Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, Zur Fortgeltun... / Aus den Gründen

Die unbeschränkt, damit im Namen aller Urkundsbeteiligten (vgl. § 15 Abs. 2 GBO), zu denen auch der Erbe zählt, eingelegte und im Übrigen zulässige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und § 73 GBO) hat Erfolg. Der Genehmigung des Geschäfts durch die beiden Testamentsvollstrecker in grundbuchtauglicher Form (§ 19 GBO) bedarf es nicht. 1. Mit der üb...mehr

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Testament - Hausgeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten. Fakten: Die Großmutter hatte ihren Enkel als Erben eingesetzt und Testamentsvollstreckung bis 2020 angeordnet. Sie verfü...mehr

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Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

Leitsatz Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstands eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht. Normenkette §...mehr

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ZErb 06/2010, Zur Abgrenzun... / Sachverhalt

Die Parteien sind – neben einem weiteren Bruder – die Kinder des am 27.7.2007 verstorbenen Erblassers. Auch die Mutter der Parteien ist zwischenzeitlich verstorben, zuvor hatte sie den Nachlass nach ihrem Ehemann ausgeschlagen. Der Erblasser war Eigentümer zweier Grundstücke, nämlich X. und in X. Deren Eigentümer ist nunmehr die Erbengemeinschaft, bestehend aus den Parteien ...mehr

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ZErb 06/2010, Zur Abgrenzun... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. 1. Die nur gegen den Beklagten gerichtete Klage ist zulässig, es bedurfte nicht der Klage gegen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft. Die Klage auf Auflassung eines Grundstücks kann gegen einen einzelnen Miterben gerichtet werden, sofern die übrigen leistungsbereit sind (und OLG Naumburg, Urteil vom 16. 1.1997, NJW-RR 1998, 308 f). Der weite...mehr

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Keine Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten

Leitsatz Hat ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hat, und ist die Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers zwischen den potenziellen Erben streitig, ist die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zulet...mehr

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Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung keine Sonderausgabe des Erblassers

Leitsatz 1. Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen. 2. § 84 BGB berührt den Abflusszeitpunkt von Stiftungsgründungsspenden nicht. Normenkette § 10b Abs. 1a, § 11 Abs. 2 EStG, § 84 BGB Sachverhalt Die Klägerin, eine gemeinnützige Stiftung, ist All...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 3. Gibt es das Testament älterer Menschen bereits?

Die Anerkennung dieser spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen im Erbrecht könnte auch ohne das "Testament älterer Menschen" bereits vollzogen sein, wenn es darauf ausgerichtete Testamente bereits gäbe. Sind möglicherweise bereits die Grundmuster herkömmlicher Testamente, insbesondere das gemeinschaftliche Testament, gleichsam "Blaupausen" des Testaments älterer Menschen?[...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament älterer Menschen

Einführung Welche Gesichtspunkte sollten bei älteren Menschen hinsichtlich der Beratung und Beurkundung von Testamenten berücksichtigt werden? Der folgende Beitrag soll darauf keine umfassenden Antworten bieten, er will zunächst nur Anregungen geben. I. Vorbemerkung Die gängigen erbrechtlichen Hand- und Formularbücher bieten eine unüberschaubare Fülle an Vorschlägen für die Ges...mehr

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ZErb 02/2011, Zur Formulierung gleichzeitiges Ableben in einem gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz 1. Die Formulierung "gleichzeitiges Ableben" in einem gemeinschaftlichen Testament umfasst regelmäßig nicht nur den unwahrscheinlichen Fall des im gleichen Bruchteil einer Sekunde eintretenden Todes, sondern auch den Fall, dass die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraums nacheinander sterben, sei es aufgrund ein und derselben Ursache, z. B. eines Unfalls, sei es...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / I. Duncans Testament

Der oberste Goldgräber Duncan hatte sich die ebenfalls einflussreiche Ortsgröße Macbeth durch seinen auf Schürferfolge zurückgeführten Wohlstand zum Erzfeind gemacht. Macbeth kamen die Gerüchte gelegen, die Pokerverluste von Duncan überstiegen dessen Goldfunde; in Wahrheit bediene dieser sich heimlich aus den Goldwaschtrögen anderer. Auf die Anzeige Macbeth’s, Duncan beim Pf...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / Einführung

Welche Gesichtspunkte sollten bei älteren Menschen hinsichtlich der Beratung und Beurkundung von Testamenten berücksichtigt werden? Der folgende Beitrag soll darauf keine umfassenden Antworten bieten, er will zunächst nur Anregungen geben.mehr

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ZErb 02/2010, Beeinträchtigung des Vertragserben durch Änderung der Person des Testamentsvollstreckers in einem späteren Testament

Leitsatz Wird in einem Erbvertrag die Person des Testamentsvollstreckers festgelegt und ernennt der Erblasser in einem späteren Testament eine andere Person zum Testamentsvollstrecker, kann darin im Einzelfall eine Beeinträchtigung des vertragsmäßig Bedachten liegen (§ 2289 Abs. 1 BGB). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nach dem Erbvertrag der vertragsmäßig Bedac...mehr

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ZErb 05/2011, Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den überlebenden Ehegatten; Wiedererlangung der Testierfreiheit durch den überlebenden Ehegatten nach – wirksamer – Vermächtnisausschlagung

Leitsatz 1. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinn von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht. 2. Hat bei einem gemeinschaftlichen Testament der überlebende Ehegatte das ihm Zugewendete ausgeschlagen und eine neue abwe...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / a) Beseitigung bindender Verfügungen bei Geschäftsunfähigkeit

Häufig sind beim gemeinschaftlichen Testament (und beim Erbvertrag) Situationen, in denen sich das Verhältnis zu den Schlusserben verschlechtert (oder verbessert), sodass die Eltern das gemeinschaftliche Testament ändern, weil etwa ein Kind enterbt werden soll oder aber ein Kind begünstigt werden soll, weil es Hilfeleistungen erbringt, z. B. Pflege. Sind beide Eheleute gesch...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / I. Vorbemerkung

Die gängigen erbrechtlichen Hand- und Formularbücher bieten eine unüberschaubare Fülle an Vorschlägen für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen.[1] Eine vor allem auf Langenfeld [2] zurückgehende Systematisierung der verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten unterscheidet die schier unbegrenzten Möglichkeiten nach sogen. "Regelungstypen". So finden sich "Geschiedenentestame...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / II. Ältere Menschen und Recht

1. Der Begriff "ältere Menschen" Die Möglichkeit, älteren Menschen besondere Angebote für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen zu machen, setzt zunächst voraus, dass ältere Menschen eine rechtlich zugängliche Gruppe sind. Mit anderen Worten: Gibt es rechtlich überhaupt "ältere Menschen"? Bei "Wikipedia"[6] wird bei dem Eintrag "Alte Menschen" unter dem "Erscheinungsbild" ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / III. Ältere Menschen und Erbrecht

1. Bedeutung des Erbrechts für ältere Menschen Sind ältere Menschen also etwas rechtlich Greifbares und im vorgenannten Sinne ein denkbarer "Regelungstyp", stellt sich die weitere Frage, ob dies auch speziell im Erbrecht gilt. Der Grund für die Nichterwähnung älterer Menschen in erbrechtlichen Formularbüchern hat sicher seinen Grund nicht in der fehlenden Berührung älterer Me...mehr

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ZErb 05/2011, Gemeinschaftl... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die materielle Rechtskraft des zwischen der Klägerin und dem Ehemann der Beklagten ergangenen Urteils, mit dem die von diesem betriebene Teilungsversteigerung für unzulässig erklärt worden war, wirke zwar nach § 325 ZPO auch gegenüber der Beklagten, stehe abe...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 2. Beseitigung und Änderung letztwilliger Verfügungen

Das Erfordernis der Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) besteht nicht allein dort, wo es um die Errichtung des Testaments (§§ 2231 ff BGB) geht. Die Testierfähigkeit ist auch dort erforderlich, wo letztwillige Verfügungen beseitigt werden sollen,[28] also beim Widerruf und hier besonders beim Widerruf im Rahmen des gemeinschaftlichen Testaments. Zu nennen sind hier aber auch Frage...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 1. Die Gefahr altersbedingter Geschäftsunfähigkeit und Erbrecht

Ist festzustellen, dass der Wunsch älterer Menschen nicht mehr stets dahin gehen wird, eine gegenseitige Erbeinsetzung vorzunehmen, würde dies die Forderung nach einem Angebot für besondere Gestaltungen allein nicht rechtfertigen. An die Stelle der gegenseitigen Erbeinsetzung würde dann eben die Einsetzung eines oder mehrerer Abkömmlinge treten. Die sich ändernden Vorstellun...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 3. Verfügung zugunsten pflegender Angehöriger

Der Wunsch gerade älterer Beteiligter geht oft dahin, pflegende Angehörige in besonderer Weise zu berücksichtigen. Neben lebzeitigen Zuwendungen, sei es in Form der Überlassung von Pflegegeld oder darüber hinaus, ist dies oft auch die Berücksichtigung durch letztwillige Verfügung. Noch häufiger besteht aber der Wunsch, Angehörigen einen Anreiz zu bieten, Pflegeleistungen zu ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / IV. Zu berücksichtigende Umstände bei älteren Menschen?

Die Besonderheiten der Situation älterer Erblasser müssen sich auch in der Beratung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen niederschlagen. Üblicherweise angeratene und gewählte Gestaltungen sind daher auf ihre Anwendbarkeit bei älteren Menschen zu überprüfen. Zudem sind die besonderen Bedürfnisse zu hinterfragen, die nach Möglichkeit in der letztwilligen Verfügung ihren Ni...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / bb) Zulässigkeit des Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen bei geschäftsunfähigem Ehepartner

Ergibt die wirtschaftliche Betrachtung, dass der Widerruf der wechselbezüglichen Verfügungen dem Willen des (testierfähigen) Ehepartners nach einer möglichst geringen Beteiligung des ungeliebten Kindes entgegenkommt oder aber aus sonstigen Gründen gewollt ist, stellt sich die weitere Frage, ob ein solcher Widerruf überhaupt möglich ist. Der Wortlaut des § 2271 Abs. 1 S. 1 BG...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / Auf einen Blick

Bei der Beratung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen für ältere Menschen ist die bestehende oder mögliche Hilfebedürftigkeit und auch Geschäftsunfähigkeit in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die letztwillige Verfügung sollte diesen Bedürfnissen Rechnung tragen. Eckpunkte einer solchen letztwilligen Verfügung älterer Menschen ist zunächst die Überlegung, ob die gege...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 1. Der Begriff "ältere Menschen"

Die Möglichkeit, älteren Menschen besondere Angebote für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen zu machen, setzt zunächst voraus, dass ältere Menschen eine rechtlich zugängliche Gruppe sind. Mit anderen Worten: Gibt es rechtlich überhaupt "ältere Menschen"? Bei "Wikipedia"[6] wird bei dem Eintrag "Alte Menschen" unter dem "Erscheinungsbild" der Senioren darauf hingewiesen,...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 1. Bedeutung des Erbrechts für ältere Menschen

Sind ältere Menschen also etwas rechtlich Greifbares und im vorgenannten Sinne ein denkbarer "Regelungstyp", stellt sich die weitere Frage, ob dies auch speziell im Erbrecht gilt. Der Grund für die Nichterwähnung älterer Menschen in erbrechtlichen Formularbüchern hat sicher seinen Grund nicht in der fehlenden Berührung älterer Menschen mit diesem Rechtsgebiet. Die besondere ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / a) Pflegeleistungen und Ausgleichung

Die Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Rahmen des Erbrechts war ein besonderes Anliegen der Erbrechtsreform, der Entwurf sah eine wesentlich weiter gehende Regelung vor, als Gesetz geworden ist. Nach § 2057 a (aF) hatte ein Abkömmling bei der Erbauseinandersetzung Anspruch auf Wertausgleich, wenn er "unter Verzicht auf berufliches Einkommen" den Erblasser über längere Z...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / b) Honorierung von Pflegeleistungen durch letztwillige Verfügungen

Der Erblasser, der Pflegeleistungen honorieren will, wird somit nach wie vor weitgehend darauf verwiesen, die Honorierung der Pflegeleistung lebzeitig durch Vereinbarung mit dem Pflegenden oder durch Verfügung von Todes wegen zu regeln. In Betracht kommen hier Verfügungen von Todes wegen mit Regelungen zur Berücksichtigung von Pflegeleistung durch betragsmäßig bestimmtes Verm...mehr

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ZErb 05/2011, Gemeinschaftl... / Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Drittwiderspruchsklage gegen die von der Beklagten betriebene Teilungsversteigerung eines Grundstücks. Die Mutter der Klägerin und ihres Bruders Walter K., des Ehemanns der Beklagten, ist die am 25. Juli 2000 verstorbene Erblasserin Gisela K. Sie war zusammen mit ihrem Ehemann Alfons K. Miteigentümer zu je 1/2 des Grundstücks. Am 30. Januar...mehr

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ZErb 11/2011, Erneute Unterschrift für Ergänzung eines handschriftlichen Testaments

Leitsatz 1. In einem handschriftlichen Testament ist ein unterhalb der Unterschrift später angebrachter Zusatz, der die ursprüngliche Verfügung an eine Bedingung knüpft, ohne erneute Unterschrift formunwirksam. 2. Für den Nachweis eines urkundlich nicht mehr vorhandenen Testaments sind Äußerungen des Testators gegenüber Bedachten oder Dritten regelmäßig nicht ausreichend. OLG...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / b) Fakultative Pflichtteilsklauseln und Geschäftsunfähigkeit

Pflichtteilsklauseln in unterschiedlicher Ausgestaltung gehören seit jeher zum Inhalt gemeinschaftlicher Testamente und Ehegattenerbverträge, auch bei älteren Erblassern. Ziel derartiger Klauseln ist es, den pflichtteilsberechtigten Abkömmling von der Geltendmachung des Pflichtteils nach dem erstversterbenden Elternteil abzuhalten.[41] In der Kautelarpraxis findet sich neben...mehr

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ZErb 05/2010, Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten

Leitsatz 1. Gemäß § 2283 Abs. 1 BGB kann die Anfechtung durch den Erblasser nur binnen Jahresfrist erklärt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt (§ 2283 Abs. 2 S. 1 BGB), d. h. alle Tatsachen kennt, die für die Anfechtung erforderlich sind. 2. Allein der Umstand, dass der Erblasser irrtümlich davon ausgegan...mehr

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ZErb 06/2010, Zum Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments

Leitsatz 1. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. Das Beweisangebot von Zeugen, die das Testament nicht gesehen haben, reicht in der Regel nicht aus. OLG München, Beschluss vom 22. April 2010 – 31 Wx 011/10 t Sachverhalt Der am xxx im Alter von 80 Jahren verstorbene Erblasser wa...mehr

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ZErb 01/2011, Formwirksamkeit eines Testaments (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 2005, 1012)

Leitsatz Die Einsetzung von Erben allein mit der Formulierung "siehe Liste" – ohne weitere Angaben zur Person der Erben – ist formunwirksam, wenn die räumlich im Anschluss an das unterschriebene Testament abgefasste "Liste" nicht unterschrieben ist (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 2005, 1012). OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 – 31 Wx 161/10 Sachverhalt Die ...mehr

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ZErb 05/2011, Gemeinschaftl... / Leitsatz

1. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinn von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht. 2. Hat bei einem gemeinschaftlichen Testament der überlebende Ehegatte das ihm Zugewendete ausgeschlagen und eine neue abweichende ...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist zulässig. In der Sache Erfolg hat sie keinen Erfolg. Der Senat folgt nach Überprüfung den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts. Danach kann die Klägerin Schadensersatz gemäß § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG in Höhe von 76.781,39 EUR beanspruchen. Denn der Ortsvorsteher der Beklagten hat bei der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift unter ...mehr

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ZErb 05/2011, Anwaltformulare Testamente

Muster, Checklisten, Erläuterungen mit CD-ROM Tanck, Krug (Hrsg.) zerb verlag, Bonn, 4. Auflage 2010, 785 Seiten, gebunden, mit CD-ROM, 108,00 EUR Kennen Sie noch Raider? Oder Bonitos? Oder Calgonit? Raider heißen jetzt Twix, Bonitos heute M & M (die braunen) und Calgonit nun Finish. Bis auf das Erscheinungsbild hat sich an den Produkten aber nichts geändert. Das ist bei dem Ge...mehr

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ZErb 11/2011, Erneute Unter... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zutreffend angenommen, dass sich die Erbfolge nach dem Testament vom 1.2.2007 richtet, mit dem die Beteiligte zu 1 zur Alleinerbin eingesetzt ist. 1. Die vom Erblasser am 17.2.2007 dem Testament vom 1.2.2007 hinzugefügte Bedingung ist nicht formwirksam, weil sie nicht unterschrieben ist. a) Der Erblasser kan...mehr

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ZErb 11/2011, Erneute Unter... / Sachverhalt

Der Erblasser ist im Juni 2010 im Alter von 67 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 2 bis 5 sind seine Kinder aus der ersten Ehe, die im Juni 2008 geschieden worden war. Seit dem 25.3.2009 war er mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, mit der er bereits seit Jahren zusammengelebt hatte. Der Beteiligte zu 2 hält die Eheschließung wegen Geschäftsunfähigkeit des Erblassers für ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 2. Besondere Vorstellungen und Bedürfnisse älterer Menschen

Dass ältere Menschen in unserer Rechtsordnung besonderen Schutz erhalten oder auf deren Bedürfnisse zumindest Rücksicht genommen wird, beantwortet damit nicht zugleich die Frage, ob auch im Erbrecht den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen ist. Es bedarf vielmehr spezifischer altersbedingter Auswirkungen auf das Erbrecht. Neben der sich für ältere Mensc...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / aa) Folgen des Widerrufs

Je nach (den jeweiligen) Vermögensverhältnissen der Eheleute könnte durch den Widerruf der wirtschaftliche Anteil des "enterbten Kindes" am Nachlass (im Ergebnis) sogar noch anwachsen.[30] Diese Folgen können auch durch einen sogen. Abänderungsvorbehalt, das heißt, die dem Überlebenden eingeräumte Befugnis, abweichende Verfügungen vorzunehmen,[31] nicht immer vermieden werde...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 2. Ältere Menschen und Recht

Auch wenn der Begriff "ältere Menschen" oder ähnliches nicht gesetzlich definiert oder auch nur vorausgesetzt wird, wird die Existenz älterer Menschen rechtlich nicht schlechthin ignoriert. Allerdings ist häufig ein genauerer Blick erforderlich, um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit älteren Menschen zu finden, sieht man einmal von §§ 33 Abs. 1, 35 SGB VI ("Rente wegen A...mehr

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ZErb 06/2010, Zum Nachweis ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die Erbfolge nach dem Erblasser bestimmt sich nach den Testamenten des Erblassers vom 6.5.1998 und 2.11.2005. Danach sind – unter Zugrundelegung des Wertes der den Beteiligten zugewandten Immobilien – der Beteiligte zu 1 Miterbe zu 63,83/100 und die Beteiligte zu 2 Miterbin zu 36,17/100. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer...mehr

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ZErb 01/2011, Formwirksamke... / Sachverhalt

Die am 19.10.2009 verstorbene Erblasserin war kinderlos; ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Die gesetzlichen Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Die Erblasserin errichtete am 3.2.2006 ein handschriftliches Testament, das auszugsweise wie folgt lautet: Zitat Mein Testament ... Mein letzter Wunsch Herr M. W. (= Beteiligter zu 1) ist seit mein Betreuer u. nac...mehr

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ZErb 04/2011, Schlusserbene... / Aus den Gründen

Das Verfahren richtet sich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtszustand, weil es vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist, Art. 111 Abs. 1 FGG-RG. Die weitere Beschwerde ist nach den §§ 27, 29 FGG statthaft und auch sonst zulässig. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) folgt aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde. Die weitere Beschwerde ist auch begründet, we...mehr

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ZErb 01/2011, Formwirksamke... / Leitsatz

Die Einsetzung von Erben allein mit der Formulierung "siehe Liste" – ohne weitere Angaben zur Person der Erben – ist formunwirksam, wenn die räumlich im Anschluss an das unterschriebene Testament abgefasste "Liste" nicht unterschrieben ist (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 2005, 1012). OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 – 31 Wx 161/10mehr

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ZErb 01/2011, Formwirksamke... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen, weil die Erblasserin die Beteiligten zu 1 bis 6 in ihrem Testament vom 3.2.2006 nicht formwirksam im Sinne des § 2247 Abs. 1 BGB als Erben eingesetzt hat. 1. Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig unt...mehr

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ZErb 01/2010, Zur Auslegung... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist in vollem Umfang zulässig. Sie ist statthaft, an keine Frist gebunden und formgerecht eingelegt, §§ 27, 29 Abs. 1 S. 2 FGG. Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 5 gemäß §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 ZPO folgt bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde. Bedenken gegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels bestehen nicht deshalb, weil den Bete...mehr

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ZErb 02/2009, Aufhebung ein... / Aus den Gründen

Die Berufung ist unbegründet. Gemäß § 2174 BGB iVm § 2150 BGB kann die Klägerin als Vermächtnisnehmerin vom Beklagten, der gemeinsam mit ihr Erbe des Erblassers geworden ist, zur Erfüllung der ihr in den gemeinschaftlichen Testamenten zugewandten Vorausvermächtnisse die Übertragung der in der Formel des angefochtenen Urteils genannten Grundstücke zu Alleineigentum verlangen. 1...mehr