Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufnahme eines Gastes.

Rn 6 Die Aufnahme des Gastes ist ein Realakt des Wirts mit dem Ziel, den Gast in den Betrieb einzugliedern (BGHZ 63, 65). Die Eingliederung erfolgt idR durch Zuweisung eines Zimmers. Auf die Geschäftsfähigkeit der Personen kommt es für die Aufnahme nicht an (etwa Grüneberg/Sprau § 701 Rz 3). Gast ist auch der unentgeltlich untergebrachte Reiseleiter und Personen, die nur in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 14 Die Höhe der Geb richtet sich nach den jeweiligen Kostenvorschriften der Länder (vgl für NRW Nr 2.3 des Gebührenverzeichnisses zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb je übermitteltem Datensatz 4,50 EUR, auch im Falle einer Negativauskunft). Der Staatsvertrag (G zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k I 2, 882h I 2, 3 der Zivilprozessordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2184 BGB – Früchte; Nutzungen.

Gesetzestext 1Ist ein bestimmter zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte dem Vermächtnisnehmer auch die seit dem Anfall des Vermächtnisses gezogenen Früchte sowie das sonst auf Grund des vermachten Rechts Erlangte herauszugeben. 2Für Nutzungen, die nicht zu den Früchten gehören, hat der Beschwerte nicht Ersatz zu leisten. Rn 1 Die Vorschrift regel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gemischt genutzte WG

Rn. 1220a Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wird im Rahmen einer Betriebsaufgabe ein betrieblich genutzter Grundstücksteil in das PV überführt, ist zur Ermittlung des Aufgabegewinns der gemeine Wert des gesamten Grundstücks regelmäßig nach dem Nutzflächenverhältnis und nicht nach dem Verhältnis von Ertragswerten aufzuteilen (H 16 Abs 2 EStH 2019 "Aufgabegewinn").mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 3. Konsequenzen der Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 53 [Autor/Stand] In der Folge dieser Rechtsprechung des BVerfG[2] wird die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz wurde zwar durch den Gesetzgeber (bis heute) nicht formell aufgehoben. Da dieser jedoch innerhalb der vom BVerfG zur Beseitigung des verfassungswidrigen Besteuerungszustands bis zum 31.12.1996 gesetzten Frist nicht reagiert ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wahlrecht der Besteuerungsform

Rn. 528 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erhält der Veräußerer wiederkehrende Bezüge als Entgelt, steht ihm ein Wahlrecht bezüglich der Besteuerung zu, sofern die Bezüge wagnisbehaftet sind oder Versorgungszwecken dienen (FG Münster v 07.11.1996, 14 K 3699/94, DStRE 1998, 919). Für dieses Wahlrecht ist die Unterscheidung zwischen Kaufpreisraten einerseits und Veräußerungsrente and...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Wahlrecht bei gemischtem Entgelt

Rn. 532 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil sowohl gegen ein festes Entgelt als auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, besteht das Wahlrecht nur bezüglich dieser wiederkehrenden Bezüge (BFH v 26.04.2018, III R 12/17, BFH/NV 2018, 948; BFH v 07.11.1991, IV R 14/90, BStBl II 1992, 457), die fixe Komponente ist tarifbegünstigt, obwo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Formen der selbstständigen Gebrauchsüberlassung.

Rn 4 Hierzu zählen alle auf Dauer angelegten Überlassungen des Mietobjekts an einen Dritten oder zumindest die partielle Überlassung zum selbstständigen Mit- und Mietgebrauch (LG Berlin ZMR 18, 930). Zur entgeltlichen Überlassung einer zuvor über ›airbnb‹ angebotenen Mietwohnung an Touristen vgl LG Berlin ZMR 15, 303. Rechtlich fällt unter die Gesamtüberlassung auch die echt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Urheberrechte.

Rn 36 Nach § 28 I UrhG sind Urheberrechte (dazu Klingelhoffer ZEV 99, 421) vererblich, wobei nicht nur der vermögens- sondern auch der persönlichkeitsrechtliche Bestandteil auf den/die Erben übergeht. Darüber hinaus sind auch vererblich die Schutzrechte nach § 34 VerlagsG, das Patent, § 15 1 PatG, das Geschmacks-, § 3 1 GeschmMG, und Gebrauchsmuster, § 22 1 GebrM, sowie die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Ausnahmen von der einjährigen Veränderungssperre, Abs 1 S 4.

Rn 28 Nach I 4 greift die einjährige Veränderungssperre (I 2) nicht, wenn die (transformierte) kollektivrechtliche Regelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) nicht mehr gilt (Hs 1) oder Erwerber und ArbN zwar nicht kollektiv an den Tarifvertrag im Geltungsbereich des Erwerbers gebunden sind, dessen Anwendung jedoch vereinbaren (Hs 2), idR durch Bezugnahmeklausel (C Meyer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Rechtsfolgen

Rn. 1079 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Übt der StPfl sein Wahlrecht aus, kommt es zur Betriebsaufgabe mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven. Die Pachteinnahmen sind dann Einnahmen aus VuV (§ 21 EStG), keine Einnahmen aus Gewerbebetrieb mehr. Ohne Ausübung des Wahlrechts bleibt es bei gewerblichen Einkünften, die als laufende Einkünfte zu qualifizieren sind, jedoch m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsprivileg bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, Abs 3.

Rn 11 Bei Anwendung kollektiv-rechtlicher Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen) haftet der ArbG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (aA Jacobs RdA 09, 193). Dies gilt bei normativer Geltung ebenso wie bei bloß arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der kollektiven Regelungen (BTDrs 16/1780, 38). Die höhere Richtigkeitsgewähr kollektiver Regelung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden. 2Soweit die Vermögenseinkünfte nicht ausreichen, können die Einkünfte verwendet werden, die das Kind durch seine Arbeit oder durch den ihm nach § 112 gestatteten selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 25 EuBVO – Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission.

Gesetzestext (1) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Einrichtung des dezentralen IT-Systems, durch die sie Folgendes festlegt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kollektivarbeitsrecht.

Rn 18 Verträge auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts (Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, zu kirchlichen Arbeitsbedingungen BAG NZA 20, 379 [BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18] Rz 33) sind nach IV 1 von der Anwendung des 2. Abschn ausgenommen. Arbeitsvertraglich insgesamt in Bezug genommene Tarifverträge unterliegen ebenfalls keiner Inhaltskontrolle, weil eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 5 In Hinblick auf mögliche, auch verfassungsrechtlich bedenkliche Härten für den weichenden Hoferben und im Einklang mit dem Zweck der Norm (Rn 1; BGH NJW 95, 1395) sind Einschränkungen der Vergünstigung geboten, wenn der Übernehmer das Landgut veräußern will oder muss (BGH FamRZ 89, 1276, 1278; NJW-RR 92, 770; auch zur Beweislast ZEV 08, 40, 41), es nicht als Einheit for...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Erhöhung der Aktiva

Rn. 485 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Veräußerungspreis umfasst neben dem Kaufpreis alle sonstigen Vorteile in Geld oder Geldeswert, die dem Veräußerer aus Anlass der (teil-)entgeltlichen Veräußerung zufließen (FG BBg v 05.06.2018, 5 K 5291/16). Dabei ist nicht formal darauf abzustellen, was beim Veräußerer (oder ggf einem Dritten, s Rn 480) ankommt, sondern, unter Würdigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Betriebsaufgabe

Rn. 3041 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Recht, die Betriebsaufgabe zu erklären, geht mit dem Erbfall auf die Erben über. Auch hier ist zu beachten, dass es sich nur dann um eine begünstige Betriebsaufgabe handelt, wenn alle – wesentlichen – Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuerliche Behandlung des gemeinnützigen BgA

Tz. 12 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Besteuerung des gemeinnützigen BgA und anderer gemeinnütziger Körperschaften, wie den Vereinen, lassen Parallelen, aber auch Unterschiede erkennen. Wesentlicher Unterschied ist, dass die Körperschaft des öffentlichen Rechts von vornherein nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist. Die gemeinnüt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausgestaltung (Abs 3).

Rn 3 Zwecks Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts sieht Abs 1 S 2 ein für jedermann unter den Voraussetzungen des § 882f einsehbares Internetportal vor, in dem zeitnah die Daten der einzelnen Schuldnerverzeichnisse der Länder aufgenommen werden. Das Portal ist seit dem 1.1.13 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar. Auf der Grundlage des Abs 1 S 3 haben die Lände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktionen des § 343 I.

Rn 1 Eine Vertragsstrafe wird typischerweise im Vertrauen darauf versprochen, es werde schon alles gut gehen. Dieser Gefahr wird (anders als bei der insoweit ähnlichen Bürgschaft) nicht durch eine Formvorschrift begegnet; das Versprechen wird nur vereinzelt von einer Formbedürftigkeit der zu sichernden Verbindlichkeit (zB nach § 311b I) erfasst. Vielmehr hilft § 343 hier una...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für die Zwecke dieser Verordnung ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen der Ort ihrer Hauptverwaltung. Der gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person, die im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handelt, ist der Ort ihrer Hauptniederlassung. (2) Wird der Vertrag im Rahmen des Betriebs einer Zweignie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2851 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Erbfall selbst löst keine ertragsteuerlichen Konsequenzen aus (Geck, KÖSDI 2011, 17 352). Die Vermögensgegenstände gehen ohne Aufdeckung stiller Reserven auf den/die Rechtsnachfolger über. Rechtsnachfolger treten nach § 45 AO grds vollumfänglich in die Rechtsposition des Verstorbenen ein (Geck, KÖSDI 2011, 17 352). Das schließt jedoch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 590 will das Interesse des Pächters an der Anpassung (§ 590 II) des landwirtschaftlichen Betriebes an neue Markterfordernisse mit dem Interesse des Verpächters, nicht über § 590b die finanziellen Folgen der Umstrukturierung anteilig tragen zu müssen, ausgleichen. § 590 I macht eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung allein von der auch gerichtlich nicht zu ersetzenden Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rn. 2959 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Einkünfte aus LuF werden, anders als Einkünfte nach § 18 EStG, nicht in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, auch wenn der/die Erben nicht die berufliche Qualifikation zur Fortführung des Betriebs mitbringen. Werden luf Einkünfte neben Einkünften aus § 15 EStG von der Erbengemeinschaft erzielt, kommt es nicht zu einer gewerblichen Infizie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Einbringungsfälle

Rn. 502 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 In Einbringungsfällen sind die Gesellschaftsanteile, die übertragende/ausgliedernde Rechtsträger als Gegenleistung für das eingebrachte BV (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) erhalten, (Teil der) Gegenleistung, die im Falle des § 20 UmwStG in KapGes-Anteilen, im Fall des § 24 UmwStG in Anteilen an einer PersGes besteht (BFH v 29.11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachlassverzeichnis.

Rn 17 Das Nachlassgericht kann auch die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses anordnen, das bei der Fortführung eines Betriebes die Aktiva und Passiva zum Stichtag feststellt (BayObLGZ 14, 524), weil bis zur Feststellung des wirklichen Erben Veränderungen des Nachlasses unvermeidbar sind. Dieses Verzeichnis darf nicht verwechselt werden mit dem Nachlassverzeichnis nach §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Sonstige Pflichten.

Rn 87 IRd Treuepflicht hat der ArbN die im Betrieb bestehende Ordnung zu beachten (zB Rauchverbote) und Kontrollen zu deren Aufrechterhaltung hinzunehmen, soweit sie nicht heimlich erfolgen und entwürdigend sind, Art 2 I iVm 1 I GG (zum Einsatz versteckter Videokameras EGMR NZA, 19, 1697; BAG NZA 17, 112 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15]; 443 [BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15]; z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzicht auf die Staatenimmunität.

Rn 12 Auch hinsichtlich der Staatenimmunität (vgl Rn 4) ist ein pauschaler Verzicht zulässig und wirksam. Dies hat die Rspr in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit entspr Verzichtserklärungen bei argentinischen Staatsanleihen mehrfach beschäftigt. Hinsichtlich der Reichweite von Verzichtserklärungen ist auch insoweit zurückhaltende Interpretation geboten. Aus der Staat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wärmelieferung.

Rn 6 Der Vermieter – bzw bei vermietetem Sondereigentum die GdW nach § 9a I 1 WEG – hat mit einem gewerblichen Wärmelieferanten (Contractor) einen Wärmeliefervertrag iSv § 2 WärmeLV geschlossen (Contracting) und beabsichtigt, die Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswirkung auf die GewSt

Rn. 2042 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Gewerbeertrag wird unter Heranziehung der Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, vgl § 7 S 1 GewStG. Grundsätzlich unterliegen Betriebsveräußerungs- oder -aufgabegewinne nach § 7 S 2 GewStG nicht der GewSt, sofern der Gewinn auf unmittelbar beteiligte natürliche Personen entfällt. Eine Ausnahme hierzu enthält § 18 Abs 3 S 1 UmwS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 4 Die Eigentumsvermutung der §§ 1362 I BGB, 8 I LPartG wirkt zugunsten von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sie greift nicht ein, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt der Vollstreckungsmaßnahme bereits aufgelöst ist (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 5). Nach §§ 1362 I 2 BGB, 8 I 2 LPartG greift sie des Weiteren nicht ein, wenn die Eheleute ode...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kindergärten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Tz. 4 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das FG Düsseldorf hatte im Urteil vom 02.11.2010 (AZ: 6 K 2138/08) noch bestätigt, dass kommunale Kindergärten eine hoheitliche Tätigkeit seien, da diese eine eigentümliche und hoheitliche Tätigkeit darstellen, da für jedes Kind ab drei Jahren ein Kindergartenplatz zur Verfügung stehen muss. Im Revisionsverfahren hat der BFH im Urteil vom 12....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuer

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen, die Vereine mit Orchesterdarbietungen erzielen, fallen aus ertragsteuerlicher Sicht in den Rahmen eines Zweckbetriebes i. S. v. § 65 i. V. m. § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b), wenn der Betrieb ausschließlich dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu erfüllen. Sie sind dann ertragsteuerfrei (weder Körperschaft- noch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 3 § 536a ist abdingbar. Zu unterscheiden ist zwischen den Ansprüchen aus § 536a und der Gebrauchsüberlassungs- und Instandhaltungspflicht gem § 535 I 2 : Ein Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nach § 536a lässt die Pflichten aus § 535 I 2 unberührt; gleiches gilt für einen entspr Aufrechnungsausschluss (BGH NJW-RR 03, 72 [LG Bonn 27.09.2002 - 4 T 506/02]). Die nachfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 701 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an Sachen, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Gastwirts einbringt (Grundlage der Regelung ist das Übereinkommen des Europarats v 17.12.62, BGBl II, 269). Die Einbringung führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Gast und Gastw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert). (2) 1Weigert sich der Verpächter, den Verwendungen zuzustimmen, so kann die Zustimmung auf Antrag des Pächters durch das Landwirtschafts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht kann den Betreuer auf dessen Antrag von den Beschränkungen nach den §§ 1841, 1845, 1848 und 1849 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 ganz oder teilweise befreien, wenn der Wert des Vermögens des Betreuten ohne Berücksichtigung von Immobilien und 6.000 Euro nicht übersteigt. (2) Das Betreuungsgericht kann den Betreuer auf dessen Antrag von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorbehalt der Rechte der Arbeitnehmervertretung, Abs 2.

Rn 4 Der ArbN kann auch gem §§ 84, 85 BetrVG eine Beschwerde an den Betriebsrat richten. Dieser kann im Extremfall gem § 104 BetrVG Entfernung des Benachteiligenden aus dem Betrieb verlangen. Anspruch hat der ArbN nur auf Entgegennahme und Entscheidung, nicht aber auf ein bestimmtes Beschwerdeergebnis. Unberührt bleibt der Anspruch auf Einschreiten des ArbG (§ 12 Rn 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1464 BGB – Verbindlichkeiten des Sondergutes und eines Erwerbsgeschäfts.

Gesetzestext 1Die Vorschrift des § 1463 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. 2Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Betriebsvereinbarung.

Rn 41 Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (§ 77 I BetrVG). Normative Regelungen in Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für die vom Betriebsrat vertretenen ArbN (§ 77 IV 1 BetrVG) und können nicht von der Zustimmung der ArbN abhängig gemacht werden (BAG NZA 20, 1548 [BAG 28.07.2020 - 1 ABR 4/19], Anm Lingemann Arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 17 Brüssel Ia-VO

Art. 17 Brüssel Ia-VO(1) Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 6 und des Artikels 7 Nummer 5 nach diesem Abschn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Rechtswahl (Art 8 I).

Rn 7 Nach Art 8 I ist bei Individualarbeitsverträgen nach Art 3 grds eine Rechtswahl ausdrücklich, in AGB (EuGH NZA 21, 1357 [BAG 28.04.2021 - 10 AZR 34/19]) oder stillschweigend, auch als Teilrechtswahl (Art 3 I, EuGH aaO), zulässig. Eine stillschweigende Rechtswahl kann sich aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag (BAG NZA 18, 440) oder die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gebundene Entscheidung des Streitmittlers.

Rn 11 Die in Abs 1 formulierten Ablehnungsgründe räumen dem Streitmittler kein Ermessen ein. Er muss im Falle des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes das Verfahren zwingend beenden (›lehnt … ab, wenn‹). Das gilt auch, soweit nach Abs 2 Ablehnungsgründe durch eine Verfahrensordnung vorgesehen sind. Das dort geregelte Ermessen (›Die Verfahrensordnung kann vorsehen, …‹) betrifft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nicht steuerlicher (privater) Bereich

Rn. 665 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Abgrenzung der Veräußerungskosten von laufenden BA ist die Frage nach der Abgrenzung der privaten von der betrieblichen oder beruflichen Sphäre vorgelagert (BFH v 31.03.2004, X R 66/98, BStBl II 2004, 830; BFH v 20.06.2007, X R 2/06, BStBl II 2008, 99). Nach der Rspr des GrS ist bei wertender Betrachtungsweise eine Veranlassung durch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Betriebsbedingte Kündigung.

Rn 74 ›Betriebsbedingt‹ ist die Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie auf dringenden Erfordernissen beruht, die der Weiterbeschäftigung des ArbN im Betrieb entgegenstehen, § 1 II 1 Var 3 KSchG. Dies setzt voraus, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist (Rn 75 f), keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht (Rn 77) und die Sozialauswahl zu Lasten des zu kündigenden...mehr