Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Der Gegenstand der Zurechnung (Vermögen und Einkünfte) wird bereits in Abs. 1 geregelt (vgl. Rz. 101, 102 f.). Abs. 7 ergänzt einerseits Abs. 1 in dem Sinne, dass hier geregelt wird, wie die zuzurechnenden Einkünfte zu "ermitteln" sind. Andererseits steht Abs. 7 in engem Bezug zu Abs. 8, mit dem zusammen er ein "Zurechnungsscharnier"...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG (vgl. Rz. 10) neu geschaffene und durch das ATAD-UmsG (vgl. Rz. 11) ergänzte Abs. 9 normiert keinen eigenständigen Tatbestand der Zurechnung zu einem Zurechnungsadressaten. Vielmehr wird der Umfang derjenigen Stiftungseinkünfte, welche dem Zurechnungsadressaten gem. Abs. ...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / 2 Gründe

I. Die Klage hat keinen Erfolg. Die streitigen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten. 1. Der Beklagte hat zu Recht einen Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR berücksichtigt. Nach § 16 Abs. 1 ErbStG bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder i.S.d. Steue...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nachweis des rechtlichen und tatsächlichen Entzugs des Stiftungsvermögens (Nr. 1)

„... 1. nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Absätzen 2 und 3 genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und ...” Rz. 274 [Autor/Stand] Wer hat den Nachweis zu erbringen? Nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 muss "nachgewiesen" werden, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Abs. 2 und 3 genannten Personen rechtlich und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 3 Praxisfragen

Die Entscheidung betraf eine inländische Besitz- und eine ausländische Betriebsgesellschaft, an die eine im Ausland belegene Immobilie überlassen wurde. Die im Inland steuerlich zu erfassende Besitzgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte. Das Gleiche gilt für den Fall einer inländischen Mitunternehmerschaft als Besitzunternehmen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Diese Einkün...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.3.1 Konzernsachverhalte

Rz. 574 § 7 Abs. 8 S. 2 ErbStG ordnet an, dass Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften freigebig sind, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind, d. h. in der Absicht getätigt werden, die Gesellschafter der empfangenden Kapitalgesellschaft zu bereichern, und soweit an diesen Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Schenkung unter Auflage oder Erfüllung einer Bedingung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 390 Als Schenkung unter Lebenden gilt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, was entweder infolge Vollziehung einer vom Schenker angeordneten Auflage (Alt. 1) oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung (Alt. 2) ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. Die Schenkung unter Auflage (Alt. 1) verbindet 2 freigebige Zuwendungen miteinan...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zuwendungstatbestand

Rz. 30 Nach dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden "jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird". Der Zuwendungstatbestand ist erfüllt[1], wenn die Zuwendung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt ist. Die Schenkung i. S. d. Bürgerlichen Rechts ist der Haupt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 18 Abfindung für aufschiebend bedingte Ansprüche (§ 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 480 Der Erwerb eines aufschiebend bedingten oder befristeten Anspruchs löst grundsätzlich noch keine Steuerpflicht aus (§ 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG). § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG möchte eine Besteuerungslücke schließen, wenn auf den Anspruch vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder des Ereignisses gem. § 397 BGB verzichtet und eine Abfindung gewährt wird. Die Steuerba...mehr

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Reservist der US-Streitkräfte fällt unter Steuerbefreiung nach dem NATOTrStat

Leitsatz Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass die Bezüge eines in Deutschland tätigen Reservisten der US-Streitkräfte hierzulande von der Einkommensteuer befreit sind. Das Gericht verwies auf eine Steuerbefreiung nach dem NATOTrStat, die für Truppenmitglieder und ziviles Gefolge gilt. Sachverhalt Der Kläger war ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, der bereits seit 2009 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 15 Herausgabe des Vorerbschaftsvermögens (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

Rz. 431 Der Eintritt der Nacherbschaft richtet sich nach der Anordnung des Erblassers. Fehlt es daran, gilt der Tod des Vorerben als Nacherbfall.[1] Den Nacherbfall eintreten zu lassen, liegt also nicht in der Hand des Vorerben, doch bleibt es selbstverständlich möglich, das der Vor- und Nacherbfolge unterliegende Vermögen rechtsgeschäftlich vorzeitig auf den Nacherben zu üb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 21 Schenkung zur Belohnung unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrags (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 500 § 7 Abs. 4 ErbStG hat im Grundsatz nur klarstellenden Charakter. Da bereits das Zivilrecht die belohnende Schenkung als Schenkung behandelt (§ 534 BGB), vollzieht das Schenkungsteuerrecht hier die zivilrechtliche Wertung nach. Das klassische Beispiel bildet die aus Dankbarkeit erfolgende, belohnende Rück- oder Gegenschenkung. Keine Belohnung liegt vor, wenn es sich u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Vereinbarungen der Gütergemeinschaft (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 410 Zivilrechtlich ist die Vereinbarung der Gütergemeinschaft keine Schenkung i. S. d. §§ 516 ff. BGB. [1] Deshalb erscheint es auch bedenklich, die Bereicherung, die ein Ehegatte oder Lebenspartner (gem. § 7 LPartG sind Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] bei Vereinbarungen der Gütergemeinschaft erfährt, unter den allgemei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 16 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung oder Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Rz. 440 Als Schenkung unter Lebenden gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG). Satz 1 betrifft die Erstausstattung der Stiftung, die auch als ausländische Stiftung errichtet worden sein kann.[1] Besteuert wird der Vermögensübergang auf die Stiftung, zu dem der Stifter mit der Anerkennung der Stiftung gem. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 24 Ausscheiden eines Gesellschafters zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Abfindungsentgelt (§ 7 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 540 § 7 Abs. 7 ErbStG besteuert die verbleibenden Gesellschafter, wenn ein Mitgesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und er eine Abfindung unter dem steuerlichen Anteilswert erhält. Die Vorschrift ist durch das ErbStRG 1974 [1] mit der Parallelvorschrift in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in das ErbStG aufgenommen worden. Satz 2 ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 2...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 14 Entgelt für die Übertragung der Nacherbenanwartschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 550 Der Nacherbe erlangt mit dem Erbfall ein gegenwärtiges Anwartschaftsrecht, das vererblich[1] und frei veräußerlich ist.[2] Erbschaftsteuerrechtlich liegt es grundsätzlich so, dass der Erbe durch Verfügung über die Erbschaft den Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 ErbStG nicht beeinflussen kann (Rz. 61). Eine hiervon abweichende Regelung trifft § 3 Abs. 2 Nr. 6 Erb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Zuwendungen durch Auflage oder Bedingung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 536 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet zudem, was jemand in Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage erwirbt. Auflage ist die in einer Verfügung von Todes wegen enthaltene Anordnung des Erblassers, die den Beschwerten zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.[1] Hierin lie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Abfindungen für anstelle eines in Abs. 1 genannten Erwerbs (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 543 § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG regelt die Besteuerung der Abfindungen, die als Surrogate an die Stelle des Erwerbs nach § 3 Abs. 1 ErbStG treten. Dies kommt namentlich durch den durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] am Ende der Vorschrift aufgenommenen Auffangtatbestand ("anstelle eines anderen in Abs. 1 genannten Erwerbs") zum Ausdruck. Nach der früheren Rechtslage erklärte ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.8 Übertragung des Erwerbs

Rz. 60 Die Erbschaft kann entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei der entgeltlichen Übertragung handelt es sich regelmäßig um einen Erbschaftskauf. Dies ist ein Verpflichtungsgeschäft unter Lebenden, in dem sich der Erbe als Verkäufer zur Übertragung der Erbschaft bzw. der Miterbe zur Übertragung seines Erbanteils im Ganzen verpflichtet.[1] Gegenstand des Vertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / c) Keine Anwendung bei beschränkter Steuerpflicht

Aufgrund der Begünstigung ausschließlich von Tätigkeiten im Ausland nach Rz. 2 des ATE 2022 und wegen der Nichtanwendung des ATE auf Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen greift § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG tatbestandlich nicht ein, weshalb der ATE – wie für VZ ab 2023 ausdrücklich klargestellt wird – für Fälle der beschränkten Steuerpflicht keinen Anw...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Grundtatbestand

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG wird bei unbeschränkt Steuerpflichtigen,[3] die Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG – also Anteile an einer Kapitalgesellschaft – halten, bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht aufgrund einer Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts eine Veräußerung dieser Anteile zum gemeinen Wert fingiert. Als mögliche Ersatztatbest...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Person

Mit "Person" ist vorliegend nicht nur eine natürliche Person als Erwerber zu verstehen, sondern auch eine juristische Person.[18] Konsequenterweise ist daher auch der Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht nicht auf eine Steuerart begrenzt, sondern umfasst neben der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG auch eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht i...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Rückkehrregelung

Neben der Möglichkeit einer Stundung existiert daneben die sog. Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG: für eine nur vorübergehende Abwesenheit von maximal 7 Jahren – unter Berücksichtigung einer einmaligen Option auf Verlängerung um höchstens weitere 5 Jahre – entfällt der Steueranspruch, soweit der Wegzügler wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Voraussetzung nach § 6 Abs...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 4. Auswirkungen nach dem ATADUmsG

Das vorgenannte Urteil[63] ist zur alten Rechtslage ergangen. Auch Auswirkungen auf aktuelle Rechtslage: Die vorgestellte Entscheidung entfaltet dabei auch Auswirkungen auf die Rechtslage seit dem 1.1.2022: schließlich entsprechen sich die Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. und des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG inhaltlich.[64] In der aktuellen Rechtslage ist die Frag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung latenter Steuern

Rn. 6 Gemäß § 274a Nr. 4 (i. d. F. des BilRUG) sind kleine KapG davon befreit, latente Steuern nach § 274 abzugrenzen. Ausweislich der RegB zum BilMoG sollen kleine KapG auf die Ermittlung und den Ausweis latenter Steuern verzichten können (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 68). Eine freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig (vgl. Oser et al., WPg 2009, S. 573 (581)). Die Befreiungsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 1 Begünstigter Personenkreis

Unbeschränkt Steuerpflichtigen, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit[1] oder aus einer Arbeitnehmertätigkeit erzielen, erhalten eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300 EUR.[2] Der Anspruch auf die EPP entsteht zum 1.9.2022, wenn die beiden Voraussetzungen "unbeschränkte Steuerpflicht" und "Einnahmen aus selbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / Zusammenfassung

Begriff Zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt das Steuerentlastungsgesetz 2022 den Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2022 eine staatliche Unterstützung von 300 EUR (= Energiepreispauschale). Die gesetzliche Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerbürger, denen im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung typischerweise Fah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 12 § 193 AO lässt die Außenprüfung nur bei Stpfl. zu. Wer Stpfl. ist, ergibt sich aus § 33 AO. Der Begriff des Stpfl. enthält dabei sowohl eine materielle als auch eine formelle Komponente. Stpfl. ist danach derjenige, der materiell eine Steuer schuldet[1], für eine Steuer haftet oder eine Steuer einzubehalten und abzuführen hat (z. B. Arbeitgeber). Stpfl. ist nach § 33 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.1 Überblick

Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in den zeitlichen Gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsfolgen

Rz. 5 Aus dem Verweis auf § 3 Abs. 11 UStG ergibt sich damit auch in den unter § 3 Abs. 11a UStG fallenden Sachverhalten die gesetzliche Vermutung zweier Leistungskommissionen. Die vom sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift erfasste sonstige Leistung gilt damit als vom Anbieter an den eingeschalteten Unternehmer sowie von diesem an den Abnehmer erbracht. Damit gelten di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Grundsachverhalt nach S. 1

Rz. 7 Die nach § 3 Abs. 11a S. 1 UStG genannten Voraussetzungen unterscheiden sich von der allgemeinen Leistungskommission nur durch das vom eingeschalteten Unternehmer zur Ausführung der sonstigen Leistung bereitgestellte Medium, das ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal sein muss. Damit werden von der Regelung vor allem elektronisch erbrachte Diens...mehr

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Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich von § 6 AStG fallen natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG waren (§ 6 Abs. 2 AStG). Rechtsnachfolger: Im Fall der Rechtsnachfolge werden dem Rechtsnachfolger gem. § 6 Abs. 2 S. 2 AStG die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des Rechtsvorgä...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Die Wegzugsteuer erfasst Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 3 EStG. Ferner werden Anteile an Personengesellschaften erfasst, wenn sie nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Drei Wegzugsteuertatbestände: § 6 Abs. 1 S. 1 AStG sieht drei Wegzugsteuertatbestände vor: 1. Konstellation: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / b) Wegzug in einen Nicht-DBA-Staat

Das deutsche Besteuerungsrecht geht hingegen nicht verloren, wenn der Wegzug in einen Nicht-DBA-Staat erfolgt, in Deutschland aber ein Zweit-Wohnsitz beibehalten wird. Hier bleibt es bei der Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch Steueranrechnung? Fraglich ist allerdings, ob eine etwaige Anrechnung einer ausländischen Ste...mehr