Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 4.7 Vermögensverwaltung

Nach neuer Rechtslage ist der Verwalter zwar nicht mehr zur Verwaltung der eingenommenen Gelder nach § 27 Abs. 1 Nr. 6 WEG a. F. verpflichtet, allerdings folgt diese Pflicht nun aus § 9a Abs. 3 WEG. Hiernach obliegt auch die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und durch ausdrückliche Verweisung auch auf die Bestimmung des § 27 WEG, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Konzernbildungs- und Konzernleitungskontrolle im herrschenden Unternehmen

I. Gefahrenlage Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Erfordernis einer Konzernbildungskontrolle besteht auch aus Sicht der (Minderheits-)Gesellschafter eines potenziellen MU, da ihr Einfluss durch die Gründung von TU und die Verlagerung von Entscheidungsprozessen in diese Gesellschaften ausgehöhlt werden kann (Mediatisierungseffekt). Die Verwaltung der Beteiligungen obliegt d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abhängigkeit von einem beherrschenden Unternehmen

1. Abhängigkeitsverhältnis Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG verlangen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem MU und der beherrschten AG, KGaA bzw. SE. Erforderlich ist ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG (vgl. dazu HdR-E, AktG §§ 15–19). Eine bloße Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft genügt nicht. Entsprechend im Gesetzgebungsverf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Geschäftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Liegen die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 315 AktG vor, erstreckt sich die Sonderprüfung auf die geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden oder einem mit ihm verbundenen UN. Die gesetzliche Formulierung bedarf in zweifacher Hinsicht einer Präzisierung. Einerseits beschränkt sich die Nachprüfung nicht etw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Stand der Technik / 3 Umsetzung im Betrieb

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Stand der Technik bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dies betrifft das Bereitstellen von Arbeitsmitteln sowie die Verwendung vorhandener Arbeitsmittel. Für neue Arbeitsmittel legen die Rechtsverordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) den Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit fest. Gebrauchte bzw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das sog. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) vom 11.04.2017 (BGBl. I 2017, S. 802ff.) geht zurück auf die CSR-R 2014/95/EU (ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014) und zog ebenfalls Änderungen bezüglich der Vorschriften des Sechsten Unterabschnitts des Dritten Buchs nach sich. Die neuen Berichtspflichten sollten "nicht zu übermäßigem Verwal...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Geschäftsführungsvertrag

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Geschäftsführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, ihr ganzes UN für Rechnung eines anderen UN zu führen. Dadurch erzielt das verpflichtete UN keinen eigenen Gewinn mehr und wird zur Rentengesellschaft; seine Aktionäre erhalten nur noch einen vom Gewinn des UN unabhängigen Betrag (vgl. s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Konzernleitungskontrolle

1. Schranken bei zulässiger Konzernbildung Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ist die Konzernbildung unter Mitwirkung der HV erfolgt oder mangels Wesentlichkeit nicht zu beanstanden, so bleibt grds. kein Raum für eine zusätzliche Kontrolle einzelner Gruppenleitungsvorgänge durch die HV (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.11.1992, 22 U 72/92, WM 1993, S. 644 (648); bereits zuvor: Mart...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konzernbildungskontrolle

1. Satzungsmäßige Ermächtigung Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernbildung in der AG, KGaA bzw. SE ist dabei unter einer doppelten Fragestellung zu betrachten: nämlich zum ersten derjenigen nach dem Erfordernis einer Satzungsermächtigung und zum zweiten derjenigen nach der Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung. Es entspricht der heute im Schr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Satzungsmäßige Ermächtigung

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernbildung in der AG, KGaA bzw. SE ist dabei unter einer doppelten Fragestellung zu betrachten: nämlich zum ersten derjenigen nach dem Erfordernis einer Satzungsermächtigung und zum zweiten derjenigen nach der Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung. Es entspricht der heute im Schrifttum ganz h. M., dass Maßnah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rechtsfolgen bei Missachtung der Kontrollrechte

Rn. 39 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hat der Vorstand unter Missachtung der aufgezeigten Zuständigkeitsgrenzen eine Konzernbildungsmaßnahme durchgeführt, so kann die Wirksamkeit der Gesellschaftsgründung von den Gesellschaftern des MU nicht direkt angegriffen werden. Außerhalb der Fälle eines Missbrauchs der Vertretungsmacht können sich die Gesellschafter selbst bei einer Kompet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schranken bei zulässiger Konzernbildung

Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ist die Konzernbildung unter Mitwirkung der HV erfolgt oder mangels Wesentlichkeit nicht zu beanstanden, so bleibt grds. kein Raum für eine zusätzliche Kontrolle einzelner Gruppenleitungsvorgänge durch die HV (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.11.1992, 22 U 72/92, WM 1993, S. 644 (648); bereits zuvor: Martens, ZHR 1983, S. 377 (417ff.); Werner, ZH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abhängigkeitsverhältnis

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG verlangen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem MU und der beherrschten AG, KGaA bzw. SE. Erforderlich ist ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG (vgl. dazu HdR-E, AktG §§ 15–19). Eine bloße Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft genügt nicht. Entsprechend im Gesetzgebungsverfahren diskutierte Vorschlä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachwuchskräfte: Bedürfniss... / 2.3 Strategie 3: Sichtbarkeit mithilfe von Social Media aufbauen

Die sozialen Medien haben sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten und effektivsten Tools etabliert, um offene Stellen zu besetzen – und den Nachwuchs für eine Arbeit bei Steuerkanzleien zu begeistern. Mit ihrer Hilfe machen Sie nicht nur auf zeitgemäße Art und Weise auf Ihre Stellenangebote aufmerksam, sondern erreichen damit auch genau die Menschen, die wirk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) wurde als Reaktion auf den sog. Wirecard-Skandal, bei dem durch den "Bilanzskandal um den Münchener Finanztechnologiekonzern Wirecard AG [der Finanzstandort Deutschland, d.Verf.] schweren Schaden genommen" (BT-Drs. 19/29879, S. 2) hat, geschaffen. Die "...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Metavertrag

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Metageschäft ist eine besondere, gesetzlich nicht näher geregelte UN-Kooperation. Es ist der Gewinngemeinschaft ähnlich, denn bei beiden Vertragsarten geht es um die Vergemeinschaftung des Gewinns. Bezieht sich die Zusammenlegung bei der Gewinngemeinschaft auf den ganzen Gewinn, betrifft sie beim Metageschäft nur den Gewinn eines oder meh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das AktG 1937 kannte keine den §§ 311ff. AktG vergleichbare Vorgängerregelung. Schon vor Inkrafttreten der Aktienrechtsreform 1965 hatte sich jedoch die Ansicht durchgesetzt, dass die Schädigung einer abhängigen Gesellschaft ohne Nachteilsausgleich unzulässig sei (vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 311, Rn. 1; Luchterhandt, ZHR 1970, S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veranlassung zu nachteiliger Maßnahme bei mangelnder Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der abhängigen AG, KGaA bzw. SE

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Verhaltenselement der qualifizierten Nachteilszufügung wird entsprechend dem Nachteilsbegriff des § 311 AktG ausgelegt. Bei einer Nachteilszufügung liegt also immer auch eine mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der abhängigen Gesellschaft vor (vgl. KonzernR (2022), Anhang zu § 317 AktG, Rn. 11; Raiser/Veil (2015), § 61, Rn. 56f.). Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernfinanzierung

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinnverwendung in dem TU bildet einen typischen Akt der Konzernleitung. Um der durch § 58 Abs. 2 AktG auf 50 % des erzielten Jahresüberschusses beschränkten Gewinnverwendungskompetenz des Vorstands auch in den TU Rechnung zu tragen und einer Umgehung dieser Schutzvorschrift durch die Ausgliederung von wesentlichen Vermögensteilen auf TU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichs- und Berichtspflichten der §§ 311ff. AktG richten sich nur an herrschende "UN". Beherrschende Aktionäre, die selbst keine Unternehmer sind, werden nicht erfasst. Eine Erstreckung auf alle beherrschenden Gesellschafter ist weder mit dem eindeutigen Wortlaut noch mit dem System des Aktienkonzernrechts, das auf dem UN-Begriff aufba...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Vorstand und HV ist bei vorliegender Satzungsermächtigung für jene Konzernbildungen, die als Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf der Basis des UmwG erfolgen, gesetzlich geklärt. Die §§ 123 Abs. 3, 125, 13, 65 UmwG schreiben zwingend die Mitwirkung der HV vor. Bei anderweitigen Konzernvorgä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 Abs. 1 verpflichtet den Kaufmann, bei der Führung seiner Bücher die GoB zu beachten. In gleicher Weise ist der JA gemäß § 243 Abs. 1 nach den GoB aufzustellen (vgl. grundlegend zu den GoB HdR-E, Kap. 4). In § 238 werden zwei allg. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hervorgehoben:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gefahrenlage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Erfordernis einer Konzernbildungskontrolle besteht auch aus Sicht der (Minderheits-)Gesellschafter eines potenziellen MU, da ihr Einfluss durch die Gründung von TU und die Verlagerung von Entscheidungsprozessen in diese Gesellschaften ausgehöhlt werden kann (Mediatisierungseffekt). Die Verwaltung der Beteiligungen obliegt dem Vorstand (vg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entscheidung des Gerichts

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Liegen die Voraussetzungen des § 315 Satz 1 oder 2 AktG vor, muss das Gericht auf einen entsprechenden Antrag einen oder mehrere Sonderprüfer bestellen. Ein richterliches Ermessen hinsichtlich des "ob" der Bestellung kommt dem Gericht nach dem eindeutigen Wortlaut ("hat", im RegE noch "kann"; vgl. Kropff (1965), S. 416) und ihrer Entstehungsg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betriebsführungsvertrag

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich ein UN, die Betriebe des anderen UN für dessen Rechnung zu betreiben. Oder anders herum formuliert: Ein UN beauftragt einen anderen mit der Führung seines eigenen Betriebs für seine Rechnung und in seinem Namen. Dieser Vertragstyp ist in § 292 Abs. 1 Nr. 1–3 AktG nicht ausdrücklich erwähnt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für Einzelkaufleute, die ein Handelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 betreiben, beginnt die Buchführungspflicht mit der ersten (buchungspflichtigen) Vorbereitungshandlung; für PersG gilt diesbezüglich der Zeitpunkt, in dem die Gesellschafter die Tätigkeit unter gemeinschaftlicher Firma beginnen (vgl. Tipke/Kruse (2020), § 140 AO, Rn. 22; Staub: HGB (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Schadensersatzpflicht

Rn. 71 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach den in HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 55ff., genannten Grundsätzen stehen den außenstehenden Aktionären sowohl auf gesellschaftsvertraglicher als auch deliktischer Basis Schadensersatzansprüche zu, wenn die an der Kompetenzüberschreitung beteiligten Personen ein Verschulden trifft. Der Anspruch ist auf Reparation des bei der abhängigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassen / 3 Ergonomische Anforderungen an Kassenarbeitsplätze problematisch

Moderne Kassenarbeitsplätze in Kaufhäusern, Supermärkten, Baumärkten oder vergleichbaren Geschäften mit einem großen Warenumschlag werden zunehmend mit Kassen ausgerüstet, für die "eigentlich" die Bildschirmarbeitsverordnung gilt. Denn § 1 Bildschirmarbeitsverordnung schließt nur Registrierkassen mit einer kleinen Datenanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vertragsschluss

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Vertragsschluss selbst fällt gemäß den §§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Der Vorstand bereitet den Abschluss des UN-Vertrags vor, wobei er auch maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt des Vertrags nehmen kann. Jedoch hat die HV mit der für die Beschlussfassung erforderlichen Dreiviertelmehrheit die Mögli...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Selbstinformation

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Buchführung und JA sollen dem Kaufmann (bzw. der UN-Leitung) einen Überblick über die VG und Schulden, über das EK sowie über Höhe und Zusammensetzung des erzielten Erfolgs vermitteln. Der Zwang zur Rechenschaft des Kaufmanns vor sich selbst soll verhindern, dass das UN aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in eine finanzielle Krise...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Anders als die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sind die §§ 331–335c Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Aus ihrer Einfügung in das HGB kann nicht auf eine Zugehörigkeit zum Handels- und damit zum Privatrecht geschlossen werden. Sie sind Vorschriften des Straf- und Verwaltungsstrafre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / III. Sind Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte als bandenmäßiger Betrug und/oder besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung strafbar?

1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / 1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank verkauft. Der erwerbenden Bank fließen sodann die Divid...mehr