Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Kleinunternehmer (auch als Miniunternehmer bezeichnet) unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, wenn (ab dem Veranlagungszeitraum [VZ] 2020) der von ihm erzielte Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 22 000 EUR (bis einschl. VZ 2019: 17 500 EUR) nicht überschritten hat und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres 50 000 EUR vor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Teilnehmergebühren

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Den Begriff der Teilnehmergebühr wird in der USt-Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) verwandt, wonach kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die von u. a. gemeinnützigen Körperschaften durchgeführt werden, umsatzsteuerbefreit sind, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren sind Entgelte, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bindungsdauer

Tz. 14 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Verein als Unternehmer ist an die Verzichterklärung (Option) mindestens für fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). Die Berechnung der Fünfjahresfrist hat von dem Beginn des ersten Kalenderjahres, für das die Erklärung Gültigkeit hat, zu erfolgen (Abschn. 19.2 Abs. 3 UStAE). Beispiel: Ein Verein hat auf die Kleinu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuersatz

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht einschlägig, unterliegen die von Musikkapellen oder Musikergruppen erbrachten Leistungen mit entsprechender Gestaltungshöhe dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, Anhang 5). Allerdings muss der Auftritt Hauptzweck der Veranstaltung sein u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Widerruf des Verzichts

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Widerruf der Option kann frühestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgen. Die Optionserklärung muss dann mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 UStG, Anhang 5). Die Widerrufserklärung ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das es gelten soll,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermietung von Tennisplätzen oder -hallen im Rahmen des Tennisunterrichts

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Erteilung von Sportunterricht/-kursen durch einen Tennisverein gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern ist als sportliche Veranstaltung (§ 67a AO) zu beurteilen. Es ist unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft, dass der Verein mit der Erteilung des Sportunterrichts in Konkurrenz zu gewerblichen Sportlehrern tritt, weil § 67a AO (A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgabe der Verzichtserklärung

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Verzichtserklärung (Option nach § 19 Abs. 2 UStG) kann formlos abgegeben werden und ist an keine Frist gebunden. D.h., sie kann entweder schriftlich oder mündlich gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (Anhang 5) muss die Verzichterklärung dem Finanzamt aber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung zugegange...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Vorsteuer

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden der Musikkapelle von anderen Unternehmern Umsatzsteuerbeträge in Rechnung gestellt, können diese beim Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen (insbesondere ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG, Anhang 5) als Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuerzahllast vermindert sich durch den Abzug dieser Beträge ent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikschulen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Musikschulen fördern die Kunst (s. "Kulturelle Zwecke") und können, wenn sie privatrechtlich organisiert sind, als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften (als Verein oder in anderer Rechtsform, z. B. gGmbH) anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Wird der Musikunterricht im Rahmen der als gemeinnützig anerkannten Musikschule ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 2 Zeitpunkt der Abführung der überwälzten Umsatzsteuer (Entstehung)

Für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (= Leistender) entsteht die Steuer beim Leistungsempfänger mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung. Korrespondierend dazu muss der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Leistende die von ihm getätigte sonstige Leistung ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG Folgendes beachten[1]: Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden (nicht schädlich ist es, wenn in der Zeile Umsatzsteuer "0,00 EUR" angegeben wird); der Leistungsempfänger ist auf die von ihm geschuldete Umsatzsteuer hinzuweisen. Hierb...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 3 Berechnung der Reverse-Charge-Umsatzsteuer

Die Reverse-Charge-Umsatzsteuer des Leistungsempfängers berechnet sich von dem in der Rechnung (Gutschrift) ausgewiesenen (Netto)Betrag ohne Umsatzsteuer (= keine Herausrechnung). Maßgeblich ist der Steuersatz, der sich für den vom Leistenden erbrachten Umsatz nach § 12 UStG ergibt. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gelten folgende Sonderregelungen [1]: Bei tauschähnli...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 6 Leistungsempfänger: Voranmeldungen und Buchführung

Die nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer hat der betroffene Leistungsempfänger in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in seiner Umsatzsteuererklärung anzugeben. Besteht keine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (z. B. bei Kleinunternehmern; bei Gebäudevermietern, Heilberuflern, Bausparkassen- oder Versicherungsvertretern, die nur steuerfreie vo...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 3. Umsatzsteuer in den vier Sphären

Im ideellen Bereich unterliegen die Leistungen einer gemeinnützigen Stiftung nicht der Umsatzsteuer. Umgekehrt steht ihr für Eingangsleistungen in diesem Bereich auch kein Vorsteuerabzug zu. Soweit eine gemeinnützige Stiftung als Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG) tätig ist und umsatzsteuerbare Leistungen erbringt, was in ihren anderen drei steuerlichen Sphären (Vermögensverwaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nenngelder

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nenngelder bzw. Meldegelder, die anlässlich von Turnieren von den aktiven Teilnehmern zu entrichten sind, stellen Einnahmen im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung i. S. d. § 67a AO dar. Zu berücksichtigen ist die Zweckbetriebsgrenze, d. h. Bruttoeinnahmen bis zu 45 000 EUR. Ggf. ist von der Möglichkeit der Option (s. § 64 Abs. 2 und 3 AO, Anhang ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vermietung von Tennisplätzen/-hallen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerliche Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Tennishallen/-plätzen war in der Vergangenheit strittig, insbesondere, ob die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt oder ob eine Vermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der BFH hat aber bereits im grundl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In einigen Steuergesetzen erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welchen Grundsätzen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung anlässlich ihrer Errichtung löst im Regelfall keine Umsatzsteuer aus. Der Stifter wird häufig bereits kein Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG sein. Selbst wenn der Stifter Unternehmer sein sollte, fällt keine Umsatzsteuer an, wenn er der Stiftung sein Unternehmen oder einen in der Gliederung seines Unternehmens gesondert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermietung an Mitglieder

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden Tennisplätze oder -hallen an Mitglieder stundenweise vermietet – auch, wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wurden – (kurzfristige Vermietung), handelt es sich um keine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Diese Art der Vermietung ist ein Zweckbetrieb "eigener Art", der die Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vermietung an Nichtmitglieder

Tz. 22 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung eines(r) Tennisplatzes/-halle an Nichtmitglieder können nicht dem ertragsteuerfreien Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden, weil ein Tennisverein mit diesem Betätigungsfeld in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigten Vermietern von Tennishallen/-plätzen tritt, al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Leistungen Dritter

Rz. 178 [Autor/Stand] Wird eine Leistung nicht von demjenigen erbracht, der sie dem Empfänger schuldet, sondern von einer anderen Person, handelt es sich um die Leistung eines Dritten. Derartige Leistungen haben, wenn sie – wie insbesondere Geldschulden – nicht höchstpersönlich zu erbringen sind, grundsätzlich Schuld tilgende Wirkung (§§ 267, 362 Abs. 1 BGB)[2] – mit doppelt...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 10 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten müssen die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Leistungsempfänger auch die an sie ausgeführten Reverse-Charge-Eingangsleistungen nach § 22 UStG aufzeichnen (auch wenn sie für den nichtunternehmerischen, hoheitlichen bzw. ideellen Bereich erfolgen).[1] Obwohl in diesen Fällen der leistende Unternehmer wegen § 13b UStG nicht ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Als Orchester, Kammermusikensembles und Chöre versteht die Finanzverwaltung für Zwecke der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach§ 4 Nr. 20 UStG Musiker- oder Gesangsgruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Veranstaltungen, die Vereine mit Orchestern, Kammer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bewirtungsaufwendungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen der Gewinnermittlung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind entstandene Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (Anhang 10) nur bis zur Höhe von 70 % der als angemessen anzusehenden Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine geschäftlich veranlasste Bewirtung is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tennisturniere

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tennisturniere, die von Vereinen ausgerichtet werden, sind "sportliche Veranstaltungen" und somit als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) geforderten Bedingungen erfüllt sind. Wird die Bedingung bezüglich der Zweckbetriebsgrenze erfüllt, können anlässlich von derartigen Tennisturnieren sowohl bezahlte als auch unbezah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikvereine

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Musikvereine können steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften sein, wenn sie die Kunst und Kultur fördern (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Kunst und Kultur werden beispielsweise von Musik-, Spielmannszügen, Orchestern und Trachtenkapellen gefördert. Professionelle (gewinnorientierte) Musikgruppen sind jedenfalls keine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 4 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Honorare (Gagen) der Musikkapellen, Musik- und Spielmannszüge, der Solisten und Dirigenten sind umsatzsteuerbar, aber u. U. nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit, wenn dem zuständigen Finanzamt durch Vorlage einer Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die gleichen kulturellen Aufgaben wahrgenommen werden wie d...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. AK oder HK der Reinvestitionsobjekte nach Abzug (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 6 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit stille Reserven auf begünstigte Reinvestitionsobjekte übertragen worden sind, verringert sich dadurch im Wj des Abzugs gemäß § 6b Abs 6 S 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die AfA bzw die AfS sowie die Wertgrenzen des § 6 Abs 2 Abs 2a EStG. Die nach § 6b Abs 1 EStG bzw § 6c Abs 1 S 2 EStG geminderten Beträge treten an die Stelle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Weitere Einzelfälle

Rn. 509 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ebenfalls zum Veräußerungspreis iwS zählen das Entgelt für den Verzicht auf ein noch bestehendes Mietrecht an den Geschäftsräumen (BFH v 29.10.1970, IV R 141/67, BStBl II 1971, 92), eine evtl vom Erwerber zu zahlende USt, wobei diese durch die Abführung an das FA als Veräußerungskosten wieder neutralisiert wird, soweit nicht sowieso eine Gesc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Gemeinnützigkeitsrecht

Das Gemeinnützigkeitsrecht setzt sich zusammen aus den §§ 51–68 AO (Allgemeiner Teil) mit den allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und den Steuervergünstigungen in den Einzelsteuergesetzen (Besonderer Teil), die an die §§ 51–68 AO anknüpfen (insb. KStG, EStG, GewStG, UStG, ErbStG, GrEStG).[3] Ohne Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit we...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bewirtungsaufwand (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, Anhang 10)

Von den Bewirtungsaufwendungen können nur 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie dem Grunde nach angemessen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Eine Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (Anhang 10) liegt dann vor, wenn Personen beköstigt werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Darreichung von Speisen und Getränken im Vord...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Die Musikkapelle in der Rechtsform eines Vereins

Tz. 16 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Besteht innerhalb eines Vereins eine Musikkapelle, Spielmannszug oder Orchester, so werden Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und dem jeweiligen Veranstalter (Gastwirt, anderen Vereinen oder Auftraggebern etc.) begründet. Der Verein ist im umsatzsteuerrechtlichen Sinne Unternehmer i. S. v. § 2 UStG (Anhang 5). Er ist darüber hinaus grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. In lästige Verträge gekleidete Schenkungen

Rz. 426 [Autor/Stand] Schenkungsteuerbare Zuwendungen ereignen sich auch im Rahmen entgeltlich gestalteter Rechtsbeziehungen. Man denke insbesondere an teilunentgeltliche Zuwendungen und/oder gemischte Schenkungen (Anm. 64 f., 114 f.). Rz. 427 [Autor/Stand] Bisweilen bewusst durch solche "lästigen Verträge"[3] verborgen, sind sie als verdeckte Schenkungen selbstverständlich s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ökopunkte

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer Eingriffe in die Natur oder Landschaft vornimmt, z. B. durch den Bau eines Gebäudes oder einer Straße, ist verpflichtet, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 669 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerungskosten, keine BA Beratungskosten (BFH v 02.05.1990, VIII R 204/85, BFH/NV 1990, 801) Rechtsanwalts- und Gerichtskosten (BFH v 06.10.1993, I R 97/92, BStBl II 1994, 287; FG Nds v 30.01.2012, 3 K 340/11, EFG 2012, 1051; BFH v 08.10.1997, XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701) GewSt: BFH v 27.10.1977, IV R 60/74, BStBl II 1978, 100 ist aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr