Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 7.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Leitsatz 1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. 2. ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Dr. Markus Wollweber, RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels u. -GesR[*] Anteilsverkäufe sind regelmäßig nicht umsatzsteuerbar. Ausnahmen bestehen bei unternehmerisch durchgeführten (steuerbaren) Veräußerungen, die aber umsatzsteuerbefreit sind. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Option zur Umsatzsteuerpflicht möglich. Wann dies möglich und sinn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.4 Steuerverkürzung durch für den Stpfl. tätige Personen

Rz. 37a Die Verlängerung der Festsetzungsfrist setzt nicht voraus, dass der Stpfl. selbst die Steuerstraftat bzw. Steuerverkürzung begangen hat. Maßgebend ist nur, dass dieser Steueranspruch verkürzt worden ist und darin eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung liegt. Der Charakter als hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuer haftet der Steuerschul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 9 Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter haben für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Vorschrift ändert zwar nichts daran, dass Schuldner der Erbschaftsteuer allein der Erwerber ist (§ 20 Abs. 1 ErbStG). § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG knüpft jedoch an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters bzw. Testamentsvol...mehr

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Steuerclouds als Austauschp... / 2 Digitaler Austausch von Finanzverwaltung zu Unternehmen/Steuerberatern und umgekehrt wird ermöglicht

E-Mail und Elster-Portal sind in mehreren Punkten begrenzt: Zum einen ist für die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, d. h. für den Austausch in beide Richtungen, aufseiten der Finanzverwaltung zu berücksichtigen, dass diese das Steuergeheimnis gemäß § 30 AOzu wahren hat. Nachdem eine E-Mail als digitale Postkarte zu sehen ist, ist es der Finanzverw...mehr

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Steuerclouds als Austauschp... / Zusammenfassung

Überblick Nicht nur Unternehmer, sondern auch Finanzbeamte erleben derzeit einen Digitalisierungsschub. So werden momentan Plattformen in der Cloud entwickelt. Über diese sollen künftig Steuerberater und Unternehmer große Datenmengen, die z. B. für die Betriebsprüfung benötigt werden, an die Finanzverwaltung übermitteln. Dieser Beitrag erläutert, wo das schon möglich ist und...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.1 Allgemeines

Rz. 54 Die GmbH gilt nach § 13 Abs. 3 GmbHG als Handelsgesellschaft i. S. d. Handelsgesetzbuches. Auf Handelsgesellschaften finden die für Kaufleute geltenden Vorschriften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB), insbesondere das Dritte Buch "Handelsbücher" (§§ 238 ff. HGB inklusive des 2. Abschnitts ab § 264 HGB), welches die Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung umfasst: die ordn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einreichung einer Klage durch einen Rechtsanwalt ab 1.1.2022

Leitsatz Seit 1.1.2022 muss eine Rechtsanwaltsgesellschaft eine Klage als elektronisches Dokument beim Finanzgericht einreichen. Sachverhalt Der Kläger wurde in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten. Diese reichte am 17.1.2022 – innerhalb der Klagefrist – eine Klage per Telefax ein. Diese Klage wurde von einem Rechtsanwalt und...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / b) Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung übernimmt in ihrem Erlass nur z.T. den Beurteilungsansatz der aktuellen Entscheidung des BFH zur Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach neben bestehenden bzw. sich unmittelbar mit der Annahme der Erbschaft für die Erben ergebenden rechtlichen Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch latente wirtschaftliche Belastungen in Zusammenhang mit der ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Rz. 249 Gem. § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Erfüllt wird der Anspruch (wie alle Verwaltungsangelegenheiten) durch den Verwalter. Soll der Anspruch aber durchgesetzt werden, ist die Klage gegen die Gemeinschaft zu richten.[349] Rz. 250 Das auch schon vor der WEG-Reform 2020 anerkannte Einsicht...mehr

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§ 11 Der Verwaltungsbeirat / B. Aufgaben und Befugnisse

Rz. 9 Der gesetzliche Aufgabenkreis des Verwaltungsbeirats ist klein:mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 6 Gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Unzulässig: Prostitution;[10] Arztpraxen mit erheblichem Besucherverkehr.[11] Der Betrieb eines Wohnheims (Altenpflege oder Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft) ist keine Wohnnutzung und deshalb nur in einem Teileigentum zulässig.[12] Zulässig: Kindertagespflege bzw. Tagesmutter (str.),[13] ...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / a) Ansicht des BFH (BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19)

Der BFH leitet die Antwort zur Frage der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten maßgeblich aus dem Tatbestandsmerkmal "Kosten der Regelung des Nachlasses" ab. Dieser Begriff ist nach Ansicht des BFH weit auszulegen. Eine solche Auslegung führt dazu, dass sich die berücksichtigungsfähigen Kosten nicht nur aus bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden sowie in Zusammen...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Abwicklungspflichten nach dem Ende der Amtszeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Der Gesetzeswortlaut "die Umsätze der Blinden" schränkt den Kreis der begünstigten Umsätze nicht näher ein. Die Steuerbefreiung erfasst (mit Ausnahme der in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG genannten Umsätze, Rz. 41ff.) alle Umsätze, also sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die diesen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (z. B. die Entn...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 96 Miteigentümer, die ihr Teileigentum gewerblich nutzen (sei es in Eigennutzung, sei es durch Vermietung an einen Gewerbetreibenden), erwarten vom WEG-Verwalter häufig eine Jahresabrechnung, die ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist im Prinzip möglich: Denn die hier interessierenden umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (Heizung, Handwerker, Verwalter) werden von de...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 4 Beratungshinweise

Der Schuldner der Vergütung muss den Steuerabzug vornehmen, wenn ihm keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Unterlässt er den Steuerabzug, trifft ihn die Haftung nach den §§ 44 Abs. 5, 50a Abs. 5 S. 4 EStG, und zwar selbst dann, wenn feststeht, dass die Quellensteuer nach einem niedrigeren Steuersatz oder gar nicht entstanden ist. Hierauf kann sich der Schuldner der Verg...mehr

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Autoren

1. Dr. Robert Bauer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a.M. 2. Dr. Oliver Bertram Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Head of HR Taylor Wessing Deutschland, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf 3. Dr. Alexander Bissels Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnersch...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Abgrenzung der Solo-Selbstständigen zum Arbeitnehmer

Rz. 68 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte[107], Steuerberater, und auch für die Gerichte, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach der Rechtsprechung des BSG keine Berechtigu...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Rechtsprechung

Rz. 77 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung sind damit im Ergebnis die von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist.[118] Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Ar...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / IV. Fazit

Berücksichtigt man, dass das Aufkommen der Schenkung- und Erbschaftsteuer den Ländern zusteht, so spricht im Lichte der steuerlichen Auswirkung aus Fiskalsicht auf den ersten Blick viel dafür, dass daran festgehalten wird, den Grundbesitzwert als Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer beizubehalten. Bedenkt man aber, dass man vor dem 1.1.1996 "einfach...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Nachweis des Anfangsvermögens

Rz. 28 Als problematisch erweist es sich in der Praxis, wenn keinerlei Nachweise über die Höhe bzw. den Umfang des jeweiligen Anfangsvermögens vorhanden sind. Steuerlich kann nämlich nicht auf die gesetzliche Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB verwiesen werden, wonach im Zweifel kein Anfangsvermögen vorhanden war.[1] Rz. 29 Für den überlebenden Ehegatten nachteilig ist, dass ein...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 3. Sonderregelungen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Rz. 43 Eine "letzte Rettung" kann für einen Testamentsvollstrecker, der einer privilegierten Freiberufler-Berufsgruppe angehört, die Kenntnis von § 191 Abs. 2 AO darstellen. Bevor gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder Vereidigten Buchprüfer wegen einer Pflichtverletzung i.S.v. § 69 AO, die ihm in Ausübung...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 5. Steuerberater als Finanzplaner

Rz. 15 Das Berufsrecht ermöglicht dem Steuerberater alle üblichen Beratungstätigkeiten bis hin zur wirtschaftlichen Empfehlung. Die Grenzen sind eindeutig markiert: Die Berufsträger sind zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet und die Mandanten treffen die Entscheidungen selbst. Im Gegensatz zu den Finanzdienstleistern fehlt hier die Nähe zum Produktverkauf. Der Man...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 4. Ausgangspunkt der Tabellen

Rz. 53 Allen Tabellen ist zunächst gemeinsam, dass Ausgangspunkt für die Ermittlung der Vergütung ein Vomhundertsatz des Bruttonachlasswertes ist, wobei vom Verkehrswert auszugehen ist. Weiterhin ist ihnen gemeinsam die Aufgliederung in folgende vier Gebührentatbestände: Darüber hinaus gibt es Sonde...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 15. Korrekturüberlegung: Höhe des (fiktiven) Stundenlohns

Rz. 42 Wird abschließend der zeitliche Aspekt einbezogen, wonach der Beklagte behauptet hat, etwa 1.000 Stunden Arbeit im Rahmen dieser Testamentsvollstreckung geleistet zu haben, entspricht die angesetzte Vergütung von 205.366 EUR – den Beklagtenvortrag insoweit als unstreitig unterstellt – einem Stundenlohn von brutto rund 205 EUR und ist auch insoweit angemessen. Setzt man...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / III. Verbindlichkeit und Bestimmtheit

Rz. 10 Wer die tägliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus nicht scheut, dem traut der künftige Erblasser auch die notwendige Standfestigkeit mit den Erben zu. Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Das ihm zukommende Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass übt er kraft eigenen Rechts aus, entsprechend dem Willen des Erblassers und una...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 1. Ausgangslage

Rz. 63 Eines Tages erhält der Testamentsvollstrecker Post von einem Steuerberater. Es handelt sich um einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einer Immobilien-GbR, an der Graf Koks sich wenige Jahre vor seinem Tod beteiligt hatte, ohne seinen Kundenberater hiervon zu informieren. Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass Graf Koks sich zusam...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / II. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2004

Rz. 17 Heute kann die Rechtsfrage als geklärt angesehen werden. Mit knappen Worten hat der Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs in zwei im Wortlaut nahezu gleichen Entscheidungen vom 11.11.2004[27] erklärt, Banken und Steuerberater dürfen – wie jeder andere auch –, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz [28] zu verstoße...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt: Z...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / A. Testamentsvollstreckung in der öffentlichen Wahrnehmung

Rz. 1 Die Enzyklopädie von Brockhaus aus dem Jahr 1995 beschreibt den Testamentsvollstrecker mit nur einem Satz als "vom Erblasser testamentarisch eingesetzte Person, die für die Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat".[1] Mit anderen Worten: Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers erfüllt wird.[2] Er ist in der Lage,...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / VI. Auslagenersatzanspruch neben dem Vergütungsanspruch

Rz. 77 Über § 2218 Abs. 1 BGB findet auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Erben und dem Testamentsvollstrecker Auftragsrecht Anwendung. Gemäß § 670 BGB sind die Erben daher dem Testamentsvollstrecker gegenüber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Praxishinweis Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht rechtlich vo...mehr

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Autorenverzeichnis

Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Eberhard Rott, Gründungspartner der Anwaltskanzlei HÜMMERICH legal PartmbB in Bonn sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn. Eine kontinuierliche Reihe von Auszeichnungen begleitet seinen beruflichen Werdegang im Bereich anspruchsvoller Nachfolgeplanungen.[1...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / c) Hinzuziehung von Fachleuten

Rz. 19 Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisier...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / E. Zertifizierungsmöglichkeiten für Testamentsvollstrecker

Rz. 23 Wichtig ist es daher, sich mit dem eigenen Dienstleistungsangebot Testamentsvollstreckung von den Mitwettbewerbern abzugrenzen. Dies beginnt bereits mit einer auf die besonderen Belange der Testamentsvollstreckung zugeschnittenen Büroorganisation. Hier bestehen sicherlich Vorteile für Steuerberater. § 15 Nr. 8 BOStB [36] zählt die Testamentsvollstreckung ausdrücklich z...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / V. Unabhängigkeit

Rz. 13 Was die Unabhängigkeit von eigenen Interessen oder Interessen eines Arbeitgebers angeht, liegen die Berufsgruppen der Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gleichauf. Diese Berufsgruppen unterliegen einem funktionierenden Ehrenrecht, mit dem beispielsweise die Wahrnehmung widerstreitender Interessen sanktioniert und eine ausreichende finanzielle, durch Pflichtversic...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / e) Alternative Vergütungsformen

Rz. 23 Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, zum Beispiel für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Kontaktaufnahmen

Rz. 13 Eine Vorstellung des Testamentsvollstreckers bei den Erben entspricht nicht nur der Höflichkeitsformel, sondern hilft dem Testamentsvollstrecker auch, Spannungen von Anbeginn der Vollstreckung an möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen. Das erleichtert ihm seine Amtsführung erheblich und ist damit bereits der erste Schritt für einen erfolgreichen Abschluss der Vo...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 18 Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof mit seiner umfassenden Zulassung von nicht der Anwaltschaft angehörigen Testamentsvollstreckern eine Entwicklung vorausgenommen, die der Gesetzgeber seinerzeit ohnehin plante und mit dem am 1.7.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) auch umgesetzt hat. Nach § 5 RDG ist die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckun...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Jedem Testamentsvollstrecker, insbesondere solchen Personen, die nicht bereits als Berufsträger ausreichend versichert sind, ist die rechtzeitige Absicherung des Haftpflichtrisikos durch den Abschluss einer (zusätzlichen) Vermögenschadenhaftplichtversicherung dringend anzuraten. Solche Versicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für ...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / a) Entsprechende Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung

Rz. 68 Diese in der Literatur teilweise vertretene Auffassung[47] liegt bei der Nachlassverwaltung von Unternehmen sicherlich etwas näher als bei der Testamentsvollstreckung.[48] In der Praxis kann diese jedoch nicht empfohlen werden, weil die h.M. davon ausgeht, dass die InsVV schon in Ermangelung einer Regelungslücke nicht analog angewendet werden kann. Gleiches gilt für d...mehr