Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Wirksamkeit und Rechtsfolgen der vorläufigen Entziehung

Rz. 28 Der Beschluss wird wirksam, wenn er dem Beschuldigten bekannt gegeben wird. Weder die Zustellung an den Verteidiger noch eine Ersatzzustellung reichen hierzu aus.[43] Rz. 29 Hinweis Für den insoweit tätigen Anwalt ist es einmal empfehlenswert, den Mandanten bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis darüber zu belehren, dass Strafbarkeit gemäß § 21 StVG in Betracht k...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Notwendiger Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges

Rz. 43 Die auf § 69 StGB zu stützende Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang so zu verstehen, dass in Bezug auf die Tat gegeben sein müssen:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Verurteilung oder Nichtverurteilung wegen möglicher Schuldunfähigkeit

Rz. 47 Die Vorschrift des § 69 StGB verlangt lediglich ein Urteil, nicht aber die Verurteilung zu einer Strafe. Demgemäß kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden, wenn das Gericht von einer Strafe z.B. gem. § 60 StGB absieht. Auch kommt in Betracht, die Fahrerlaubnis demjenigen zu entziehen, der wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden ist.[80] Rz. 48 Eine Besonderhei...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / b) Entziehung der Fahrerlaubnis bei Taten allgemeiner Kriminalität

Rz. 52 Über Jahre hinweg wurde die Frage diskutiert, ob auch bei Taten allgemeiner Kriminalität die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §§ 69, 69a StGB in Betracht kommt. Das geeignete Kriterium zur Prüfung der Anwendung der §§ 69, 69a StGB bei Straftaten allgemeiner Kriminalität ist in dem Erfordernis zu finden, dass sich die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfah...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Die Erstellung des Gutachtens

Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht einsetzbaren Wiedereignungskurse g...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden, wenn durch das Fahrzeugführen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Erforderlich ist der Eintritt einer konkreten Gefahr. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Sicherheit eines bestimmten Men...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 49 Weitere Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist das Merkmal der Ungeeignetheit. Dieses entspricht im strafrechtlichen Sinne auch dem in § 3 Abs. 1 StVG verwendeten Begriff, welcher für das verwaltungsbehördliche Entziehungsverfahren gilt. Die Legaldefinition der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im strafrechtlichen Sinne korrespondiert mit dem ents...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Die Regelentziehung gem. § 69 Abs. 2 StGB

Rz. 4 In § 69 Abs. 2 StGB sind Regelbeispiele aufgeführt. Sie enthalten eine Regelvermutung und gelten auch im Rahmen des § 7 JGG.[5] Nach dem Inhalt der Tatbestände des § 69 Abs. 2 StGB ist der Täter in diesen Fällen in der Regel als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen. Rz. 5 Die Tatbestände des § 69 Abs. 2 enthalten eine Regelvermutung dahin, dass bei der Be...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 72 Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Nr. 4 StGB begründet die Vermutung der Fahrungeeignetheit auch für Vergehen des Vollrausches i.S.v. § 323a StGB, wenn die Rauschtat eine Tat nach den §§ 142, 315 c oder 316 StGB ist.[105] Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn der "vollberauschte" Angeklagte das Kfz nur wenige Meter auf einem Parkplatz geführt hat.[106] Rz. 73 Der T...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsnatur

Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Ziff. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ergibt sich dies auch ausdrücklich ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Führerscheinmaßnahmen und internationaler Kraftfahrzeugverkehr

Rz. 9 Eine Sonderregelung ist zu beachten für Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis bei Begehung einer Tat im Inland, ohne dass ihnen von einer deutschen Behörde i.S.v. § 69b StGB eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Rz. 10 In Betracht kommt auch bei ausländischen Fahrerlaubnissen deren vorläufige Entziehung gem. § 111a StPO. In diesem Fall erlischt die Berechtig...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / B. Checkliste zur Verteidigung und Vertretung bei – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Die Dauer der Sperrfrist

Rz. 85 Bei der Dauer der Sperrfrist ist zu unterscheiden zwischen der in § 69a Abs. 1 S. 1 StGB bestimmten Mindestsperrfrist und dem verkürzten Mindestmaß der Sperre gem. § 69a Abs. 4 StGB. Rz. 86 Grundsätzlich beträgt gem. § 69a Abs. 1 S. 1 StGB das Mindestmaß der Sperre 6 Monate. Gemäß § 69a Abs. 4 StGB verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der eine vorläu...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. "Isolierte Sperrfrist"

Rz. 90 Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird gem. § 69a Abs. 1 S. 3 StGB nur die Sperre angeordnet. In diesem Fall spricht man von der "isolierten Sperrfrist". Die isolierte Fahrerlaubnissperre tritt an die Stelle der Entziehung der Fahrerlaubnis und bildet dann die eigentliche Maßregel i.S.d. § 61 Nr. 5 StGB. Voraussetzung ist, dass der Angeklagte im Zeitpunkt der Ents...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / F. Einstellung gem. § 153a StPO unter Auflagen

Rz. 94 Der Anwendungsbereich des § 153a StPO ist zwischenzeitlich erweitert. Gemäß der in § 153a Abs. 1 S. 1 StPO angefügten Regelung kann die Einstellung auch mit der Auflage erfolgen, "an einem Aufbauseminar nach § 2 Abs. 2 S. 2 oder § 4 Abs. 8 S. 3 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen". Dies bietet gleichzeitig eine Chance und Herausforderung für den Verteidiger, die ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Beispiele für Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 79 Nachfolgend werden Entscheidungen aufgeführt, die zu bestimmten Kraftfahrzeugarten die Möglichkeit einer Ausnahme bejaht haben:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Mögliche Aufhebung der Maßnahme gemäß § 111a Abs. 2 StPO

Rz. 31 Gemäß § 111a Abs. 2 StPO ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben, wenn der Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Bei einer Maßnahme gemäß § 111a StPO ist daher stets von allen Seiten darauf zu achten, ob die Voraussetzungen der Norm noch gegeben sind.[46] Im Fall einer besonders langen Verfahrensdaue...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Mögliche prozessuale Verfahren

Rz. 38 Die Entscheidung über eine Maßnahme nach § 69 StGB kann in unterschiedlichen prozessualen Verfahren erfolgen. Mögliche Verfahren sind:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

Rz. 45 Als weitere Ausgangsvoraussetzung für eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt nach § 69 Abs. 1 StGB eine Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht. Hierzu kann z.B. das Überlassen eines Kraftfahrzeuges an eine Person ohne Fahrerlaubnis oder an einen fahruntüchtigen Kraftfahrer gehören, soweit es sich nicht um bloße Verletzung von Halterpflichten ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / a) Entziehung der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer

Rz. 51 Auch gegenüber einem Beifahrer kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Bei der Maßregelanordnung nach § 69 Abs. 1 StGB gegen einen Beifahrer sind allerdings besonders deutliche Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt.[82]mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [95] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 27 Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann zwar in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Berufungsinstanz, erfolgen.[38] Das Rechtsinstitut der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unterliegt aber als prozessuale Zwangsmaßnahme dem Beschleunigungsgebot. Deshalb ist mit wachsender Entfernung zwischen der Tat und der Entziehungsmaßnahme deren Verhältnis...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Zweck der Maßregel

Rz. 2 Der Zweck der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 69 StGB. Es geht darum, dass der Kraftfahrer, welcher durch eine rechtswidrige Tat mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bewiesen hat, vom Straßenverkehr auszuschließen ist.[2] Der Zweck der Maßregel liegt also in der Verhinderung weiterer Gesetzesverletzungen durch den Täter mit dem...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 69 Gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB begründet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort i.S.v. § 142 StGB die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht nur unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Rz. 70 Hinsichtlich der Verletzung ist diese in der Regel unerheblich, wenn sie der ärztl...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a StGB)

Rz. 6 Wird die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen, so ist nach § 69a Abs. 1 StGB die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer solchen zwingend. Deren Dauer beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Rz. 7 Das Gericht kann von dieser Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gem. § 69a Abs. 2 StGB ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtferti...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Die gebotene Verteidigungsstrategie

Rz. 74 In der Praxis liegt es für die Verteidigung nahe, in zwei Schritten die Ungeeignetheit auszuräumen, nämlich Rz. 75 Ein solcher Antra...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Antrag auf Ausnahme

Rz. 80 Kommt eine Ausnahme von der Sperre für bestimmte Fahrzeuge in Betracht und wird ein solcher Antrag gestellt, so sind die Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 69a Abs. 2 StGB im Einzelnen darzulegen. Hierbei sind die objektiven und subjektiven Umstände im Einzelnen darzulegen und evtl. glaubhaft zu machen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel, ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 3. Aktuelle Untersuchung

Rz. 19 Eine Untersuchung[21] belegt, dass die persönlichen Einschätzungen,[22] Befindlichkeiten und Vorlieben eine beträchtliche Rolle spielen – beispielsweise für den Zeitpunkt.[23] Diese Unwägbarkeiten sind nicht nur auf staatlicher Seite, sondern gleichsam auf Verteidigerseite zu finden. Und das muss Angst machen: Nicht nur vor der Absprache (denn es gab bei der Befragung...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / c) Bindungswirkung für das gesamte Entziehungsverfahren

Rz. 54 Die in § 3 Abs. 4 S. 1 StVG angeordnete Bindungswirkung gilt nicht nur für die Maßnahme der Entziehung selbst, sondern nach ihrem Sinn und Zweck für das gesamte Entziehungsverfahren. Dies umfasst auch die vorbereitenden Maßnahmen. Das hat zur Folge, dass die Behörde schon die Beibringung des Gutachtens nicht anordnen darf.[33] Dies gilt auch bei der Punktebewertung fü...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Vorläufige Entziehung bei Drogenkonsum

Rz. 26 Eine relative Fahruntüchtigkeit i.S.v. § 316 StGB kommt auch nach Drogenkonsum in Betracht;[32] Grenzwerte für die Feststellung einer absoluten Fahruntauglichkeit sind insoweit bislang nicht vorhanden.[33] Letzteres dürfte im wesentlichen politische Gründe haben, da der Gesetzgeber durch die Einführung von Grenzwerten – dies gilt auch für solche der relativen Fahruntü...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Ausnahmen für bestimmte Kraftfahrzeuge

Rz. 33 Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis kann – auf Antrag oder von Amts wegen – gemäß § 111a Abs. 1 S. 2 StPO eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge angeordnet werden. Die Voraussetzungen entsprechen denen des § 69a Abs. 2 StGB. Die Einschränkung der Maßnahme ist nur für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen zulässig, nicht für bestimmte Zeiten,[53] Orte, Gebiet...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB

Rz. 61 Der objektive Tatbestand des § 316 StGB erfordert das Führen eines Kraftfahrzeuges im Verkehr, und zwar im öffentlichen Verkehrsraum.[96] Rz. 62 Weitere Voraussetzung ist das Führen eines Fahrzeuges. Dieses setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Vorbereitende Bedienungsmaßnahmen erfüllen dieses Merkmal nicht.[97] Weitere Voraussetzung ist...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Polizeiliche Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und Verwertungsverbot

Rz. 17 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den Jahren 2007–2010 mehrfach mit den rechtlichen Voraussetzungen der polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und eines möglichen Beweisverwertungsverbotes befasst. Hierbei ging es um die Frage der Zulässigkeit einer Eilanordnung von Blutentnahmen durch Strafverfolgungsbehörden bei "Gefahr im Verzug" gem. § 81a Abs...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VII. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei vorgeworfener Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 30 Schon bei der Übernahme des Mandats muss an die Bindungswirkung von Strafurteilen im verwaltungsbehördlichen Verfahren gedacht werden. Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist anzunehmen, dass der Strafrichter einen besseren Kenntnisstand als die Behörden haben soll, ist bei der Verteidigung zu beachten, dass jedenfalls andere Maßstäbe im Verwaltungsverfahren anzul...mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Strafprozessrecht

Rz. 51 Auch im Strafverfahren gibt es für Verlobte Verweigerungsrechte. Ist der Verlobte eines Beschuldigten als Zeuge in einem Strafverfahren gegen den anderen Verlobten geladen, so kann der Verlobte gemäß § 52 Abs. 1 StPO auch hier das Zeugnis verweigern. [64] Dasselbe gilt für die weniger umfassende, sondern auf einzelne Fragen beschränkte Auskunftspflicht des Verlobten im...mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Die notwendige Beratung zur Problematik

Rz. 30 In erster Linie sollte daran gedacht werden, den Mandanten über den weiteren Gang des Verfahrens zu informieren. Insbesondere muss aber auch die durch die Alkoholauffälligkeit zum Ausdruck kommende Problematik angesprochen werden.[18] Rz. 31 Der Betroffene, bei dem die festgestellte Blutalkoholkonzentration unter 1,6 ‰ lag und der Ersttäter ist, kann darüber belehrt we...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[19] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Unterschiedliche Begriffsdefinition

Rz. 15 Im Recht der Fahrerlaubnis ist stets zu vergegenwärtigen, dass im verwaltungsrechtlichen Sinne oder im Sinne des Strafrechtes zwei unterschiedliche Verfahrensebenen gegeben sind. Rz. 16 Im Strafrecht ist in § 69 Abs. 1 S. 1 StGB bestimmt, dass demjenigen, der wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Recht auf ein faires Verfahren und Achtung der Verteidigungsrechte

Rz. 43 Noch recht unbekannt, aber nichtsdestoweniger in Kraft und eine klare Hilfe ist die Richtlinie 2012/13/EU vom 22.5.2012[48] über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (Einleitung Abs. 28), die das Recht auf die Unterrichtung von Verdächtigen oder beschuldigten Personen über die strafbare Handlung, deren sie verdächtigt oder beschuldigt werden, st...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / I. Unterscheidung zwischen Entziehungsverfahren und Neuerteilungsverfahren

Rz. 50 Es ist immer zwischen dem Entziehungsverfahren und dem Neuerteilungsverfahren zu unterscheiden: Einerseits sind Behörden beim Entziehungsverfahren an andere, bestandskräftige und für das Entziehungsverfahren relevante Entscheidungen gebunden. Hierdurch wird vermieden, dass staatliche Eingriffe unterschiedlich ausfallen. Allerdings gelten andere Regelungen, soweit die ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Mögliche Maßnahmen der Polizei

Rz. 63 Zunächst ist zu beachten, dass bei allen Maßnahmen der Polizei eine Belehrungspflicht besteht gemäß § 136 StPO. Prozessual stellt sich im Einzelfall die Frage, ob Erklärungen des Betroffenen ohne Belehrung im Strafverfahren nutzbar sind.[50]mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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AGS 1/2018, Verfahren vor u... / 2 Aus den Gründen

Das als Erinnerung (§ 56 RVG) auszulegende Rechtsmittel des Pflichtverteidigers ist zulässig und teilweise begründet: Der Abtrennungsbeschluss des Gerichts in der Hauptverhandlung und die Fortsetzung des neuen Verfahrens am selben Tag führen nicht dazu, dass an diesem Tag zwei Angelegenheiten als Gebührentatbestände i.S.d. § 15 RVG entstanden sind. Die Kammer hat in dem Abtre...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / B. Entziehung der Fahrerlaubnis: prozessuale Fragen

Rz. 10 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB. Es handelt sich hierbei um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 62 StGB) und nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Ahndung geschehenen Unrechts, sondern der Prävention.[7] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / C. Die Europäische Fahrerlaubnis

Rz. 5 Der Rechtsstatus der Fahrerlaubnisse, die von einem EU-/EWR-Land erteilt worden sind, wird im nationalen Recht durch § 28 FeV geregelt. Diese Norm ist stark durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt und daher in den letzten Jahren immer wieder an diese angepasst worden (zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 14.8.2017 (BGBl I S. 3232). Der EuGH hat fortlaufend das Fah...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 2. Dunkelzifferproblematik

Rz. 130 Bei all diesen Betrachtungen darf nicht vergessen werden, dass nicht jeder Verstoß aktenkundig wird. Ganz im Gegenteil: Die Dunkelziffer ist erschreckend hoch. Das Wort allein deutet an, dass eine verlässliche Benennung von Zahlen unmöglich ist. Dennoch kann man die Dunkelziffer schätzen. Diese Schätzungen schwanken beträchtlich. Laut Expertenmeinung liegt die Dunkel...mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / III. Anwaltsvergütung

Für Anwalt gesonderte Angelegenheit Während ein Ratenzahlungsantrag im Verfahren mit den dort verdienten Gebühren abgegolten wird, zählt der nachträgliche Antrag auf Ratenzahlung für den Verteidiger nicht mehr zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bzw. zum gerichtlichen Verfahren, da diese Verfahren spätestens mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeschlossen sind (siehe ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Entscheidungsübersicht

Rz. 22 Die letzten Entscheidungen in thematischer Gliederung lauten:mehr