Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 4 Arbeitsrecht / (11) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 74 Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rechtsunsicherheiten sorgfältig geprüft und im Vertrag eindeutig und klar geregelt werden. Zu empfehlen ist eine gesonderte Klausel. Dies gilt umso mehr, als die AGB-Kontrolle bei Formularverträgen gem. § 310 Abs. 4 S. 1 BGB keine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 400 Der Betriebsrat[716] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[717] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Widerruf

Rz. 75 Die organschaftliche Stellung des Vorstands endet mit Ablauf der Amtszeit oder durch Widerruf der Bestellung, für den ebenfalls ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.[74] Der Widerruf kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, § 84 Abs. 3 S. 1 AktG. Vom Erfordernis des wichtigen Grundes können weder die Satzung noch der Bestellungsbeschluss abweiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.2 Widerspruchsrecht (Nr. 2)

Rz. 15 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BetrVG darf eine Betriebsratssitzung weder vollständig noch als Hybridsitzung als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht. Soll die Sitzung ingesamt virtuell durchgeführt werden oder aber d...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr

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§ 28 Leasing / bb) Anspruch auf Ersatzlieferung, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB

Rz. 58 Ähnlich eindeutig wie für den Anspruch auf Mangelbeseitigung ist die Rechtslage für den durch die Schuldrechtsmodernisierung neu hinzugekommenen Primäranspruch auf Ersatzlieferung gem. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB nicht. Für den Fall, dass der Lieferant eine Ersatzlieferung vornimmt, sehen die Leasingverträge regelmäßig vor, dass sich der Vertrag an dem ersatzweise geliefe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 432 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [761] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Kontrolle

Rz. 41 Die Kontrolle der durch das Unternehmen verwendeten AGB-Klauseln geschieht nach nationalem Recht, also den §§ 305 ff. BGB. Aber nicht alle Klauselverbote sind zu berücksichtigen; da die EU-Pauschalreiserichtlinie vollharmonisierend ist, bleibt für eine nationale Klauselkontrolle kein Raum, wo und soweit die Richtlinie Regeln enthält. Beispiel: Nach § 309 Nr. 1 BGB mus...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Allgemeines/Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Schon zu Lebzeiten eines Erblassers kann es zu erbrechtlichen Verfahren kommen, etwa wenn der Erblasser selbst wissen will, ob er überhaupt noch in der von ihm beabsichtigten Art und Weise ein Testament errichten kann und darf oder aber auch dann, wenn der potentielle Erbe von einer Verfügung des noch lebenden Erblassers erfährt und überlegt, ob er nicht schon zu Lebze...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Abtretungsverbot in Verkauf- und Einkauf-AGB

Rz. 212 Ein Abtretungsverbot ist meistens in Einkauf-AGB enthalten,[326] in Liefer-AGB kann es vor allem Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, aber auch die Weiterveräußerungs-Kaufpreisansprüche betreffen. Das (umfassende oder eingeschränkte) Abtretungsverbot ist in Einkaufs- und Verkaufs-AGB nach § 307 grundsätzlich zulässig.[327] Ein eingeschränktes Abtretungsverbot liegt...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Weiterbeschäftigung

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§ 14 Europarecht / II. Schadensersatzklagen

Rz. 10 Darüber hinaus können natürliche oder juristische Personen gegen Rechtsakte der Union Schadensersatzklagen erheben. Im Bereich der außervertraglichen Haftung ersetzt die Union die durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schäden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind ( A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Rz. 626 Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, N...mehr

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§ 8 Bankrecht / f) Insolvenzverschleppung

Rz. 37 Eine Sittenwidrigkeit der Sicherheitenbestellung kommt auch in Betracht, wenn die Bank trotz Insolvenzreife des Sicherungsgebers Kredite an diesen ausreicht, um auf diese Weise eine Verwertung der eigenen Sicherheiten realisieren zu können (Insolvenzverschleppung), wenn also der Zusammenbruch des Sicherungsgebers im eigenen Interesse verzögert werden soll.[75]mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Nicht akzessorische Sicherheiten

Rz. 22 Nicht akzessorische Sicherheiten sind insb. die Grundschuld, die Sicherungszession und die Sicherungsübereignung. In der Praxis hat sich eine Vielzahl anderer Sicherheiten herausgebildet. Die nicht akzessorischen Sicherheiten sind vom Bestand der Forderung unabhängig, so dass dem Sicherungsgeber bei Befriedigung der Bank ein Anspruch auf Rückübertragung der bestellten...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Anspruchsübergang nach § 115 SBG X auf die Leistungsträger der Sozialversicherung

Rz. 479 Bei Verhandlungen und Vereinbarungen, gleich in welcher Form, gerichtlich oder außergerichtlich, muss geprüft werden, ob Arbeitslosengeld gezahlt wurde und insoweit der Anspruch auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen ist und eine Überleitungsanzeige vorliegt. Dasselbe gilt für Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall zugunsten der Kranken...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 2. Für die Kontrolle von AGB wesentliche Grundprinzipien

Rz. 10 Die folgenden allgemeinen Prüfungsschritte gelten zusätzlich zu der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Teilweise werden Klauseln, die an der Kontrolle scheitern, gar nicht Vertragsbestandteil (siehe § 305c Abs. 1 BGB zur überraschenden Klausel). Teilweise führen Verstöße gegen die Kontrollnormen unabhängig von der inhaltlichen Bewertung zur Unwirksamkeit. Eine Rege...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB

Rz. 11 Haben die Parteien bei oder nach Vertragsabschluss Ergänzendes oder Abweichendes vereinbart, so gilt dies vorrangig, und zwar auch zugunsten des Verwenders.[18] Bei Abreden vor Vertragsabschluss ist allerdings besonders zu prüfen, ob diese Abreden durch den Abschluss des Vertrags nicht überholt sind Rz. 12 Darüber hinaus führt der Vorrang der Individualabrede zur Unwir...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 8 Bankrecht / d) Gläubigerbenachteiligung

Rz. 35 Eine Sittenwidrigkeit kann vorliegen, wenn mit der Sicherheitenbestellung eine Gläubigerbenachteiligung verbunden ist. Bei jeder Sicherheitenbestellung besteht die Gefahr, dass das Aktivvermögen des Sicherungsgebers durch Sicherungsübertragungen ausgezehrt wird. Dadurch bleibt anderen Geschäftspartnern des Sicherungsgebers dessen tatsächliche wirtschaftliche Lage mögl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Rechtsfolgen bei Formmangel

Rz. 59 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Formmangels bei schriftlichen Arbeitsverträgen muss zunächst im konkreten Einzelfall festgestellt werden, ob ein sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergebendes Schriftformerfordernis für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages konstitutiv oder nur deklaratorisch sein soll. Nichtigkeit nac...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [69]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Klagerücknahme

Rz. 194 Vgl. zu Klagerücknahme und Gestaltungsempfehlung auch Brandt, AO-StB 2003, 61. Rz. 195 Der Kläger kann seine Klage gem. § 72 FGO bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Er kann sie also noch zurücknehmen, nachdem er Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision eingelegt hat. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bei Verzicht auf die mündliche Verhandlung und n...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen

Rz. 625 Muster 4.56: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen Muster 4.56: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher

Rz. 38 Die strengsten Anforderungen gelten im Bereich der Verwendung von AGB durch einen Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB) gegenüber einem Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB):mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 444 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 721 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 33 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume – auch Wohnräume –, die für längere Zeit als ein Jah...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB

Rz. 16 In Abgrenzung zu § 305c Abs. 1 BGB regelt § 307 Abs. 2 BGB die inhaltliche Transparenz und Verständlichkeit. Das Transparenzgebot gilt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr.[36] § 307 Abs. 3 S. 2 BGB erstreckt das Transparenzgebot auch auf eigentlich kontrollfreie Klauseln. Beispiel: Preisvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen (siehe Rdn 46 ff.). Bei verständiger...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Drei-Wochen-Frist

Rz. 602 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (§ 4 S. 1 KSchG).[1001] Dabei zählt auch der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

Rz. 627 Muster 4.58: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Muster 4.58: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus betriebsbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name u...mehr

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§ 14 Europarecht / 2. Vorlagepflicht

Rz. 16 Zur Vorlage einer entscheidungserheblichen Frage verpflichtet sind die letztinstanzlichen Gerichte ( Art. 267 Abs. 3 AEUV). Vorlagepflichtige Gerichte sind nach der herrschenden Meinung, der offenbar auch der EuGH zuneigt, nicht nur diejenigen mitgliedstaatlichen Gerichte, deren Entscheidungen generell nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden können (also insbesonder...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 33 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Das Vergaberecht wird allgemein definiert als die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, beachten muss.[2] Ein privater Auftraggeber kann in der Regel frei entscheiden, an wen und unter welchen Voraussetzungen er Auft...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _____ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _____ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächters und dem Pächter besteht ein Organschaftsvertrag (Behe...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Muster: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan

Rz. 29 Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan An das Oberverwaltungsgericht _____ Antrag auf Normenkontrolle In Sachen des _____ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – Antragsgegnerin – wegen: Unwirksamkeit ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _____ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in beiliegendem Lageplan gelb schraffiert...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Praktische Hinweise

Rz. 10 In der anwaltlichen Praxis erweist sich immer noch, dass kartellrechtliche Überlegungen häufig zu spät oder gar nicht angestellt werden. Die einschneidende Folge der zivilrechtlichen Nichtigkeit [17] kartellrechtswidriger Verträge (§ 1 GWB i.V.m. § 134 BGB; Art. 101 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 6 VO 1/2003) bzw. die Unwirksamkeit eines ohne Anmeldung vollzogenen Zusammensch...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 117 Siehe Rdn 44 ff., 91 ff. Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _____ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl der Nachkommen des Vate...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Betriebsinhaberwechsel

Rz. 561 Erste Voraussetzung ist ein Betriebsinhaberwechsel, dh es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfolgen, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt.[911] Für einen Betriebsübergang muss ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs und Betriebsteils unter Wahrung ihrer Identität fortführen.[912] Maßgeblich für ein...mehr