Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2.1 Titel gegen den Hausgeldschuldner

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss über einen Titel gegen den Zwangsvollstreckungsschuldner verfügen. Hier ist darauf zu achten, dass die Zwangsvollstreckung gegen den "richtigen" Schuldner betrieben wird. Probleme ergeben sich z. B. bei Bruchteilseigentümern, Gesamthandseigentum oder BGB-Gesellschaften. "Titel" wird in der Regel ein Vollstreckungsbescheid oder ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.3 Sterbekassen

Rz. 31 Sterbekassen sind Einrichtungen, die die Versicherung auf den Todesfall betreiben und den Leistungsempfängern einen Rechtsanspruch auf die Leistung gewähren.[1] Die Leistung besteht in der einmaligen Zahlung eines der Höhe nach begrenzten Sterbegelds[2], das zur Deckung der mit dem Todesfall verbundenen Aufwendungen bestimmt ist. Versicherungseinrichtungen, die auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 2 Hochrisikogebiet: Wenn Nachhaltigkeit nur ein Feigenblatt ist

Klassischerweise rufen Vorstände bzw. Geschäftsführungen betriebliche Veränderungsprozesse aus und treiben diese voran. So auch beim Thema Nachhaltigkeit bzw. Corporate Sustainability.[1] Und da gibt es aus Change-Sicht eine wichtige Regel. Solange es auf dieser Ebene keinen wirklichen Treiber und Promotor für den Wandel gibt, geht einem Change-Prozess schnell die Luft aus. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Kapitallebensversicherungen

Rz. 767 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 520 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 771 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 933). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Tod des Testamentsvollstreckers, § 2225 BGB

Rz. 67 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seinem Tod, §§ 2225, 2201 BGB.mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / b) Rechtsnachfolge von Todes wegen

Rz. 15 Maßgeblich sind die Art. 21 und 22 EuErbVO. Diese lauten: Art. 21 EuErbVO Allgemeine Kollisionsnorm (1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamthe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 296 Beginn... / 2.2 Ende der Leistung

Rz. 5 Die Leistung endet mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen wirksam weggefallen sind (z.B. weil die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt). Die Regelung entspricht § 100 Abs. 3. Rz. 6 Im Todesfall ist die Kindererziehungsleistung für den Sterbemonat in voller Höhe zu zahlen. Insoweit erfolgt eine Regelung wie in § 102 Abs. ...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / C. Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, "welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde":mehr

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Anhang / Anhang 7 Testamentsregisterverordnung

Rz. 7 Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung - ZTRV) vom 11. Juli 2011, BGBl. I 1386 § 1 Inhalt des Registers Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:mehr

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Anhang / Anhang 2 Benachrichtigung in Nachlasssachen

Rz. 2 Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Innern vom 22.10.2010 Az.: 3804 – I – 5795/2010 und Az.: IA3–2003.5–7 1. Benachrichtigung des Standesamts von der Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen 1.1 Inhalt 1.1.1 Die Notarin oder der Notar, vor der bzw. dem ein Testament errichtet wird, vermerkt auf dem Umsch...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / III. Maßgebliche Verfahrensvorschriften

Rz. 7 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzustell...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / aa) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 16 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs "letzter gewöhnlicher Aufenthalt" findet sich in der Eu...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / bb) Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 23 Anders als nach bisherigem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt. Rz. 24 Mit der Anknüpfung an den letzten gew...mehr

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Anhang / Anhang 4 Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Rz. 4 Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz § 1 Grundsatz (1) Die Standesämter und das Amtsgericht Schöneberg in Berlin (Übergeber) überführen Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, die in den Testamentsverzeichnissen und der Hauptkartei für Testamente vorliegen, innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Zentrale Testamentsregiste...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / D. Form der Ausschlagung

Rz. 18 Die Ausschlagung hat dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen; sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben, § 1945 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 128 BGB, §§ 39, 40 BeurkG. Funktionell zuständig für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 lit. f RPflG . Hält sich der Erbe im Ausland auf...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Der sachliche Anwendungsbereich der EuErbVO wird von Art. 1 EuErbVO bestimmt. Art. 1 EuErbVO Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 8. Erteilung

Rz. 49 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, die Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsbe...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / c) "Aktenkundigmachen"

Rz. 26 Schließlich war die Rückgabe und die dabei erfolgte Belehrung durch einen Aktenvermerk entsprechend §§ 20 Abs. 1, 18 Abs. 1 DONot aF aktenkundig zu machen und in das Erbvertragsverzeichnis einzutragen. Zum 1.1.2022 wurde die bisherige DONot vollständig neu gefasst. Zahlreiche Regelungen, die bisher in der DONot enthalten waren, sind seither aufgrund der Einführung des...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 4. Verwahrungsbuch

Rz. 10 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbe...mehr

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Anhang / Anhang 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung

Rz. 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung (Baden-Württemberg) Verkündungsstand: 29.6.2011 in Kraft ab: 15.2.2011 § 1 Art und Umfang der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen nach § 34a Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie § 347 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 FamFG enthalten:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Muster: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft

Rz. 58 Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland _________________________ Beurkundungsregister: _________________________/_________________________ Verhandelt in den Amtsräumen am _________________________ Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Vor dem Unterzeichne...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Erforderliche Erklärungen und Nachweise

Rz. 14 Der Antrag muss darüber hinaus bestimmte Erklärungen, § 352 Abs. 1, 2 FamFG , und Nachweise, § 352 Abs. 3 FamFG , enthalten. Entsprechende Urkunden, die sein Erbrecht belegen, hat der Antragsteller vorzulegen und die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern, § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG . Weigert sich der Antragsteller, diese Versicherung abzugeben, wird der Erbsc...mehr

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Anhang / Anhang 6 Testamentsverzeichnisverordnung

Rz. 6 Testamentsverzeichnisverordnung (Bayern) Verkündungsstand: 30.6.2011 in Kraft seit: 1.4.2010; § 1 Abs. 1 neu gef., Abs. 2 aufgeh., bish. Abs. 3 wird Abs. 2 mWv 1.7.2012 durch V. v. 9.7.2012 (GVBl. S. 395); § 2 Abs. 1 neu gef. mWv 1.7.2012 durch V. v. 9.7.2012 (GVBl. S. 395). § 1 Art und Umfang der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen an das Gericht, die Notarin bzw. den Nota...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Die örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen bestimmt sich nach § 343 FamFG. Das Gericht hat hierbei von Amts wegen die örtliche Zuständigkeit zu prüfen. § 343 FamFG Örtliche Zuständigkeit (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Definition des Beteiligtenbegriffs im FamFG

Rz. 32 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[31] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Rz. 33 Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Übersicht: Gebührentatbestände im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 3 Amtliche Verwahrung: Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme eine Festgebühr von 75 EUR erhoben, KV 12100 GNotKG. Anfechtung eines Erbvertrags oder eines Testaments: Die Entgegennahme der Anfechtungserklärung löst eine Festgebühr von 15 EUR aus, KV 12410 GNotKG. Anzeige des Erbschaftskaufs: Die Anzeige, § 2384 BGB, löst eine Festg...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. "Beschwerdeerwiderung"

Rz. 127 Hat der Gegner des Mandanten Rechtsmittel eingelegt, so empfiehlt sich trotz der Amtsermittlungspflicht, die auch für das Beschwerdegericht gilt, eine Stellungnahme, in der auf tatsächliche und/oder rechtliche Gesichtspunkte hingewiesen wird. Rz. 128 Muster 8.41: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 8.41: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Besc...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / I. Sicherungsbedürfnis

Rz. 3 Über das Vorhandensein eines Fürsorgebedürfnisses hat das Nachlassgericht von Amts wegen zu prüfen[3] und nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Abzustellen ist dabei auf das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.[4] Die Prüfung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft erfolgt im FamFG-Verfahren. Zuständig ist das Amtsgericht...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 1. Regelung des § 2300 BGB

Rz. 20 § 2300 BGB lautet: § 2300 BGB Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung (1) Die §§ 2259 und 2263 sind auf den Erbvertrag entsprechend anzuwenden. (2) Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragschließenden zurückgegeben werden....mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / A. Nachlasssachen

Rz. 1 Über die Nachlasssachen, insbesondere über die Erteilung eines Erbscheins, wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden. Insoweit waren früher primär die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) vom 17.5.1898 maßgeblich. Daneben sind noch die Vorschriften des Rechtspflegergesetzes, des Beurkundungsgeset...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Feststellung des Fiskuserbrechts

Rz. 34 Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts VI _________________________/_________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ am _________________________ folgenden Beschluss Es wird festgestellt, dass ein anderer Erbe als der (bayerische) F...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 3. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 35 Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit greifen § 34 Abs. 1 und 2 IntErbRVG die Fälle auf, in denen die EuErbVO der Sache nach nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit festlegt. § 34 Abs. 3 S. 1 IntErbRVG bestimmt die örtliche Zuständigkeit in Anlehnung an die allgemeine internationale Zuständigkeitsregel des Art. 4 EuErbVO und knüpft an ...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / VI. Muster: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung

Rz. 15 Muster 4.5: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung Muster 4.5: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag mein...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 2. Deutsch-türkischer Konsularvertrag

Rz. 6 Der deutsch-türkische Konsularvertrag[6] enthält folgende erbrechtliche Kollisionsregel: Zitat § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags (Nachlassabkommen) (1) Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Die erbrechtlichen Verhältnisse i...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Besondere Einsichtsrechte

Rz. 45 Was die Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen anbelangt, enthält § 357 FamFG eine Sonderregelung: § 357 FamFG Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses (1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen. (2) Wer ein rechtli...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Einziehung durch das Nachlassgericht

Rz. 124 Der im Erbschein bezeichnete Erbe kann sich gegen die Einziehung wie folgt wehren: Voll...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / I. Beendigungsgründe

Rz. 66 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet 1. Tod des Testamentsvollstreckers, § 2225 BGB Rz. 67 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit se...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 17 Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag _________________________ In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die ...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / V. Gebühren

Rz. 18 Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme eine Festgebühr in Höhe von 75 EUR erhoben, KV 12100 GNotKG.mehr