Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Island

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit der als Inselstaat im äußersten Nordwesten Europas gelegenen Republik Island gilt das DBA vom 18.03.1971 (BGBl 1973 II, 357 = BStBl 1973 I, 504) nebst Protokoll; zum Inkrafttreten vgl BGBl 1973 II, 1567 = BStBl 1973 I, 730. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1968 Anwendung. Ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Israel

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem in Vorderasien bzw im "Nahen Osten" an der östlichen Flanke des Mittelmeers gelegenen Staat gilt das hier kommentierte DBA vom 21.08.2014 (BGBl 2015 II, 1301 = BStBl 2016 I, 1116; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 1160 = BStBl 2016 I, 1129) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; Art 28). Das DBA findet grundsätzlich seit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rundfunk

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört der Programmdienst zum öffentlichen Dienst (BVerfG 31, 314 = BStBl 1971 II, 567). Aufwandsentschädigungen an die im normalen Programmdienst beschäftigten ArbN sind im Rahmen des § 3 Nr 12 Satz 2 EStG und der > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 32). Das gil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückforderung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Zur Rückforderung erstatteter Steuerabzüge durch das FA, auch von erschlichenen Erstattungsbeträgen, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 47, 48, Rz 60ff. Zur Rückforderung von ArbN-Sparzulage > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 145 ff. Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulage > Private Altersvorsorge Rz 124 ff. Zur Rückforderung von Leistungen im R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückgriffsrecht

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat das FA den ArbG wegen der zu Unrecht nicht einbehaltenen Steuerabzüge in Haftung genommen (> Haftung für Lohnsteuer), ist der ArbG arbeitsrechtlich berechtigt, zeitnah beim ArbN Rückgriff zu nehmen. Verzichtet er auf diesen Anspruch, kann das zu > Arbeitslohn führen. Zu Einzelheiten > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 1–4.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zahlung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Arbeitslohn, > Lohnzahlung durch Dritte, > Lohnzahlungszeitraum, > Trinkgelder, > Zufluss von Arbeitslohn. Zur Zahlung der Steuerabzüge an das FA > Abführung der Lohnsteuer. Zur Abtretung an Zahlungsstatt oder zahlungshalber > Zufluss von Arbeitslohn Rz 16.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abschluss des Lohnkontos

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der ArbG das für jeden ArbN zu führende Lohnkonto abzuschließen (§ 41b Abs 1 Satz 1 EStG). Ist das Lohnkonto geschlossen und die LSt-Bescheinigung der FinVerw übermittelt, darf der ArbG den LSt-Abzug nicht mehr ändern (§ 41c Abs 3 Satz 1 EStG). Zu Einzelheiten > Lohnkonto ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 30 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die Vereinbarung einer Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zwischen ArbG und ArbN stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung (vgl § 1 Abs 1 Satz 2 iVm § 1b Abs 2 bis 4 BetrAVG). Das sind die Direktzusage einer Werks- oder Betriebspension (Pensionszusage; > Rz 35 ff), die Direktversicherung (> Rz 71 ff), die Pensionskas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre)

Rz. 72 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten (Destinatären) zwar unentgeltlich an, unterliegen aber dennoch in Deutschland grundsätzlich nicht der Schenkungsteuer, da sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Allerdings sind derartige Zuwendungen bei den Destinatären der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insoweit fäl...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Schein ausgewiesener Kapitalertragsteuereinbehalt im Schneeballsystem entfaltet Abgeltungswirkung

Leitsatz Das FG Nürnberg hat entschieden, dass ein Kapitalertragsteuereinbehalt auf Scheinrenditen auch dann eine Abgeltungswirkung entfaltet, wenn er bloß auf fingierten Depotauszügen ausgewiesen wurde und die Steuer tatsächlich nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Das letzte Wort liegt nun beim BFH. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte ein Anleger sein Geld in den Jahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.2 Einkommensteuerliche Haftung

Rz. 38 Im EStG gibt es eine Reihe von Haftungsvorschriften. Als wichtigste Haftung ist die des Arbeitgebers für die LSt gem. § 42d EStG zu nennen. Aber auch § 44 Abs. 5 EStG für die KapESt und der Steuerabzug für beschränkt Stpfl. sind hier zu nennen. Darüber hinaus enthält das EStG eine Reihe weiterer Haftungsvorschriften. Rz. 38a Der inländische Arbeitgeber haftet für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.1.2 Auswahlermessen zwischen Schuldner und Haftungsschuldner

Rz. 29 Besteht die Möglichkeit, den Schuldner des zugrunde liegenden Anspruchs heranzuziehen, so hat die Finanzbehörde neben dem Handlungsermessen auch noch das Auswahlermessen zwischen Schuldner und Haftungsschuldner auszuüben. Hier ist zu beachten, dass grundsätzlich die Haftung subsidiär ist[1] , zunächst also der eigentliche Schuldner in Anspruch zu nehmen ist. Das gilt ...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Fokus

Kommentar Nachdem sich der BFH mit Urteil vom 28.3.2018 mit der steuerlichen Erfassung von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen beschäftigt hatte, äußert sich das BMF nun zur Anwendung der Grundsätze. Beschränkte Steuerpflicht Zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören unter anderem Einkünfte ...mehr

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ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer startete zum 1.1.2020

Kommentar Für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, war der Lohnsteuerabzug bislang auf Grundlage von Papierbescheinigungen der Finanzämter vorzunehmen. Ab dem 1.1.2020 müssen Arbeitgeber auch diese beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einbeziehen. Es gibt jedoch Ausna...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.3 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1721 Ausländische GmbHs, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland haben, sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte beziehen (§ 2 Abs. 1 KStG). Die inländische beschränkte Körperschaftsteuerpflicht knüpft somit an das Vorliegen inländischer Einkünfte (Territorialitätsprinzip) i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4 Subjektive Steuerbefreiungen

Rz. 1738 Anders als im Einkommensteuerrecht kennt das Körperschaftsteuerrecht die Steuerbefreiung nicht nur bestimmter Einnahmen, sondern auch subjektive Steuerbefreiungen, die in § 5 KStG abschließend aufgelistet sind. Dabei ist zu beachten, dass die persönliche Steuerbefreiung grds. nur für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (d. h. mit Si...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.1 Umfang der Steuerpflicht

Rz. 1711 Wie das EStG unterscheidet auch das KStG zwischen der unbeschränkten (§ 1 KStG) und der beschränkten (§ 2 KStG) Steuerpflicht. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht werden sämtliche Einkünfte (Welteinkommen) der Körperschaft in die Besteuerung mit einbezogen (§ 1 Abs. 2 KStG), sofern nicht abweichende Regelungen aufgrund bestehender DBA oder anderer zwischenstaatlich...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Steuerabzug von Amts wegen in DBA-Fällen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 6 S 1, 6 iVm Abs 3 EStG)

6.3.1 Frühere Rechtslage und Folgerungen daraus Tz. 296 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für die Rechtslage vor Einführung des § 34c Abs 6 S 6 (bis 2006: S 5) EStG ( s Tz 283, 301 ff) wurde aus § 34c Abs 1 S 1 EStG (dort ausdrücklich Ausschluss des Abs 3) und dem fehlenden Verweis auf Abs 3 EStG in § 34c Abs 6 S 2 EStG allgemein geschlossen, dass § 34c Abs 3 EStG in DBA-Fällen per s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Steuerabzug von Amts wegen in Nicht-DBA-Fällen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 3 EStG)

Tz. 285 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die besonderen Voraussetzungen der Vorschrift zeigen, dass der Ges-Geber den St-Abzug nicht als generelle "Auffanglösung" für nicht unter die normalen Instrumentarien zur Vermeidung von Doppelbesteuerung fallende ausl St versteht: 6.2.1 Übergreifende Voraussetzungen Tz. 286 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist zunäc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Erster Sonderfall: Auf Antrag Steuerabzug statt Steueranrechnung (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 2 EStG; ggf iVm DBA)

5.1 Normzweck, Kriterien aus Sicht der Steuerpflichtigen Tz. 272 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 IdR ist die St-Anrechung für die Stpfl günstiger als der Abzug der ausl St von der Bemessungsgrundlage, weil sich erstere grds in voller Höhe, letzterer aber nur iHd St-Tarifs entlastend auswirkt. Anders ist es aber, wenn (zB wegen negativer inl Eink) keine dt St anfällt; dann kann wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Zweiter Sonderfall: Steuerabzug von Amts wegen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 3, Abs 6 S 6 EStG)

6.1 Normzweck und Allgemeines Tz. 282 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 34c Abs 3 und Abs 6 S 6 EStG (jeweils iVm § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG) sind ausgesprochen "schillernde" Vorschriften, die eine Reihe ungeklärter Fragen aufwerfen. Dies liegt letztlich an ihrem ambivalenten Sinn und Zweck: Auf der einen Seite bringt der Gesetzgeber durch sie zum Ausdruck, dass auch in den – recht s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug ganz oder teilweise unterliegen (§ 5 Abs 2 Nr 1 KStG)

Tz. 1 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch die Regelung in § 5 Abs 2 Nr 1 KStG verbleibt es für die dem St-Abzug unterliegenden Eink, die st-befreite Kö beziehen, grds bei der Belastung mit der Abzug-St (KapSt), soweit die Eink nicht in einem wG oder iR partieller StPflicht anfallen und damit der KSt aufgr der Einkommensbesteuerung unterliegen. Die KapSt erhält dadurch den Charakt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Wahlrecht zum Steuerabzug statt -anrechnung

Tz. 47 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug (s § 34c Abs 2 EStG) ist (mit der Fin-Verw, s Tz 46, und der hM, zB s Wagner, in Blümich, § 34c EStG Rn 83; Jochimsen/Schnitger in Sch/F § 26 Rn 361; aA evtl s Grützner, IStR 1994, 65, 67) ggf schon Gegenstand der Feststellung (kann aber, da es jeweils die KSt bzw ESt der einzelnen Gesellschafter betrifft, von diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Die drei Tatbestandsalternativen des § 34c Abs 3 EStG

6.2.2.1 Systematisches Tz. 288 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die vorstehend nicht genannten Voraussetzungen der Anrechnung gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG dürfen fehlen. Dies ergibt sich für die der dt St entspr ausl St (s Tz 74 ff) aus der 1. Alt, für die Identität zwischen Herkunftsstaat und besteuerndem Staat (s Tz 79 ff) aus der 2. Alt und für die ausl E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Rechtsfolge Abzug von der Bemessungsgrundlage

Tz. 295 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Es gelten die Ausführungen zu § 34c Abs 2 EStG grds entspr (s Tz 279 f). Bei Abs 3 gibt es indes keine Per-country-limitiation (s Tz 274), die wegen des Fehlens einer Höchstbetragsberechnung bzw eines Wahlrechts wie bei § 34c Abs 2 EStG auch keinen Sinn machen würde. Daraus folgt, dass bei einer Besteuerung derselben Eink iSd Abs 3 durch meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Ausländische Steuer entspricht nicht deutscher Körperschaftsteuer (1. Alternative)

Tz. 289 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Diese Alt ist von vornherein ohne Bedeutung, wenn die konkrete ausl St keine Personen-St ist und daher nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr 2 KStG fällt (s § 10 KStG Tz 23, 34), denn dann ist diese ohnehin in jedem Fall als BA abzugsfähig. Ist sie hingegen Personen-St, wird sie in aller Regel auch iSd Tz 74–78 der dt KSt entspr, so dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Keine ausländischen Einkünfte (3. Alternative)

Tz. 293 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ob Eink ausl sind, richtet sich in Nicht-DBA-Fällen (zu DBA-Fällen s Tz 303) nach § 34d EStG (s Tz 69, 79 ff). Das Fehlen derselben ist die in der Praxis am häufigsten relevante Alt des Abs 3. Dies liegt daran, dass der Begriff der ausl Eink iSd § 34d EStG naturgemäß nicht selten eine geringere Reichweite hat als die in ausl Staaten jeweils ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Systematisches

Tz. 288 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die vorstehend nicht genannten Voraussetzungen der Anrechnung gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG dürfen fehlen. Dies ergibt sich für die der dt St entspr ausl St (s Tz 74 ff) aus der 1. Alt, für die Identität zwischen Herkunftsstaat und besteuerndem Staat (s Tz 79 ff) aus der 2. Alt und für die ausl Eink (s Tz 69 ff) aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Frühere Rechtslage und Folgerungen daraus

Tz. 296 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für die Rechtslage vor Einführung des § 34c Abs 6 S 6 (bis 2006: S 5) EStG ( s Tz 283, 301 ff) wurde aus § 34c Abs 1 S 1 EStG (dort ausdrücklich Ausschluss des Abs 3) und dem fehlenden Verweis auf Abs 3 EStG in § 34c Abs 6 S 2 EStG allgemein geschlossen, dass § 34c Abs 3 EStG in DBA-Fällen per se nicht anwendbar sei. Der BFH hat dies mit Urt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Übergreifende Voraussetzungen

Tz. 286 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist zunächst, dass die Doppelbesteuerung im konkreten Fall nicht schon auf anderem Wege vermieden wird. Hier (zu DBA-Fällen s Tz 296 ff) kommen dafür nur in Betracht (zum Verhältnis zu § 34c Abs 6 S 4 EStG s Tz 306): St-Anrechnung gem § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG, St-Abzug gem § 26 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Fehlende Identität zwischen Herkunftsstaat und besteuerndem Staat (2. Alternative)

Tz. 290 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die 2. Alt kann nur zur Anwendung kommen, wenn die ausl St auf ausl Eink iSd § 34d EStG (zu DBA-Fällen aber s Tz 303) erhoben wurde; fehlt es hieran, kommt nur die 3. Alt in Betracht. Daraus folgt, dass die 2. Alt nur einschlägig sein kann, wenn Eink vorliegen, die nach § 34d EStG einem bestimmten Staat zuzuordnen sind, aber tats (ggf zusätz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Normzweck, Kriterien aus Sicht der Steuerpflichtigen

Tz. 272 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 IdR ist die St-Anrechung für die Stpfl günstiger als der Abzug der ausl St von der Bemessungsgrundlage, weil sich erstere grds in voller Höhe, letzterer aber nur iHd St-Tarifs entlastend auswirkt. Anders ist es aber, wenn (zB wegen negativer inl Eink) keine dt St anfällt; dann kann wegen der Höchstbetragsberechnung keine Anrechnung stattfind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Voraussetzungen

Tz. 278 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen des St-Abzugs ergeben sich nicht unmittelbar aus § 34c Abs 2 EStG. Jedoch macht die Formulierung "statt der Anrechung" deutlich, dass der St-Abzug nur statthaft ist, wenn und soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der St-Anrechnung vorliegen (ebso zB s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 101; s Endert, in F/M, § 26 KStG Rn 189;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999 (§ 34c Abs 6 S 6 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als Reaktion auf die oben behandelte BFH-Rspr (s Tz 296) hat der Gesetzgeber ab VZ 1999 (s Tz 19) § 34c Abs 6 S 4 (heute: S 6) EStG eingeführt. Danach ist Abs 3 (nur) anzuwenden, wenn der DBA-Staat Eink besteuert, "die nicht aus diesem Staat stammen" und diese Besteuerung ihre Ursache nicht "in einer Gestaltung [hat], für die wirtsch oder sons...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Normzweck und Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 34c Abs 3 und Abs 6 S 6 EStG (jeweils iVm § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG) sind ausgesprochen "schillernde" Vorschriften, die eine Reihe ungeklärter Fragen aufwerfen. Dies liegt letztlich an ihrem ambivalenten Sinn und Zweck: Auf der einen Seite bringt der Gesetzgeber durch sie zum Ausdruck, dass auch in den – recht seltenen – Fällen, in denen di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rechtsfolge Abzug von der Bemessungsgrundlage

Tz. 279 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Seit dem VZ 1992 erfolgt der Abzug der ausl St bei der BMG (vorher: GdE). Damit werden die ausl St bei Ausübung des Wahlrechts – als Ausnahme zu § 10 Nr 2 KStG – wie BA behandelt. Zu den möglichen Folgen schon s Tz 194. Die Höhe des Abzugs entspr der Höhe der nach den jeweils einschlägigen Voraussetzungen (s Tz 278) potenziell anrechenbaren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Wahlrecht, Per-country-limitation, Verfahren

Tz. 274 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug kann und muss pro Staat ausgeübt werden (s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 283; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 106; s R 26 Abs 3 S 4 KStR 2015). Dies folgt daraus, dass auch die Anrechnung der Per-country-limitation unterliegt (s Tz 140, 246) und § 34c Abs 2 EStG immer nur "statt der Anrechnung" zur Anwend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Heilbehandlung

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zum Steuerabzug als AgB > Krankheitskosten, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff und > Kurkosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesagentur für Arbeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Ihr sind die Landesagenturen für Arbeit und die örtlichen Agenturen für Arbeit nachgeordnet. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit und ihre nachgeordneten Dienststellen sind ua zuständig für die > Arbeitsförderu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit der den größten Teil des indischen Subkontinents umfassenden Republik Indien gilt das DBA vom 19.06.1995 (BGBl 1996 II, 706 = BStBl 1996 I, 599), das am 19.12.1996 in Kraft getreten ist und seit dem VZ 1997 angewendet wird (BGBl 1997 II, 751 = BStBl 1997 I, 363). Bestandteil des DBA sind die Bestimmungen des Protokolls (BGBl 1996 II, 724 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abweichende Steuerfestsetzung (§ 163 AO)

Rz. 7 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine abweichende Steuerfestsetzung kommt besonders wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht, die sich aus der Besteuerung selbst und nicht aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Stpfl ergibt (> Rz 4). Sie kann aber auch auf Gründen persönlicher Unbilligkeit beruhen (> Rz 5). Vgl für einen Überblick zu § 163 AO auch Bodden, DStR 2016, 171...mehr