Fachbeiträge & Kommentare zu Taxonomie

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Anhang nach HGB / 5.3 Taxonomie der sonstigen Anhangangaben

5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht we...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 251 Bis einschließlich zur Kerntaxonomie-Version 5.4 bestand im Gegensatz zu Bilanz, GuV-Rechnung, steuerlicher Überleitungsrechnung, Ergebnisverwendungsrechnung und Kapitalkontenentwicklung keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Befüllung des Anhangmoduls in der Taxonomie, sodass die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses einschließlich eines Anhangs verpflichte...mehr

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Anhang nach HGB / 6 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 13.6.2014, IV C 6 – S 2133-b/11/10016 :004, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 5.3 v. 2. April 2014, BStBl 2014 I S. 886. BMF, Schreiben v. 23.7.2020, IV C 6 – S 2133-b/20/10002:003, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.4 v. 1. April 2020. BMF, Schreiben v. 23.7.2021, IV C 6 – S 2133-b/21/10001:002, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.5 ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.11 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen

Rz. 275 In diesem Abschnitt werden eine Reihe von Angabepflichten zu den "Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen" gebündelt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5387–5412). Erwähnt seien hier beispielhaft "Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen",[1] "sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen", Angabe...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.10 Sonstige Angaben

Rz. 274 Unter den "Sonstigen Angaben" verlangt die Kerntaxonomie 6.7 abermals Angaben zu den Haftungsverhältnissen nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB [1] sowie zu den "sonstigen finanziellen Verpflichtungen,[2] die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 oder § 285 Nr. 3 anzugeben sind", sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (Kerntaxonom...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.9 Zusätzliche Angaben

Rz. 272 Die zusätzlichen Angaben stellen eine Art "Auffangposten" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5331–5361) für Angabepflichten dar, welche sich nur schwer unter eine andere Kategorie subsumieren lassen. Allerdings ist dieser Oberbegriff nicht überschneidungsfrei mit "sonstige Angaben", "sonstiges" und zumindest einem Teil der "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Wäh...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.3 Liste Anteilsbesitz

Rz. 264 Für jede – in die Anteilsbesitzliste nach § 285 Nr. 11 HGB aufzunehmende – Beteiligung ist elektronisch zu übermitteln (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4786–4806): Firmenname; Firmensitz; Land; Anteile in Prozent Anteile in Prozent, direkt, Anteile in Prozent, indirekt; Stimmrechtsanteile in Prozent; Eigenkapital, Eintrag in Liste Anteilsbesitz; Ergebnis; Konsolidiert (ja/nein); Firm...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.5 Informationen zur Bilanz

Rz. 268 Unter den "Informationen zur Bilanz" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5037–5237):mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.2 Segmentberichterstattung

Rz. 261 Die Taxonomie enthält im Anschluss an den Anlagenspiegel die Segmentberichterstattung (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4547–4785). Die Struktur der Kerntaxonomie 6.7 enthält in diesem Teil des Anhangs parallel sowohl die Berichtspositionen nach DRS 3 (letztmals für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr zu befüllen) als auch des DRS 28, der erstmals für die ab dem 1.1.20...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.8 Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung

Rz. 271 Unter den "Ergänzenden Angaben zur Kapitalflussrechnung" nimmt die Kerntaxonomie 6.7 die Angaben auf, welche das DRSC als Angaben zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 fordert (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5306–5330). Die Kerntaxonomie 6.7 weist in diesem Bereich keine Unterschiede zu den Vorversionen der Kerntaxonomie (ab Kerntaxonomie-Version 6.0) auf.mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.14 Zahl der Beschäftigten

Rz. 279 Hier (Kerntaxonomie 6.7, Zeile 5629–5632) ist die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem. § 285 Nr. 7 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB gefordert, aber offensichtlich ohne die zumindest für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[1] (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co.) handelsrechtlich vorgeschriebene Aufgliederung nach Arbeitnehmergru...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.7 Informationen zur Ergebnisverwendung

Rz. 270a Nach § 285 Nr. 34 HGB sind im Anhang auch der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung anzugeben. Diese handelsrechtliche Berichtsanforderung wird ab Kerntaxonomie-Version 6.0 in einem eigenen Abschnitt "Informationen zur Ergebnisverwendung" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5297–5305) durch die beiden Berichtspositionen "Ergebni...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.12 Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe

Rz. 276 Unter dem Abschnitt "Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe" verlangt die Kerntaxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5413–5606) zum einen die Angaben nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB in einer sehr dezidierten Aufgliederung. Der Abschnitt führt auch die letztmals in dem zum 31.12.2020 endenden Geschäftsjahr in den Anhang aufzunehmend...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.15 Sonstiges

Rz. 280 In diesem Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5633–5644) sind – wie in den Vorversionen – auch in der Kerntaxonomie-Version 6.7 der "für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband" (Rz. 277), die "Zahl der Aktien, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane gehalten werden", die "Angabe der Geschäfte, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane getä...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.13 Unterschrift der Geschäftsleitung

Rz. 278 Der Unterschrift der Geschäftsleitung nach § 245 HGB unter den Jahresabschluss ist ein weiterer eigener Abschnitt des Anhangs gewidmet (Kerntaxonomie 6.7, Zeile 5607–5628). Gefordert werden die Angabe von Ort, Datum, Organbezeichnung und unterschreibender Person mit Titel, Vorname, Name, Funktion und ggf. anderen Attributen. Trotz dieser differenzierten Aufgliederung ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens

Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht werden müssen. In Betracht kommen insbesondere die Ü...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.6 Informationen zur GuV-Rechnung

Rz. 269 Unter den "Informationen zur GuV-Rechnung" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5238–5296):mehr

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Anhang nach HGB / 5.4 Zusammenfassende Analyse des Anhangs nach der E-Bilanz

Rz. 281 Der "Anhang" ist mit 1766 Zeilen in der Darstellungssicht der Kerntaxonomie 6.7 – abgesehen vom Modul "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" – das umfangreichste Modul der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz i. S. d. § 5b EStG; insbesondere mit den Kerntaxonomie-Versionen 6.0 und 6.1 wurde dessen Umfang noch einmal deutlich erweitert. Die materiell be...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 248 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 4 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der EU-Taxonomie

Vor dem Hintergrund der erweiterten Berichtspflichten durch die EU-Taxonomie-Verordnung stellt sich derzeit vielen Unternehmen die Frage, inwiefern die Überlegungen zur Wesentlichkeit auch auf die Taxonomie-Berichte übertragbar sind. Sofern beispielsweise bestimmte Angabepflichten der EU-Taxonomie als unwesentlich deklariert werden können, entfiele auch der Aufwand zur Erfas...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 2 Anwendungsbereich und Vorgaben der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist als ein wesentliches Kernelement des EU-Green Deals vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten und seitdem stark weiterentwickelt worden. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu schaffen. Dieses soll Investoren und öffentlichen Institutionen als Orientierung zur All...mehr

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Anwendungsbereich und Vorgaben der EU-Taxonomie

Zusammenfassung Überblick Das Konzept der Wesentlichkeit ist in der Finanzberichterstattung weit verbreitet. Inwiefern dieses Konzept auch im Rahmen der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung angewendet werden kann, ist bis heute umstritten. Der Beitrag erläutert das Wesentlichkeitskonzept, seine Anwendbarkeit im Kontext der Taxonomieberichte und gibt konkrete Vo...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / Zusammenfassung

Überblick Das Konzept der Wesentlichkeit ist in der Finanzberichterstattung weit verbreitet. Inwiefern dieses Konzept auch im Rahmen der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung angewendet werden kann, ist bis heute umstritten. Der Beitrag erläutert das Wesentlichkeitskonzept, seine Anwendbarkeit im Kontext der Taxonomieberichte und gibt konkrete Vorschläge für de...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 1 Einleitung

Die EU-Taxonomie zeichnet sich durch hohe Komplexität bei der Datenerhebung und diverse Auslegungsunsicherheiten aus. Zur Erleichterung der Taxonomie-Berichterstattung wird in der Praxis häufig die Anwendung des Wesentlichkeitskonzeptes diskutiert. Das Konzept der Wesentlichkeit ist insbesondere in der internationalen Rechnungslegung explizit in den entsprechenden Standards ...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 5 Zusammenfassung

In den originären Texten zur EU-Taxonomie ist kein Wesentlichkeitskonzept vorgesehen. Lediglich auf die Angabe des OpEx kann verzichtet werden, sofern die entsprechende Angabe für das Geschäftsmodell des Unternehmens unerheblich ist. Eine weiteres Wesentlichkeitskonzept wird in dem jüngst veröffentlichten FAQ zur EU-Taxonomie beschrieben. Dementsprechend deutet die Gesetzesl...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 6 Literaturverzeichnis

DRSC (2021): 4th Submission of requests regarding disclosures to be made according to the EU Taxonomy Regulation URL: https://www.drsc.de/app/uploads/2021/12/211207_ASCG_EU-Tax_Submission4.pdf (aufgerufen am: 28.08.2023). DRSC (2023): DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung ruft zur Öffnung der Europäischen Vorgaben für eine Integrierte Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 3 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der Finanzberichterstattung

Das Wesentlichkeitskonzept ist ein in der klassischen Finanzberichterstattung bedeutendes Konstrukt. Es kann beispielsweise im Zuge der Anwendung von Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisfragen zum Tragen kommen. Gemäß IAS 1.7 sind "Informationen wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidung...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2 Deep Dive: KPI 2 "Steigerung des nachhaltigen Geschäftsvolumens auf 50 %"

Die Helaba leistet ihren effektivsten Beitrag zur Transformation hin zu einer CO2-neutralen und kreislauforientierten Wirtschaft, indem sie ihre Kunden beim Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell unterstützt. Als Landesbank mit besonderer gesellschaftspolitischer Verantwortung begleitet die Helaba ihre Kunden bei der sozialen und ökologischen Neua...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau...mehr

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ESG-Softwarelösungen: Eine ... / 1 Einleitung

Nachhaltigkeit und die zugehörige Berichterstattung rund um ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) werden für Unternehmen immer wichtiger. Das liegt auch an strengen EU-Verordnungen, wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der EU-Taxonomie oder der EU-weiten Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Die regul...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.4 Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 14 ESRS 1 fordert die Offenlegung der branchenunabhängigen, branchenspezifischen und unternehmensspezifischen Angaben nach den ESRS grundsätzlich zunächst in einem erkennbaren Teil des Lageberichts, der als "Nachhaltigkeitserklärungen" zu bezeichnen ist. Darin sind dann auch die Angaben gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung 2020/852 zu integrieren.[1]mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Weiterführende Literatur

Baumüller/Nguyen, Zur Operationalisierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung – Rechtliche Anforderungen und erste Befunde aus der Praxis, PiR 2018, S. 197 Baumüller/Haring/Merl, Ausblick auf die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: die Arbeitspapiere vom Januar 2022, IRZ 2022, S. 125 Baumüller/Scheid/Mül...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.5 Anlagespiegel in der E-Bilanz-Taxonomie

Die elektronische Übermittlung des Anlagespiegels im Rahmen der E-Bilanz geschieht (noch) auf freiwilliger Basis (§ 5b EStG), da in dieser Bestimmung vom Anlagespiegel nicht die Rede ist. Die Finanzverwaltung behauptet allerdings mit Verweis auf das BMF-Schreiben v. 24.5.2016 (IV C 6 – S 2133-b16/10001: 001), es würde eine solche Pflicht seit 2017 bestehen. Dies ist aber nic...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.1 Aktualisierte Taxonomien für E-Bilanz

Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2023 (BStBl 2023 I S. 994) hat das BMF die aktualisierte Taxonomie für die E-Bilanz in der Version 6.7 veröffentlicht. Die aktualisierte Version berücksichtigt u.a. die neuen gesetzlichen Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 1.8) sowie u.a. Ausführungen zu zeitlichen Begrenzungen betreffend Pensionsrückstellun...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 3.4 EU-Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie Verordnung vom 18.6.2020 (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates) ist ein neues Regelwerk geschaffen worden, das auch die Kommunen in ihrer Investitions- und Finanzierungstätigkeit betrifft. Ziel der VO ist es, die Finanzmittelflüsse im Investitionsbereich so zu lenken, dass das EU-Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bis zu J...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamlernen in agilen Strukt... / 2 Das Wesen teaminterner Lernprozesse

Teaminterne Lernprozesse müssen im Wesentlichen zwei Fragen beantworten: was ist zu lernen? wie wollen wir lernen? Das „Was?“ kann sehr unterschiedlichen Gegenstands sein. Es kann dabei sich beispielsweise um Produkte handeln oder (neue) Abläufe, Skills oder Kompetenzen, es kann sich auf (methodische) Arbeitsweisen beziehen oder (neue) Technologien, fachliche Themen adressieren oder a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamlernen in agilen Strukt... / 3.1 Phase 1

In der ersten Phase geht es um die beiden Schritte Vorbereitung (hier geht es insbesondere um die Konkretisierung des Auftrags und der Ausarbeitung der Lernaufgaben) und Auftragserteilung (welche nicht nur die formale Auftragserteilung, sondern auch die Vermittlung des Lernauftrags in einer Art „Kick-off“ umfasst. In dieser ersten Phase sollten die o. g. Aspekte des „Was?“ u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Elektronische Übermittlung der Unterlagen zur Gewinnermittlung

Tz. 26 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 5b Abs 1 EStG idF des Steuerbürokratieabbauges ist in den Fällen, in denen der Gewinn nach § 4 Abs 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt wird, der Inhalt der Bil sowie der G + V-Rechnung nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Ebenso sind Ansätze oder Beträge zur Anpassung einer H-Bil an stliche Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vorgaben zur Auszeichnung und Taxonomie

Rn. 55g Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 verlangt eine Auszeichnung des KA entsprechend der Art. 4 und 6 der ESEF-VO. Anders als Art. 4 der ESEF-VO schränkt § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ihrem Wortlaut nach diese Vorgabe nicht auf IFRS-KA ein. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil die unter § 328 Abs. 1 Satz 4 fallenden UN (vgl. HGB § 328, Rn. 55c) durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.9 IDW Praxishinweis: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO) und der Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (TaxonomieVO) (Praxishinweis 1/2023 n. F.)

Der neue Praxishinweis stellt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereit. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung , die seit Jahresbeginn 2023 durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Die Neufass...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Literaturtipps

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 12 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt die Tab. 1:mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstell...mehr