Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Aspekte in der Person des Verpflichteten

Rz. 452 Es sind die sich verändernden Beendigungs- und Veränderungsgründe in der Person des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen.[330] Dabei sind die mutmaßliche Leistungsfähigkeit des Getöteten, und damit die hypothetische Entwicklung seiner Unterhaltsverpflichtung, in die Prognose einzubeziehen.[331] Es ist zu ermitteln, wie sich bei hypothetischem Weiterleben der U...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 749 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA[617]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[618] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Anderweitige Verfahren

Rz. 332 Der Geschädigte hat – von Ausnahmefällen abgesehen – keinen Anspruch darauf, erst den Ausgang eines Vor- oder Parallelprozesses, abzuwarten.[264] Rz. 333 Auch darf nicht bis zum Schluss des Strafverfahrens abgewartet werden. Die Person des Schädigers steht regelmäßig spätestens mit Anklageerhebung bzw. Erlass eines Strafbefehls fest.[265]mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.1 Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 7 Unter Verbrechen sind Straftaten zu verstehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB). Rz. 8 Den Begriff "Straftat von erheblicher Bedeutung" gibt es im Strafrecht nicht. Nach der amtlichen Begründung des Gesetzgebers zum Zweiten SGB-ÄndG von 1994 (vgl. BT-Drs. 12/6334 v. 2.12.1993 S. 10/11) handelt es sich um S...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.2 Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 sind alle anderen Straftaten gemeint, die nicht unter Abs. 1 fallen. Als Regelfall sind dies "Vergehen ohne erhebliche Bedeutung". Die Vergehen mit erheblicher Bedeutung fallen unter Abs. 1. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Rz....mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 73 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.1.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Zunächst wurde nur zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Zum 1.7.1994 wurde § 73 durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) umfassend novelliert. Seitdem sind auch Straftaten mit erheblicher Bedeutung hinsichtlich de...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 73 findet ausschließlich im Rahmen der Durchführung eines Strafverfahrens, also zur Strafverfolgung Anwendung, nicht dagegen – im Gegensatz zu § 68 oder § 72 – im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt keine Datenübermittlung nach § 73. Hier bleiben § 68 und ggf. § 71 Abs. 1 Nr. 6 zu prüfen. Unter den Oberbegr...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 regelt die Zulässigkeit einer Übermittlung von Sozialdaten an die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane für die Durchführung von Strafverfahren. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge der Verarbeitung Übermittlungen i. S. d. SGB X sind. Danach t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Informationspflicht (§ 42a ... / Adressaten und Umfang der Information

Wenn eine Informationspflicht vorliegt, sind folgende Stellen zu benachrichtigen: die zuständige Aufsichtsbehörde die Betroffenen (also diejenigen, um deren Daten es geht) Die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, informiert werden. Ihr ist zudem mitzuteilen, welche Folgen die Datenpanne nach sich zieht und welche Maßnahmen ergriffen werden. Die...mehr

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AGS 3/2018, Mitwirkung des ... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger steht der klageweise gegenüber dem Beklagten geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 190,40 EUR nicht gem. § 812 BGB zu; sonstige Anspruchsgrundlagen sind nicht ersichtlich. Denn die Berechnung der Erledigungsgebühr erfolgte zu Recht. Dies ergibt sich bereits aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH. Dort heißt es unter anderem wie folgt: Hinweis "1...mehr

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AGS 2/2018, Dokumentenpausc... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist der Senat berufen, nachdem ihm der Einzelrichter die Rechtssache wegen grundsätzlicher Bedeutung übertragen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 u. 3 RVG) ist zulässig, weil der Beschwerdewert von 200,00 EUR überschritten ist und die zweiwöchige Einlegungsfrist gewahrt ist. Di...mehr

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zfs 2/2018, Regress wegen u... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. aus einem am 8.4.2015 bestandenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrag in Anspruch. Die Bekl. verursachte am 8.4.2015 mit dem bei der Kl. versicherten Fahrzeug A gegen 15:46 Uhr einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Zum Zeitpunkt des Unfalls war sie alkoholisiert. Sie entfernte sich zu Fuß vom Unfallort, ohne die notwendigen Feststellungen zu ...mehr

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zfs 2/2018, Regress wegen u... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Regressanspruch, § 426 Abs. 1 BGB. Im Innenverhältnis zur Bekl. ist die Kl. leistungsfrei geworden, weil sie in den Versicherungsbedingungen festgelegte Obliegenheiten verletzt hat. Sie hat den Pkw in alkoholisiertem Zustand geführt und sich nach dem Unfallereignis unerlaubt vom Unfallort entfernt." Die darin liegenden Verletzungen ihrer ...mehr

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zfs 2/2018, Beweisverwertun... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die vom Angeklagten zulässig erhobene Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 1 StPO ist begründet." Der Verfahrensrüge liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde: a) Mit Strafbefehl des AG Bückeburg vom 23.6.2016 ist dem Angeklagten eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr infolge Genusses berauschender Mittel (Cannabinoide) gem. § 316 Abs. 2 StGB zur Last...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ff) Geldbußen

Rz. 92 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Vom Abzug als WK sind ausgeschlossen beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde oder von Organen der > Europäische Union festgesetzt worden sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Von einem ausländischen Gericht oder einer Behörde im > Ausland...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes

Leitsatz 1. Ein Kindergeldanspruch nach §§ 62 Abs. 1 Satz 1, 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für die Dauer der Untersuchungshaft setzt u.a. eine nur vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung voraus. 2. Eine solche lediglich vorübergehende Unterbrechung der Berufsausbildung liegt nicht vor, wenn das Kind zwar zu einem Zeitpunkt, in dem e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Schätzung und Strafverfahren

Rz. 211 Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 1 AO, dass Steuern verkürzt worden sind. Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit mit den strafprozessualen Beweismitteln nachzuweisen, wenn es zu einer Bestrafung kommen soll. Im Strafverfahren dürfen daher die Ergebnisse einer Schätzung im Veranlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Schätzung ist das äußerste Mittel der Finanzbehörde, die Besteuerungsgrundlagen mithilfe von Wahrscheinlichkeitserwägungen dem Grunde und der Höhe nach festzustellen. Die Finanzbehörde muss die Steuer festsetzen.[1] Sie darf von der Steuerfestsetzung nicht deshalb absehen, weil die Besteuerungsgrundlagen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzbehörden haben nach § 85 AO die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu diesem Zweck den Sachverhalt nach § 88 Abs. 1 S. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Daraus ergibt sich als allgemeines Beweismaß, dass der Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen ist und kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen darf...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren

A. Rechtliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis I. Rechtsnatur Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Ziff. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / IV. Verwertungsverbot im Strafverfahren, § 42 Abs. 4 BDSG-Neu

Rz. 215 Die Bundesrepublik hat von dem in Artikel 84 Absatz 1 DSGVO normierten Recht, bei Verstößen gegen die Verordnung, neben den Geldbußen, "andere Sanktionen" festzulegen Gebrauch gemacht. Mit § 42 BDSG-Neu werden einzelne Verstöße gegen die Verordnung und das BDSG-Neu auch strafrechtlich sanktioniert. Nach § 42 Abs. 4 BDSG-Neu können die im Rahmen der Erfüllung von Bena...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / IV. Verwertungsverbot im Strafverfahren, § 42 Abs. 4 BDSG-Neu

Rz. 227 Die Bundesrepublik Deutschland hat von dem in Art. 84 Abs. 1 DSGVO normierten Recht, bei Verstößen gegen die Verordnung, neben den Geldbußen, "andere Sanktionen" festzulegen, Gebrauch gemacht. Mit § 42 BDSG-Neu werden einzelne Verstöße gegen die Verordnung und das BDSG-Neu auch strafrechtlich sanktioniert. Nach § 42 Abs. 4 BDSG-Neu dürfen die im Zusammenhang mit der ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 4. Die "Eignungsbewertung" im Strafverfahren

Rz. 39 Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB durch den Strafrichter ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird in § 69a Abs. 5 StGB ausdrücklich so bezeichnet. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis dient zum einen der Sicherung der Allgemeinheit vor weiteren Gesetzesverletzungen durch den Täter. Zum anderen ist bei der "Gesamtwürdigung der...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / IV. Verständigung im Strafverfahren seit 1.9.2009 – hier BVerfG vom 19.3.2013 – BvR 2628/10 und 2155/10

Rz. 8 Sehr häufig bewegen sich Rechtsanwälte bei der Behandlung eines verkehrsrechtlichen Mandates im Ordnungswidrigkeitenbereich oder aber im Strafrecht im Bereich einer Absprache. Es ist daher bereits im Vorfeld unerlässlich, sich damit zu befassen, was das Bundesverfassungsgericht seit seiner maßgeblichen Entscheidung aus dem März 2013[6] zu verfahrensbeenden Absprachen v...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / H. Verzicht auf Fahrerlaubnis

Rz. 106 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis angestrebt wird, häufig verbunden mit dem Angebot der Einstellung des Verfahrens gem. §§ 153 ff. StPO. In diesem Fall stellt sich u.U. die Frage, ob nach Erledigung des Verfahrens und Verzicht auf die Fahrerlaubnis, der im Rahmen des Straf...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich hierbei um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der Katalog der...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Vorläufige Entziehung nach Alkoholgenuss

Rz. 25 Für den dringenden Verdacht einer Verkehrsstraftat nach § 316 StGB ist der Grad der Alkoholisierung des Beschuldigten regelmäßig anhand einer Blutprobe zu ermitteln. Zunächst ist festzustellen, dass Atemalkoholmessungen in Strafsachen alleine nicht für eine Verurteilung als Beweismittel ausreichend sind.[30] Zur Blutalkoholkonzentration ist festzustellen, dass im Strafv...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / C. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

I. Rechtsgrundlagen 1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verne...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Anrechnung der Dauer vorläufiger Entziehung

Rz. 89 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach der gesetzlichen Regelung nicht auf die Sperrfrist anzurechnen. Es ist jedoch geboten, die bisherige Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei der Bemessung der Sperre zu berücksichtigen ("faktische Sperrfrist").[117]mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 6. Speziell: Entzug der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer sowie bei Taten der allgemeinen Kriminalität

a) Entziehung der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer Rz. 51 Auch gegenüber einem Beifahrer kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Bei der Maßregelanordnung nach § 69 Abs. 1 StGB gegen einen Beifahrer sind allerdings besonders deutliche Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt.[82] b) Entziehung der Fahrerlaubnis bei T...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / G. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB

I. Die Erstellung des Gutachtens Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht ei...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 39 Als Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis müssen gegeben sein: Zu den vorstehend genannten Aspekt...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und der Sperre für die Neuerteilung

1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kra...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VII. Sperrfrist für die Neuerteilung

1. Gesetzliche Regelung Rz. 84 In § 69a StGB ist geregelt, welche Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verhängen ist für den Fall, dass das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzieht. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht zugleich mit seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl an...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verneint.[12] Zuständig ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

1. Allgemeine Anforderungen Rz. 22 Erste Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 111a StPO ist das Vorliegen von dringenden Gründen für die Annahme, dass die Maßregel nach § 69 StGB angeordnet werden wird. Dies erfordert einmal den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsstraftat sowie einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten i.S.v. § 69 StGB f...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / D. Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB

I. Rechtsgrundlage Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich hierbei um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfind...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Tatbestände der Regelvermutung der Ungeeignetheit gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 55 Nach § 69 Abs. 2 StGB ist in der Regel Ungeeignetheit gegeben, wenn die in dieser Vorschrift aufgeführten Taten rechtswidrig begangen wurden. Hierzu ist im Einzelnen Folgendes auszuführen: 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden,...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / A. Rechtliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis

I. Rechtsnatur Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Ziff. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ergibt sich dies auch...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 40 Eine der möglichen Ausgangsvoraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist es, dass die in Rede stehende Tat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde. Somit kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperrfrist nicht in Betracht bei einer durch einen Radfahrer begangenen Tat.[65] Allerdings is...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens 3 Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB 1 Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich unter ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Verfahrensfragen

Rz. 12 Maßnahmen gem. § 69 StGB können in folgenden Verfahren verhängt werden:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Möglichkeit der Ausnahme von der Sperre

Rz. 78 § 69a Abs. 2 StGB regelt ausdrücklich, dass das Gericht von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen kann, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. Diese Gesetzesbestimmung ermöglicht also die Beschränkung der Sperre auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um e...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 84 In § 69a StGB ist geregelt, welche Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verhängen ist für den Fall, dass das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzieht. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht zugleich mit seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl an. Diese Anordnung beinh...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Das Gebot rechtlichen Gehörs

Rz. 19 Wichtig ist es darauf zu achten, dass dem Beschuldigten gem. § 33 Abs. 3 StPO vor der Beschlussfassung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtliches Gehör gewährt wird. Dies gilt grundsätzlich, da die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 4 StPO nicht zum Tragen kommt, weil bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis keine Gefährdung des Zwecks der Anordn...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verneint.[12] Zuständig ist gem. § 111a StPO das ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 22 Erste Voraussetzung für eine Maßnahme gemäß § 111a StPO ist das Vorliegen von dringenden Gründen für die Annahme, dass die Maßregel nach § 69 StGB angeordnet werden wird. Dies erfordert einmal den dringenden Tatverdacht einer Verkehrsstraftat sowie einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten i.S.v. § 69 StGB für ungeeignet zum Führen vo...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / E. Austausch von Führerscheinmaßnahmen

Rz. 92 Für die Verteidigung ist es häufig eine Chance, zugunsten des Mandanten den Austausch von Führerscheinmaßnahmen zu erreichen, also Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug. Dies ist auch in der Rechtsmittelinstanz möglich. Rz. 93 Bei einem zugunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittel ist es nicht möglich, anstelle eines Fahrverbotes eine Maßregel nach § 69a StGB tret...mehr