Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 9/2012, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ergibt sich daraus, dass Rechtsklarheit zwischen den Parteien darüber, wer Alleinerbe des am ... 10.2010 verstorbenen A geworden ist, nur im Feststellungsrechtsstreit, nicht im Erbscheinsverfahren, hergestellt w...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / III. Anzuwendendes Recht

1. Den aus deutscher Sicht gravierendsten Umbruch bringt die Erbrechtsverordnung im Hinblick auf das Kollisionsrecht. Der Verordnungsgeber hat mit den Bestimmungen der Art. 21 ff der Verordnung die Absicht verfolgt, aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Nachlassspaltungen das gesamte zum Nachlass gehörende Vermögen einer Rechtsordnung zu unterwerfen unabhän...mehr

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ZErb 9/2012, Bedeutung des ... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur teilweisen Aufrechterhaltung des Teil-Versäumnisurteils des Landgerichts Augsburg vom 15. März 2006, im Übrigen zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Dieses hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin sei infolge des Erb- und Pflichtteilsrechtsverzichts der Beklagten an dere...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 3. Der sicherste Weg

Solange das Problem der nachrückenden Ehegatten nicht geklärt ist, ist es sicherlich ratsam, bei der Erstellung von Testamenten oder Eheverträgen auf die o. g. Problematik hinzuweisen. Ein Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags zumindest für die Zuwendungen vor der Eheschließung (also gegenständlich beschränkt) ist ratsam. Gleiches gilt natürlich auch für die Fälle, b...mehr

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ZErb 8/2012, Doppelter Wide... / Aus den Gründen

Die von der Rechtsvorgängerin der Beteiligten eingelegte Beschwerde vom 18.11.2010 ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig. Als Erbin der ursprünglichen Beschwerdeführerin – der nachverstorbenen Ehefrau des Erblassers – kann die Beteiligte das Beschwerdeverfahren fortführen. Die Beschwerde hat aber in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag vo...mehr

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ZErb 8/2012, Testamentshint... / Aus den Gründen

Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts München nicht, dass die Hinterlegung des Testaments nur durch die Beteiligte selbst oder aufgrund ausdrücklich hierzu berechtigender Vollmacht erfolgen kann. Die Behauptung des Amtsgerichts, das entsprechende Verlangen des Erblassers könne nur persönlich erfolgen, findet in § 2248 BGB keinen Anhalt. Denn dort heißt es lediglich...mehr

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ZErb 8/2012, Testierfähigke... / Aus den Gründen

Die Testierfähigkeit setzt nach allgemeiner Meinung die Vorstellung des Testierenden voraus, dass er ein Testament errichtet und welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen aufweisen. Er muss in der Lage sein, sich ein klares Urteil darüber zu bilden, welche Tragweite seine Anordnungen haben, insbesondere welche Wirkungen sie auf die persönlichen und wirts...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Sachverhalt

Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben ...mehr

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ZErb 8/2012, Doppelter Wide... / Leitsatz

1. Haben Ehegatten in einem privatschriftlichen Testament sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, später in einem notariellen Testament vorsorglich alle früheren letztwilligen Verfügungen aufgehoben und sich sodann wiederum gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so bewirkt der lebzeitige Widerruf der Verfügung durch einen Ehegatten nicht, dass die zeitlich erste letztwil...mehr

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ZErb 8/2012, Testamentshint... / Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Weigerung des Amtsgerichts, das von deren Bevollmächtigten vorgelegte privatschriftliche Testament der Betroffenen vom 16.2.2008 in amtliche Verwahrung zu nehmen. Der Bevollmächtigte hat eine vorgedruckte Vorsorgevollmacht zur Vertretung der Betroffenen u. a. gegenüber Behörden und Gerichten vorgelegt. Das Amtsgericht begründet sei...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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ZErb 8/2012, Testamentshint... / Leitsatz

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine besondere amtliche Verwahrung von Testamenten verlangt werden. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2012 – 31 Wx 213/12mehr

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Einbringungsgeborene Anteile: Einbringung einer Kommanditbeteiligung in die Komplementär-GmbH – Siebenjährige Sperrfrist des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 KStG 2002

Leitsatz 1. Unter Geltung des UmwStG 1977/1995/2002 konnte ein Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil auch dann steuerneutral zu einem Wert unterhalb des Teilwerts in die Komplementär-GmbH einbringen, wenn er seine zugleich bestehende Beteiligung an der Komplementär-GmbH, auch wenn sie zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Mitunternehmeranteils gehörte, nicht mit eing...mehr

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ZErb 7/2012, Zur Auslegung von Testamenten

Leitsatz Die Formulierung "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen" stellt in der Regel die Angabe des Motivs für die Errichtung des Testaments, nicht aber eine Bedingung betreffend die Erbeinsetzung dar. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2012 – 31 Wx 244/11 Sachverhalt Der Erblasser, der nicht verheiratet war, verstarb am 28.10.2010. Er hatte keine nicht ehelichen K...mehr

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ZErb 7/2012, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und im Ergebnis begründet. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Schluss gelangt, dass der Erblasser nur den nicht eingetretenen Fall seines Todes während der Gallenoperation im August 1983 geregelt hat und das Testament vom 4.8.1983 keine allgemeingültige Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 darstellt. Demgemäß war der Beschluss des Nachlassger...mehr

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ZErb 7/2012, Zur Auslegung ... / Leitsatz

Die Formulierung "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen" stellt in der Regel die Angabe des Motivs für die Errichtung des Testaments, nicht aber eine Bedingung betreffend die Erbeinsetzung dar. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2012 – 31 Wx 244/11mehr

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ZErb 7/2012, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht verheiratet war, verstarb am 28.10.2010. Er hatte keine nicht ehelichen Kinder und niemanden als Kind angenommen. Die Beteiligte zu 1 war die Lebensgefährtin des Erblassers. Die Beteiligten zu 2–7 sind Cousins und Cousinen des Erblassers. Es liegt ein von dem Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schreiben vom 4.8.1983 mit folgende...mehr

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ZErb 7/2012, Auslegung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. Die Beteiligte zu 1) ist nach § 59 FamFG beschwerdebefugt. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Beteiligten zu 2) und 3) waren befugt, den Antrag auf Entlassung...mehr

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ZErb 7/2012, Auslegung eine... / Sachverhalt

1. Die am 24.9.1914 geborene Erblasserin ist kinderlos geblieben. In ihrem notariellen Testament vom 1.7.1997 setzte sie die Beteiligte zu 3), die die Tochter einer Cousine aus der väterlichen Linie der Erblasserin ist, und die Beteiligte zu 4), die die Tochter einer Cousine aus der mütterlichen Linie der Erblasserin ist, als Erben zu gleichen Teilen ein. Als Vorausvermächtn...mehr

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ZErb 7/2012, Kostentragung ... / Aus den Gründen

1. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde allein gegen die nun nachgeholte Kostengrundentscheidung ist zulässig, §§ 58 ff FamFG. Die Beteiligte zu 1 ist durch die Entscheidung beschwert, § 59 Abs. 1 FamFG. Der Beschwerdewert ist überschritten (§ 61 Abs. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde ist auch begründet. a) Folgt einem auf Antrag vorzunehmenden Geschäft (Antrag auf Erbsc...mehr

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ZErb 7/2012, Rechtlicher Vo... / Aus den Gründen

Die befristete Beschwerde der Beteiligten Z. 2 ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Ihre Beschwerdeberechtigung ergibt sich aus § 59 Abs. 1 FamFG. Durch die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses für die Antragstellerin wird sie als Miterbin in ihrer Verfügungsbefugnis bezüglich des Nachlasses (§ 2211 Abs. 1 BGB) beschränkt. Der erforderliche Beschwerdewert (§ 61...mehr

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ZErb 7/2012, Kostentragung ... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin ist am 16.3.2010 im Alter von 94 Jahren kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 2 ist die Nichte der Erblasserin. Die Erblasserin hatte laut Protokoll des Nachlassgerichts am 7.2.2006 "ein handschriftliches Testament vom 3.4.2004" in amtliche Verwahrung gegeben, das die Beteiligte zu 1 begünstigt. Mit Schriftsatz vom 21.6.2010 trug die Beteiligte z...mehr

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ZErb 7/2012, Kostentragung ... / Leitsatz

1. Ist nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG über die Tragung von Kosten zu entscheiden, ist nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis auszugehen, wonach etwa Gutachtenskosten regelmäßig vom Antragsteller zu tragen wären. In einem solchen Fall hängt die Entscheidung vom Ergebnis einer freien Billigkeitsabwägung ab. 2. Bestätigt ein Gutachten die Behauptung eines Beteiligten nicht, d...mehr

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zfs 7/2012, zfs aktuell / EU-Erbrechtsverordnung

Am 8.6.2012 hat der Rat der EU-Justizminister die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Die Verordnung, die im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen soll, legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist, und dient damit der Vereinheitlichung des internationalen Erbrechts. In allen Mitgliedstaaten der EU (außer Dänema...mehr

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ZErb 7/2012, Dauertestament... / Sachverhalt

Der Antragsteller ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 22. April 2009 verstorbenen J. B. Dessen Erben sind ausweislich eines privatschriftlichen Testaments R. B. und M. B. Der Erblasser war mit einer Hafteinlage von 10.000 EUR Kommanditist der O. GmbH & Co. KG. Der Antragsteller hat unter Beifügung einer Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses und ein...mehr

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ZErb 7/2012, Auslegung eine... / Leitsatz

1) Im Verfahren nach § 2227 Abs. 1 BGB kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Entlassung des Testamentsvollstreckers auch ohne abschließende Klärung der Wirksamkeit der testamentarischen Ernennung des Testamentsvollstreckers ausgesprochen werden, wenn Letzteres nur im Rahmen eines langwierigen weiteren Verfahrens möglich wäre. 2) Zur Auslegung eines privatschriftlic...mehr

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ZErb 7/2012, Rechtlicher Vo... / Sachverhalt

Der Erblasser hat in § 9 des vor dem Beteiligten Z. 5 notariell beurkundeten Testaments vom 29. Juli 2005 Testamentsvollstreckung angeordnet und bestimmt, dass der Testamentsvollstrecker durch den beurkundenden Notar, ersatzweise durch das zuständige Nachlassgericht, zu ernennen ist, sofern er nicht selbst noch einen Testamentsvollstrecker benannt hat. Aufgrund dessen bestim...mehr

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Auslegung eines notariellen Testaments durch das Grundbuchamt

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Auslegung eines notariellen Ehegattentestaments. Sachverhalt In einem notariellen Ehegattentestament hatten sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt und ihren Sohn als Nacherben bestimmt. Ferner bestimmte das Testament u.a., dass der Sohn bei Vorversterben seines Vaters im Einzelnen aufgeführte landwirtschaftliche Fl...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 7. Enger Erblasserbegriff im Pflichtteilsrecht, insb. bei § 2316 BGB

Die Eheleute V und M haben ein Berliner Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung und Schlusserbeneinsetzung der beiden Kinder A und B getroffen. B hat zu Lebzeiten von den Eltern je zur Hälfte einen Bauplatz im Wege der Ausstattung im Wert von (indexierten) 100.000 EUR erhalten. Zunächst stirbt V, ohne dass die Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. Dann stirbt M ...mehr

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ZErb 6/2012, Prozessführung... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist unbegründet. Der Senat ist im Ergebnis mit dem Landgericht der Auffassung, dass die erhobene Klage unzulässig ist. Der Kläger ist nicht prozessführungsbefugt. Er kann das verfolgte Recht in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker weder in gewillkürter noch in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen. 1. Der Senat teilt allerdings nicht d...mehr

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ZErb 6/2012, Zum Nachweis d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und in der gesetzlichen Form und Frist gemäß den §§ 63, 64 FamFG eingelegt worden, mithin zulässig. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Der erstinstanzliche Richter hat im Ergebnis zu Recht die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins abgelehnt, der den Antragsteller als Alleinerb...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) und Beschwerdeführerin ist durch notarielles Testament der Erblasserin zur Erbin zu ½ eingesetzt worden, davon zu ¼ als Ersatzerbin nach ihrem vorverstorbenen Vater. Zugleich hat die Erblasserin der Beteiligten zu 1) zwei Grundstücke als Vorausvermächtnis zugewandt. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind nach diesem Testament jeweils Erben zu ¼. Die Beteiligt...mehr

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ZErb 6/2012, Prozessführung... / Sachverhalt

Der Kläger verfolgt in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für seine Tochter die Ausübung eines Vorkaufsrechts; der Beklagte zu 1 ist der Bruder des Klägers. Wegen des Sachverhalts sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen. Ergänzend wird aus dem Testament vom 31. Januar...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / 2 Aus den Gründen

In dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Gegenstandswert für das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheines auf 949.839,89 EUR festgesetzt. Dabei hat es sich ersichtlich von der Berechnung gem. Verfügung vom 7.6.2011 leiten lassen, die wiederum auf den Wertangaben der Beteiligten zu 1) im Rahmen der Testamentseröffnung beruht. Dies ist nicht frei von Rechtsfehlern. Zum ei...mehr

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ZErb 6/2012, Zum Nachweis d... / Sachverhalt

Am 2… 2... 20… verstarb Frau S… C. K…, geboren am 2… 0… 19… als S… C…, an ihrem letzten Wohnsitz in L…, C…, U… . Frau K… besaß zum Zeitpunkt ihres Todes die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Sie hinterließ ihren Ehemann, Herrn K… F… E… K…, den Antragsteller und Beschwerdeführer, sowie die drei Kinder R… S… P…, geb. K…, H… E… D…, geb. K… und K… D… K… . Die Erblasserin hat ...mehr

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ZErb 6/2012, Zum Nachweis d... / Leitsatz

1. Der Anteil an einer deutschen Erbengemeinschaft als Gesamthandsanteil ist als bewegliches Vermögen zu qualifizieren und entsprechend international privatrechtlich anzuknüpfen. 2. Ein "Last Will and Testament" nach dem Recht des US-Staates Colorado, mit dem ein Erblasser sein Vermögen in einen "Marital Trust" und einen "Family Trust" einbringt ist regelmäßig dahin auszuleg...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 4. Abzugsfähigkeit von Grabpflegekosten (§ 2311 BGB)

Witwer W hat die Kinder A und B. Er setzt B zum Alleinerben ein. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. B wird für die Grabpflege 10.000 EUR aufwenden müssen. Handelt es sich hierbei um pflichtteilsrelevante Nachlassverbindlichkeiten? Wie wäre es, wenn der Erblasser W in seinem Testament eine an B gerichtete Grabpflegeauflage gemacht hätte? Lösung: Die Frage entwickelt sich zum Da...mehr

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AGS 6/2012, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen

Dickhuth-Harrach, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen. Von Hans-Jürgen von Dickhuth-Harrach. 1. Aufl. 2011. Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXVII, 1510 S. 138,00 EUR Das Werk richtet sich an Notare und Fachanwälte für Erbrecht. Es ist entstanden aus der fast zwei Jahrzehnte dauernden erbrechtlichen Vortragstätigkeit des Autors, der als Notar in Köln tätig ...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 20. Verjährung des Pflichtteils bei ausgleichungspflichtigen Zuwendungen

Witwe W hat zwei Kinder A und B. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Sie hat dem Kind A eine Ausstattung in Höhe von ebenfalls 100.000 EUR gemacht. W verstirbt 2010. Alleinerbe ist das Kind A, Erbfall und enterbendes Testament sind dem Kind B im selben Jahr bekannt. Er macht nichts. Im Jahre 2014 erfährt er zufällig von der Ausstattung des Bruders A, woraufhin er wütend über d...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 6. Zuwendung "im Wege vorweggenommener Erbfolge" als Anrechnung nach § 2315 BGB?

Witwer W kürt seinen Sohn A zum Alleinerben seines Nachlasses von 300.000 EUR. Dem zweiten Sohn B hat er zu Lebzeiten eine Zuwendung "im Wege vorweggenommener Erbfolge" in Höhe von 100.000 EUR (nach Indexierung) gemacht. Wie hoch ist der Pflichtteil des B? 0 EUR nach § 2315 (ggf. iVm § 2316 Abs. 4) BGB oder 50.000 EUR nach § 2316 Abs. 1 Satz 1 BGB oder 75.000 EUR nach § 2303...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 1. Fristlauf bei § 2306 Abs. 1 BGB nF

Witwer W verfügt in einem Laientestament, dass seine Kinder A und B gleichberechtigt erben sollen, wobei Sohn A sein Haus bekomme. A wohnt in der Nachbarschaft und hat viel für W getan (§ 2057 a BGB bleibt unbeachtet). Der Nachlass hat einen Wert von 400.000 EUR, wovon 300.000 EUR auf das Haus entfallen. Es ist unklar und strittig, inwieweit es sich bei der Zuwendung des Hau...mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit einer Eintragungsbewilligung im Testament

Leitsatz Die in einem Testament enthaltene Eintragungsbewilligung wird deshalb schon vor dem Tod des Erblassers dadurch abgegeben, dass sie vor dem Notar in gehöriger Form erklärt und bis zum Tod nicht widerrufen wird. Damit hat der Erklärende das Testament in eine Lage gebracht, die das spätere Zugehen der Bewilligung an den begünstigten Erklärungsempfänger gesichert hat, we...mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

Die Vorlage ist nach § 28 Abs. 2 FGG statthaft. 1. Auf das vor dem 1. September 2009 eingeleitete Erbscheinsverfahren ist insgesamt noch das Verfahrensrecht des FGG anzuwenden, Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG. 2. Das vorlegende Gericht möchte § 14 Abs. 1 HeimG und damit eine Bundesnorm ("reichsgesetzliche Vorschrift") in einer seine Entscheidung tragenden Weise anders auslegen a...mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch Angehörigen eines Heimbewohners

Leitsatz Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG iVm § 134 BGB unwirksam. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 – IV ZB 33/10 Sachverhalt Der Beteiligte zu 1 ist der einzige Sohn des am 11. September 2007 verstorbenen verwi...mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG iVm § 134 BGB unwirksam. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 – IV ZB 33/10mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit ei... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist der einzige Sohn des am 11. September 2007 verstorbenen verwitweten Erblassers. Er ist schwerbehindert und lebt in einer Einrichtung, die Wohnheime und Tagesförderstätten für Menschen mit schwerer Behinderung umfasst und deren Träger der Beteiligte zu 2 ist. In einem notariellen Testament vom 16. März 2006 setzte der Erblasser den Beteiligten zu 1 zu ...mehr

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ZErb 5/2012, Wechselbezügli... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung bei Gericht eingegangen (vgl. § 63 FamFG). Sie ist allerdings nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Amtsgericht die letztwillige Verfügung aus dem Jahr 1964 für allein maßgeblich gehalten und dieser einen Inhalt beigemessen, demzufolge der Beteiligte zu 1) Alleinerbe nach...mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gem. § 71 Abs. 1 GBO statthaft. Sie konnte durch Einreichung einer Beschwerdeschrift (§ 73 Abs. 2 GBO) unmittelbar beim Beschwerdegericht (§ 73 Abs. 1 GBO), dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Grundbuchamt seinen Sitz hat (§ 72 GBO), eingelegt werden und ist damit auch im Übrigen zulässig. (...) 2. Das Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. Denn d...mehr

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ZErb 5/2012, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Die Erblasserin war in dritter Ehe mit dem vorverstorbenen A verheiratet. Aus der Ehe mit ihrem ersten Mann ging der Beteiligte zu 1) hervor. Dessen Tochter ist die Beteiligte zu 2). Der Beteiligte zu 1) wurde von A adoptiert. Dieser hatte aus seiner ersten Ehe einen Sohn und eine Tochter. Am … April 1964 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann A ein gemeinschaftliches Te...mehr

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ZErb 5/2012, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

Die in einem Testament enthaltene Eintragungsbewilligung wird deshalb schon vor dem Tod des Erblassers dadurch abgegeben, dass sie vor dem Notar in gehöriger Form erklärt und bis zum Tod nicht widerrufen wird. Damit hat der Erklärende das Testament in eine Lage gebracht, die das spätere Zugehen der Bewilligung an den begünstigten Erklärungsempfänger gesichert hat, weil die U...mehr