Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Mineralgewinnungsrechte/Erbbauzins

Rz. 87 Nicht zu dem Grundstücksbegriff gehören nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG auch Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen. Hierbei handelt es sich um Berechtigungen (sogenannte grundstücksgleiche Rechte), auf die die Vorschriften des BGB Anwendung finden. Die Gewerbeberechtigungen werden auch dann nicht zu den Grundstücken gerechnet, wenn sie als subjektiv-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Option zur Steuerpflicht und Bemessungsgrundlage

Rz. 99 Wenn bei einem nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG an sich steuerfreien Grundstücksumsatz gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet wird, muss die Bemessungsgrundlage für den Umsatz festgelegt werden. Hier stellt sich die Frage, ob und inwieweit die GrESt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 10.7.1980[1] für den Fall,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unter das GrEStG fallende Vorgänge

Rz. 36 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist das GrEStG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, also nach diesem Gesetz steuerbar sind, sind in § 1 GrEStG aufgeführt. Dies sind die dort abschließend aufgezählten Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Rz. 37 Das GrEStG erfass...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.7 Spielende Kinder

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind spielende Kinder, die einerseits ihren Freiraum benötigen, deren Spiel andererseits aber als störend empfunden wird.[1] Insoweit kann eine ausgewogene Regelung in einer Hausordnung helfen, ob und in welcher Zeit Kinder im Hof oder Treppenhaus spielen dürfen oder ob und wie der Garten für die Kinder nutzbar ist. Spielen auf...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4.2 Ermessen der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer haben bei der Erstellung der Hausordnung ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen betreffend Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung. Dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.[1] Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch ei...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3.2 Formell ordnungsmäßige Buchführung

In den oben erwähnten Urteilen sieht der BFH bei formell ordnungsmäßigen oder nur mit geringfügigen Mängeln behafteten Aufzeichnungen wenig Spielraum für eine Änderung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund eines auffälligen Zeitreihenvergleichs. Änderungen aufgrund eines auffälligen Zeitreihenvergleichs sind nur i. V. m. weiteren formellen und/oder materiellen Beanstandungen d...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3.3 Formell nicht ordnungsmäßige Buchführung

Materielle Unrichtigkeiten der Erfassung der Einnahmen nicht nachweisbar Sind die Aufzeichnungen zwar formell nicht ordnungsgemäß, können aber materielle Unrichtigkeiten der Erfassung der Einnahmen nicht nachgewiesen werden, könnten nach den oben erwähnten Urteilen des BFH die Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs allenfalls ein Anhaltspunkt für die Höhe einer möglichen Hinzu...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) "Streitiges" Urteil

Rz. 165 Ergeht dagegen im Verfahren nach § 495a ZPO ein endgültiges, also "streitiges" Urteil, obwohl sich der Beklagte am Verfahren nicht beteiligt hat, entsteht dennoch die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Der Ausnahmetatbestand der Nr. 3105 VV ist seinem Wortlaut nach schon nicht anwendbar, weil nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt worden ist.[7...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / b) Entscheidung im Urteil

Rz. 7 Soweit das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung insgesamt angefochten wird, und in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag erstmals gestellt wird, ist einheitlich die Berufung gegeben. Soweit das Berufungsgericht das Räumungsfristverfahren mit der Hauptsache verbunden durchführt, entstehen keine gesonderten Gebühren....mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verfahren auf Eintragung aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs auf Abgabe der Auflassungserklärung

Rz. 203 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund der die Eintragung eines Rechtes zugunsten des Gläubigers erfolgen soll, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Bei Urteilen auf Abgabe einer Willenserklärung bedarf es keiner Vollstreckung, weil die Rechtskraft d...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / III. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war (auch) Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 14 War oder wird der nicht mit dem Rechtsmittel angegriffene Teil des Urteils Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, entstehen keine gesonderten Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV. Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gehört dann vielmehr zum Rechtsmittelverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren abgegolten. Beispiel 7: Das ursprünglich...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / II. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 8 War der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, so ist eine gesonderte Angelegenheit gegeben, in der die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV ausgelöst werden. Beispiel 1: Antrag auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ohne Termin Der Beklagte wird vom Landgericht zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR verurteilt. Er le...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO)

I. Überblick Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

Rz. 76 Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor.[20] Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen können. Lediglich hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist eine Anrechn...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 12. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 246 Das Verfahren nach Zurückverweisung stellt auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten gebührenrechtlich gegenüber dem Ausgangsverfahren eine eigene Angelegenheit dar (§ 21 Abs. 1 RVG). Der Anwalt erhält also alle Gebühren erneut. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorausgegangenen Verfahrens auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anzurechne...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 ‐ V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 ‐ V R...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 70 Die §§ 20 und 21 RVG regeln drei Fälle der Verweisung bzw. Abgabe und der Zurückverweisung. Insoweit gilt Folgendes:mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 7. Erneutes Verfahren vor dem Amtsgericht nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 207 Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr. ...mehr

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§ 35 Strafsachen / 8. Erneutes Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 226 Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr....mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Teilgläubiger

Rz. 62 Vollstreckt der Anwalt gegen denselben Schuldner gleichzeitig für mehrere Gläubiger wegen verschiedener Gegenstände, kann ein einheitlicher Auftrag vorliegen; es können aber auch mehrere Aufträge gegeben sein. Rz. 63 Eindeutig ist die Sache, wenn der Anwalt unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat. Dann sind immer verschiedene Angelegenheiten gegeben,...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Rz. 74 Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Eine Anrechnung ist hier im Gegensatz zu § 21 Abs. 1 RVG nicht vorgesehen.[19] Beispiel 43: Verweisung an ein untergeordnetes Gericht Es wird Klage (Wert: 10.000,00 EU...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 156 Weist das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren wiederum stellt gem. § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit dar, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu vergüten ist. Rz. 157 Wird ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / bb) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 1. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 139 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Im erstinstanzlichen Verfahren ist hiermit der Fall des § 128 Abs. 2 ZPO gemeint. Nach § 128 Abs. 1 ZPO ist im erstinstanzlichen Verfahren g...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / dd) Entscheidung im Verfahren nach § 495a ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 155 Die Terminsgebühr entsteht auch im Verfahren nach § 495a ZPO, wenn dort ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Erforderlich ist auch hier eine Entscheidung, die jedoch wiederum keine Endentscheidung sein muss. Auch hier ist es aus den gleichen Gründen wie im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die eine ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 147 Zunächst erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV in Höhe von 1,6. Die Gebühr entsteht wiederum mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Revisionsverfahren ab (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), ausgenommen die Wahrnehmung von Terminen. Rz. 148 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich diese Gebühr nach Nr. 3207 VV auf 1...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rz. 41 Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, erhöht sich nach Nr. 2103 VV die Gebühr der Nr. 2102 VV auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt jetzt 360,00 EUR. Beispiel 21: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Re...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 128 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 129 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[36] Rz. 130 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / IX. Revisionsverfahren

Rz. 53 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3206 ff. VV. Rz. 54 Die Verfahrensgebühr beläuft sich auch hier auf 1,6 (Nr. 3206 VV), die ermäßigte Verfahrensgebühr auf 1,1 (Nr. 3207 VV). Rz. 55 Die Terminsgebühr im Revisionsverfahren entsteht zu einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 3210 VV). Rz. 56 Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,3 (Nr...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / IV. Berufungsverfahren

Rz. 22 Wird gegen ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil Berufung eingelegt, ergeben sich keine Besonderheiten (siehe hierzu § 15). Rz. 23 Bestätigt das Berufungsgericht ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil, so ist das Verfahren zunächst beendet, bis eine Partei dann in erster Instanz das Nachverfahren einleitet. Es gilt dann nichts anderes als bei einem gewöhnlichen ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO

Rz. 133 Nach § 927 ZPO kann ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung wegen veränderter Umstände aufgehoben werden. Auch in diesem Fall ist das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren eine Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 5 RVG, und zwar unabhängig davon, ob das Arrest- oder Verfügungsgericht oder gem. § 927 Abs. 2, 2. Hs. ZPO ein davon abweichendes Gericht der Hauptsache en...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 38. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 94 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 47: Nichtzulassungsbeschwerde Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2021 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / d) Anfechtung einer Einigung

Rz. 208 Wird eine Einigung im Nachhinein angefochten, so gilt sie damit nach § 142 BGB als von Anfang an nichtig. Diese Rechtsfolge ist auch für das Gebührenrecht beachtlich, sodass eine Einigungsgebühr nicht anfällt.[94] Die Gegenauffassung[95] vermag nicht zu überzeugen. Ist die Einigung nach materiellem Recht nichtig, so haben es die Anwälte gerade nicht erreicht, eine ei...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (4) Rücktritt von der Zahlungsvereinbarung/Verfallklausel

Rz. 98 Problematisch kann es sein, wenn die Einigung letztlich nicht zustande kommt oder keinen Bestand behält.[54] Wird die Einigung unter einem Widerrufsvorbehalt geschlossen, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV). Ist die Einigung vom Eintritt einer Bedingung abhängig, so entsteht die Gebühr ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / IX. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 76 Hebt der BFH das Urteil des FG auf und verweist er die Sache an das FG zurück, so liegt nach § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit vor. Allerdings ist die Verfahrensgebühr vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV). Insoweit kann auf die vergleichbare Lage in Zivilsachen Bezug genommen werden (siehe hierzu §...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / III. Anrechnungsausschluss nach zwei Kalenderjahren

Rz. 20 Da für die Einleitung des Nachverfahrens weder für den Kläger noch für den Beklagten eine Frist besteht, ist es durchaus möglich, dass erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren der Kläger beantragt, das Urteil im Scheck-, Wechsel- oder Urkundenverfahren für vorbehaltlos zu erklären, oder der Beklagte die Abweisung der Klage unter Aufhebung des im Scheck-, Wechsel- oder...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 1. Überblick

Rz. 63 Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile – also auch gegen Urteile der Amtsgerichte – findet unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt (§ 566 Abs. 1 S. 1 ZPO). Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag der beschwerten Partei sowie die Einwilligung des Gegners (§ 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO). Die Sprungrevi...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Sprungrevision

Rz. 236 Nach § 161 Abs. 1 SGG steht den Beteiligten gegen das Urteil des Sozialgerichts die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz (Sprungrevision) zu, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und wenn sie von dem Sozialgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluss zugelassen wird. Die Ablehnung der Zulassung ist unanfechtbar (§ 161 Abs. 2 S. 3 SGG). Rz. 237 Der Antra...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / cc) Entscheidung nach § 307 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 150 Des Weiteren fällt gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr an, wenn im schriftlichen Verfahren gem. § 307 ZPO entschieden wird, wenn also ein Anerkenntnisurteil ergeht.[70] Beispiel 82: Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 ZPO auf Antrag Nach Klageerhebung (Wert: 5.000,00 EUR) wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberau...mehr