Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.8 Einbeziehung von assoziierten Unternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.9 Wirtschaftlichkeitsgrundsätze

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.7 Finanzanlagen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.3 Cum/Cum

Rz. 38 Ebenfalls öffentlichkeitswirksam bekannt geworden sind Steuergestaltungen, bei denen die Anrechnung von KapESt sichergestellt werden soll, was ohne Vornahme des Geschäfts nicht möglich wäre. Hierbei veräußert ein in einem ausl. Staat ansässiger Stpfl. Aktien mit Dividendenanspruch (cum) kurz vor dem Ausschüttungsstichtag an ein inl. Kreditinstitut, welches die Anteile...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vorgaben der ATAD-RL

Die Richtlinie gibt einen abschließenden Katalog passiver Einkünfte vor. Passiv sind nicht ausgeschüttete Gewinne aus: Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen; Lizenzgebühren oder sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum; Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen; Einkünfte aus Finanzierungsleasing; Einkünfte aus Tätigkeiten von Versicherungen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verlust der Beherrschung durch mehrere Transaktionen

Tz. 381 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Erfolgt die Veräußerung in mehreren Schritten, sind die Transaktionen entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung grundsätzlich einzeln zu behandeln. Ein Gewinn oder Verlust aus der Endkonsolidierung ist nach IFRS 10 nur dann zu realisieren, wenn die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird (IFRS 10.25 (c)). Nachdem sich der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auf- oder Abstockung ohne Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen

Tz. 398 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auf- oder Abstockungen ohne Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen (zT. als deemed acquisitions oder deemed disposals bezeichnet) waren bislang ebenfalls nicht geregelt. Sie sind nun – wie Auf- oder Abstockungen durch Hinzuerwerb oder Veräußerung – gemäß IFRS 10.23 als Eigenkapitaltransaktionen abzubilden, dh. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Effekte von Auf- oder Abstockung auf einen, den nicht beherrschenden Anteilseignern zugeordneten Goodwill

Tz. 403 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern gem. IFRS 3 den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss bei der Erstkonsolidierung ein Goodwill zugeordnet wurde, ist bei Veränderungen der Beteiligungshöhe der auf sie entfallende Teil des Goodwills zu bestimmen. IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) hierzu allerdings keine Regelungen. Die Komplexität dieses Bilanzieru...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 327 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Zeitablauf können Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheiden, wenn das berichterstattende Mutterunternehmen die Beherrschung über das betreffende Tochterunternehmen verliert. Neben der Veränderung der Beteiligungsquote kann dies auch durch Veränderungen der rechtlichen oder politischen Verhältnis...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übergang auf die Equity-Methode gem. IAS 28

Tz. 374 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern nach dem Verlust der Beherrschung ein assoziiertes Unternehmen iSv. IAS 28.2 oder ein Gemeinschaftsunternehmen iSv. IFRS 11.16 vorliegt, ist die verbleibende Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (IFRS 10.25 (b) iVm. IAS 28.16). Neben der Endkonsolidierung ist der Equity-Wert der Beteiligung zum Zei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Verlust der Beherrschung durch Ausgabe von Anteilen durch das bisher beherrschte Unternehmen

Tz. 349 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird, weil das Tochterunternehmen Anteile an konzernexterne Anteilseigner ausgibt und dies dazu führt, dass das Mutterunternehmen nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, sieht IFRS 10.B98 (b)(ii) vor, dass diese Transaktion im Rahmen der Endkonsolidierung als deemed d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung und Erfassung des anzusetzenden Betrags

Tz. 284 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Konzernabschluss sind Vermögenswerte, die unmittelbar aus Lieferungen oder Leistungen von einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Wert anzusetzen, der den konzerneinheitlichen Bilanzierungsvorschriften gem. IFRS 10.19 entspricht. Dadurch können sich ggf. Unterschiede zum Wertansatz nach nationalem Recht ergeben. Die (Konzern-)Anschaff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorbemerkung

Tz. 367 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei der Bilanzierung der verbleibenden Anteile am bisherigen Tochterunternehmen ist grundsätzlich zwischen der erfolgswirksamen Endkonsolidierung der abgehenden Anteile und der Zugangsbilanzierung des verbleibenden Anteils zu unterscheiden. Tz. 368 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Mit der Veröffentlichung von IAS 27 (amend. 2008) hat der IASB seine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Endkonsolidierung ohne Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen

Tz. 386 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen kann die Beherrschung über ein Tochterunternehmen auch durch Maßnahmen verlieren, die nicht mit einer Veräußerung der vom Mutterunternehmen gehaltenen Anteile verbunden sind (IFRS 10.BCZ180). Gründe hierfür können sein (vgl. auch Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, 21. Aufl., § 31, Rn. 180): Rückgang der Anteilsquote ohne...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 248 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Konzernabschlüsse werden grundsätzlich in drei Schritten aufgestellt, die sich auch in den Regelungen zur Konsolidierung in IFRS 10.B86–B93 widerspiegeln. Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen (IFRS-Abschlüsse I) – sofern noch nicht geschehen – zu einem einh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Theorie des Konzernabschlusses nach IFRS

Tz. 50 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß der Definition in IFRS 10 Appendix A sind im Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen so darzustellen, als ob es sich bei dem Konzern um eine einzige wirtschaftliche Einheit handelt; die rechtliche Eigenständigkeit der einzelnen Unternehmen tritt in den Hintergrund. Diese Definition des Konzernabschlusses kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 409 Sand: EL 19 – ET: 12/2012 Gemäß dem Einheitsgrundsatz (IFRS 10 Appendix A) umfasst der Konzernabschluss nach IFRS bei vollkonsolidierten Unternehmen ohne Rücksicht auf die Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen dessen Vermögenswerte und Schulden vollständig. Werden Anteile an Tochterunternehmen von Gesellschaftern gehalten, die nicht zum Konsol...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IFRS 10

Tz. 1 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements enthält Grundsätze zur Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen bei Unternehmen, die ein oder mehrere Unternehmen beherrschen. Der IASB veröffentlichte den IFRS 10 im Mai 2011. Gemeinsam mit IFRS 10 veröffentlichte der IASB im Mai 2011 zwei weitere neue Standards, IFRS 11 Joint Arrangements u...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Aufgabe der Schuldenkonsolidierung

Tz. 257 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10.B86 (c) sind im Konzernabschluss Ansprüche und Verpflichtungen zwischen einbezogenen Unternehmen (intragroup assets and liabilities) in voller Höhe zu eliminieren, damit entsprechend der Zielsetzung des Konzernabschlusses, den Konzern als ein einziges Unternehmen darzustellen, nur solche Transaktionen abgebildet werden, die aus ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Abspaltung eines bisherigen Tochterunternehmens

Tz. 388 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen kann die Beherrschung über ein Tochterunternehmen auch durch Abspaltung verlieren, zB, indem es die bisher selbst gehaltenen Anteile an dem Tochterunternehmen an die eigenen Anteilseigner (zB in Form einer Sachdividende) überträgt oder an ein neu gegründetes Unternehmen überträgt, welches wiederum Anteile an die Anteilsei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 318 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben sich, wenn sich die Einflussmöglichkeit des berichtenden Mutterunternehmens auf die einbezogenen Konzernunternehmen ändert. Dies kann durch Änderungen der absoluten oder relativen Beteiligungsquote, zB durch Anteilserwerb oder Veräußerung sowie andere eigenkapitalverändernde Maßnahmen, aber auch ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses durch Aufstellung eines Konzernabschlusses von einem übergeordneten Mutterunternehmen

Tz. 180 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10.4 knüpft die Konzernrechnungslegungspflicht nach IFRS an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses an. Im mehrstufigen Konzern ist daher grds. jedes Mutterunternehmen auf jeder Stufe zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses verpflichtet (Tannenbaumprinzip). Im Falle eines mehrstufigen Unterordnungskonzerns wäre demzuf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B86 (c) sind konzerninterne Lieferungen und Leistungen (Transaktionen) sowie daraus resultierende nicht realisierte Gewinne vollständig aus dem Konzernabschluss zu eliminieren; nicht realisierte Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen können dagegen ein Anzeichen für einen bestehenden Abwertungsbedarf sein, der ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Allgemein/Beurteilung bei Marktänderungen

Tz. 175 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn sich Sachverhalte und Umstände mindestens eines der drei Elemente der Beherrschung geändert haben könnten, hat ein Investor zu überprüfen, ob er weiterhin Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen ausübt (IFRS 10.8, IFRS 10.B80). Mögliche Indikatoren können sich beziehen auf: Verfügungsgewalt: Veränderung der Anteilsquoten/Stimmrechte...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 2 Asset Backed Securities

Bei Asset Backed Securities (ABS) Konstruktionen bildet ein Unternehmen, der sog. "Originator", einen Pool von Finanzaktiva, die nicht mehr in der Bilanz erfasst und in einem Treuhandvermögen verselbständigt werden sollen. Der Forderungspool wird dazu an eine eigens zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaft ("Special Purpose Vehicle") abgetreten. Diese Zweckgesellschaft...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 5 Buy-out-Finanzierung

Als Buy-out-Finanzierung wird der Erwerb eines Unternehmensteils, einer Tochtergesellschaft oder des gesamten Unternehmens durch eine dem Unternehmen nahestehende Person bzw. Personengruppe, üblicherweise unter Einschaltung eines unternehmensfremden dritten Investors, bezeichnet. Buy-out-Finanzierung als Unterform von Private-Equity-Finanzierung Bei der Buy-out-Finanzierung ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 24 Venture Capital

Junge Unternehmen haben häufig das Problem, dass Fremdkapitalgeber auf Grund der kurzen Unternehmenshistorie, der geringen Bonität und dem damit verbundenen hohen Ausfallrisiko sowie dem Mangel an beleihbaren Sicherheiten nicht zu einer Vergabe von Krediten bereit sind. Ebenso steht die Börse nur emissionsfähigen Unternehmen und dabei insbesondere Aktiengesellschaften zur Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 16 Mezzanine-Kapital

Das Finanzinstrument des Mezzanine-Kapitals weist Wesensmerkmale sowohl der klassischen Eigen- als auch der Fremdfinanzierung auf. Ursprünglich kommt der Begriff "Mezzanine" von dem italienischen Wort "Mezzanino" und bezeichnet ein Zwischengeschoß in der Architektur. Bereits dieser Begriffsursprung weist darauf hin, dass es sich bei Mezzanine-Kapital um eine Mischform aus Ei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.2 Operate-Leasing

Rz. 86b Leasingzahlungen aus Operate-Leasing sollen bevorzugt linear über die Vertragslaufzeit als Leasingerträge verteilt werden. Nur wenn eine andere systematische Verteilungsart das Muster der Gebrauchsüberlassung zutreffender abbildet, darf davon abgewichen werden (IFRS 16.81). Initialkosten werden dem Buchwert des Leasingobjektes zugerechnet und müssen über die Laufzeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.9 Übergangsvorschriften von IAS 17 auf IFRS 16

Rz. 88 Für Leasinggeber waren die Änderungen eher überschaubar und beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der notwendigen Daten für die geänderten Angabepflichten. Für Leasingnehmer hing der Umstellungsaufwand insbesondere daran, in welchem Umfang Operate-Leasingverträge gem. IAS 17 vorlagen. War dieser Umfang hoch, so resultierten auch höhere Umstellungsauf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 3.2.1 Mithören und Aufzeichnen

Das heimliche Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen Beschäftigter ist unzulässig, unabhängig davon, ob es sich um private oder dienstliche Telefonate handelt.[1] Die heimliche Aufzeichnung von Gesprächen als die im Vergleich zum bloßen Mithören schwererwiegende Variante kann sogar den Straftatbestand des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklichen. Jeder der am Gespräch B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 1.3 Tausch von Kryptowährungseinheiten

Der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt ist laut EuGH eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b) UStG umsatzsteuerfrei ist.[1] Virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. Blockchain

Die Blockchain ist eine Technologie, die verwendet wird, um Informationen sicher und transparent zu speichern. Vereinfachend kann die Blockchain mit einem digitalen Buch verglichen werden, das jede Transaktion oder Aufzeichnung revisionsfest und irreversibel enthält. Manipulation von Informationen praktisch ausgeschlossen: Das Besondere daran ist, dass es keine zentrale Autoritä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Bedingungslösung

Alternativ möglich erscheint die Verknüpfung von NFT und dem durch das NFT verbrieften Recht durch aufschiebende Bedingungen dergestalt, dass die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte – z.B. der Kauf eines Anteils – unter der aufschiebenden Bedingung einer im Netzwerk bestätigten Token-Transaktion (§ 158 Abs. 1 BGB) stehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 4. Handel mit NFT

Das NFT kann von einem digitalen Wallet ("Portemonnaie") zur anderen übertragen werden. Es existieren zudem verschiedene NFT-Marktplätze und Plattformen, auf denen NFTs gekauft, verkauft und gehandelt werden können. Diese Marktplätze fungieren als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern. Der Handel erfolgt oft über Auktionen oder feste Preise. Die Transaktionen von NFTs we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Fungibilität von GbR-Anteilen

Halten der GmbH-Beteiligung über eine GbR: Anders kann sich die Fungibilität darstellen, wenn die GmbH-Beteiligung über eine Personengesellschaft – z.B. eine GbR – gehalten wird. Für die Übertragung von GbR-Anteilen bestehen keine gesetzlichen Formerfordernisse. Die GbR-Anteile könnten insofern Referenzobjekt für ein NFT sein. Die GbR kann Geschäftsanteile an einer GmbH erwer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 143 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit der grds. Bilanzwirksamkeit aller Leasingverhältnisse hat das Sale-and-Lease-Back als Instrument zur außerbilanziellen Finanzierung an Bedeutung verloren (vgl. im Übrigen HdB (2022), Stichwort-Nr. 85, Rn. 87, m. w. N.). Zunächst hat ein Verkäufer/Leasingnehmer anhand der in IFRS 15 kodifizierten Veräußerungsdefinition zu beurteilen, ob i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 109 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine besondere Form von Leasinggeschäften stellen sog. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer (Verkäufer) einen VG an einen Dritten – den Leasinggeber (Käufer) – veräußert und anschließend von diesem wieder zurückleast (vgl. ausführlich zum Begriff und Wesen des Sale-and-Lease-Back-Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr