Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 213 [Autor/Stand] Nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayGrStG werden die Äquivalenzbeträge und die Flächen von Grund und Boden so- wie des Gebäudes neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Somit werden alle Äquivalenzbeträge und Flächen, die für die Besteuerung von ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / m) Witterungsgründe

Rz. 688 In manchen Branchen wie bspw. im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau können Witterungsgesichtspunkte Kündigungen aus betrieblichen Erfordernissen rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber die Witterung zum Anlass nimmt, seinen Betrieb vorübergehend einzuschränken oder stillzulegen (BAG v. 7.3.1996 – 2 AZR 180/95, BuW 1997, 117 = NZA 1996, 931). Dies gilt aber nic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 3 Bilanzierung von Mietereinbauten in der Handelsbilanz

Ob der Vermieter oder der Mieter die Mietereinbauten zu bilanzieren hat, richtet sich danach, wer deren wirtschaftlicher Eigentümer ist.[1] Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, dem die ausschließliche Gebrauchsbefugnis zusteht. Danach muss der Mieter die Maßnahme aktivieren, wenn der Mietvertrag länger läuft als die Nutzungsdauer der Baumaßnahme ist, der Mieter die Bauma...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Kollektivrechtliche Auswirkungen

Rz. 59 Arbeitnehmer in der "Freistellungsphase" des Blockmodelles sind nicht mehr i.S.v. § 76 Abs. 2 BetrVG beschäftigt und verlieren damit ihre Wählbarkeit als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (BAG v. 25.10.2000 – 7 ABR 18/00, NZA 2001, 461). Ferner werden sie bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nach § 9 BetrVG – mangel...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vertraglicher Ausschluss der Haftung

Rz. 1566 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mittels entsprechender Vergütung das Schadensrisiko auf Arbeitnehmer zu übertragen. Wie diese besondere Vergütung im Einzelnen ausgestaltet sein muss, ist bislang noch nicht geklärt. Eine Wegstrecken-Vergütung i.H.d. steuerrechtlichen Kilometerpauschale soll jedenfalls nicht ausreichen. Diese soll regelmäßig nur die Kosten für de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 48. Schutz- und Rücksichtnahmepflicht (sog. Fürsorgepflicht)

Rz. 835 Zentrale Nebenpflicht des Arbeitgebers stellt die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht dar. Diese Pflicht wurden herkömmlicherweise unter dem Begriff "Fürsorgepflicht" zusammengefasst, aber dieser Begriff erscheint patriarchalisch und nicht mehr zeitgemäß (vgl. Schaub/Ahrendt, ArbRHB, § 106 Rn 1; ErfK/Preis, § 611a Rn 708). Der Arbeitgeber ist hiernach gehalten, die im ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 996 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf jede außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes der Zustimmung des Betriebsrates. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Zustimmungsverfahren grds. nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleite...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Vermittlungsvermutung nach § 1 Abs. 2 AÜG

Rz. 1852 Als ein Relikt aus der Zeit, in der das dem Staat vorbehaltene Arbeitsvermittlungsmonopol noch verfassungsrechtlich sanktioniert war, ist heute die ohnehin ungewöhnliche Vorschrift des § 1 Abs. 2 AÜG zu werten. Hiernach wird (nach zutreffender Auffassung widerleglich, vgl. z.B. BAG v. 21.3.1990 – 7 AZR 198/89) vermutet, dass ein Verleiher unerlaubte Arbeitsvermittlu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Beteiligte

Rz. 1586 Die Beratung wird den Betriebsparteien zuteil. Das sind wegen des kollektiven Bezuges der Transfermaßnahme in erster Linie Arbeitgeber und Betriebsrat, aber auch der einzelne betroffene Arbeitnehmer als Anspruchsinhaber. Beratungspflichtig und leistungspflichtig ist die Arbeitsagentur (§ 9 SGB III), in deren Bezirk der Betrieb des Arbeitgebers liegt (§ 327 Abs. 3 Sa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Vorbeugende Maßnahmen

Rz. 109 Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner vertraglichen Fürsorgepflicht gehalten, den einzelnen Arbeitnehmer wie die Belegschaft insgesamt in den Grenzen seiner betrieblichen Möglichkeiten vor den Gefahren und Schäden durch Alkohol zu bewahren (vgl. Künzl, BB 1993, 1581, 1584). Dieser Verpflichtung kann der Arbeitgeber insb. nachkommen durchmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Listenvertreter

Rz. 222 Es soll ein Listenvertreter bestellt sein, der als Ansprechpartner für den Wahlvorstand fungiert. Der Listenvertreter ist berechtigt und verpflichtet, alle mit der Vorschlagsliste zusammenhängenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (§ 6 Abs. 4 WO). Listenvertreter kann nur sein, wer die Liste mit seiner Stützunterschrift auch stützt; ist kein Listenvertreter...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 66 Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer können sich ferner auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, der als Anspruchsgrundlage ebenfalls in § 1 Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich erwähnt wird. Danach ist es dem Arbeitgeber untersagt, "in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Reg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kreis der Einzuladenden

Rz. 292 Außendienstmitarbeitern (auch Arbeitnehmern mit Telearbeitsplatz und sonstigen auswärtigen Arbeitsplätzen) muss die Einladung schriftlich oder in Textform (etwa per Mail) zugeleitet werden. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber der einladenden Stelle die Namen und Adressen dieser Mitarbeiter übermitteln – ein Anspruch der Einladenden hierauf besteht jedoch im Hinblick...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Amtszeit

Rz. 753 Anders als beim Betriebsrat enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung über Beginn und Ende der Amtszeit des Gesamtbetriebsrates. In § 49 BetrVG ist nur das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat geregelt. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetriebsrat als Gremium dauerhaft eingerichtet ist. Er besitzt keine Amtszeit und besteht auch dann mit Zuständigke...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Aufgaben, keine Rechte im engeren Sinn

Rz. 844 Die Vorschrift räumt dem Betriebsrat aber kein zusätzliches Mitbestimmungsrecht im Sinn einer Mitentscheidungsbefugnis ein, schon gar nicht das Recht, selbst durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebes einzugreifen. Diese Befugnis bleibt dem Arbeitgeber überlassen, der – obwohl er in § 80 BetrVG im Gegensatz zu § 75 BetrVG nicht ebenfalls als Adressat de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Geltendmachung des Anspruchs auf Erfüllung vertraglicher Schutzpflichten

Rz. 1230 Zur Einhaltung der unter Rdn 1232 ff. genannten Pflichten kann der Arbeitgeber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn er den Mobbingangriff nicht selbst begeht oder steuert, sondern es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes ausgeschlossen ist (LAG Thüringen v. 10.4.2001, NZA-RR ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Hilfsgeschäfte im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 45 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hilfsgeschäfte, die im außerunternehmerischen Bereich getätigt werden, sind nicht steuerbar (s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). S. zu dieser Problematik auch BMF vom 15.03.1971, BStBl I 1971, 189. Hilfsgeschäfte, die in den übrigen Tätigkeitsbereichen anfallen, sind mit dem für diesen Bereich maßgeblichen Steuersatz zu versteuern. Tz...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Mehrarbeit

Rz. 815 Als Mehrarbeit wird heute die über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinausgehende Arbeit verstanden. Dies ist diejenige Zeit, die die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden, § 3 S. 1 ArbZG, unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichungen nach § 7 ArbZG überschreitet (Preis, der Arbeitsvertrag, II A 90 Rn 89). Nach § 124 SGB IX (früher § 46 Schwb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Rz. 569 Betriebsratstätigkeit ist grds. innerhalb der Arbeitszeit abzuwickeln. Daher ist der Betriebsratsvorsitzende grds. zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Anhörungsschreiben des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit entgegenzunehmen (BAG v. 27.8.1982 – 7 AZR 30/80, juris). Einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Begriff der "Abspaltung" im Gegensatz zur "Teilstilllegung"

Rz. 386 "Abspaltung" setzt voraus, dass der ausgegliederte Teil eine gewisse Selbstständigkeit aufweist oder dass diese geschaffen wird. Wird keine neue Struktur geschaffen, liegt allenfalls eine Teilstilllegung vor, und zwar ohne Untergang des Ursprungsbetriebsrates. Dieser hat dann ein weiter bestehendes Mandat für die betroffenen Arbeitnehmer für bis zum Ausscheiden aus d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

Rz. 776 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist dann, wenn sie gegeben ist, nicht auf eine Rahmenkompetenz beschränkt. Eine einheitliche mitbestimmungspflichtige Angelegenheit kann nicht aufgespalten werden in Teile, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates, und solche, die in diejenige der Einzelbetriebsräte fallen. Es gilt der Grundsatz der Zuständigkeitstren...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Reihenfolge der Bewerber

Rz. 219 Die Wahlbewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein, und zwar nach § 6 Abs. 2 der WO wie folgt: Rz. 220 Bei Listenwahl (Verhältniswahl) ist ein vorderer Listenplatz entscheidend für einen Sitz im Betriebsrat – je weiter vorne ein Bewerber auf ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 14 Abs. 1 KSchG gelten in Betrieben einer juristischen Person die §§ 1 bis 13 KSchG nicht für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Organvertreter sind Vorstandsmitglieder einer AG (§ 78 Abs. 1 AktG), Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft (§ 24 Abs. 1 GenG), Vorstandsmitglieder eines rechtsfähigen Vere...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / VI. Klage auf Herausgabe von Gegenständen

Rz. 199 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang damit (z.B. nach Freistellung) entsteht in der Praxis immer wieder Streit über die Herausgabe von Betriebsmitteln durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber (z.B. Dienstwagen, Laptop, Smartphone, Datenträger etc.) oder über die Herausgabe von Gegenständen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, etwa vom Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Abkehrwille

Rz. 416 Äußerungen des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aufgeben, sich verändern zu wollen oder "keine Lust mehr zu haben", können keine Kündigung rechtfertigen, solange es bei bloßen Äußerungen bleibt und die arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden (BAG v. 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). Ein Arbeitnehmer vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.1 Ehrenamtliche Richter auf Arbeitgeberseite

Zu ehrenamtlichen Richtern der Arbeitgeberseite können u. a. berufen werden: Arbeitgeber, auch wenn sie vorübergehend oder in regelmäßigen Zeitabständen eines Jahres keine Arbeitnehmer beschäftigen, z. B. Inhaber von Saisonbetrieben; Geschäftsführer, Betriebs- oder Personalleiter, wenn sie berechtigt sind, Personal einzustellen; Organmitglieder juristischer Personen oder von Pe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungen für den Fall der Invalidität

Rz. 13 Das Arbeitsrecht kennt keinen eigenständigen Begriff der Invalidität. Daher wird dieser Begriff auch im Arbeitsrecht regelmäßig i.S.d. sozialversicherungsrechtlichen Definition verstanden und angewandt (BAG v. 19.4.1983 – 3 AZR 4/81, BetrAV 1984, 44 = DB 1983, 2255 = NJW 1983, 2959; BAG v. 24.6.1998 – 3 AZR 288/97, DB 1998, 1969; Reinecke, DB 2010, 2167). Soweit eine ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Wahlvorstand

Rz. 7 Die Durchführung der Wahl obliegt einem je nachdem vom bisherigen Betriebsrat oder vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellten, von der Belegschaft in einer Betriebsversammlung gewählten oder vom ArbG eingesetzten Wahlvorstand. Dieser hat bestimmte, im BetrVG und insb. in der Wahlordnung (WO) aufgeführte Pflichten. Der Wahlvorstand besteht aus drei wahlberechtigten ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Betriebsratsanhörung

Rz. 92 In den meisten Prozessen wird bereits in der Klageschrift formelhaft die "ordnungsgemäße Anhörung" des Betriebsrats "mit Nichtwissen" bestritten. Das ist unter der Voraussetzung des § 138 Abs. 4 ZPO zulässig. Es ist dann Aufgabe des beklagten Arbeitgebers – wenn er sich nicht auf den Vortrag beschränken kann, dass in seinem Betrieb kein Betriebsrat gewählt worden ist ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr

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§ 32 Abwicklung / 10. Lohnnachweiskarte

Rz. 13 In einigen Branchen (z.B. Maler- und Lackiererhandwerk, Baugewerbe) gehört zu den Arbeitspapieren auch die "Lohnnachweiskarte für Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung" (vgl. z.B. § 3 des Tarifvertrags über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk). Die Lohnnachweiskarte wird von der ZVK des Baugewerbes in Wiesbaden au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Restmandat neben dem Übergangsmandat?

Rz. 378 Wenn ein Betrieb "aufgespalten" wird – also durch die Spaltung (z.B. in fünf ungefähr gleich große Teile) als solcher untergeht –, dann besteht dem Wortlaut nach sowohl ein Restmandat als auch ein Übergangsmandat. Dies erscheint als zutreffend (wenn es auch zunächst i.d.R. keine Auswirkungen haben dürfte). Es kann sein,mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wesen und Arten von freien Erfindungen

Rz. 746 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von freien Erfindungen: Geborene freie Erfindungen sind solche Erfindungen, die von Anfang an dem Inanspruchnahmerecht des Arbeitgebers nicht unterliegen, weil sie weder aus der Arbeit des Arbeitnehmers im Betrieb hervorgegangen sind noch auf dem betrieblichen Erfahrungsschatz beruhen, mithin keine Diensterfindungen sind (...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Konzernweite Arbeitsordnungen

Rz. 179 Bei konzernweiten Arbeitsordnungen oder sog. Ethikrichtlinien wird das Mitbestimmungsrecht auf die Ebene des Konzernbetriebsrates verlagert. Fraglich ist die Bewertung der Rechtslage, wenn die Konzernmuttergesellschaft ihren Sitz nicht in der BRD hat, sondern im Ausland. In der Honeywell-Entscheidung hat das BAG hierzu jedoch klargestellt, dass die Mitwirkungsrechte ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Untergang des Betriebsrats

Rz. 1529 Das Ende der Amtszeit des Betriebsrates hat auf den Bestand der Betriebsvereinbarung keinen Einfluss (BAG v. 28.7.1981 – 1 ABR 79/79, juris). Auch der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrates lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt. Die Tatsache, dass es dann kein handlungsfähiges Betriebsverfassungsorgan me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Urteilsverfahren / 1. Klagefrist

Rz. 97 Nach § 4 KSchG muss gegen jede Kündigung, die nicht hingenommen werden soll, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG erhoben werden. Das gilt auch für Kündigungen, die der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 4 BGB deshalb für rechtsunwirksam hält, weil sie wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils erfolgt sind.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Arbeiten in Laboren / Zusammenfassung

Überblick Es gibt in Deutschland etwa 100.000 Labore, in denen Stoffe, Proben und Materialien mit chemischen, physikalischen bzw. biologischen Verfahren behandelt oder untersucht werden. An Laborarbeitsplätzen ereignen sich relativ wenige Unfälle – trotz des Umgangs mit einer Vielzahl von Gefahr- und Biostoffen. Unfallursachen sind zu mehr als 80 % menschliches Fehlverhalten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Arbeiten in Laboren / 9 Sicherheitsgerechtes Arbeiten im Labor

In Laboren werden unterschiedlichste Arbeiten und Verfahren angewandt. Die im Labor tätigen Fachkräfte und die Laborleiter sind für die Einhaltung der Sicherheitshinweise zu verschiedenen Arbeitsverfahren verantwortlich (Abschn. 5.1, 5.2 TRGS 526): Tätigkeiten mit verschiedenen Stoffen (pyrophor, Peroxid bildende Flüssigkeiten, explosiv oder KMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsleistung

Rz. 873 Hinsichtlich des Direktionsrechtes bezogen auf die Arbeitsleistung kann es in bestimmten Fällen zu Begrenzungen kommen (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 233 ff.): Für das Ausbildungsverhältnis regelt § 6 Abs. 2 BBiG, dass eine bestimmte Art von Tätigkeiten als geschuldete Leistung ausscheidet. § 4 MuSchG nennt Arbeiten, die von einer werdenden und st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Kündigungsberechtigung/Vertretung

Rz. 27 Die Kündigung muss durch die Personen erfolgen, die zur Kündigungserklärung berechtigt sind. Grds. sind dies die Parteien des Arbeitsvertrages. Sie können ihr Kündigungsrecht nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausspruch der Kündigung. Rz. 28 Der Kündigende kann sich gem. § 164 Abs. 1 BGB beim Ausspruch der Kündigung, der Gekündigte nach § 164 A...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderfall: Unterstützungskasse

Rz. 654 Sollten die Versorgungsleistungen ursprünglich von einer Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers erbracht werden, wird diese aber nicht zusammen mit dem Betrieb veräußert (ein automatischer Übergang z.B. kraft Gesetzes erfolgt nicht), so wird die Unterstützungskasse zur gleichen Zeit und im gleichen Umfang von der Haftung frei wie ihr Trägerunternehmen als Betrie...mehr

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§ 32 Abwicklung / 1. Einfaches Zeugnis

Rz. 34 Das sog. einfache Zeugnis ist stets schriftlich auf Firmenbogen mit Angaben zum Arbeitgeber abzufassen, muss "Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit … enthalten", wie es in der Legaldefinition des § 109 Abs. 1 S. 2 GewO heißt. Der Arbeitnehmer, welcher ein einfaches Zeugnis verlangt, kann vom Arbeitgeber nicht darauf verwiesen werden, dass dieser ihm ggf. schon eine A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / VI. Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 25 Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuss mindestens einmal im Jahr über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes und des Unternehmens, wie sie in § 106 Abs. 3 BetrVG näher bezeichnet sind, sowie über geplante Betriebsänderungen i.S.v. § 111 BetrVG, die auch wesentliche Nachteile für leitende Angestellte zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung

Rz. 4 Soweit keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestehen, legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die zu besetzende Stelle ohne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fest. Dies gilt auch für Form und Inhalt der Stellenausschreibungen (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, NZA 1993, 607 ff.). Gem. § 93 BetrVG kann der Betriebsrat aber verlangen, dass Arbeitsplätze, die...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr