Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 5.1 Ausgleichsansprüche

Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich verlangen, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und er durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses Ansprüche auf Provisionen aus bereits abgeschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.4 Inhalt der Neuregelung nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 10 Die am Ende der Rz. 11 zitierte Begründung lässt erkennen, wie schwierig die Abgrenzung einer bewussten Entlastung von ungewollten Mitnahmeeffekten ist; dies war im Übrigen auch zu Recht der Grund, bisher von solchen Befreiungen Abstand zu nehmen. So verwundert es nicht, dass auch im 9. Jahr nach Einführung der Vorschrift in der Praxis mehr Fragen als Antworten auftre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1 Art und Ort der Leistung

Als Unternehmer unterliegen die Umsätze des Handelsvertreters dem UStG. Er erbringt regelmäßig sonstige Leistungen. Nur in Ausnahmefällen wird der Handelsvertreter selbst als Lieferant tätig und erbringt Lieferungen. Umsatzsteuerlich ist für den Handelsvertreter von Bedeutung, wo seine Leistung als ausgeführt gilt.[1] Grundsätzlich gilt: Ist der Leistungsempfänger ein Unterneh...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Handelsvertreter / 1 Status des Handels­vertreters

Sowohl natürliche als auch juristische Personen (GmbH, UG haftungsbeschränkt) oder Handelsgesellschaften (KG, OHG) können Handelsvertreter sein. Wenn das Unternehmen einer natürlichen Person keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, ist der Handelsvertreter Gewerbetreibender, ohne Kaufmann zu sein (§ 1 HGB). Für das Vorliegen ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter als Arbeitnehmer

Handelsvertreter können steuerlich Arbeitnehmer, aber auch selbstständige Gewerbetreibende sein. Für die Beurteilung sind die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale[1] maßgebend. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an. Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen Eingliederung in das Unternehmen mit Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowie das Fehlen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2.2 Keine Beschlusskompetenz einer "Dachgemeinschaft"

Über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne einzelner selbstständiger Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine aus allen Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaften gebildete "Dachgemeinschaft" nicht wirksam beschließen.[1] Praxis-Beispiel Zusammenschluss zwecks günstigerer Konditionen Die Wohnungseigentümer der jeweils selbstständigen Wohnungseigentümergemeinschaften Lukasst...mehr

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Handelsvertreter / 2.1 Buchführungspflicht als Kaufmann

Ist ein Handelsvertreter selbstständig tätig, übt er i. d. R. einen Gewerbebetrieb i. S. d. § 1 HGB aus. Er ist damit als Kaufmann buchführungspflichtig.[1] Ausgenommen von der Kaufmannseigenschaft sind Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Bei Handelsvertretern dürfte dies i....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erstattung von KapErtrSt auf Dividenden aus Kapitalanlagen einer belgischen Lebensversicherungsgesellschaft

§ 8b Abs. 8 KStG sieht vor, dass der Grundsatz des § 8b Abs. 1 KStG, wonach Dividenden bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben, nicht für Anteile gilt, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung des § 8b Abs. 8 KStG ist nicht mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, soweit bei gebietsfrem...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) ErbSt: Feststellung der Ausgangslohnsumme

Streitig ist, wie Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 und 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebes, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Der GF einer GmbH i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug eines Organträgers aus Eingangsrechnungen für eine Organgesellschaft

Sachverhalt: Die OT-GmbH ist umsatzsteuerliche Organträgerin der Organgesellschaft B-GmbH. Die B-GmbH unterhält an ihrer Betriebsstätte eine Betriebskantine, die von einem externen Dienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben wird. Zwischen dem Kantinenbetreiber und der Organgesellschaft besteht ein Dienstleistungsvertrag, der u.a. regelt, wie der Dienstl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.1 Aufbau der Neuregelung

Rz. 14 Der Regelungsinhalt des neu eingeführten § 6 a GrEStG umfasst 5 Sätze. Rz. 15 Die Regelung in Satz 1: Satz 1 ordnet an, dass Umwandlungsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 UmwG, die zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1, Abs. 2a oder Abs. 3 GrEStG führen, von der Steuer befreit sind. Wie bei den §§ 5 und 6 GrEStG handelt es sich um eine sachliche Begü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Mitarbeiterbeteiligung: Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und solchen aus nichtselbständiger Arbeit

Einnahmen des Arbeitnehmers aus einer stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers sind durch das Dienstverhältnis veranlasst und führen somit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie als erfolgsabhängige Vergütung "für" die Beschäftigung beim Arbeitgeber gewährt werden. Für eine Veranlassung durch das Dienstverhältnis sprachen im Streitfall der Umstand...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / a) Übertragung der Organbeteiligung durch Einzelrechtsnachfolge

Wird die Organbeteiligung an einer GmbH durch Anteilsabtretung im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgetreten, geht der EAV nicht auf den Anteilserwerber über, sondern bleibt weiterhin mit dem Veräußerer (= OT) bestehen.[1] Steuerlich ist die Organschaft aber nicht mehr anzuerkennen, da die Organgesellschaft (OG) mit der Anteilsveräußerung nicht mehr in das Unternehmen des bish...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 3.3 Informationspflichten und Unterlagen

Der Unternehmer muss den Handelsvertreter über alle Entwicklungen über Produkte, Preise etc. informieren, damit dieser seine Pflichten erfüllen kann. Dazu muss er dem Handelsvertreter kostenlos Unterlagen wie Muster, Preislisten etc., die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind, zur Verfügung stellen (§ 86a Abs. 1 HGB).[1] Auch EDV-Softwareprogramme können zu den ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / Zusammenfassung

Begriff § 84 HGB definiert den Handelsvertreter als selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig ist, wer im Wesentlichen seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei bestimmen kann und eigenes unternehmerisches Risiko trägt. Er handelt in fremdem Namen und fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 7 SEPA Pre-Notification

Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.1 Vermittlungs- und Abschlusspflicht

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, Aktivitäten mit dem Ziel zu entfalten, dass Geschäfte für den Unternehmer zustande kommen oder vermittelt werden (§ 86 HGB). Im Interesse des Unternehmers muss er u. a. neue Kunden akquirieren, diese auf Bonität prüfen sowie Bestandskunden zur Umsatzerhaltung betreuen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4.2 Ausgleichsanspruch

Bei Kündigung des Handelsvertretervertrags seitens des Unternehmens – oder unter engen Voraussetzungen, z. B. Unzumutbarkeit der weiteren Tätigkeit aus Altersgründen, – vom Handelsvertreter selbst, kann Letzterer einen Ausgleichsanspruch verlangen (§ 89b HGB). § 89b Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HGB dient nicht dazu, dem Handelsvertreter zu ermöglichen, sein eigenes unternehmerisches ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 2.4 Berechnung der AfA im letzten Jahr der Abschreibung

Im letzten Abschreibungsjahr lässt man in der Praxis bei der direkten Abschreibung einen Erinnerungswert von einem EUR stehen. Das Wirtschaftsgut ist zwar noch im Betrieb vorhanden, aber steuerlich – bis auf den Erinnerungswert – voll abgeschrieben. Dieses Prinzip der vollständigen Abschreibung gilt aber nur dann, wenn das Wirtschaftsgut auch tatsächlich bis zum Ende seiner ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kosten der Zusammenführung von IT-Systemen und Daten als "Kosten für den Vermögensübergang"?

Als Kosten für den Vermögensübergang i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG sind nur die nicht objektbezogenen Kosten des übernehmenden Rechtsträgers – unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung – sowie die nicht objektbezogenen Kosten, die dem übertragenden Rechtsträger zuzuordnen und nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Die Zuordnung von Kost...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Zunächst gilt oben Ausgeführtes auch bei Mehrhausanlagen. Hier können ggf. aber die Maßgaben des Einzelfalls Abweichungen begründen. Regelt etwa die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 2 Arbeitgeber als Spendensammelstelle

Verzichten Arbeitnehmer anlässlich von Ausnahmesituationen, Naturkatastrophen oder Krieg auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile ihres als Arbeitslohn angesammelten Wertguthabens, damit sie der Arbeitgeber zugunsten der Betroffenen spendet, gelten steuerliche Sonderregelungen. Diese Lohnteile bleiben steuerfrei, wenn der Arbeitgeber bestimmte formale Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2 Beschäftigungsverhältnis

Eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung[1] setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. 2.1 Merkmale ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.4 Historische Entwicklung der Neuregelung

Rz. 93i Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.8 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 40 Aufgrund der langen Vorbehaltensfrist und dem Erfordernis einer mindestens 95-prozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung am umwandelnden Unternehmen haben sich bisher in der Praxis nur eingeschränkt Gestaltungsmöglichkeiten zur Reorganisation im Konzern aufgrund von § 6 a GrEStG ergeben. Praxis-Beispiel Die M-AG (M) hält ihre Beteiligung an der grundstücksb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Betriebsverpachtung: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Eine Betriebsverpachtung schließt die Gewährung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht aus, wenn das Betriebsgrundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs darstellt und die Mitvermietung weiterer Betriebsvorrichtungen an sich gewerbesteuerlich unschädlich ist (a.A. FG Düsseldorf v. 22.6.2022 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 2.7.2 Optimaler Übergangszeitpunkt

Bei der degressiven AfA werden die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr niedriger. Das beste steuerliche Ergebnis in Gestalt möglichst hoher Abschreibungen wird deshalb bei der degressiven Abschreibung nur erzielt, wenn zum richtigen Zeitpunkt zur linearen AfA übergewechselt wird. Diese Option sieht das Gesetz ausdrücklich vor.[1] Nach dem Wechsel zur linearen AfA bemisst s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.1 Einleitung

Rz. 93f Die Grunderwerbsteuer erfasst außer der Übertragung eines Grundstücks selbst (§ 1 Abs. 1 GrEStG) auch Erwerbsvorgänge, die wirtschaftlich betrachtet einer solchen Grundstücksübertragung gleichkommen. Das ist bei solchen Rechtsvorgängen der Fall, bei denen Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in einem Umfang übertragen werden, der den Erwerber in die Lage ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 3 Bewertung der Befreiungsregelung

Rz. 42 Kritiker wenden sich gegen die Regelung mit dem Argument, die Grunderwerbsteuer belastete als erhebliches Kostenhindernis in einer Vielzahl von Fällen die Umstrukturierung von Unternehmen und verhinderte diese in manchen Fällen sogar. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Bundesländer ihre Steuersätze auf z. T. bereits bis zu 6,5 % angehoben haben, gewinnt diese Argum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.1 Verschmelzungsvertrag

Rz. 792 Grundlage der Verschmelzung ist ein Verschmelzungsvertrag, der von den Vertretungsorganen der beteiligten Gesellschaften abgeschlossen wird, § 4 UmwG. Als Vertretungsorgane stehen sich der Geschäftsführer der übertragenden GmbH und der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der GmbH & Co. KG gegenüber. Der Verschmelzungsvertrag ist notariell zu beurkunden, § 6 UmwG. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Folgen des "Hornbach-Urteils" für die Beurteilung der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit von § 1 AStG 2003

Streitig ist die Hinzurechnung von Haftungsvergütungen nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom 16.5.2003 (BGBl. I 2003, 660; im Folgenden: AStG 2003). Im Hinblick auf das Urteil des EuGH v. 31.5.2018 – C-382/16 (Hornbach-Baumarkt-AG gegen Finanzamt Landau), GmbHR 2018, 746 = GmbH-StB 2018, 273 (Böing / Dokholian...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 5 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

Stellt der Handelsvertreter seine Tätigkeit ein oder veräußert er seinen Betrieb, fallen regelmäßig noch steuerlich relevante Vorgänge an. 5.1 Ausgleichsansprüche Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich verlangen, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.6 Aufeinanderfolge und Verstärkung von Anteilsvereinigungen

Rz. 92 Eine bestehende mittelbare oder teilweise unmittelbare und teilweise mittelbare Anteilsvereinigung kann durch die Übertragung von Anteilen zu einer ausschließlich unmittelbaren Beteiligung verstärkt werden. Eine solche Verstärkung einer bereits bestehenden Anteilsvereinigung hat schon den Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. nicht ausgelöst (vgl. BFH v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zinsen aus Darlehensvergabe an zu derselben Unternehmensgruppe gehörende Schwestergesellschaften

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG enthält keine unbeschränkte persönliche Steuerbefreiung. Von der GewSt befreit werden vielmehr nur die aus dem Betrieb der Einrichtung resultierenden Erträge. Soweit der Träger der Einrichtung außerhalb derselben Erträge erzielt, unterliegen diese der GewSt. Bei der Abgrenzung ist nicht zwischen gegenstands- oder tätigkeitsbezogener Abgrenzung zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1.3 Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist als Streben nach Erzielung eines Totalgewinns, d. h. eines positiven Gesamtergebnisses des Betriebs, von der Gründung bis zur Einstellung, zu verstehen. Bei längeren Verlustperioden muss für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die Tätigkeit nur aus im Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslohnspende / 2 Spenden bei Naturkatastrophen

Steuerfreie Zuwendungen des Beschäftigten aus Arbeitsentgelt oder Wertguthaben, die zugunsten von Naturkatastrophen im Inland an Geschädigte geleistet wurden, zählen nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Unter diese Vergünstigung fallen sowohl Gehaltsumwandlungen aus laufendem als auch aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.[1] Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag[2], das ist grundsätzlich der nach den Vorschriften des EStG bzw. des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Streitig ist, ob Aufwendungen einer GmbH & Co. KG, die im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus zugunsten einzelner Kommanditisten eingeräumter Grundschulden anfielen, Betriebsausgaben sind. Das FG entschied: Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehrerer Kommanditisten eingeräumte Grundschulden zur Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.4 Unterschiede der Gewinnermittlungsarten

Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung stehen als Gewinnermittlungsvorschriften dem Grunde nach gleichberechtigt gegenüber. Bezogen auf den einzelnen Gewinnermittlungszeitraum ergeben sich bei den verschiedenen Gewinnermittlungsarten unterschiedliche Ergebnisse. Diese resultieren daraus, dass sich die Einnahmen-Überschussrechnung am Prinzip des Zu- und Abflusses [1] ori...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft (= schuldrechtliches Geschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG) bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmit...mehr