Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 43 und Zeile 50)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 1.1 Begriff

Eine betriebliche Veräußerungs-/Erwerbsrente liegt vor, wenn sich bei der Begründung des Rentenverhältnisses und bei der Bemessung der Rentenhöhe die Beteiligten übereinstimmend von dem Gedanken eines angemessenen Entgelts für den Erwerb des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils leiten ließen.[1]mehr

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Kaufpreisraten/-renten / Zusammenfassung

Begriff Wiederkehrende Zahlungen in Form von Kaufpreisraten oder Renten werden häufig im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, aber auch von einzelnen betrieblichen oder privaten Wirtschaftsgütern, z. B. privatem Grundbesitz, vereinbart. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen betrieblichen und privaten V...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 5.2 Restriktionen

Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen[1] ist durch das Jahressteuergesetz 2008[2] eingeschränkt worden. Steuerlich begünstigt sind nur noch Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 EStG a...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Betriebsvermögen

Rz. 19 Eine gegenständliche Aufteilung ist auch bei der Auseinandersetzung über Betriebsvermögen (bzw. Mitunternehmeranteile) möglich. Auch hier kann eine Steuerneutralität erreicht werden, wenn den Miterben im Rahmen der Teilung nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter zugewiesen werden, sondern sie stattdessen jeweils einen (oder mehrere) Betrieb, einen (für sich lebensfähigen)...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 344 Als weitere Begünstigungsgegenstände nennt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das Betriebsvermögen i.S.v. §§ 95–97 BewG. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einer (originär) gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Abs. 3 EStG), einer mitunternehm...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Auseinandersetzung über Betriebsvermögen

Rz. 35 Auch im Bereich des Betriebsvermögens werden nicht selten Spitzenausgleiche vereinbart. Das gilt insbesondere, wenn ein ganzer Betrieb (Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) im Zuge der Auseinandersetzung als solcher erhalten und auf einen der Miterben übertragen werden soll. Dies lässt sich häufig ohne Spitzenausgleich bzw. Zahlungen an die weichenden Erben (die aus...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Realteilung über einen Mischnachlass

Rz. 28 Besteht der Nachlass sowohl aus Privat- als auch aus Betriebsvermögen, handelt es sich um einen sog. Mischnachlass. Wird dieser in der Weise geteilt, dass einzelne Miterben das (gesamte) Betriebsvermögen erhalten und andere das Privatvermögen, kommt es zu keiner Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 EStG. Denn Gegenstand der Teilung ist hier der Nachlass als solcher.[23]...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Auseinandersetzung über einen Mischnachlass

Rz. 37 Von einem Mischnachlass spricht man immer dann, wenn dieser sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen umfasst. Übernimmt der Betriebsübernehmer (neben dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) auch Gegenstände des Privatvermögens und leistet hierfür insgesamt einen (einheitlichen) Spitzenausgleich aus seinem eigenen Vermögen, ist diese Zahlung entsprechend de...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung und Teilung des Erlöses

Rz. 38 Gemäß §§ 2046 ff. BGB kann die Erbauseinandersetzung auch in der Weise durchgeführt werden, dass alle zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgüter veräußert werden und der nach Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Rest der Veräußerungserlöse entsprechend den Erbquoten unter den Miterben verteilt wird. Rz. 39 Im Bereich des Privatvermögens besteht eine St...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 23 Der Übergang von Mitunternehmeranteilen bzw. Teilen von Mitunternehmeranteilen bildet auch in erbschaftsteuerrechtlicher eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Privilegien für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG). Denn begünstigt ist hier nur der Übergang ganzer Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile (einschließlich etwaigen Sonderbetri...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 341 Begünstigungsfähig ist zunächst inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen i.S.v. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG (Wirtschaftsteil) sowie selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.v. § 159 BewG. Dies gilt beim Erwerb eines ganzen Betriebs, beim Erwerb eines Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einem land- und frostwirtschaftlichen Betrieb (§ 13 Abs. 7 i.V....mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

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Österreich / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 209 Der Erwerb inländischer Grundstücke von Todes wegen, z.B. im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG, unterliegt als unentgeltlicher Erwerb der Grunderwerbsteuer. Rz. 210 Unter den Begriff des Grundstücks fallen Grund und Boden, Gebäude, Gebäude auf fremden Grund (Superädifikate), Miteigentum ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.1 Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Rz. 1950 Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Kapitalgesellschaften besteht darin, dass alle Gewinne/Verluste der Kapitalgesellschaft, also auch auf der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben beruhende Gewinne/Verluste, der Gewerbesteuer unterliegen. Da die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zur Erläuterung der latenten Steuern

Tz. 114 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Über den Ausweis in Bilanz und GuV hinaus postuliert IAS 12 eine Vielzahl von einzelnen zusätzlichen Angabepflichten. Grundsätzlich sind danach alle wesentlichen Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags gesondert anzugeben (IAS 12.79). Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte (IAS 12.80):mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufgabe o Übertragung des Betriebs

Rn. 199 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen im Falle einer Aufgabe o einer Übertragung des Betriebs ein nicht verbrauchter EBITDA-Vortrag sowie ein nicht verbrauchter Zinsvortrag vollumfänglich unter. Die Rechtsfolge des Untergangs des EBITDA- u des Zinsvortrags ist dabei an die Aufgabe o Übertragung des "Betriebs" geknüpft. Als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1 Veräußerungs(Aufgabe-)gewinn, Veräußerungs(Aufgabe-)verlust

Rz. 715 Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen de...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 10 Freibetrag

Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG zu, beschränkt Steuerpflichtigen jedoch nur, wenn sie Einkünfte aus einem inländischen Betrieb haben. Bei Betrieben, die in Mitunternehmerschaft geführt werden, steht der Freibetrag jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu. Der Freibetrag erfuhr infolg...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 9.3 Wirtschaftsjahr

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben wie bisher unverändert grundsätzlich ihren Gewinn bei allen Gewinnermittlungsarten nach einem Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6., Betriebe mit einem Futterbauanteil von mindestens 80 % vom 1.5. bis 30.4. zu ermitteln. Für reine Forstbetriebe[1] gilt grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1.10. bis 30.9., für reine Weinbaubetriebe ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 237 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–44] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 928 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2.1 Übertragung einer freiberuflichen Praxis

Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis, eine Teilpraxis oder einen Anteil an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d. h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewin...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.4 100 %ige Beteiligung an einer GmbH als Teilbetrieb

Als Teilbetrieb (Teilpraxis) gilt nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auch die Beteiligung z. B. eines Steuerberaters an einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer Steuerberater-GmbH, wenn die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst. Die zum Betriebsvermögen gehörende 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gilt nach den ...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1 Abgrenzungsmerkmale im Überblick

Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbstständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbstständigen Arbeit dient. Der Ausdruck "selbstständiger Teil des Vermögens" in § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG, sog. Teilpraxis, ist im Gesetz nicht definiert. Nach...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.2 Fallgruppe 2: Sachlich einheitliche Praxis in örtlich abgegrenzten Bereichen

Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass Teile der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbstständigkeit erreicht haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.[1] In diesem Fall kann prinzipiell nicht davon ausgegangen werden, dass Teilpraxen ...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.3 Weniger typische Fallgruppe

Die bislang vom BFH gebildeten alternativen – beiden – Fallgruppen beschreiben nur indiziell und nicht tatbestandlich die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbstständigkeit für besonders häufig auftretende Sachverhalte. Dies schließt nach Auffassung des BFH die Berücksichtigung weiterer Umstände bei weniger typischen Sachverhalten indes nicht aus. Eine steuer...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.5 Einmalige Gewährung des personenbezogenen Freibetrags

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen – nicht einkunftsartbezogen – gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu. "Einmal" bedeutet in diesem Zusammenhang: Nur einmal im Leben, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe oder Teilbetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.2 Begriff des Betriebs

Rz. 22 Obwohl der Begriff des Betriebs für die Definition und Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs grundlegend ist, hat er in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Praxis kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Auch im Gesetz ist der Begriff nicht definiert. In § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG erscheint der Begriff in der Verbindung als "Gewerbebetrieb"; in § 15 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des Abs. 1 S. 3 setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.3.1 Wahl zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einer tarifbegünstigten Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns in Höhe der Differenz zwischen dem Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung abzgl. dem Buchwert und der Veräußerungskosten[1] und Versteuerung der späteren Rente mit dem Ertragsa...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / Zusammenfassung

Überblick Kaufpreisraten oder -renten werden in der Praxis vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil oder für einzelne Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in wiederkehrenden Zahlungen/Teilbeträgen zu entrichten ist. Für Zwecke der Besteuerung wird differenziert zwischen betrieblic...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.2.3 Kaufpreisrente unter Angehörigen

Bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen ist i. d. R. anzunehmen, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen wurden. Es wird widerlegbar vermutet, dass die Rente – unabhängig vom Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter – nach dem Versor...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Umstrukturierungen mit Betriebsinhaberwechsel

Rz. 158 Maßgebliches Kriterium für die Frage der (normativen) Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen im Rahmen von Umstrukturierungen mit Betriebsinhaberwechsel ist nach der Rechtsprechung des BAG die Wahrung der Identität des Betriebs. Nur im Falle der Identitätswahrung gelten die Betriebsvereinbarungen normativ beim Erwerber weiter; verliert der Betrieb seine Identität, ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Betriebsübergang

Rz. 107 Betriebsübergang und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, weil beim Betriebsübergang die Identität des Betriebs/Teilbetriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet.[195] Gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber oder durch den neuen Betriebsinhaber bzw. Arbeitgeber wegen d...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Einschränkung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen

Rz. 45 Lediglich die Einschränkung eines Betriebes oder wesentlichen Betriebsteils anstelle einer Stilllegung liegt vor, wenn der Betriebszweck zwar weiterverfolgt wird, dies aber unter einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Herabsetzung der Betriebsleistung erfolgt. Von einer solchen Betriebseinschränkung ist dann auszugehen, wenn etwa Produktionsanlagen außer Betr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.11.2 Kapitalisierungszeitraum

Tz. 607 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 6 – Kapitalisierungszeitraum Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen. Die FVerlV geht zwar grds von einem unbegrenzten Kapitalisierungszeit...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.1 Allgemeines

Tz. 575 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wes Element der ges Neuregelung ist wie bereits dargestellt die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen. Ausgangspunkt ist nach der Begr der Neufassung die Überlegung, dass hier – wie bei einer Teilbetriebsübertragung – das von der übertragenen Funktion umfasste unt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.8.1 Allgemeines und Überblick

Tz. 565 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wesentliches Element der ges Sonderregelung ist die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen durch den Übergang zum sog Transferpaket. Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grds Ansatz eines Transferpakets werden für die Fälle der Fun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6.2 Abgrenzungsprobleme – Die Atomisierung des Funktionsbegriffs

Tz. 525 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Im Rahmen der Untersuchung einer Umstrukturierung als Funktionsverlagerung oder Funktionsverdoppelung stellt sich auch die Frage der sog Atomisierung bzw der Grenzen einer funktionalen Betrachtungsweise. Oder anders ausgedrückt, es stellt sich die Frage, wann überhaupt eine "Funktion" als Objekt der Verlagerung angenommen werden kann. Diese ...mehr