Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.6 Erneuter Antrag

Beschäftigte können grundsätzlich beliebig oft Brückenteilzeit beantragen. Wichtig Erneuter Antrag Frühestens 1 Jahr nach Rückkehr aus der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer eine erneute Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit oder Brückenteilzeit) verlangen. Für einen erneuten Antrag, nachdem der Arbeitgeber einen Verringerungsantrag aufgrund betrieblicher Gründe berechtigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.5 Betriebliche Gründe

Die Brückenteilzeit kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] Insoweit gelten die Grundsätze des § 8 Abs. 4 TzBfG und die dazu ergangene Rechtsprechung in entsprechender Anwendung. Inwieweit die sehr hohen Anforderungen an die betrieblichen Gründe von der Rechtsprechung im Hinblick auf eventuelle Besonderheiten der befristeten Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholung und Entspannung al... / 2 Wandel der Arbeitswelt

Die berufliche Arbeit ist von starken Wandlungsprozessen gezeichnet. Der Dienstleistungssektor hat sich seit Jahren ausgeweitet. Informations- und Kommunikationstechnologien bestimmen immer mehr unseren Arbeitsalltag. Durch vernetzte Computer, Tablets und Mobiltelefone wird es immer einfacher, örtlich und zeitlich unabhängig zu arbeiten. Dadurch, dass eine ständige Erreichba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Erste Tätigkeitsstätte bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen

Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs 4 Satz 8 EStG). Durch die gesetzliche Regelung seit 2014 ist die Rechtsprechung des BFH, wonach es sich bei vollzeitig besuchten Bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.11 Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)

Rz. 58 Das Budget für Arbeit soll die Lücke zwischen dem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen. Es schafft für diejenigen behinderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine weitere Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt (Luik, in: Schlegel/Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 12 Ansprüche aus Gesetzen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auch unmittelbar aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Praxis-Beispiel Ansprüche aus Gesetzen Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG; Gewährung von Freizeit zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung nach § 629 BGB; Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 TzBfG bei mindestens 6-monatiger Dauer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Arbeitszeitregime sind charakteristisch: Wochenend- und Schichtarbeit, früher Arbeitsbeginn und spätes Arbeitsende, Feiertagsarbeit und saisonale Schwankungen (z. B. in Abhängigkeit von Schulferien, kulturellen Ereignissen, Ausstellungen und Messen), Arbeiten unter Zeitdruck bei Anforderungen der Gäste zu besonderen Tageszeiten (z. B. beim Anmelden bzw. beim Bezahlen de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Charakteristiken für die Arbeitszeiten sind bemerkenswert: Tätigkeit an Samstagen, Teilzeit üblich, Saisonarbeiten in touristischen Zentren sowie an Festtagen, bei Selbstständigkeit längere Arbeitszeiten zur Vor- und Nachbereitung des Tagesgeschäfts vor und nach der Ladenöffnungszeit sowie durch Tätigkeiten im Büro und zur Reinigung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 1.4.6 Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigten

Wird mit dem Beschäftigten auf seinen Antrag hin nach Aufnahme der neuen Tätigkeit eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart, verringert sich die persönliche Zulage für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung entsprechend (§ 3 Abs. 5 DigiTV). Die persönliche Zulage bleibt dagegen unverändert, wenn ein Teilzeitbeschäftigter nach Aufnahme der neuen Tätigkeit die individuelle durchschni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 4 Jubiläumsgeld bei Teilzeitbeschäftigung

Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Wichtig Die Vorschrift sieht – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum früheren Tarifrecht BAT [1] – für die Zahlung des Jubiläumsgeldes eine Ausnahme von der grundsätzlich nur anteiligen Zahlung des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigung (vgl. § 24 Abs. 2 TVöD) vor. Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 2.2.1 Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes richtet sich nach der "Beschäftigungszeit" im Sinne des § 34 Abs. 3 TVöD. Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts gemäß § 28 TVöD, es sei denn,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Schulen / 2.2 Hausmeister

Der Aufgabenbereich eines Schulhausmeisters ist vielfältig und abhängig von der schulischen Situation und den Fähigkeiten des Beschäftigten sowie seinem Engagement. In großen, modernen Schulzentren mit Veranstaltungsräumen können mehrköpfige Haustechnik-Teams erforderlich sein, deren Arbeit sich kaum von der in gewerblichen Großgebäuden unterscheidet. In einer kleinen Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1 Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung

In der Praxis hat sich eine Vielfalt von Modellen zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit entwickelt. Hierzu gehören unter anderem: Flexible Arbeitszeit im Tagesdienst; Jahresarbeitszeitkonten; Vertrauensarbeitszeit. Hinweis Abgrenzung von flexibler Arbeitszeitgestaltung und Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten Vom Sonderfall der flexiblen Gestaltung der regelmäßigen Arbeitsz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Europäisches Arbeitsrecht / 4.3 Teilzeitarbeit und Befristung

Die Richtlinien zur Teilzeitarbeit und zur Befristung sind in Deutschland durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000[1] umgesetzt worden. Die Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15.12.1997[2] setzt eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit (RV-Tz) in Kraft. Diese dient dem Ziel, unmittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.2 Schwangere Frauen und junge Eltern

Schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen wird durch die Richtlinie 92/85/EWG vom 19.10.1992[1] (Mutterschutz-Richtlinie) besonderer Schutz gewährt.[2] Diese Richtlinie ist als zehnte Einzelrichtlinie zur Rahmenrichtlinie Gesundheitsschutz erlassen worden (vgl. Abschn. 4.4) und enthält unter anderem das Verbot der Verwendung bestimmter gefä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.5 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 83 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 6 BEEG kann eine Frau z. B. während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ohne dass der Anspruch auf das Elterngeld erlischt. Gleiches gilt während der Elternzeit (vgl. § 15 Abs. 4 BEEG). Beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen des "zweiten" Kindes aufgrund einer während der Elternzeit aufgenommenen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 35 Voraussetzung für die Kürzung des Krankengeldes ist, dass die Rente/Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder wenn am ersten Tag keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wurde – von dem Zeitpunkt nach Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Als Zeitpunkt der Zuerkennung der Rente wird nicht auf den Tag abgestellt, an dem der Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.3 Mutterschaftsgeld neben Verletzten- oder Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 168 Das Mutterschaftsgeld wird auf das Verletzten- und Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung angerechnet (§ 52 Nr. 2 SGB VII). Dies bedeutet, dass beim Verletzten- oder Übergangsgeld ein Spitzbetrag gezahlt werden kann, wenn das Mutterschaftsgeld (zusammen mit dem Zuschuss nach § 20 MuSchG) niedriger ist. In der Praxis kommen die Fälle mit einem zu zahlend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 80 Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden, ob im 3-monatigen Bemessungszeitraum a) mehrere Arbeitsverhältnisse zeitlich nebeneinander bestehen (vgl. Rz. 81) oder b) sich ein Arbeitsverhältnis zeitlich an das andere anschließt (vgl. Rz. 82). Rz. 81 Zu a) Bestehen bei Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse, s...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 1 (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind miteinander verheiratet, leben aber seit dem 1.8.2016 getrennt. Aus der Ehe gingen die Kinder F. (geb. am 1.9.2002; die Antragstellerin zu 2), N. (geb. am 1.4.2005) und Na. (geb. am 17.1.2007) hervor. Sie leben seit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftige übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Der Beschäftige wird nicht mehr nur in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.3 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 20 Bei Teilzeitarbeit ab 1.1.1950 werden die FRG-Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (vgl. auch § 256b). Die Regelung entspricht der Regelung in § 256b Abs. 3 Satz 3 (auf die Komm. zu § 256b wird insoweit Bezug genommen). Rz. 21 Umfasst die Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr (Teilzeiträume), ist nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.4 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 109 Bei Teilzeitarbeit werden die Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt (Abs. 1 Satz 3). Dabei ist die tatsächliche Arbeitszeit der üblichen gegenüberzustellen. Rz. 110 Die übliche Arbeitszeit ist vorrangig nach den im Einzelfall möglicherweise vorhandenen Unterlagen zu bestimmen. Rz. 111 Lässt sich der üblich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.3 Teilzeitbeschäftigung (Satz 3)

Rz. 18 Die Tabellenwerte gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen nach 1949 ist daher – wie bei glaubhaft gemachten Zeiten (§ 256b Abs. 1) – das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitbeschäftigung entspricht (z. B. 50 % für eine Halbtagsbeschäftigung). Tatsächliche und übliche Arbeitszeit müssen daher ermittelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.8 Zeitlicher Anwendungsbereich – Pflichtbeitragszeiten ab 1950 (Beitrittsgebiet)

Rz. 28 Die Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anl. 14 zum SGB VI, in denen – anders als bei den FRG-Tabellen – nicht nach Geschlechtern unterschieden wird. Ab 1.3.1971 (Einführung der FZR) kommen ggf. nur die Arbeitsverdienste aus Anl. 16 zum SGB VI in Frage (vgl. Rz. 19). Bei den in Anl. 14 ausgewiesenen Beträgen handelt es sich u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.6 Zeitlicher Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten bis 1949

Rz. 21 Abs. 1 Satz 1 findet nur Anwendung bei glaubhaft gemachten Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1949; es ist daher zu unterscheiden zwischen Zeiten bis 1949 und ab 1950. Für Zeiten bis 1949 ist die Anwendung von Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen. Für diese Zeiten sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG maßgebend (Satz 9). Rz. 22 Die Bewe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.3 Rechtsfolge – höhere Entgeltpunkte vor 1992 (Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 21 Satz 1, letzter HS ordnet für den Fall, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen an, dass die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht wird. Rz. 22 Die Bemessung der zusätzlichen Entgeltpunkte erfolgt dann nach Satz 2. Rz. 23 Zusätzliche Entgeltpunkte kommen – unter den oben genannten Voraussetzungen – insoweit nur für vollwertige Pflichtbeiträge vor 1992...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.2 Mutterschaftsgeld (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG, das nach Maßgabe von § 24i SGB V (vgl. Komm. dort) von der Krankenkasse gezahlt wird, ist nur grundsätzlich unpfändbar. Der Verweis auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG ist allerdings so nicht zutreffend, denn nicht § 19 Abs. 1 MuSchG selbst begründet den (pfändbaren) Anspruch auf Mutterschaftsge...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.1 Begründete Beantwortung von Teilzeit-Änderungswünschen und Entfristungsverlangen

Die bedeutendste Änderung im TzBfG soll Teilzeitbeschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten den Anspruch sichern, auf einen geäußerten Änderungswunsch (d. h. den Wechsel in Vollzeit oder einen erhöhten Teilzeitfaktor) innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in Textform zu erhalten. Ähnlich aufgebaut ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen E...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz

3.2.1 Begründete Beantwortung von Teilzeit-Änderungswünschen und Entfristungsverlangen Die bedeutendste Änderung im TzBfG soll Teilzeitbeschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten den Anspruch sichern, auf einen geäußerten Änderungswunsch (d. h. den Wechsel in Vollzeit oder einen erhöhten Teilzeitfaktor) innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 1 Einführung

Bereits am 31.7.2019 trat die "Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" in Kraft. Ziel der Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU ist die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlichen Bestimmungen zuzüglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.3 Zeitrahmen bei Arbeit auf Abruf

Eine für die betriebliche Praxis wichtige Neuregelung betrifft die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ein, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeitfalle" e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.3 Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ("Brückenteilzeit") gemäß § 9a TzBfG

Brückenteilzeit i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüberge...mehr