Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 1 Tatbestand

I. Die am … .2019 zuletzt in Stadt1 wohnhafte Erblasserin war geschieden und hatte einen vorverstorbenen Sohn, dessen Tochter am 15.7.2019 vor dem Amtsgericht Kassel die Ausschlagung der Erbschaft erklärt hat. Eine Verfügung von Todes wegen hinterließ die Erblasserin nicht. Mit Beschl. v. 22.8.2019 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 1) zum Nachlasspfleger und ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeitliche Grenze (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist, s. R E 21 Abs. 2 ErbStR 2019. Der Zeitpunkt der Festsetzung der ausländischen Steuer ist unerheblich. Rz. 54 [Autor/Stand] Dass die ausländische Erbschaftste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / 1. Grundfragen des Schadensersatzes

Wenn ich die Grundfragen des Schadensersatzes erwähnt habe, so meine ich damit den Grund und die Höhe der Haftung, die immer wieder zur Debatte standen und mit immer neuen Fällen Anlass zur Fortentwicklung der Rechtsprechung geben. Beim Grund geht es bekanntlich um die Frage, ob das Verhalten des Schädigers für den schädlichen Erfolg ursächlich geworden ist, was ja die Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 3. Ursachen der bürgerlich-rechtlichen Prägung

Die dogmatischen Gründe für die bürgerlich-rechtliche Prägung und Maßgeblichkeit des Zivilrechts sind im Einzelnen noch wenig geklärt.[26] Sie werden teilweise darin gesehen, dass das Erbschaftsteuerrecht an privatrechtlich geprägte Regelungsgegenstände anknüpft: Erbschaft und Schenkung.[27] Für sich genommen ist dieser Grund allerdings noch nicht überzeugend, da das Steuerr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 121 BewG betrifft den sachlichen Umfang der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Welche Personen der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen (= persönliche beschränkte Steuerpflicht), regelt § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Rz. 2 [Autor/Stand] Aus den genannten Normen folgt im Umkehrschluss, dass § 121 BewG in den Fällen der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 121 BewG folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Er greift lediglich in den Fällen der beschränkten (und der erweiterten beschränkten) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht ein. Rz. 22 [Autor/Stand] Von vorneherein keine Rolle spielt die Norm also in den Fällen der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zu den Anford... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung der Auskunftspflicht durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Berechnung eines im Wege der Stufenklage geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Kläger ist der Sohn des am 13.6.2016 in H. verstorbenen F. M. (Erblasser). Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers und dessen Alleinerbin. Nachdem die Beklagte auf Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb, der nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige nur Auslandsvermögen erhalten, so ist die Berechnung der anzurechnenden Steuer einfach, weil dann die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird.Sollte die ausländische Steuer höher sein, beträgt die deutsche Steuer null .Ist die ausländische Steuer niedriger, wird der Differenzbetrag der deutschen Erbsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.2 Kapitallebensversicherungen

Rz. 768 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Rentenversicherungen

Rz. 772 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 930). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1 Steuerkonsequenzen

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.2 Rückwirkende Zurechnung der laufenden Einkünfte

Die anteilige Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet in dem Zeitpunkt ihr Ende, in dem die Auseinandersetzung vollzogen wird. Im Rahmen einer Billigkeitsregelung erkennt die Finanzverwaltung[1] an, dass die laufenden Einkünfte rückwirkend ab dem Erbfall nur einem oder mehreren Erben zugerechnet werden, wenn die Erbauseinandersetzung bzw. Teilauseinanderset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später ausdrücklich die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bis zur Abgabe ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Regelung über Auflösungsgrund im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist nur wirksam, wenn der Eintritt des Auflösungsgrunds eindeutig feststellbar ist

Zusammenfassung Ein Auflösungsgrund muss im Gesellschaftsvertrag so klar und eindeutig beschrieben sein, dass insb. das Registergericht den Eintritt des Auflösungsgrundes eindeutig feststellen kann. Hintergrund: Auflösungsgründe im GmbH-Gesellschaftsvertrag Nachdem ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil wirksam gekündigt hat, meldet der Geschäftsführer die Auflösung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem individuellen Ertragswertverfahren nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199ff. BewG. 2. Kann sich das FG auf Grundlage der Wertermittlung des Steuerpf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. 2. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / IV. Tod des Nießbrauchers

In Deutschland ist der Tod des Nießbrauchers nicht selbständig steuerpflichtig. Bei Versterben eines Nießbrauchers, unabhängig ob bei Zuwendungs- oder Vorbehaltsnießbrauch, innerhalb bestimmter, vom Lebensalter abhängiger starrer Grenzen des § 14 Abs. 2 BewG kommt es aber zu einer Korrektur der vorangegangenen Besteuerung der früheren Schenkung. Statt des Vielfältigers entsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war verheiratet mit der am 19.5.2013 vorverstorbenen C. L. (fortan auch nur: Ehefrau). Aus der Ehe war der Beteiligte zu 1 als einziges Kind hervorgegangen. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 18.8.1999 (künftig nur: Testament I) – nach über 50jähriger Ehezeit – hatten beide Eheleute den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben nach dem Tod des Letztversterbenden vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 7. Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheit des Erblassers

Die Behandlung dieser Kosten ist in den gleichlautenden Erlassen vom 11.12.2015[35] geregelt. Hier heißt es: Zitat "Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers, stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / V. Sukzessivnießbrauch für den Ehepartner kontra Gesamtberechtigung

Bei Rentenrechten zu Gunsten mehrerer Personen ist zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung abzugrenzen zwischen einer Gesamtgläubigerstellung (§§ 428 ff. BGB) oder einer "Sukzessivberechtigung", bei der der zweite Gläubiger aufschiebend bedingt sein Recht antritt (§§ 4 ff. BewG), zumeist nach Ableben des Ersten. Nur im ersten Fall kann die Regelung des § 14 Abs. 3 BewG zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / V. Handlungsempfehlung und Formulierungsvorschlag

In Hinblick auf die Streitanfälligkeit der Verteilung von Gewinnen und Gewinnvorträgen zwischen Erben und Vermächtnisnehmer und in Hinblick auf etwaige Liquiditätsprobleme, die entstehen können, wenn Erben ungeplant Gewinne für sich beanspruchen und womöglich vor Vermächtniserfüllung noch entsprechende Ausschüttungen beschließen, ist dem Erblasser zunächst zu raten, klare un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Feststellung ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1., 2 und 6. haben in dem vor dem Landwirtschaftsgericht Wildeshausen geführten Feststellungsverfahren die Feststellung ihrer Hoferbenstellung gem. § 11 Abs. 1 g) HöfeVfO hinsichtlich des im Grundbuch von (…) Blatt (…) mit Hofvermerk eingetragenen Hofes des am TT.MM.2015 verstorbenen Erblassers beantragt. Der Hof hat eine Größe von 22,9162 ha und stand s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. 1. Die im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, führt in der Sache aber zu keinem Erfolg. a) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen, § 18 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Alleinerbscheins zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, zurückgewiesen. Die letztwillige Verfügung vom 22.4.2017, auf die die Beteiligte zu 1) ihren Antrag stützt, ist gem. § 125 BGB nichtig, weil sie nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / VI. Sukzessiver Zuwendungsnießbrauch für den Ehepartner – Zurückweisung

Bei einem aufschiebend bedingt auf sein Überleben für den Ehepartner des Übertragenden eingeräumten Sukzessivnießbrauch handelt es sich um einen Zuwendungsnießbrauch (EStG-Folge: AfA-Verlust!)[59]. Viele Mandanten, die sich bei einer Schenkung den Nießbrauch vorbehalten, der nach ihrem Tod dem Ehepartner "zustehen soll", übersehen, dass es beim Ehepartner zu einer Besteuerung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 1

Die Vereinbarung von Nießbrauchsrechten, entweder als Vorbehaltsnießbrauch bei einer schenkweisen Übertragung oder als zugewandtes Nießbrauchsrecht von Todes wegen (Vermächtnisnießbrauch) oder zu Lebzeiten, führt zu vielfältigen Fragen bei der Gestaltungsberatung. Nachfolgend werden einige Konstellationen erörtert, unter Beachtung der neueren Rechtsprechung. Insgesamt gilt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Gegenstand der Schenkung

Gegenstand einer Schenkung kann u.a. sein: Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, (Unter-)Beteiligungen, Gesellschafts-anteile, bebaute und unbebaute Grundstücke, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnisse (§ 780, 781 BGB). Keine Schenkung ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen. Dies ist Leihe.[3] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 2. EStG

Im EStG ist die unentgeltliche Übertragung gegen Versorgungsleistungen inzwischen sachlich eingeschränkt worden, so dass privat gehaltene Immobilien im Hinblick etwa auf § 23 EStG nicht darunterfallen. Es liegt damit uneingeschränkt Teilentgeltlichkeit vor, wenn nicht im Einzelfall, wie etwa nach neuerer Rechtsprechung, bei einer nicht vermieteten, eigengenutzten Zweitwohnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1

In Erbrechtsfällen gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 1 (Erwerb von Todes wegen) und § 1 Abs. 1 Ziff. 2 (Schenkungen unter Lebenden) ErbStG fallen neben Rechts- und Steuerberatungskosten auch sog. Erwerbsnebenkosten an. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten wird von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Die Finanzverwaltung hat gleichlautende E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Grundlagen

Bei einer Leistungsauflage übernimmt der Beschenkte die Verpflichtung zur Geld- oder Sachleistung. Dazu zählen u.a. Gleichstellungsgelder, Abstandsgelder, Übernahme von Verbindlichkeiten, Rentenverpflichtungen, wiederkehrende Versorgungsleistungen. Bei einer Nutzungs- oder Duldungsauflage werden dem Beschenkten die mit dem Eigentum an den geschenkten Gegenstand verbundene Nut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / Leitsatz

1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es "mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt". 2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer auf einen solchen Widerrufsvorbehalt gestützten Änderungsberechtigung des letztversto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23.5.2012 – IV ZR 250/11, ZEV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / II. Vorbehaltsnießbrauch – Situation nach Abschaffung des § 25 ErbStG

Im ErbStG ist die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs[17], gerade auch des Vorbehaltsnießbrauchs, oft sehr kompliziert geregelt gewesen. In § 25 ErbStG a.F. war mit Abzugsverbot, zinsloser Stundung und abgezinster Ablösung eine Art rechnerischer Teilabzug verwirklicht worden. Nach Abschaffung dieser Vorschrift im ErbStRG ist zum 31.12.2008 ein Vollabzug möglich[18]. Für Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / b) Zeitlicher Aufteilungsmaßstab

Die zeitliche Aufteilung der Gewinne auf die Berechtigten erfolgt pro-rata-temporis, und zwar dergestalt, dass jedem der Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil gebührt.[36] Hinsichtlich des laufenden Gewinns ist die Frage, wem dieser in welcher Höhe zusteht, dahingehend zu beantworten, dass die Dauer der Berechtigung während des laufenden Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / I. Zuwendungsnießbrauch (§ 23 ErbStG)

Der Zuwendungsnießbrauch wird besteuert als ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden. Die Kapitalisierung des Nießbrauchsrechts erfolgt regelmäßig dahingehend, dass nach § 15 BewG ein Jahreswert ermittelt wird, der mit dem entsprechenden Vervielfältiger, je nach Laufzeit des Nießbrauchs als lebenslänglicher oder zeitlich beschränkter Nießbrauch, multi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtliche Stellung des Erben

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Tode einer Person, des Erblassers, geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Als Gesamtrechtsnachfolger tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein. Steuerlich gehen auch die Steuerschulden und Steuerforderungen auf den Erben über (§ 45 AO); er wird – wie vor ihm der Erblasser – selbst Steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Gesamtrechtsnachfolger als Arbeitnehmer

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 War der Erblasser > Arbeitnehmer, so gehören zur Erbschaft ua die noch nicht ausgezahlten Teile des Arbeitslohns aus dessen Dienstverhältnis. Fließt infolge dessen dem Gesamtrechtsnachfolger (Erben) eines ArbN nach dessen Ableben noch > Arbeitslohn aus dem Dienstverhältnis des Verstorbenen zu, so gilt er insoweit selbst als ArbN (§ 24 Nr 2 iV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelrechtsnachfolger

Rz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Rechtsstellung des Einzelrechtsnachfolgers entspricht grundsätzlich der eines Gesamtrechtsnachfolgers (> Rz 4, 5), denn § 24 Nr 2 EStG gilt für > Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit wie zB einem früheren Dienstverhältnis auch bei Einzelrechtsnachfolge (BFH 173, 170 = BStBl 1994 II, 455). Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd §...mehr