Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 24 Internationales Erbrecht / I. Ableitung von der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 166 Die internationale Zuständigkeit leitete sich für Sterbefälle bis 16.8.2015 von der örtlichen Zuständigkeit ab.[203] § 105 FamFG Andere Verfahren [204] In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Aus § 105 FamFG ergibt sich der Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit aus der ör...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 234 Bei einem Geldvermächtnis kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 ZPO ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / G. Checkliste: Beratung bei einem Stiftungsprojekt – wichtige Fragen und wesentliche Punkte

Rz. 221 Die Beratung in einem Stiftungsprojekt lässt sich ob der Vielfalt der möglichen Ansätze kaum standardisieren. Eine Standardberatung ist regelmäßig auch weder angemessen, noch wird sie in diesem Bereich von Mandanten geschätzt. Sind die potenziellen Stifter natürliche Personen, befassen sie sich bei einem Stiftungsprojekt immer auch mit ihrem Tod und der Zeit danach. ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Checkliste: Grundbuchberichtigungsantrag

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Fehlende Testierfreiheit des Erblassers

Rz. 75 Der Erblasser könnte in seiner Testierfreiheit insofern eingeschränkt gewesen sein, als er einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament mit seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner errichtet hatte. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2270 BGB) können nach dem Tod des zuerst sterbenden Ehegatten/Lebenspartners zu einer B...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Berichtigung des Grundbuchs bei Pflichtteilssanktionsklausel im Berliner Testament

Rz. 90 Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 201 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments

Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr a...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 11. Fall aus der BGH-Rechtsprechung zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB)

Rz. 134 Sachverhalt: Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[148]mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters und des Eintritts der Erben als Kommanditisten zum Handelsregister

Rz. 48 Muster 22.6: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters und des Eintritts der Erben als Kommanditisten zum Handelsregister Muster 22.6: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters und des Eintritts der Erben als Kommanditisten zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Offene Handelsgesellschaft un...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / dd) Reichweite des Errichtungsstatuts, Art. 26 EuErbVO

Rz. 67 Nach Art. 26 Abs. 1 EuErbVO gehören zur materiellen Wirksamkeit nach den Art. 24, 25 EuErbVO insbesonderemehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Erbenstellung

Rz. 184 Eine Stiftung tritt als Erbin, ggf. gemeinsam mit weiteren (Mit-)Erben (Erbengemeinschaft), die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser an und haftet damit auch für etwaige Verbindlichkeiten. Rz. 185 Hinweis Die Stiftung kann als Mitglied einer etwaigen Erbengemeinschaft deren Auflösung fordern (§ 2042 BGB). Um unsinnige Auseinandersetzungen und Streitereien zu verme...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Grundsatz: Keine Auflösung der EWIV

Rz. 65 Der Tod eines Mitglieds führt regelmäßig nicht zur Auflösung der EWIV, Art. 28, 30 EWG-VO; sie wird vielmehr von den verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt, Art. 28 EWG-VO. Das Ausscheiden des verstorbenen Mitglieds kann ausnahmsweise jedes Mitglied der EWIV einzeln anmelden, Art. 29 S. 2, Art. 31 Abs. 4 S. 2 EWG-VO.mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache An das Klinikum _________________________ Patient _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________. Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich ___________________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Unsicherheit über vorrangige Rechtsverhältnisse

Rz. 66 Für verschiedene Fälle, die in der Praxis selten sind, ordnet das Gesetz in § 2043 BGB den Aufschub der Auseinandersetzung an: wenn die Erbteile wegen noch unbestimmt sind. Rz. 67 Tod des n...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 233 Der Erblasser kann nach § 2295 BGB von einer vertragsmäßigen Verfügung von Todes wegen zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu erbringen, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird.[168] Rz. 234 Rücktritt...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / aa) Güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen

Rz. 29 Der Erbverzicht umfasst nicht automatisch den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners (siehe Rdn 98 ff.). Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden, der den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhaltet oder die Gütertrennung vorsieht. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird aber gleichwohl Erbe oder Vermächtnisn...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Verfügungsbeschränkung des Vorerben

Rz. 361 Grundsätzlich ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls berechtigt, über die zum Nachlass gehörenden Grundstücke zu verfügen. Zum Schutz der Rechte der Nacherben ist seine Verfügungsmacht jedoch beschränkt (§ 2112 BGB). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung des Vorerben über ein Nachlassgrundstück oder ein Grundstücksrecht, das zum Nachlass gehört, ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Der Vonselbsterwerb

Rz. 2 Die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession), werden mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die dieser innehatte, gleichgültig, ob sie oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Rz. 3 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Wechselbezügliche Verfügungen

Rz. 506 Die grundsätzliche Möglichkeit, wechselbezügliche Verfügungen inhaltlich aufrechtzuerhalten, ist weitgehend anerkannt. Das gilt nicht nur, wenn beide Ehegatten die Fortgeltung für den Fall der Eheauflösung wollten, sondern – und auch hier ohne Umdeutung – auch dann, wenn nur ein Ehegatte seine wechselbezüglichen Verfügungen aufrechterhalten wissen wollte (die an sich...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Entstehung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Steuerentstehung ist allgemein in § 9 ErbStG geregelt. Bei einer lebzeitigen Stiftungserrichtung entsteht die Schenkungsteuer mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Das bedeutet, dass die Steuer frühestens im Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht entstehen kann, da die Übertragung des im Stiftungsgeschäft zugesagten Vermögens...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Muster: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld

Rz. 198 Muster 21.15: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld Muster 21.15: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 150 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[119] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Ob der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung unter Heranziehung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze ermittelt werden. Dabei kommt dem Wortlaut keine entscheidende Bedeutung zu.[8] Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser diese Begriffe verwendet hat.[9] Auch in dem...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XIII. Zuwendungsverzicht eines Schlusserben

Rz. 460 Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach § 2265 BGB bzw. § 10 LPartG ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament errichtet und ist durch den Tod des Erststerbenden von ihnen eine Bindung für den Überlebenden eingetreten, so führt die sich aus der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergebende Bindungswirkung dazu, dass der überlebende Ehegatte bzw...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / dd) Einzelfälle der Rechtsprechung

Rz. 59 Im Einzelnen ist ein lebzeitiges Eigeninteresse in der Rechtsprechung bisher in folgenden Fällen bejaht worden:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 63 Bei der Vorlage von beglaubigten Abschriften der Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins. Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anstellen, weil das Grundbuchverfahren ein ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Verfahren auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 41 Nach § 2368 S. 1 BGB ist für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses das Nachlassgericht zuständig. Funktionell ist innerhalb des Nachlassgerichts stets der Richter zuständig, und zwar für die Erteilung, die Einziehung (§ 16 Nr. 6, 7 RPflG) und sinngemäß auch für die Kraftloserklärung.[105] Er prüft gem. § 2368 S. 2 i.V.m. §§ 2358 ff. BGB die Voraussetzunge...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 197 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[147] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2, S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 342 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie vom Erblasser nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtung...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / b) Muster: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 46 Muster 22.5: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister Muster 22.5: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Offene Handelsgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. ________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Mietverhältnis

Rz. 126 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft an den Vorerben steht dem Nacherben eine Anwartschaft auf den Erwerb der Erbschaft zu. Dieses Recht ist grundsätzlich vererblich, es sei denn, der Wille des Erblassers steht dem entgegen (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 101 In dem Muster wird die Nacherbfolge durch den Eintritt einer Bedingung (Verheiratung) oder den Ablauf eine...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Allgemeines

Rz. 54 Das Errichtungsstatut behandelt die Frage nach der kollisionsrechtlichen Bestimmung der materiellen Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen. Die Verfügung von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. d EuErbVO legal definiert als: Zitat ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag; Die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind in den Art. 24 ff...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / ff) Hinzuerwerb

Rz. 69 Grundsätzlich unterfällt auch nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erworbenes Vermögen (der "Hinzuerwerb") der Bindungswirkung des § 2271 Abs. 2 BGB.[154] Im Einzelfall kann die Auslegung jedoch zu einem anderen Ergebnis führen. Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nich...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / f) Anknüpfungstatbestände

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen

Rz. 245 Stellt der behandelnde Arzt im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. Bevollmächtigten fest, dass der Patient in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen konkret abgelehnt hat und die Verfügung auf die aktuelle Behandlungssituation zutrifft und somit seinem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, so sind die lebensverlängernden Maßnahmen zu...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) § 314 BGB

Rz. 142 Zum einen können Sonderregelungen für den Fall des Todes des Darlehensnehmers vereinbart sein, zum anderen gilt § 314 BGB, wonach vertragliche Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen bei berechtigten Interessen eines Vertragsteils angepasst und/oder durch Kündigung beendet werden können. Unter die gesetzlichen Voraussetzungen kann auch der Tod des Darlehensnehme...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Bewertung aller Umstände

Rz. 357 Entscheidend für die Bewertung der Verfügung von Todes wegen ist deren Gesamtcharakter, für den sowohl Inhalt und Wirkungen als auch der Beweggrund des Erblassers und der verfolgte Zweck maßgebend sind.[420] Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Zuwendung schon dann gültig sein, wenn neben einer erotischen Beziehung zu einem Partner auch andere achtenswerte Bewegg...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Neuregelung der Formalien einer transmortalen Vollmacht

Rz. 107 Mit Ablauf des 31.12.2022 trat das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft. Als Nachfolgeregelung trat zum 1.1.2023 im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) [107] an seine Stelle. Neu geregelt wurden zum 1.1.2023 die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen betreuungsbehördlicher Beglaubigungen von Un...mehr