbeträge für Kinder (> Rz 46) bemessenen – LSt erhoben, und zwar ggf bei jedem Ehegatten auch ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Veranlagung der Kirchensteuer

Rz. 56 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit die KiSt von den FÄ erhoben wird, setzen diese die KiSt im Rahmen der Veranlagung des Stpfl als Zuschlag zu der durch Steuerbescheid nach §§ 155, 157 AO festgesetzten ESt-Schuld fest; die durch Steuerabzug erhobene KiSt sowie die Vorauszahlungen werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG iVm § 51a Abs 1 Satz 1 EStG). Die KiSt wird also vom F...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit der im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien und > Peru gelegenen Republik Ecuador gilt das DBA vom 07.12.1982 nebst Protokoll. Es wurde durch Gesetz vom 08.05.1984 (BGBl 1984 II, 465 = BStBl 1984 I, 338) ratifiziert. Zum Inkrafttreten vgl BGBl 1986 II, 781 = BStBl 1986 I, 358. Das Abkommen findet grundsätzlich seit dem 01.01.1987 A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kirgisistan

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirgisische Republik ist ein zentralasiatischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Kasachstan im Norden, der Volksrepublik > China im Südosten, > Tadschikistan im Süden und > Usbekistan im Westen. Es gilt das DBA vom 01.12.2005 (BGBl 2006 II, 1066 = BStBl 2007 I, 233) nebst Protokoll. Das Abkommen ist am 22.12.2006 in Kraft getreten (BGBl 2007 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) anerkannten Religionsgemeinschaften (vgl die Zusammenstellung bei > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) dürfen von ihren Mitgliedern nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern erheben (Art 140 GG iVm Art 137 Abs 3, 6 WRV). Nicht alle machen davon Geb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsveräußerung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wegen Haftung des Betriebsübernehmers für nicht einbehaltene Steuerabzüge > Haftung für Lohnsteuer Rz 179–182, 185. Ergänzend > Betriebsübergang.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereine

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mitglieder des Vorstands können unentgeltlich oder als ArbN des Vereins tätig werden (> Arbeitnehmer Rz 34, > Vereinsvorsitzende, > Vorstandsmitglieder); außerdem > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Vereine, > Ehrenamt, sowie BMF vom 21.11.2014, BStBl 2014 I, 1581 zur Anwendung von § 3 Nr 26a EStG. Zur Finanzierung der Vereinsarbeit > Beiträge Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Lohnsteuer-Jahresausgleich

Rz. 22 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich erstattet der ArbG für Rechnung des FA (> Rz 25) den Unterschied zwischen der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer und der > Jahreslohnsteuer für den > Jahresarbeitslohn (> Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 31). Der ArbG führt einen betrieblichen LStJA nicht für alle ArbN durch. Zu Einzelheiten > Lohnst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 Euro (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderheiten bei einheitlich und gesonderter Feststellung

Rn. 58 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Werden die Einkünfte einheitlich und gesondert festgestellt, so ist in diesem Verfahren über den Steuerabzug zu entscheiden. Der Antrag ist grundsätzlich im Feststellungsverfahren zu stellen (BFHE 229, 252; R 34c Abs 4 S 4 EStR 2012; Geurts in Frotscher/Geurts, § 3c EStG Rz 108), da die abzuziehenden ausländischen Steuern zu BA bzw WK auf de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuersatz bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person

Leitsatz § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32d Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachprüfung des Steuerabzugs

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 > Außenprüfung, > Lohnsteuer-Nachschau, > Anh 2 Lohnsteuer-Nachschau .mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer, sondern nur die Erhebungsform der ESt bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerabzug hinnehmen (> Arbeitgeber Rz 5 ff) – ähnlich wie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übernimmt der ArbG die > Lohnsteuer (und ggf die > Kirchensteuer sowie den > Solidaritätszuschlag), trägt er sie im Innenverhältnis zum ArbN selbst. Dazu kommt es, wenn der ArbGmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Netto-Einzelberechnung

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erklärt der ArbG bei einer > Außenprüfung von vornherein, dass er den ArbN von jeglicher Steuernachforderung freistellen, also sämtliche bei der Nachversteuerung anfallenden Steuerabzugsbeträge übernehmen will, und ist diese Erklärung auch dem ArbN gegenüber verbindlich (> Nettolohn Rz 3), so kann für die Übernahme der Steuerabzugsbeträge vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Nachforderung beim Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zu einer Übersicht über die zur Verfügung stehenden Verfahren und das Verhältnis von ArbG/ArbN und FA > Steuerabzugsverfahren . Zum Arbeitsrecht > Rz 58. Rz. 56 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ein praktischer Hinweis: Einer sich abzeichnenden Nachforderung von LSt/SolZ/KiSt (Steuerabzüge) durch das FA kann der ArbG ausweichen, indem er über die nac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr