Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / V. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 60 Gemäß § 315 InsO richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Nachlassinsolvenzverfahren in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. § 315 S. 1 InsO normiert eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, welcher durch den Wohnsitz bestimmt wird (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563a Abs. 2 BGB

Rz. 64 Den überlebenden Mietern steht nach § 563a Abs. 2 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist gem. § 573d Abs. 1 BGB zu, ohne dass die Kündigung weiter begründet werden muss. Sie muss jedoch der Form – Schriftform – des § 568 BGB genügen. Die Kündigung kann auch bei einem Mietverhältnis ausgesprochen werden, das für eine bestimmte Zeit eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Sonderprobleme / III. Zusammenfassung

Rz. 36 Sollte der vorletzte Gesellschafter einer Personengesellschaft infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen durch Kündigung, Tod etc.[48] ausscheiden und sollten sich dadurch unter Vollbeendigung der Gesellschaft und Übergang aller Aktiva und Passiva alle Gesellschaftsanteile in der Hand des verbleibenden Gesellschafters befinden, so haftet diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / a) Ausgesprochene Rück- oder Weiterverweisung auf das Recht eines Mitgliedstaates

Rz. 55 Verweist das Recht eines Drittstaates, also eines Staates, welches die EuErbVO nicht ratifiziert hat, so wird dieser im Recht des Drittstaates ausgesprochene Renvoi angenommen. Bei diesem Verweis kann es sich um einen Rückverweis oder auch um einen Weiterverweis handeln.[122] Praktische Relevanz für den Anwendungsbereich der lit. a des Abs. 1 ist, dass das Kollisionsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Steuerrechtliche Folgen

Rz. 67 Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ist das einem Vermächtnisnehmer Zugewandte für den Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Sein steuerpflichtiger Erwerb ist also um das Vermächtnis gemindert. Steuerschuldner ist gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG der Erwerber. Problematisch kann es für Erben sein, wenn das Vermächtnis ausgekehrt wird, der Vermächtnisnehmer die Steuer aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Missglückte Nachfolge

Rz. 154 Von einer missglückten Nachfolge spricht man, wenn der durch die qualifizierte Nachfolgeklausel bestimmte Nachfolger nicht Erbe des verstorbenen Gesellschafters wird. Einen solchen Fall hatte der BGH am 25.5.1987[235] zu entscheiden. Beispiel Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 7. Einkommensteuer

Rz. 23 Die bis zum Tode erzielten Einkommensteuerforderungen gehören auch zu den Erblasserschulden.[31] Jedoch gehören die zu versteuernden Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, zu den Eigenverbindlichkeiten des Erben und sind folglich keine Nachlassverbindlichkeiten. Hierbei hängt der Steuersatz von den steuerrechtlichen Befindlichkeiten des Erben ab. Bei einer Anordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Auskunftsanspruch aufgrund Miterbenstellung sowie aus § 242 BGB

Rz. 150 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen.[351] Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / 6. Exkurs internationales Recht: Die dinglich wirkende Teilungsanordnung

Rz. 93 Von der lediglich schuldrechtlich wirkenden Teilungsanordnung nach deutschem Recht ist die in anderen Rechtsordnungen vorgesehene dinglich wirkende Teilungsanordnung zu unterscheiden, die bereits im Zeitpunkt des Erbfalls unmittelbar dingliche Wirkung entfaltet (vgl. hierzu auch § 27 Rdn 51 ff., 111 ff., 148 ff.). Hat der Erblasser wirksam eine dinglich wirkende Teilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / R. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 112 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[332] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[333] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut,[334] welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet. Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Rechtlicher Überblick

Rz. 6 Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebunden und ein vom Privatvermögen der einzelnen Erben dinglich getrenntes Sondervermögen. Die Vermögen der Erben und das Sondervermögen der Erbengemeinschaft sind Vermögen verschiedener Rechtsträger und bleiben getrennt.[3] Rechtsbeziehungen, die der Erblasser mit einem Miterben hatte, bleiben bestehen. Konfusio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / IV. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers und sonstiger Besitzer gem. § 2027 BGB

Rz. 159 Weitreichende Möglichkeiten bei einem ebenso weiten Anwendungsbereich bietet der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer, § 2027 BGB . Nach der Legaldefinition des § 2018 BGB ist Erbschaftsbesitzer jeder, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Nimmt ein Miterbe für sich eine Alleinerbenstellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheit der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1399 Inhaltlich unterliegt die vereinbarte Bedingung der Angemessenheitskontrolle. Maßgebliche Frage ist dabei, ob – und wie – nach der Veranlassung des Bedingungseintritts differenziert werden muss. Insoweit herrscht weitgehend Konsens, dass eine Bindungsklausel, die keine Differenzierung hinsichtlich der Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / (1) Haftung gem. §§ 126, 127 HGB n.F.

Rz. 83 Die in die Gesellschaft eintretenden Erben haften für die vor ihrem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten gem. §§ 126, 127 HGB n.F. persönlich. Eine Beschränkung auf den Nachlass gem. §§ 1967, 1975 BGB ist für diese Verbindlichkeiten nicht möglich.[111] Rz. 84 Um der unbeschränkten Haftung zu entgehen, können die Gesellschafter-Erben gem. § 131 HGB n.F. i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / bb) Urkundenunterdrückung

Rz. 18 Die Unterdrückung von Urkunden gem. § 274 StGB kommt vorliegend in zwei Konstellationen in Betracht: Die Entstehung von Erbengemeinschaften kann hierdurch verhindert oder umgekehrt – wenn die gesetzliche Erbfolge eine solche nicht vorsieht, wohl aber das errichtete Testament – erst begründet werden. Rz. 19 Beispiel 7mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Der digitale Nachlass ... / b) Weiternutzung durch einen Miterben

Rz. 15 Wie aus dem Beschluss des BGH vom 27.8.2020 hervorgeht, ist den Erben der Zugang zu einem Konto zu gewähren, damit sie sich darin wie der Erblasser frei "bewegen" können. Unstreitig ist, dass die Erben damit Zugriff auf alle Kontodaten innerhalb des Kontos erhalten und jedenfalls einen sog. read-only-Zugang erhalten müssen.[32] Rz. 16 Bislang ist nicht entschieden, ob ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 44 Die Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahren ist eine weitere Schonungseinrede gem. § 2015 BGB. Hierbei kann der Erbe die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahren verweigern. Dafür muss aber innerhalb eines Jahres nach der Erbschaftsannahme (§ 455 Abs. 1, 3 FamFG) das Aufgebot der Gläubiger beantragt und vom Gericht zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Rückwirkungsverbot

Tz. 601 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Hinsichtlich allgemeiner Grundsätze s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 200ff. Das strenge Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Ges-GF gilt auch für den Bereich der Pensionszusagen. Der BFH hat allerdings in Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zum Bereich der Ehegatten-Oderkonten (s Urt des BFH v 24.03.1999, DStR 1999, 1393) seine Anforderungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / dd) Betrug

Rz. 55 Beispiel 17 Sohn S des Erblassers E vernichtet dessen einziges Testament, in dem er S enterbt und dessen Bruder B als Alleinerben eingesetzt hat. S erwirkt anschließend die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Dass es sich hierbei um eine mittelbare Falschbeurkundung handelt, ist bereits oben festgestellt worden (siehe Rdn 22 f.). Zurückgehend auf eine Entsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 50 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Aber auch sonst kommt ein Anspruch nach § 74 SGB XII in Betracht, wenn eine Person z.B. bestattungsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / b) Anknüpfung gem. Art. 21 Abs. 2 EGBGB

Rz. 16 Neben der Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt gem. Art. 21 Abs. 1 EGBGB sieht Art. 21 Abs. 2 EuErbVO die Anknüpfung an eine mögliche engere Verbindung einer Person zu einem anderen Staat als den des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vor. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass es sich hierbei um eine Ausweichklausel handelt, welche nur subsidiär anzuwenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1024 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2395] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2396] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2397] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / 2. Gutachtenauftrag

Rz. 8 Der nach § 5 Abs. 1 S. 2 InsO bestellte Sachverständige wird durch das Insolvenzgericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Formell umfasst der Gutachtenauftrag dabei i.d.R. die zur Feststellung der Begründetheit des Insolvenzantrags erforderlichen Fragen, welche allein in § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO normiert sind. Im Standardfall umfasst der Gutachtenauftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 2. Rechtsstellung der Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 44 Mit Eintritt des Nacherbfalls fällt die Erbschaft an den Nacherben (§ 2139 BGB). Er tritt in die Stellung des Vorerben an der Erbschaft von selbst ein.[82] Der Nacherbe wird automatisch Eigentümer der Nachlassgegenstände, Gläubiger der Nachlassforderungen und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten.[83] Rz. 45 Gem. § 857 BGB geht der Besitz nur automatisch auf den Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 3. Sterbebegleitung, § 3 Abs. 6 PflegeZG

Rz. 37 Wie die Betreuung minderjähriger Angehöriger ist auch die Begleitung eines im Sterben liegenden nahen Angehörigen erst im Jahre 2015 in das Gesetz eingefügt worden. Der Beschäftigte soll während dieser (gem. § 4 Abs. 3 S. 2 PflegeZG auf nur drei Monate begrenzten) Zeit einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase, d.h. in den Tod, begleiten können.[29] Rz. 38...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Anwendbares materielles Recht bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung

(1) Anwendungsbereich des Distribution Act 1958 Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen (Sec. 8 Distribution Act 1958 ["DA"]), bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach Sec. 4 DA. Nach Sec. 2 DA ist der Anwendungsbereich des Gesetzes jedoch all jenen nicht eröffnet, die sich zum Islam bekennen. Stirbt ein muslimischer Erblasser ohne Testament, richtet sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegen mangelnden Unternehmerrisikos

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH HFR 1962, 266): A und B gründeten durch schriftlichen Vertrag v 31.12.1954 die im HR eingetragene KG, deren Vollhafter A und deren Kommanditist B sein sollte. Beide leisteten die Kapitaleinlagen von DM 20 000 (A) und DM 5 000 (B) und waren im gleichen Verhältnis an Gewinn und Verlust beteiligt. Vertragsgemäß sollten die an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / 2. Erbrechtliche Aspekte

Rz. 63 Nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten werden alle Nachlassverbindlichkeiten im Grundsatz gleichberechtigt behandelt, sofern diese vom Nachlass vollständig befriedigt werden können, ohne dass eine Unterscheidung nach dem Entstehungsgrund der einzelnen Vermögenspositionen erfolgt.[125] Allerdings ist, wenn der Kostenersatzanspruch aus § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / IV. Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker

Rz. 134 § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO erklärt alle Kosten, die üblicherweise in einem vor oder parallel zum Insolvenzverfahren stattfindenden nachlassgerichtlichen Verfahren anfallen (können), zu Masseverbindlichkeiten. Im Einzelnen sind dies die Kosten der Eröffnung einer letztwilligen Verfügung (§ 348 FamFG), der gerichtlichen Sicherung des Nachlasses (§ 1960 BGB), einer Nachlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / E. Rezeption

Rz. 15 Rezeption meint in unserem Zusammenhang die Übernahme des antiken römischen Rechts im mittelalterlich-neuzeitlichen Europa.[51] Wenn vom "römischen Recht" gesprochen wird, ist dies selbstverständlich eine erhebliche Verkürzung. Es wird auf eine mehrere Jahrhunderte umfassende Periode voller Entwicklungen zurückgeblickt. Den Höhepunkt erreichten die "genialen Schöpfung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Anspruch auf Benutzungsregelung

Rz. 94 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[242] Eine Benutzungsregelung kann verlangt werden, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen wurde, die billigem Ermessen entsprechen.[243] Lie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / aa) Überblick

Rz. 91 Die Nachlassverwaltung ist für Konstellationen vorgesehen, in denen eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit noch nicht feststeht bzw. nicht davon ausgegangen werden muss. Sie ist das nach der Vorstellung des Gesetzgebers zentrale Haftungsbeschränkungsmittel für "Solvenzfälle", und zwar sowohl für den Erben als auch für Nachlassgläubiger. Zweck ist also die Se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / X. Ausschlussfristen

Rz. 58 Die Inhalte der Arbeitsverhältnisse sind durch formularmäßige Arbeitsverträge (ohne individuelles Aushandeln von Klauseln vor Vertragsschluss) oder oft auch durch Tarifverträge ausgestaltet. In diesen Arbeits- oder Tarifverträgen sind in der überwiegenden Zahl Ausschlussfristen verankert. Jene Ausschlussfristen verfolgen das Ziel – im wohlverstandenen Interesse beider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 818 Es entsprach bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1795] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1796] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / dd) Parteibezeichnung

Rz. 17 Aus der Klage muss ersichtlich sein, wer Beklagter und wer Kläger ist. Der Arbeitnehmer hat als Kläger (auch) seinen Wohnort anzugeben, § 253 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO. Allerdings kann eine Kündigungsschutzklage die Frist des § 4 S. 1 KSchG auch ohne diese Angabe wahren.[50] Kläger ist regelmäßig der gekündigte Arbeitnehmer. Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist (§ 108 HGB nF), kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplemen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 100 In einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser auf verschiedene Arten auf die Verteilung des Nachlasses Einfluss nehmen. Ziel des Mandanten kann es zunächst sein, dass einzelne persönliche Gegenstände an bestimmte Erben übergehen, also etwa der Schmuck an die Tochter, der Siegelring an den ältesten Sohn oder der Weihnachtsbaumschmuck an den Abkömmling mit den me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 164 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[144] Eine gesetzliche Definition der Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Widerruf gegenüber Dritten

Rz. 56 Nach in der Kommentarliteratur vertretener Meinung hat jeder Miterbe das Recht zum Widerruf. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben wird dadurch aber nicht berührt und bleibt daher bestehen.[84] Eine wirksame Vertretung ist insoweit weiter möglich. Der Bevollmächtigte kann nach dem Widerruf eines Miterben folglich nicht mehr über einzelne N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / IV. Auswirkungen auf Vertrags- und Auftragsverhältnisse

Rz. 67 Auch im Nachlassinsolvenzverfahren finden die allgemeinen Vorschriften der §§ 103 ff. InsO Anwendung. Nach § 103 InsO steht dem Insolvenzverwalter bei gegenseitigen Verträgen ein Erfüllungswahlrecht zu. Sein Wahlrecht hat er nach Eröffnung auszuüben. Erklärt der Verwalter nicht von sich aus, ob er Erfüllung wählt, hat der Vertragspartner die Möglichkeit den Insolvenzv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / g) Anwendung muslimischen Erbrechts durch deutsche Gerichte

Die deutschen Gerichte haben auf die Rechtnachfolge von Todes wegen das in Malaysia geltende muslimische Erbrecht anzuwenden, wenn zum einen gem. Art. 21 EU-ErbVO der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malaysia hatte und zum anderen aufgrund der in Malaysia vorherrschenden interpersonalen Rechtsspaltung gem. Art. 37 EU-ErbVO das Scharia-Recht nach interpersonalem Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.5 Sonderfragen bei Invaliditätsrenten und bei der Hinterbliebenenversorgung

Tz. 700 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Dem Grunde nach bestehen gegen die Anerkennung von Invaliditätsrenten (= Versorgungszusage für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) bei Ges-GF keine Bedenken. Dies gilt auch für beherrschende Ges-GF. Auf eine klare Vereinbarung ist allerdings zu achten. Die Auszahlung einer Versorgung kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Effiziente Na... / ee. Vergütung

Auch die Vergütung der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers, der aufgrund einer über den Tod hinauswirkenden Vollmacht tätig werden kann, verdient besondere Beachtung. Hier treffen zwei unterschiedliche Regelungen aufeinander, die in praktische Konkordanz gebracht werden sollten. Für das Entgelt eines Vorsorgebevollmächtigten findet § 675 BGB Anwendung, für seinen Aufwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundformen, zT auch als Vermeidungsstrategie geeignet

Rn. 302 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Besitzunternehmen ist idR ein Einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e, zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu Beginn und Ende eines ...mehr