Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.6 Feststellungsklagen

Rz. 264 Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (§ 256 Abs. 1 ZPO). Rz. 265 Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sac...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält das Umlageprinzip zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld in den Leistungsarten des Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeldes und die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 102. Die Umlage wird auch zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten erhoben. Die Umlagepflicht wird auf die Wirtschaftszweige beschränkt, in ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassung als vGA

VGA bei zivilrechtlicher Unwirksamkeit: Aufwandswirksam auf ein Verrechnungskonto verbuchte Aufwendungen einer GmbH für die Arbeitnehmerüberlassung seitens einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person (hier: GmbH im Anteilsbesitz der Ehefrau dieses Gesellschafters) sind aufgrund der zivilrechtlichen Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung als vGA hi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.5 Rechtsfolge zu langer Rückzahlungsfristen

Sind zu lange Rückzahlungsfristen vereinbart, so sind diese nichtig. Im Zweifel soll anzunehmen sein, dass dann nicht die Gratifikationszusage insgesamt, sondern nur die zu lange Bindung nichtig ist. Unbestimmte Rückzahlungsklauseln, die weder die Voraussetzungen für die Rückzahlungspflicht, noch einen eindeutigen Bindungszeitraum festlegen, können nicht dahin ausgelegt werd...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2 Bindungslänge

In Relation zur Leistungshöhe gilt es, bestimmte Bindungslängen zu beachten, will man nicht die Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel riskieren. 2.2.1 Kleingratifikationen Bei Kleingratifikationen bis zu 100 EUR kann eine Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.[1] 2.2.2 Gratifikationen unter einem Monatsgehalt Beträgt eine Weihnachtsgratifikation we...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.2.4 Gratifikation in 2 Teilbeträgen

Gelegentlich kommt es in der Praxis vor, dass eine Gratifikation in 2 Teilbeträge aufgeteilt wird, die je zur Hälfte in der Jahresmitte und zum Ende des Jahres fällig sind. Dann stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der zulässigen Bindungsdauer die Teilleistungen einzeln oder insgesamt zu betrachten sind. So hatte ein Arbeitnehmer eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgeha...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.1 Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen

Rz. 4 Die Zulässigkeit von Pflichtbeiträgen setzt voraus, dass Versicherte dem in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreis zuzuordnen sind und damit kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 1 bis 3) unterliegen oder nach § 4 Abs. 1 bis 3 zulässig vom Recht zur Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht worden ist. Die Ordnungsmäßigkeit von...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung

Rz. 570 Die elterliche Unterhaltsbestimmung ist nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 nur wirksam, sofern die Eltern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen haben. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung nicht wirksam ist, verbleibt es bei dem Grundsatz der Barunterhaltspflicht gem. § 1612 Abs. 1 Satz 1. Rz. 571 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung setzt z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Die salvatorische Klausel

Rz. 2156 In sog. salvatorischen Klauseln kann festgelegt werden, ob und inwieweit einzelne Teile der Vereinbarung der Beteiligten bei Nichtdurchführung, Änderung oder Unwirksamkeit gleichwohl gelten sollen. Ist eine Verknüpfung nicht notwendig, empfiehlt sich gleichwohl die Feststellung dieser Tatsache und darüber hinaus eine Formulierung, die den Ersatz einer unwirksamen Ver...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Salvatorische Klauseln

Rz. 388 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Salvatorische Klauseln

Rz. 849 Salvatorische Klauseln können sinnvoll sein, helfen nicht manchen Fällen aber nicht weiter. Gerade in ehevertraglichen Vereinbarungen kommt es häufig zu "Gesamtlösungen", bei denen das Nachgeben einer der Beteiligten auf einem Gebiet zu einem Entgegenkommen des anderen Beteiligten auf einem anderen Gebiet führt. Hier kann eine mangelnde individuelle Anpassung wegen d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Wirksam getroffene Unterhaltsbestimmung

Rz. 588 Das Familiengericht kann auf Antrag des Unterhaltsgläubiges eine vom Unterhaltsschuldner wirksam getroffene Unterhaltsbestimmung ändern.[777] Es hat daher einen Antrag auf Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung wegen Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung ohne Prüfung der besonderen Gründe für eine Änderung zurückzuweisen, wenn die Unterhaltsbes...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / III. Was folgt hieraus?

Aus den obigen Ausführungen folgt, dass eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten Krankheitskostenversicherung allgemein nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer wirken kann. Da dies unabhängig davon gilt, ob man die betreffende Regelung als unklar ansieht oder nicht, hat die letztere Frage in Bezug auf Fristregelungen in den Allgemeinen Versic...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Erreichbarkeit des Unterhalts

Rz. 576 Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern ist nur dann wirksam, wenn sie aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen erreichbar und durchführbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Leistung des Unterhalts in der bestimmten Art unmöglich oder unmöglich geworden ist,[757] etwa wenn die von beiden Eltern vereinbarte Regelung durch einseitige Loslösung des mit dem Naturalunte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Grundsätze zur Behandlung von Verträgen im Familienrecht

Rz. 2042 1. Die vorstehenden Ausführungen zur Frage der Inhaltskontrolle von Eheverträgen gelten nicht nur für vorsorgende Verträge oder Eheverträge zu Beginn einer Ehe, sondern finden ihre Anwendung auch im Bereich der sog. Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenverträge, welche ebenfalls in gleicher Weise bei gerichtlicher Auseinandersetzung überprüft werden.[2172] 2. ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Rechtsmissbräuchliche Unterhaltsbestimmung

Rz. 572 Die Unterhaltsbestimmung ist bereits unwirksam, wenn sie rechtsmissbräuchlich erfolgt. Rz. 573 Praxistipp Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Eltern zwei Jahre lang den Auszug des Kindes hingenommen und keine Gründe dafür dargelegt haben, warum sie nunmehr die Rückkehr des Kindes nach Hause verlangen.[749]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Unzumutbarkeit der Unterhaltsbestimmung

Rz. 577 Eine einseitige Unterhaltsbestimmung ist unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten unwirksam, wenn sie schutzwürdige Belange des Kindes und/oder des anderen Elternteils berührt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das minderjährige Kind beim anderen Elternteil wohnt, und die mit einem Wohnungswechsel des Kindes verbundene Bestimmung auch in die Lebensgestaltung des anderen El...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Umfang des Angebots zur Leistung von Unterhalt

Rz. 574 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, also im Rahmen eines Gesamtkonzepts alle notwendigen einzelnen unterschiedlichen Leistungen anbieten.[750] Sie muss daher grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf des Kindes umfassen, insb. Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Geldleistungen für zweckgebundene Ausgaben.[751] Ein allgemei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / II. Handelt es sich bei solchen Fristbestimmungen um unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Aus dem genannten Grund kann sich die Unwirksamkeit von in Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherer enthaltenen Fristregelungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer allein aus nicht bereichsspezifischen gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Als solche kommen insbesondere die Regelungen des BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB) in Betracht;...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Die Rechtsprechung zur Wirksamkeitskontrolle von Verträgen im Familienrecht

Rz. 2033 Im Laufe der Entwicklung seit dem Urteil des BGH zur Kernbereichslehre im Jahre 2004 betont der BGH tendenziell mehr und mehr die Anpassung des Ehevertrages an die gegenwärtigen Verhältnisse und damit den Ausgleich entstandener ehebedingte Nachteile.[2154] Schließlich hat der BGH auch in seinen neuesten Entscheidungen die Vertragsfreiheit betont und seinen Standpunkt...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / V. Hinweispflicht

Sollte ein elektronisches Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet sein, ist dies dem Absender nach § 130a Abs. 6 Satz 1 ZPO (i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG) unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs unverzüglich mitzuteilen. Das Dokument gilt dann als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, vorausgesetzt, der Absender reicht es unverzüglic...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Unterhalt für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 266 Nach § 1360a Abs. 3 BGB sind die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 BGB entsprechend anwendbar. Dies bedeutet: (1) Nach § 1613 Abs. 1 BGB kann Familienunterhalt für die Vergangenheit nur ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit verlangt werden. Sonderbedarf kann innerhalb eines Jahres nach seinem Entstehen...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Von Probezeitkündigungen abgesehen, bedarf damit jede arbeitgeberseitige Kündigung eines Kündigungsgrunds. Daher isteine diskriminierende Kündigung sozialwidrig und gemäß § 1 KSchG unwirksam. Die Unwirksa...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Er stellt keinen schlechthin umfassenden Bestandsschutz dar. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG sind, dass aufseiten des Arbeitgebers die erforderliche Betriebsgröße gegeben ist, dass der persönliche Anwendungsbereich für den betroffenen Arbeitnehmer gegeben ist und dass die Wa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 10 Nichtantritt der neuen Stelle

Abbruch der Vertragsverhandlung Mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich Verhaltenspflichten zu gegenseitiger Sorgfalt und Rücksichtnahme ergeben. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen für sich allein begründet jedoch regelmäßig keine Schadensersatzpflichten, selbst dann nicht, wenn der die Verhandlu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die diesem durch die Benachteiligung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dass § 15 Abs. 1 AGG nur materielle Schäden erfasst, ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang zu Abs. 2, der ausdrücklich den Ersatz immaterieller Schäden regelt.[1] Der Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG ist verschuldensabhängig, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 2.2 Freiwilliger Beitritt des Mieters

Hat sich der Mieter freiwillig durch gesonderten Vertrag der Werbegemeinschaft angeschlossen, ist fraglich, ob auch ein in dieser Form vereinbarter Beitritt gegen § 307 BGB verstößt. Hiervon wäre auszugehen, wenn der betreffende Vertrag als Umgehungsgeschäft i. S. v. § 306a BGB zu beurteilen ist. Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 13.4.2016 offengelassen.[1] Er führt aus, d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mieterhöhungsverlangen

Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmittel ausgewiesenen Mietspanne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Elterliche Sorge / 3.4 Strategien in Zweifelsfällen

Aus alldem ergibt sich, dass es nicht immer einfach ist, das Vorliegen eines Genehmigungstatbestandes unproblematisch zu bejahen oder zu verneinen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung anwaltlicher Haftung, von einer Genehmigungsfähigkeit auszugehen und eine Genehmigung zu beantragen. Geht das Familiengericht nicht von einer Geneh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 7.2 Nach dem Betriebsübergang

Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang form- und fristgerecht und hat der Betriebsübergang vor Ausübung des Widerspruchsrechts bereits stattgefunden, so wird das nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Betriebserwerber entstandene Arbeitsverhältnis rückwirkend beendet und rückwirkend das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber wieder hergestellt.[1] Entsprechend d...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.2 Eigenständiges Kündigungsverbot

§ 613a Abs. 4 BGB enthält ein eigenständiges Kündigungsverbot. Es gilt für alle Arbeitnehmer, auch solche, die in einem Kleinbetrieb arbeiten oder noch nicht 6 Monate beschäftigt sind, also nicht unter das KSchG fallen. § 613a Abs. 4 BGB kann auch bei grenzüberschreitendem Betriebsübergang Anwendung finden.[1] Anwendbar ist die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG. Die Unwirksa...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 4 Form für den Widerspruch

Nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB muss der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich widersprechen. Der Widerspruch muss den Anforderungen des § 126 BGB (Schriftform) genügen[1] und in dieser Form dem Empfänger zugehen. Durch die erforderliche eigenhändige Unterschrift soll einerseits dem Arbeitnehmer die Bedeutung der Erklärung bewusst gemacht werden.[2] An...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.2 Regelungsgehalt des § 613a BGB

§ 613a BGB enthält hinsichtlich der Folgen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse verschiedene Regelungen. Dies sind im Einzelnen: der Übergang der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis (Abs. 1 Satz 1) auf den neuen Inhaber, die individualrechtliche Fortgeltung von Rechten und Pflichten, die auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.3 Tatbestandsvoraussetzungen

Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie "wegen des Betriebsübergangs" erfolgt. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäfte i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB auf Tatbestände, die keinen Betriebsübergang i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB darstellen, ist ausgeschlossen.[1] Der k...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, auch wenn der Betriebsrat Bedenken gegen die Kündigung erhoben hat oder der Kündigung widerspricht. Allerdings empfiehlt es sich, eine Stellungnahme des Betriebsrats zum Anlass zu nehmen, die beabsichtigte Kündigung nochmals kritisch zu überprüfen. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlosse...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit

4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion § 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmu...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

§ 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmung entfällt nur der unwirksame Teil der Vert...mehr