Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Grundsätzliches

Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im Insolvenzplan sowoh...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Schutz der Gläubiger

Rz. 480 Die Gläubiger verfügen bei allen grenzüberschreitenden Umwandlungen über ein gerichtlich durchsetzbares Recht auf Sicherheitsleistung. Dabei ist allerdings zu differenzieren: Rz. 481 Für die Gläubiger übertragender bzw. formwechselnder Gesellschaften statuiert die UmwRL einen EU-weiten Mindeststandard (Art. 86j Abs. 1, 126b Abs. 1, 160j Abs. 1 GesRRL). Für Gläubiger e...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Vermögensübergang fingi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Zwingender Fristablauf

Rz. 462 Die Eintragung im Register des Ausgangsmitgliedstaats – und damit die Erteilung der Vorabbescheinigung – darf nicht erfolgen, solange die Frist zur Annahme eines Barabfindungsangebots und die materielle Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Gläubigersicherheiten noch nicht abgelaufen sind (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329 Satz 1, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Vorgabe, dass ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Rückumwandlung (Art. 66 SE-VO)

Rz. 2200 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann auch in eine AG nationaler Rechtsform zurück umgewandelt werden. Diesen Weg hatte im Jahre 2015 die Senvion SE (zunächst AG, sodann GmbH) beschritten. Das Verfahren zur Rückumwandlung ist in Art. 66 SE-VO geregelt. Die Rückumwandlung steht denknotwendig nur Europäischen Gesellschaften (SE) offen. Einen mehrstaatlichen Bezug, du...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Höhe der sonstigen Gegenleistung

Rz. 502 Das Wahlrecht zum Buchwertansatz wird ferner eingeschränkt (§ 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG), wenn statt Gesellschaftsrechten ein Mischentgelt, etwa eine (Darlehens-)Forderung gegen die GmbH gewährt wird. Ein Mischentgelt ist häufig vorteilhaft, da so – quasi im letzten Moment vor der Umwandlung – noch ein Transfer von Liquidität bzw. bei Ausgestaltung der sonstigen Gegenl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG in GmbH)

Rz. 350 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.46: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Hauptversammlungsniederschrift) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Hauptversammlung _________________________ Die Bekanntmachung enthält folgende Tagesordnung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Mindesthaltedauer (§ 3 Nr 71 S 2 Buchst a EStG aF)

Rn. 2598k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl musste den Anteil an der KapGes mindestens 3 Jahre halten. Daraus folgte: "mindestens" meinte: genau 3 Jahre waren unschädlich, eine Höchstdauer gab es nicht. taggenaue Berechnung erforderlich, mE entschieden jeweils die Zeitpunkte des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums nur bei Gesamtrechtsnachfolge wurden die Haltedauer von ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Rechtsförmliche Verfahren

Rz. 30 40 der 80 Fälle müssen gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1248 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemeinsames Erfordernis der Leistungen des ArbG ist, dass diese "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Der Gesetzgeber verwendet dabei den auch zB in § 3 Nr 33, 34, 46 EStG verwendeten Terminus. Daher sind auch bei § 3 Nr 34a EStG Gehaltsumwandlungen (also die Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Umwandlungsbericht

Rz. 2143 Nach Art. 37 Abs. 4 SE-VO muss das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der Gesellschaft einen Umwandlungsbericht erstellen. In dem Bericht müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden. Daneben müssen die Auswirkungen des Rechtsformwechsels auf die Aktionäre und die Arbeitnehmer dargestellt werden. Der Umwandlungsb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Gründung durch Verschmelzung

Rz. 2052 Gem. Art. 2 Abs. 1 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung von zwei oder mehreren AG entstehen. Als Gründungsgesellschaften sind nur AG i.S.d. Anhangs I zur SE-VO zugelassen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind und ihren Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben. Der internationale Bezug kann nur da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Offenlegung

Rz. 2144 Der Umwandlungsplan ist gem. Art. 35 Abs. 5 SE-VO einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung beschließen soll, auszulegen. Das Offenlegungsverfahren richtet sich nach den nationalen Regelungen, die zur Umsetzung des Art. 3 der Ersten Richtlinie[5362] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) erlassen worden sind. Die nationale Ausgangsgesellschaft muss dahe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Firma und Sitz

Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz in den Mitgli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 2147 Die Einberufung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 121 ff. AktG. Der Umwandlungsplan und der Umwandlungsbericht müssen vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt werden. Auf Verlangen ist jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift zu erteilen. Diese Anforderungen entsprechen denjenigen aus § 230 UmwG.[5365] Da die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kleingewerbe und Handwerker

Rz. 68 Solange ein gemeinschaftlich betriebener Gewerbebetrieb noch nicht die Voraussetzungen des Handelsgewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Gesellschaft grds. GbR. Zwar besteht auch für sog. Kleingewerbetreibende/Minderkaufleute die Möglichkeit gem. § 107 Abs. 1 Satz 1 HGB n.F. (vormals: § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) durch Eintragung im Handelsregister in die Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Formwechsel zwischen GbR und OHG

Rz. 559 Nach § 105 Abs. 1 HGB ist eine Gesellschaft, bei der sämtliche Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften, dann eine OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Eine GbR und eine OHG unterschieden sich also im Wesentlichen dadurch, dass die OHG ein Handelsgewerbe betreibt. Entsprechend diesen gesetzli...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Besondere praktische Kenntnisse

Rz. 22 § 5 FAO legt die Anzahl der Praxisfälle fest, die der Bewerber bzw. zukünftige Fachanwalt je nach Fachgebiet persönlich und weisungsfrei vor Antragstellung bearbeitet haben muss. Während die frühere Fassung des § 5 FAO "in der Regel" bestimmte Fallzahlen zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen forderte, "setzt" § 5 FAO in der ab dem 1.1.2003 geltenden Fass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. OCR-Nachbearbeitung

Rz. 13 Die nachträgliche Umwandlung von NCI- in CI-Daten ist grundsätzlich jederzeit mittels sog. OCR-Programme (OCR = Optical Character Recognition) möglich. In den bestehenden Systemen ist diese Möglichkeit aber nicht mehr vorgesehen, zumal die Qualität der Umwandlung von der Qualität der Vorlagen bestimmt wird. Auch bei der Migration auf das Datenbankgrundbuch wird nicht ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Gemeinsame Kontrolle

Rz. 212 Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch der Erwerb der Kontrolle "durch mehrere Unternehmen" ein Zusammenschluss. Der Begriff der gemeinsamen Kontrolle i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der entsprechenden Regelung in der EU-Fusionskontrolle in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO (s.o. Rdn 123 ff.). Ebenso wie in der EU-Fusionskontrolle kann auc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1781 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 ff. AktG wird das Grundkapital der Gesellschaft dadurch erhöht, dass Beträge aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in das Grundkapital eingestellt werden. Neues Kapital wird der Gesellschaft nicht zugeführt. Unzulässig ist eine solche Umwandlung von Rücklagen bzw. deren Zuführung in Grundkapital nach § ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Angemessenheit, 75 %-Grenze

Rn. 321 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Pensionszusage eines ArbN-Ehegatten wird nur anerkannt, wenn sie auch der Höhe nach angemessen ist. Auch insoweit ist ein Fremdvergleich mit nicht familienangehörigen ArbN des Betriebs vorzunehmen. Sind solche ArbN nicht vorhanden, ist nach Ansicht der FinVerw die Pensionszusage des ArbN-Ehegatten der Höhe nach angemessen, wenn die zuge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Organe der Gesellschaft

Rz. 2152 Nach dem Grundsatz der Organkontinuität können die Gesellschafter ihre Ämter weiterführen, soweit das dualistische System beibehalten wird und sich die Größe oder Zusammensetzung der Organe nicht ändert. Da die Gesellschaft ihre rechtliche und wirtschaftliche Identität bei der Umwandlung behält, ist auch die Kontinuität der Gesellschaftsorgane grds. gegeben. Ledigli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Gewerbesteuer

Rz. 489 § 18 Abs. 2 UmwStG befreit das Übernahmeergebnis des Gesellschafters von der Gewerbesteuer. Rz. 490 Die Bezüge gem. § 7 UmwStG unterliegen wegen der Einlagefiktion als betriebliche Erträge (§ 20 Abs. 8 EStG) grds. bei der formgewechstelten/übernehmenden Personengesellschaft der Gewerbesteuer. Sofern die Beteiligungsgrenze von 15 % erreicht wird, kommt es indes zur Kür...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Einschränkung und Freigabeverfahren

Rz. 45 Eine auf einen anderen Anfechtungsgrund gestützte Klage kann grds. die Eintragung einer Umwandlung blockieren. Denn nach § 16 Abs. 2 UmwG bedarf es für die Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder eines Formwechsels einer sog. Negativerklärung über bestehende Anfechtungsklagen (vgl. dazu genauer u. Rdn 148 ff.) bei der Anmeldung. Wurde ein Umwandlungsbeschluss an...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen Gesellschaft ins Ausland

Rz. 108 Da eine deutsche Kapitalgesellschaft nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG und § 5 AktG – eine unmittelba...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Kartellrechtliche Aspekte

Rz. 60 Die im Zusammenhang mit Umwandlungen relevanten Regelungen über die Zusammenschlusskontrolle (§§ 35–43 GWB) sollen einer Unternehmenskonzentration durch externes Wachstum entgegenwirken und eine Verschlechterung der Marktstruktur und Gefahren, die von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen, vermeiden. Rz. 61 Für die Verschmelzung, die Spaltung und die Vermögensübertr...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Annahme des Barabfindungsangebots

Rz. 471 Für die Annahme des Barabfindungsangebots gilt eine Frist von zwei Monaten nach dem Umwandlungsbeschluss (§§ 313 Abs. 3 Satz 1, 327 Satz 1, 340 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Ein Registervollzug vor Ablauf dieser Frist ist ausdrücklich ausgeschlossen (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG).[940] Während die Absicht zur Annahme des Angebots also binnen eines Monats ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Grenzüberschreitende Verschmelzung mit Nicht-EU-Gesellschaften

Rz. 99 Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Recht über die §§ 305 ff. UmwG hinaus ist umstritten. Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass sich aus § 1 Abs. 1 UmwG eine Regelungslücke ergebe, da sich das UmwG auf Verschmelzung unter "Rechtsträgern mit Sitz im Inland" beschränke. Folge sei, dass in Bezug auf Verschmelzungen unter ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Zuzug einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 111 Bei Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft ins Inland (Zuzug) ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts, sodass die nicht nach den Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts errichtete Gesellschaft allenfalls (bei Mehrgliedrigkeit) ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Schutz der Unternehmensmitbestimmung

Rz. 485 Im Hinblick auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung hat die UmwRL für alle drei Umwandlungsformen am Konzept aus Verhandlungsmodell und Auffanglösung festgehalten, allerdings auch hier einige bedeutsame Neuerungen eingeführt. Die Neuregelungen finden sich für grenzüberschreitende Verschmelzungen im novellierten MgVG und für grenzüberschreitende Spaltungen und Fo...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Rückwirkung

Rz. 500 Die Einbringung kann steuerlich nach § 20 Abs. 6 UmwStG um bis zu 8 Monate zurückbezogen werden. Für Umwandlungen nach dem UmwG (Ausgliederung, Verschmelzung, Abspaltung) wird der Übertragungsstichtag durch die umwandlungsrechtliche Schlussbilanz definiert, die nach § 17 Abs. 2 UmwG zum Handelsregister einzureichen ist. Für den Formwechsel gilt nach § 25 UmwStG § 9 S...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Prüfung des Abfindungsangebots

Rz. 475 Gesellschafter einer deutschen übertragenden oder formwechselnden Gesellschaft, welche die angebotene Barabfindung nicht für angemessen halten, können binnen drei Monaten nach Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung eine gerichtliche Nachprüfung des Abfindungsangebots im Spruchverfahren verlangen (§§ 313 Abs. 1 Satz 4, 327 Satz 1, 34 UmwG; §§ 340 Abs. 1 Sa...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anwendungsfragen

aa) Behandlung von Sonderbetriebsvermögen Rz. 498 § 20 UmwStG ist in Zusammenhang mit eingebrachten Anteilen an Personengesellschaften oder Betrieben von Personengesellschaft nur anwendbar, wenn wesentlich Betriebsgrundlagen nicht im Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, sondern auch in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden (s. Tz. 20.06 ff. des UmwStE 2011). Sonderbetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze und Regelungsumfang des § 37b Abs 2 S 1 EStG

Rn. 48 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Wahlrechtsausübung bei Dritten einerseits und ArbN andererseits s Rn 79. Es ist zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Abs 1) und an eigene ArbN (Abs 2) § 37b EStG jeweils gesondert anzuwenden. Auch bei einem vom Kj abweichenden Wj ist für den Personenkreis der eigenen ArbN immer die kalenderjahrbezogene Betrachtungsweise für das Wahlrecht...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Gründe der Konzernorganisation

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 94 Da der Auflösungsbeschluss nur zu einer Umwandlung der werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft führt, ist mit ihm keine Veräußerung des Erwerbsgeschäfts verbunden, weshalb eine gerichtliche Genehmigung nach § 1852 Nr. 1 lit. b) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3) BGB nicht erforderlich ist.[196]mehr