Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / [Ohne Titel]

StB Prof. Dr. Stefan Weber[*] Ergebnis zahlreicher steuerlicher Außenprüfungen ist neben der Versteuerung von Mehrergebnissen oft auch die bislang unangemessen hohe Verzinsung jener Beträge nach § 233a AO. Insbesondere in diesen Fällen rückt die sog. Vollverzinsung in das Bewusstsein von Mandanten und Steuerberatern. Ein jüngst veröffentlichter Regierungsentwurf hat im Wesent...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

Vors.RiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 165) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensr...mehr

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Neuregelung der abgabenrech... / 4. Fazit und weiterer Reformbedarf

Im vorliegenden Beitrag wurde gezeigt, dass der Regierungsentwurf zur Vollverzinsung hinsichtlich der Zinshöhe sowie einiger weniger verfahrensrechtlicher Detailfragen grundsätzlich begrüßenswert ist. Hinsichtlich des Umfangs der Neuregelungen kann das Gesetzesvorhaben jedoch nicht überzeugen, da der Regierungsentwurf minimalinvasiv lediglich die durch das BVerfG erzwungenen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung

Rückstellungen wegen zivilrechtlicher Schadensersatzverpflichtungen oder wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen dürfen erst gebildet werden, wenn der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder eine solche Kenntniserlangung unmittelbar bevorsteht, so dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Aus dem Vorsichtsprinzip folgt, dass nicht ...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 3 Neue Berufspflichten für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

3.1 Passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Postfachs Für die Inhaber des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs, also für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte und die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften, besteht eine passive Nutzungspflicht. Sie sind verpflichtet, die für die Nut...mehr

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Steuerberaterplattform und besonderes elektronisches Postfach für Steuerberater: Funktion und Nutzen

Zusammenfassung Überblick Die digitale Entwicklung schreitet rasant voran. Die Kommunikation zwischen Verwaltung, Gerichten und Mandanten erfolgt zunehmend auf elektronischem Weg. Diese Entwicklung wird von dem Gesetzgeber unterstützt und befördert. So verpflichtet z. B. das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 3.1 Passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Postfachs

Für die Inhaber des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs, also für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte und die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften, besteht eine passive Nutzungspflicht. Sie sind verpflichtet, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs erforderl...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 3.3 Registrierungspflicht

Da eine aktive und passive Nutzungspflicht hinsichtlich des besonderen Steuerberaterpostfachs besteht und die Nutzung des Steuerberaterpostfachs nur über die Steuerberaterplattform möglich ist, ist es zwingend erforderlich, dass sich Steuerberaterinnen und Steuerberater und die Berufsausübungsgesellschaften einmalig auf der Steuerberaterplattform registrieren. Die Mitglieder...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 4 Ausblick

Die Steuerberaterplattform soll perspektivisch den direkten Zugriff auf viele unterschiedliche Dienste ermöglichen. So sollen Berufsträger z. B. über eine Chat-Funktion direkt mit der Finanzverwaltung kommunizieren und Ergänzungen zur Steuererklärung übermitteln können. Außerdem soll jeder Steuerberater über die Plattform mithilfe der Vollmachtsdatenbank auf das OZG-Konto se...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 2.3.1 Alle Kammermitglieder erhalten besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Die Bundessteuerberaterkammer ist verpflichtet, über die Steuerberaterplattform für jeden Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, sowie für jede in das Steuerberaterverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach empfangsbereit einzurichten.[1] Dadurch soll die elektronische Erreichbarkeit jedes einzelnen Steuerberat...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 2.2.1 Eindeutiger Ausweis der Berufsträgereigenschaft

Ein Vorteil beim Versand von Dokumenten über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ist, dass für den Empfänger sofort erkennbar ist, dass es sich bei dem Absender um einen Steuerberater handelt.mehr

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Steuerberaterplattform und ... / Zusammenfassung

Überblick Die digitale Entwicklung schreitet rasant voran. Die Kommunikation zwischen Verwaltung, Gerichten und Mandanten erfolgt zunehmend auf elektronischem Weg. Diese Entwicklung wird von dem Gesetzgeber unterstützt und befördert. So verpflichtet z. B. das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsge...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 3.2 Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Postfachs

Nach Inbetriebnahme des Steuerberaterpostfachs wird eine aktive Nutzungspflicht für Zustellungen von elektronischen Dokumenten an die Gerichte bestehen.[1]mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 2.2.3 Ersetzung der Schriftform

Wenn nach dem Steuerberatungsgesetz oder einer aufgrund des Steuerberatungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die Abgabe einer Erklärung die Schriftform vorgeschrieben ist, kann die Erklärung über das elektronische Steuerberaterpostfach abgegeben werden, wenn Erklärender und Empfänger über ein solches verfügen.[1] Zukünftig erfüllt daher z. B. der Verzicht auf die Best...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 1.2.1 Zugang zur Steuerberaterplattform

Der Zugang zur Steuerberaterplattform soll nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich sein.[1] Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der digitalen Steuerberater-Identität nicht durch die Weitergabe von Passwörtern an Dritte delegiert werden kann.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 1.2.2 Einrichtung eines Nutzerkontos und Erstregistrierung

Auf der Steuerberaterplattform wird für jedes Mitglied der Steuerberaterkammer sowie für die nach § 76a Abs. 2 StBerG n. F. in das Berufsregister eingetragenen Berufsgesellschaften ein Nutzerkonto eingerichtet. Diese sind verpflichtet, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto zu registrieren.[1] Bei der Erstregistrierung auf der Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 1.1.1 Identifizierung, Authentifizierung und Nachweis der Berufsträgereigenschaft

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist die Identifizierung und die Authentifizierung des Nutzers. Die Identifizierung dient dazu, die Identität des Benutzers eindeutig festzustellen. Durch die Authentifizierung wird die Identität bei der elektronischen Kommunikation nachgewiesen. Die Funktion der Steuerberaterplattform besteht darin, die Identifi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / 1.1.2 Sicherer, medienbruchfreier und schriftformersetzender Datenaustausch

Darüber hinaus soll die Steuerberaterplattform einen sicheren, medienbruchfreien Datenaustausch (z. B. Übermittlung von Vertragsentwürfen, Nachweisen, Erklärungen) und eine sichere sowie schriftformersetzende Kommunikation mit Mandanten, der Finanzverwaltung und anderen Behörden, Kammern, Gerichten, Steuerberatern und anderen freien Berufen (z. B. Notare, Rechtsanwälte) ermö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bei verspäteter Abgabe einer > Steuererklärung kann (> Ermessen) das FA einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Seit dem VZ 2018 ist es hierzu in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet (keine Ermessensentscheidung; > Rz 9). Die gesetzliche Regelung zum Verspätungszuschlag ist durch das StModernG vom 18.07.2016 (BGBl 2016 I. 1679 = ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageeinreichung beim Finanzgericht durch Steuerberater einer Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz Eine Personengesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten muss die Klage nicht unter Verwendung des besonderen Anwaltspostfachs einreichend, wenn nur ein Partner tätig wird, der ausschließlich Steuerberater ist. Sachverhalt Es ging um eine Klage gegen einen Schätzungsbescheid. Die Klage wurde in Papierform eingereicht durch die Prozessbevollmächtigte. Hierbei h...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Eigene Vertretungsbefugnis des Steuerberaters

Der Steuerberater ist vertretungsbefugt in einem solchen Betriebsprüfungsverfahren der Träger der Rentenversicherung und in einem anschließenden Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten. Für das Klageverfahren ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG: "Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgeri...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / III. Keine Vertretungsbefugnis des Steuerberaters im Statusfeststellungsverfahren

1. Keine eindeutige Rechtsprechungstendenz Eine eindeutige Rechtsprechungstendenz zur Reichweite der sozialversicherungsrechtlichen Beratung im Lohnbuchhaltungsmandat lässt sich den unterschiedlichen Entscheidungen der Instanzgerichte und des BGH nicht entnehmen. U.E. ist Vorsicht geboten: Mit Blick auf die Rechtsprechung dürfte sich – allerdings abhängig vom jeweiligen Einzel...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / II. Pflicht des Steuerberaters zur sozialversicherungsrechtlichen Beratung?

Die Frage, inwieweit sich Beratungspflichten bei einem reinen Lohnbuchhaltungsmandat auf sozialversicherungsrechtliche Fragen, insbesondere die praxisrelevante Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung beim Gesellschafter-GF einer GmbH erstrecken, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. 1. Auffassung des BGH Der BGH hat sich bislang maß...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / a) OLG Brandenburg

Nach Auffassung des OLG Brandenburg habe der mit der Lohnbuchhaltung beauftragte Steuerberater eine umfängliche sozialversicherungsrechtliche Prüfung unter Einbeziehung der Fragen der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-GF vorzunehmen. Danach begehe der Steuerberater i.R.d. vereinbarten Lohnbuchhaltung eine Pflichtverletzung, wenn er eine Prüfung zur Beitragspflicht bei Soz...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / c) OLG Köln

Eine grundsätzliche Pflicht, wonach ein mit der Erstellung der Lohnbuchhaltung beauftragter Steuerberater auch zur Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Fragen verpflichtet ist, kann aber der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht entnommen werden. Ausdrücklich entgegen der Auffassung des OLG Brandenburg besteht z.B. nach Auffassung des OLG Köln für einen Steuerberater, der ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / a) BGH v. 12.2.2004 – IX ZR 246/02

In einer ersten Entscheidung aus dem Jahr 2004 ließ der BGH offen, wie weit die sozialversicherungsrechtlichen Beratungspflichten des Steuerberaters in einem Lohnbuchhaltungsmandat reichen. Es spreche viel dafür, dass ein Steuerberater, der bei der Prüfung einer Beitragspflicht oder bei der Berechnung der Höhe der abzuführenden Beiträge auf Schwierigkeiten tatsächlicher oder r...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / d) OLG Koblenz

Auch nach Auffassung des OLG Koblenz schuldet der Steuerberater i.R.d. ihm erteilten Steuerberatungsmandats keine sozialversicherungsrechtliche Beratung: "Weder der Steuerberatungsauftrag, noch die im Zusammenhang damit beauftragte Lohnbuchhaltung verpflichten den Steuerberater zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen" [9].mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / V. Fazit

Das Lohnbuchhaltungsmandat ist sozialversicherungsrechtlich haftungsträchtig. Nach Auffassung einiger Gerichte können Steuerberater verpflichtet sein, sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, die sich anlässlich dieses Mandates ergeben, in eigener Kompetenz zu klären. Jedenfalls aber – insbesondere wenn dem Berater die notwendigen Rechtskenntnisse fehlen – muss der Ber...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Antrag auf Entscheidung durch Clearingstelle

Gemäß § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt – es sei denn, die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger hatte im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststel...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / c) Zwischenfazit

In beiden Entscheidungen überträgt der BGH dem Steuerberater jedenfalls die Empfehlungs- und Hinweispflicht, bei sozialversicherungsrechtlichen Zweifelsfragen anwaltliche Expertise aufzusuchen.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 1. Auffassung des BGH

Der BGH hat sich bislang maßgeblich in zwei älteren Steuerberaterhaftungsverfahren aus dem Jahr 2004 mit der Frage befasst, ob sich aus dem Lohnbuchhaltungsmandat eine allgemeine Pflicht zur Beratung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ergeben kann. Eine aktuelle Entscheidung streift das Thema, lässt "zwischen den Zeilen" aber deutliche Rückschlüsse zu, die der Steuer...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Dr. Markus Wollweber, RA/FASt / Dr. Christian Bertrand, RA/FASt[*] Sozialversicherungsrechtliche Risiken der Statusbeurteilung des GmbH-Geschäftsführers für Mandanten und Berater werden häufig unterschätzt. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Reichweite der Vertretungsbefugnis des Steuerberaters in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren und sensibilisiert...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / b) OLG Schleswig

Rückgriff auf Rechtsprechung des OLG Brandenburg: Das OLG Schleswig greift die Rechtsprechung des OLG Brandenburg in einer jüngeren Entscheidung zur Steuerberaterhaftung auf. Danach habe der Steuerberater, der mit der Lohnbuchhaltung beauftragt ist und Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt, zu prüfen, ob ein Fall der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorliege....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / e) LG Münster

Auch das LG Münster hat einen Beratungsfehler bei fehlender Beratung über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines GmbH-Gesellschafters abgelehnt. Zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen sei ein Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet. Soweit der Berater bei der Gründung einer GmbH im Hinblick auf die steuerrechtlichen Fragen gestaltend eingeb...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / d) BGH v. 6.6.2019 – IX ZR 115/18

In seiner jüngsten Entscheidung[3] äußert sich der BGH zwar nicht ausdrücklich zur (fehlenden) Befugnis des steuerlichen Beraters, die Sozialversicherungspflicht eines GmbH-GF zu beurteilen. Gleichwohl führt der BGH seine Rechtsprechung "zwischen den Zeilen" fort: So wird aus der Entscheidung im Kontext mit der Vorentscheidung, wonach der Steuerberater eine sozialversicherung...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der GmbH-Geschäftsführer und die Sozialversicherungspflicht (GmbHStB 2022, Heft 5, S. 157)

Was darf, kann und muss der Steuerberater im Rahmen des Lohnbuchhaltungsmandats tun? Dipl.-Finw. (FH) Dr. Markus Wollweber, RA/FASt / Dr. Christian Bertrand, RA/FASt[*] Sozialversicherungsrechtliche Risiken der Statusbeurteilung des GmbH-Geschäftsführers für Mandanten und Berater werden häufig unterschätzt. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Reichweite der Vertretungsbefug...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / IV. Vertretungsbefugnis im Betriebsprüfungsverfahren der DRV

Wird der Streit um die Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-GF hingegen erst durch die Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung gem. § 28p SGB IV geführt, eröffnet sich für den Steuerberater – anders als im Statusfeststellungsverfahren – eine eigene Vertretungsbefugnis. 1. Überprüfung der Meldepflichten durch Träger der Rentenversicherung Die Träg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Uneinheitliche Entscheidungen der Instanzgerichte

a) OLG Brandenburg Nach Auffassung des OLG Brandenburg habe der mit der Lohnbuchhaltung beauftragte Steuerberater eine umfängliche sozialversicherungsrechtliche Prüfung unter Einbeziehung der Fragen der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-GF vorzunehmen. Danach begehe der Steuerberater i.R.d. vereinbarten Lohnbuchhaltung eine Pflichtverletzung, wenn er eine Prüfung zur Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 1. Keine eindeutige Rechtsprechungstendenz

Eine eindeutige Rechtsprechungstendenz zur Reichweite der sozialversicherungsrechtlichen Beratung im Lohnbuchhaltungsmandat lässt sich den unterschiedlichen Entscheidungen der Instanzgerichte und des BGH nicht entnehmen. U.E. ist Vorsicht geboten: Mit Blick auf die Rechtsprechung dürfte sich – allerdings abhängig vom jeweiligen Einzelfall – als Mindestmaß die Pflicht zum Hinwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / b) BGH v. 23.9.2004 – IX ZR 148/03

In der zweiten Entscheidung des Jahres 2004 führte der IX. Senat des BGH aus, der steuerliche Berater, der im Auftrag des Arbeitgebers die Lohnabrechnung besorgt, müsse grundsätzlich auch prüfen, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht komme, wenn Beiträge nicht abgeführt werden. Bei Unklarheiten oder sozialversicherungsrechtlichen Schwierig...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.2 Häusliches Arbeitszimmer – Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 71 Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine untergeordnete private Mitbenutzung schadet nicht. Der Große Senat hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und z...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.7 Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 91 Liegen die Abzugsvoraussetzungen dem Grunde nach vor,[1] gilt die Beschränkung der Höhe nach nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 EStG. Die Auslegung dieser Regelung war bisher äußerst strittig. Insbesondere war fraglich, ob der Mittelpunkt quantitativ nach der verbrauchten Z...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.2.1.2 Persönliche Arbeitsleistung

Rz. 32 Zentrales Kriterium nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO a. F. war die Abgrenzung zwischen persönlicher und kapitalistischer Arbeitsweise (Herberger, DGVZ 2021, 253,255). Da nicht mehr nach der Art der Erwerbstätigkeit zu unterscheiden ist, sind somit auch Personen des gemeinsamen Haushalts des Schuldners zu schützen, die ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des gemeinsamen Leben...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 1 Einführung

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich des Eigenkapitals bzw. Betriebsvermögens an 2 Stichtagen (§ 242 HGB, § 4 Abs. 1 EStG ggf. i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Satz 1 GewStG). Weil u. a. aus Gläubigergesichtspunkten, aber auch aus fiskalischen Gründen mit der Gewinnermittlung nicht bis zur – meist nicht fests...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.1 Lage und Umfang des Geschäftsjahres

Rz. 4 Dem Begriff des Geschäftsjahres fehlt es an einer gesetzlichen Definition. Obwohl der Begriff des Geschäftsjahres bzw. die Dauer des Geschäftsjahres regelmäßig als der Zeitraum zwischen 2 Bilanzstichtagen definiert wird, ist dies nicht zielführend, weil sich der Bilanzstichtag wiederum nach dem Schluss des Geschäftsjahres richtet; vielmehr stellt sich das Geschäftsjahr...mehr

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ZErb 05/2022, AGT-Spezialtagung Testamentsvollstreckervergütung

Auf der 5. AGT[1]-Spezialtagung am 11.2.2022 diskutierten online rund 250 Praktiker umfassend das häufig konfliktäre Thema der Testamentsvollstreckervergütung. Prof. Dr. Wolfgang Reimann[2] eröffnete die Vortragsreihe mit einer Vorstellung der "klassischen" Vergütungsmodelle und deren Anwendung im Einzelfall. Zwar unterliegt die Vergütung des Testamentsvollstreckers der Priva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Keine inhaltli... / V. Geeignete Stelle unterliegt nicht der Aufsicht des Gerichts

Durch den Umstand, dass der Gesetzgeber die Pflicht der geeigneten Person oder Stelle übertragen habe, die Beratung des Schuldners und die Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst auszugestalten, ergebe sich, dass diese einzig befugt seien. Der Gesetzgeber habe dabei Regelungen getroffen, wer als "geeignet" einzustufen sei....mehr

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ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Leitsatz

Zur Auskunft und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren bei Beteiligung des auskunftspflichtigen Ehegatten an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern. BGH, Beschl. v. 23.2.2022 – XII ZB 38/21 (OLG München, AG München)mehr