Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 2. Problembeschreibung

Rz. 36 Viele Menschen machen sich erst im Angesicht des nahenden Todes Gedanken darüber, wie sie ein Zeichen der Dankbarkeit für ihr gelungenes Leben setzen können. Gerade bei ernsthaften Erkrankungen aber reicht die Zeit für eine sorgfältig geplante Nachfolgegestaltung oftmals nicht mehr. Hier gilt es, schnell wirksame Lösungen zu entwickeln.mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Welche rechtlichen Probleme stellen sich?

Rz. 54 Nichteheliche Abkömmlinge sind erbrechtlich den ehelichen Nachkommen gleichgestellt. Im Testament des Grafen Koks heißt es zur Erbfolge: "Erben meines Vermögens sollen meine Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge werden." Folglich besteht die Erbengemeinschaft nicht nur, wie ursprünglich angenommen, aus den ehelichen Kindern Max und Moritz, sondern gemeinsam...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 1. Vergütungskriterien nach der Rechtsprechung

Rz. 11 Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnis...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / B. Sachverhalt

Rz. 2 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG (SVVB) betreut ihren Kunden Maximilian Graf von Koks seit vielen Jahren im Private Banking. Graf Koks, der deutscher Staatsangehöriger ist, hat soeben seine Ehefrau verloren. Mit seinem Generationenberater diskutiert er Überlegungen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Dem Berater sind die beiden Söhne Max und ...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / b) Besondere Zuständigkeitsregelungen

Rz. 6 Für typische Fälle enthält § 344 FamFG Vorschriften über eine besondere örtliche Zuständigkeit. Da es sich hierbei nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handelt, ist diese Zuständigkeit zusätzlich zur allgemeinen Zuständigkeit gegeben. In der Praxis besonders wichtig erscheinen folgende Fälle:mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / III. Gewerbesteuer

Rz. 14 Die Rechtslage bei der Gewerbesteuer ist der der Umsatzsteuer vergleichbar, wenngleich die Rechtsfolgen mit der Objektbezogenheit der Gewerbesteuer nur schwerlich in Einklang zu bringen sind.[18] Nach § 2 Abs. 5 GewStG gilt der Tod des Unternehmers als Einstellung des Gewerbebetriebes durch ihn und als Neugründung durch die Erben, wenn sie den Betrieb fortführen.[19] G...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 1. Erklärung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht

Rz. 10 Die Annahme des Amtes (wie auch seine Ablehnung) erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB. Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, das auch für die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen zuständig ist, § 23a GVG, §§ 342 Abs. 1 Nr. 7, 343 FamFG. Das Testament muss noch nicht eröffnet sein, auch die Annahme der Erbschaft muss noc...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 1. Ausgangslage

Rz. 63 Eines Tages erhält der Testamentsvollstrecker Post von einem Steuerberater. Es handelt sich um einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einer Immobilien-GbR, an der Graf Koks sich wenige Jahre vor seinem Tod beteiligt hatte, ohne seinen Kundenberater hiervon zu informieren. Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass Graf Koks sich zusam...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 2. Verlust der Rechtsfähigkeit juristischer Personen

Rz. 6 Die praktische Bedeutung dieser Fälle ist eher gering, sieht man einmal von der Löschung juristischer Personen wegen Vermögenslosigkeit ab. Im Zuge von handelsrechtlichen Umwandlungen kann im Einzelfall eine Beendigung der Testamentsvollstreckung eintreten, und zwar dann, wenn es bei einer Verschmelzung zur Neugründung kommt (§§ 36 Abs. 1 S. 1, 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Umw...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VIII. Vergütungsanordnung unter Einbeziehung der Anmerkungen der AGT

Rz. 8 Muster 24.7: Vergütungsanordnung unter Einbeziehung der Anmerkungen der AGT Muster 24.7: Vergütungsanordnung unter Einbeziehung der Anmerkungen der AGT Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Diese bemisst sich nach den Vorgaben der Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (2000) im Zeitpunkt der zum Zeitpunkt me...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 1. Natürliche Personen

Rz. 4 Zu beachten ist, dass das Amt des Testamentsvollstreckers zwar nicht vererblich ist,[6] gleichwohl Folgen für den Erben des Testamentsvollstreckers bestehen. Der Erbe des Vollstreckers ist gemäß §§ 2218, 673 S. 2 BGB anzeigepflichtig und nach h.M. auch einstweilen besorgungspflichtig. Hier lauern Haftungsgefahren, über die sich weder die Erben von Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 19 Nach § 2368 S. 2 Hs. 1 BGB, §§ 352 ff. FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Fehlende Rechtskraft von Vergütungstabellen

Rz. 48 Zur Rechtsnatur der sog. Vergütungstabellen ist zunächst festzustellen, dass es sich bei ihnen nicht um Regelungen handelt, die mit irgendeiner Rechtskraft ausgestattet wären oder auch nur gesetzesnahe Regelungskraft entfalten würden. Sie müssen daher von den Gerichten im Vergütungsrechtsstreit nicht anerkannt werden. Zu Recht verwendet der Deutsche Notarverein daher ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (d) Versicherungen

Rz. 60 Das selbst genutzte Wohneigentum ist meist über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. So besteht die Gefahr, dass diese mit dem Tod des Erblassers erlischt. Bei fremd genutzten Grundstücken übernimmt eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung die Kosten für Personen- und Sachschäden, die durch schuldhaftes Verursachen eines Schadens entstehen. In beiden Fälle...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Unternehmensbezogene Generalvollmacht

Rz. 32 Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 76 Bereits die Frage des erbschaftsteuerlichen Erwerbs des oder der weichenden Erben ist nicht abschließend geklärt. Sympathisiert wird hier mit der Auffassung, dass zwar zunächst ein Geschäftsanteil als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) erworben wird, sich dieser Erwerb jedoch mit Vollzug der Abtretung auf den tatsächlichen Wert des Erwerbs, und zwar in G...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 15 Grunderwerbsteuerliche Vorgänge werden nur dann relevant, wenn sie vom Erblasser noch zu dessen Lebzeiten verwirklicht wurden, beispielsweise weil er vor seinem Tod ein Grundstück gekauft hat. Die im Rahmen dieser Steuerart bestehenden Antragsrechte, insbesondere nach § 16 GrEStG, werden vom Testamentsvollstrecker ausgeübt.[22] Ist – wie häufig – durch den Testamentsvo...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Letztwilliges Schiedsgericht

Rz. 28 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schieds...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / I. Allgemeines

Rz. 12 Bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist die Testamentsvollstreckung mit besonders vielen unterschiedlichen Aufgabenbereichen denkbar. Vor- und Nacherbschaft werden bei der testamentarischen Gestaltung aus den verschiedensten Gründen eingesetzt. Als solche Gründe kommen in Betracht:[19]mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VII. Körperliche und geistige Verfassung

Rz. 16 Wählt der Erblasser seinen Testamentsvollstrecker nach dem Gesichtspunkt des persönlichen Vertrauens aus, so ist die Neigung, einer Person dieses Amt anzudienen, die ein höheres oder allenfalls annähernd gleiches Lebensalter aufweist, wie er selbst, erfahrungsgemäß ausgesprochen hoch. So verständlich diese Entscheidung menschlich auch ist, so unglücklich ist sie für d...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 49 Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Gesellschaftsform.[49] Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht dem Handelsrecht unterworfen. Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Grundsätzlich findet das Partnerschaftsgesetz (PartGG) auf die Partnerschaftsgesellschaft Anwendung, daneben können aber auch Regel...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / I. Geordnete Nachfolgeregelung – ein originäres Interesse der Banken

Rz. 1 Es kann durchaus als ein Verdienst der Banken angesehen werden, das Erfordernis nach einer geordneten Nachfolgeregelung in breiteren Kreisen der Bevölkerung bekannt gemacht zu haben. Dass sie damit zugleich auch eigene Interessen verfolgen, ist in diesem Zusammenhang nicht als schändlich anzusehen, sondern unserem Wirtschaftssystem geschuldet. Im Bereich der Unternehmen...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter)

Rz. 6 Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Testamentsvollstreckervergütung erhalten. Diese bes...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / a) Vollmachtsimmanente Beendigungsgründe

Rz. 19 Als Erlöschensgrund für die postmortale Vollmacht kommt ein Zeitablauf in Betracht, wenn die Vollmacht von vornherein befristet war. Auch kann die Vollmacht unter einer auflösenden Bedingung erteilt werden, sie erlischt dann mit Bedingungseintritt. Im Übrigen kann der Bevollmächtigte durch einseitige Willenserklärung auf die Vollmacht verzichten. Gestaltungshinweis Weg...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung

Rz. 5 Muster 24.4: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung Muster 24.4: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Als angemessene Vergütung ist der Betrag anzusehen, der sich aus der Rheinischen Tabelle des ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Vereinbarung mit den Erben

Rz. 17 Die zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben ausgehandelte Vergütung ist regelmäßig als angemessen anzusehen; die Angemessenheit kann unterstellt werden. Eine solche Vereinbarung sollte möglichst zu Beginn der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung getroffen werden. Gelingt in diesem Stadium eine einvernehmliche Regelung nicht, kann angenommen werden, dass hie...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Abgrenzung der Testamentsvollstreckung zum trans- bzw. postmortalen Vermögensverwaltungsvertrag

Rz. 98 Ein Vermögensverwaltungsvertrag, den der Erblasser noch zu Lebzeiten abgeschlossen hat und der über seinen Tod hinweg mit den Erben fortgesetzt werden soll, unterscheidet sich signifikant von einer Testamentsvollstreckung. In ersterem Fall sind die Erben die Rechtsnachfolger des Vertragspartners. Dies hat zur Folge, dass der Vermögensverwalter Vertragspartner und somi...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / V. Ablehnung und Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 63 Nach § 1982 BGB kann die Anordnung der Nachlassverwaltung abgelehnt werden, wenn die durch ihre Durchführung entstehenden Gebühren und Auslagen höher sind als der Wert des Nachlasses. Solange die Kosten jedoch noch vom Nachlass gedeckt sind, ist das Verfahren durchzuführen, auch wenn dadurch ein unverhältnismäßig großer Teil des Nachlasses verwertet werden muss. Notfa...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Auch wenn er allen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen bleibt, hat der Vorerbe eine weitgehende Verwaltungs- und Verfügungsfreiheit über den Nachlass, die ihm beispielsweise eine Umschichtung des Nachlasses ermöglicht. Insoweit ist seine Rechtsstellung der des Testamentsvollstreckers vergleichbar. Während der Testamentsvollstrecker jedoch grundsätzlich nicht Erbe ...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 25 Nach §§ 354, 352 FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / III. Grundsätzliche Befugnisse des Testamentsvollstreckers

Rz. 4 Ein großer Teil der praktischen Probleme der Testamentsvollstreckung resultieren daraus, dass die Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Gesetz (§§ 2203–2209 BGB) nur sehr allgemein bestimmt sind.[16] Diese Form der gesetzlichen Ausgestaltung birgt neben den Problemen aber auch große Chancen für den Erblasser. Das Gesetz ermöglicht es ihm, dem Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / V. Fälligkeit der Vergütung

Rz. 74 Soweit vom Erblasser nichts anderes bestimmt ist, ist die Vergütung erst mit Beendigung der Testamentsvollstreckung und Schlussrechnungslegung[139] in einer Summe fällig, ein Recht auf Vorschuss besteht nicht.[140] Der Grund liegt in der Regelung der §§ 2218, 666 BGB. Danach ist die Fälligkeit der Vergütung an die vorangehende Rechnungslegung durch den Testamentsvolls...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / E. Alternative familienrechtliche Lösungen

Rz. 32 In Gestaltungssituationen, bei denen nach einer Scheidung minderjährige Kinder vorhanden sind, besteht häufig der Wunsch, dass der geschiedene Ehegatte nicht über den Umweg der zu Erben berufenen Kinder eine faktische Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Erblassers erhalten können soll.[43] Bestehen keine weiteren Besonderheiten, so bietet die Vorschrift des § 163...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / V. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Europäischem Nachlasszeugnis

Rz. 32 Art. 68 lit. o EuErbVO bestimmt, dass die Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Europäischen Nachlasszeugnis und seine Beschränkungen nach Maßgabe der Verfügung von Todes wegen anzugeben sind. Das Europäische Nachlasszeugnis kann insbesondere dazu verwendet werden, die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers oder die damit einhergehenden Befugnisse nachzuweisen...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / I. Juristische Restriktionen bis zum 10.11.2004

Rz. 16 In der Erschließung neuer Geschäftsfelder ist die Kreditwirtschaft den freien Berufen um Jahre voraus. Sie hat die Testamentsvollstreckung – und auch die darauf gerichtete Gestaltungsberatung – längst als Mittel entdeckt, ihre Geschäftsbeziehungen mit vermögenden Kunden und ihren Angehörigen auch nach dem Tode zu erhalten. Ihr Angebot, als Testamentsvollstrecker zur V...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, bestehend aus 1. _________________________, 2....mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 3. Verhältnis zum Prozessgericht

Rz. 20 Die unmittelbare Ableitung der Befugnisse des Testamentsvollstreckers von den Anordnungen des Erblassers macht ihn zwar von Weisungen des Erben unabhängig; dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erben dem Testamentsvollstrecker gegenüber machtlos wären. Nach § 2203 BGB hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen....mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 36 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die sogenannte BGB-Gesellschaft, die in den §§ 705 ff. BGB normiert ist. Sie ist als Grundtypus der Personengesellschaften zu betrachten. Der Tod eines Gesellschafters einer GbR führt nach § 727 Abs. 1 BGB zur Auflösung der Gesellschaft. In diesem Fall kann der Testamentsvollstrecker unproblematisch sämtliche Liquidations...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 18.5.2016 verstarb die mit letztem Wohnsitz in Brühl (bei Köln) ansässige Frau Else Erpel unter Hinterlassung eines notariellen Testamentes vom 30.7.2010.[1] Darin wurde Testamentsvollstreckung wie folgt angeordnet: Zitat "Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Walter Wichtig. Er ist von allen Beschränkungen befreit, von denen ei...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / F. Waffen im Nachlass

Rz. 38 In Deutschland gibt es circa 5,4 bis 5,7 Millionen legale Waffen.[20] Da der Umgang mit Waffen oder Munition der Erlaubnis bedarf, geht die Nutzungsberechtigung des Erblassers nicht einfach auf den Erben über (§ 2 Abs. 2 WaffG). Erlaubnisfreie Schusswaffen sind allein solche, deren Geschossenergie über 0,5 Joule, aber unter 7,5 Joule liegt, SRS-Waffen mit PTB-Zeichen[...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 2. Problembeschreibung

Rz. 26 Beschrieben wird hier eine sehr typische Konstellation: Den Erblasser verbindet bereits zu Lebzeiten ein gutes Verhältnis zu seiner Stiftung. Immer, wenn es ihm finanziell machbar erscheint, wendet er der Stiftung Geldbeträge zu. Sogar die Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung sollte kraft ausdrücklicher Anweisung an die Versicherungsgesellsch...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / I. Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge

Rz. 5 Es gibt keinen feststehenden Begriff der "Unternehmensnachfolge".[8] Typischerweise versteht man hierunter den Übergang der Unternehmerstellung – insbesondere eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer Gesellschaftsbeteiligung – an einen Nachfolger. Der Übergang des unternehmerischen Vermögens ist durch lebzeitige Übertragung oder durch Übergang von Todes wegen...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XV. Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung

Rz. 52 Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung 52 Das Muster ist mit freundlicher Genehmigung des zerb verlags dem Werk Schiffer/Rott/Pruns , Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, § 5 Rn 27 entnommen. Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung[52] An das Landgericht[53] – Zivilkammer – _________________________ Klage de...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Rechtsnatur des Amtes des Testamentsvollstreckers

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Er übt Kraft eigenen Rechts ein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass aus entsprechend dem Willen des Erblassers und unabhängig vom Willen der Erben. Damit ist er nach heute ganz h.M. weder Vertreter des Erblassers oder des Erben und auch nicht deren Treuhänder, sondern Träger eines eigen...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / VI. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Erbschein

Rz. 33 Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist in § 2368 BGB geregelt, der Erbschein in § 2353 BGB. Beide Zeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Wenn das Gesetz in § 352b Abs. 2 FamFG im Zusammenhang mit dem Erbschein von "Testamentsvollstrecker" spricht, so ist dies missverständlich. Gemeint ist vielmehr, dass im Erbschein die Tatsache der Anordnung der Testamentsvollstreck...mehr