Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unwirksame Vereinbarungen

Rz. 18 Klauseln, wonach ohne Änderung des Indexes oder nur bei einer Steigerung der Vermieter einseitig die Miete erhöhen darf, sind als zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen unwirksam (§ 557b Abs. 4).Daher ist auch eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nic...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Notarkosten – Kostentragung bei Unwirksamkeit

Rz. 132 Nach Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung in das Grundbuch und der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen (§ 448 Abs. 2 BGB). Diese Regelung setzt aber einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag voraus.[106] Dasselbe gilt auch für die entsprechende vertragliche Regelung, also die im Kaufvertrag enthalt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft (§ 4 Abs. 4 MB/KT)

Rz. 705 Nach § 4 Abs. 4 MB/KT besteht für den Versicherer die Möglichkeit der Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft, wenn er von einer Reduzierung des Nettoeinkommens Kenntnis erhält. Allerdings hat der BGH[483] inzwischen festgestellt, dass § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 in der damaligen Fassung, also entsprechend den vom Verband empfohlenen MB/KT bis Stand 07/2013, wegen In...mehr

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R / 4 Rechtsmittelverzicht [Rdn 2694]

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Minderjähriger als Versicherungsnehmer

Rz. 103 Will ein Minderjähriger einen Lebensversicherungsvertrag abschließen, bedarf es stets der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB), da der Lebensversicherungsvertrag aufgrund der Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist;[101] erforderlich ist regelmäßig die Einwilligung beider Elternteile (vgl. § 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BG...mehr

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Stornoabzug bei Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007

Rz. 366 Aufgrund der Regelung in Art. 4 Abs. 2 EGVVG, dass für Altverträge mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 § 176 VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist, muss auch bei dem Stornoabzug zwischen Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 und Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008 unterschieden werden. Für Verträge mit Vertragss...mehr

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Beginn der Widerspruchsfrist

Rz. 295 Maßgebend für den Beginn der Widerspruchsfrist ist, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Die Beweislast hierfür obliegt dem Versicherer, soweit der Versicherungsnehmer den Erhalt dieser Unterlagen substantiiert bestreitet. Nicht ausreichend ist es, wenn der ...mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Änderungen nach Beurkundung der Auflassung

Rz. 72 Wenn der Kaufvertrag verändert werden soll und zum Zeitpunkt der Vornahme der Änderung die Auflassung bereits beurkundet ist, können die Änderungen grundsätzlich formfrei vereinbart werden,[37] so auch Kaufpreisänderungen.[38] Wesentliche Veränderungen bedürfen jedoch wiederum der Beurkundung. Als eine wesentliche Änderung gilt bspw. die nachträgliche Bestellung eines...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / dd) Nicht überraschend und in der Regel nicht unwirksam

Rz. 88 Überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB dürften derartige, die Risiken wegen etwaiger freundlicher Inanspruchnahmen minimierende Klauseln nicht sein. Ob sie unwirksam sind, dies ist zunächst einmal eine Frage der jeweiligen Ausgestaltung der Klausel, kann an dieser Stelle also nicht abschließend behandelt werden.[277] Gegen die Annahme der Unwirksamkeit sprechen aber ge...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / II. Konsequenzen einer Scheidung

Ein gemeinschaftliches Testament ist gem. § 2268 Abs. 1 BGB in den Fällen des § 2077 BGB, mithin im Fall der Auflösung der Ehe vor dem Tod, seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. § 2268 Abs. 1 BGB soll jedoch nur als "widerlegbare Auslegungsregel" fungieren.[7] Gem. § 2268 Abs. 2 BGB tritt die Unwirksamkeit nicht ein, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung auch für den Fall d...mehr

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 105 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht.[341] Begrenzbar sind ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beendigungsbegriff in § 15 MB/KT

Rz. 638 Die besonderen "Beendigungsgründe" ergeben sich aus § 15 MB/KT. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit besteht, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Z...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / aa) Zwingende Vorschriften

Rz. 13 Zwingende Vorschriften sind solche, von denen weder zugunsten des Versicherungsnehmers noch zu Ungunsten des Versicherers abgewichen werden darf. Die zwingenden Vorschriften des VVG enthalten dann jeweils eine ausdrückliche Bestimmung, in der auf die Nichtigkeit der Unwirksamkeit anders lautender Vereinbarungen hingewiesen wird. Rz. 14 Beispiel: § 5 Abs. 4 VVG "Eine Ve...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss zwischen Herbst 2001 und 31.12.2007

Rz. 357 Im Anschluss an die BGH-Urteile vom 9.5.2001 hat der GDV die Klauseln zur Verrechnung von Abschlusskosten, zum Rückkaufswert und zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme in seinen Musterbedingungen angepasst mit dem Ziel, die seitens des BGH aufgestellten Transparenzanforderungen zu erfüllen. Insbesondere hat der GDV Hinweise ergänzt, die dem Versicherungsne...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 186 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren,...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsnehmer

Rz. 63 Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Es gelten die allgemeinen Vorschriften gem. §§ 104 ff. BGB. Ein beschränkt Geschäftsfähiger (7–18 Jahre) bedarf für den Abschluss eines Versicherungsvertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB. Versicherungsverträge bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgericht...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Beachtung der Mitwirkungsverbote §§ 3, 7 BeurkG

Rz. 111 Der Notar bekleidet unabhängig sein öffentliches Amt. Er ist insbesondere für Beurkundungen zuständig (§ 1 BNotO). Die Unparteilichkeit des Notars ist von absolut zentraler Bedeutung. Der Notar darf nicht nur Vertreter einer Partei sein, sondern hat die Beteiligten unparteiisch zu betreuen, darf also niemanden bevorzugen und zugleich benachteiligen (§ 14 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 579 Im Rahmen der Einzelvollstreckung erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 ff. ZPO). Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. In der Lebensversicherung sind vor allem folgende Punkte praxisrelevant. Rz. 580 Beachte Nach der Vorsc...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XII. Sondereigentum an anderen Flächen

Rz. 28 Auch an Teilen der Grundstücksfläche, die außerhalb des Gebäudes liegen, kann Sondereigentum begründet werden (§ 3 Abs. 2 WEG). Hier kommt es nun entscheidend darauf an, dass maßstabsgerechte Angaben im Aufteilungsplan vorhanden sind. Bezugspunkt ist eine katastermäßig bestimmte Grundstücksgrenze.[26] An Terrassen- oder Gartenflächen können damit nicht mehr nur Sondernu...mehr

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / C. Schreibunfähigkeit

Rz. 7 Falls ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars seinen Namen nicht schreiben kann, muss zur Vorlesung und der Genehmigung ein Zeuge oder zweiter Notar zugezogen werden.[5] Rz. 8 Wird bei einer Online-Beurkundung die Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt, dann besteht Schreibunfähigkeit, wenn ein Beteiligter n...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 116 Die relativen Mitwirkungsverbote gelten nach § 3 BeurkG für die gesamte Beurkundungstätigkeit des Notars, also auch für Unterschriftsbeglaubigungen[92] und in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BNotO auch für seine gesamte Amtstätigkeit. Dem relativen Mitwirkungsverbot unterfallen somit insbesondere das notarielle Verwahrungsverfahren (§ 23 BNotO), die sonstigen Betreuungstä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Bedingungsänderung

Rz. 266 Für den Fall, dass sich Änderungen bestehender oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einzelne ("betroffene") Bedingungen der Hausratversicherung auswirken, außerdem dann, wenn ein Gericht die Unwirksamkeit einer Klausel feststellt oder sie durch die Aufsichtsbehörden für mit geltendem Recht nicht ve...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 301 Führt der Versicherungsnehmer (oder der Versicherte, § 79 Abs. 1 VVG) den Schaden vorsätzlich herbei, ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung kann der Versicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Soweit § 14 Nr. 1 AFB 87 hiervon abweicht, steht er im Widerspruch zu § 81 VVG. Die Konsequenz ist die Unwirksamkeit d...mehr

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V / 14 Verlesung des Anklagesatzes [Rdn 3522]

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§ 14 Lebensversicherung / d) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 633 An einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Forderung besteht grundsätzlich ein Absonderungsrecht des Gläubigers. Die Regelung in § 166 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten darf, findet auf gepfändete Forderungen keine Anwendung.[1111] Nac...mehr

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AGS 11/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem ArbG Dortmund die Unwirksamkeit einer von dem Beklagten als Insolvenzverwalter seiner Arbeitgeberin ausgesprochenen Kündigung, hilfsweise einen Wiedereinstellungsanspruch, geltend gemacht. Dabei ließ sich der Kläger in der ersten Instanz durch die DGB Rechtsschutz GmbH unentgeltlich vertreten. Gegen das seine Klage abweisende Urteil des ArbG Dortmund...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 76 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren, ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit §§ 19, 32 VVG

Rz. 218 Die Vereinbarkeit einer Ausschlussklausel für gefahrrelevante Umstände in der Kreditlebensversicherung mit §§ 19, 32 VVG ist umstritten.[289] Rz. 219 So wird die Ansicht vertreten, dass derartige Risikoausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 19 VVG abweichen und daher nach § 32 VVG unwirksam sind.[290] Denn die Au...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / d) Kostenvermeidungsobliegenheit

Rz. 454 Eine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte, findet sich in § 17 Abs. 5 c cc ARB (§ 15 Abs. 1 d cc ARB 75). Auch diese Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt, dass die Interessen des Versicherungsnehmers durch ihre Erfüllung nicht unbillig beeinträchtigt we...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Inhaltskontrolle

Rz. 58 Die Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB stellt in der privaten Krankenversicherung – wie auch insgesamt bei Versicherungsverträgen – eine besondere Problematik dar. Nach der Rechtsprechung des BGH – IV. Zivilsenat – unterliegen Leistungsbeschreibungen insoweit einer Kontrolle, als sie das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten und modifizieren. Dam...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 662 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist zunächst in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Versicherungsschein

Rz. 240 Unabhängig von der Fälligkeit der Versicherungsleistung nach § 14 VVG ist der Versicherer in der Lebensversicherung zur Leistung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins verpflichtet. Kann der Versicherungsschein nicht eingereicht werden, braucht der Versicherer nur gegen gerichtliche Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens (§§ 466 ff. FamFG) die Lei...mehr