Fachbeiträge & Kommentare zu Vaterschaftsfeststellung

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AGS 3/2014, Beiordnung im V... / 2 Aus den Gründen

1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen vor. Gem. § 78 Abs. 2 FamFG wird dem Beteiligten, wenn – wie gem. § 114 Abs. 1 FamFG hier – eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretu...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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AGS 11/2013, Keine Mindestb... / 3 Anmerkung

"Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat"[1] I. Zum Leitsatz 1. Ausgangssituation Die überwiegenden Auffassungen in Rspr. und Lit. wollten sich gegenüber lästigen isolierten Beschwerden gegen Kostenentscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verschließen. In Familienstreitsachen, Ehesache...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / d) Postmortale Befruchtung

Eine Frau kann medizinisch auch nach dem Tod ihres männlichen Partners noch von ihm schwanger werden. Dies ermöglicht die Kryokonservierung des Spermas des Mannes, das mit seiner Einwilligung auch nach seinem Tod noch zur künstlichen Erzeugung eines Kindes verwendet werden kann. Insbesondere in den Fällen einer tödlichen Erkrankung und eines lebensgefährlichen Einsatzes im A...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 5. Freistellungspflicht gegenüber dem Samenspender und dem Ärzteteam

Während Anonymitätszusagen gegenüber dem Samenspender als Vertrag zu Lasten des Kindes unzulässig sind,[46] sind Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Samenspender, auch im Wege des Vertrages zugunsten Dritter, häufig. Sie werden darüber hinaus auch dringend empfohlen.[47] Eine umfassende Freistellungsverpflichtung zwischen dem Partner/der Partnerin der Mutter sowie dem...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / Einführung

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern" setzt die Maßgaben positivrechtlich um, die dem Gesetzgeber durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben wurden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass für zukünftige Entscheidungen eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird...mehr

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FF 5/2012, Zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss Der DAV nimmt in der aktuellen Diskussion um das Sorgerecht nichtehelicher Väter wie folgt Stellung: 1. Sorgerecht für beide Eltern Zu bevorzugen ist die Lösung, dass dem Vater mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft – sei es durch Anerkennung oder durch Vaterschaftsfeststellung – die gemeinsam...mehr

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Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung

Leitsatz Der Antragsteller hatte mit einem am 16.6.2011 beim AG eingegangenen Antrag beantragt, festzustellen, dass die am 25.6.1991 geborene Antragsgegnerin nicht seine Tochter sei. Er war mit der Kindesmutter nicht verheiratet und hatte zuvor die Vaterschaft anerkannt. Übereinstimmende Sorgeerklärungen waren nicht abgegeben worden. Der Antragsteller trug vor, er habe während...mehr

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ZErb 2/2012, Einstweilige S... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist die Schwester des Erblassers. Der Erblasser war verwitwet. Aus der Ehe waren keine Kinder hervorgegangen. Seine Eltern waren vorverstorben, außer der Beschwerdeführerin hatte er keine Geschwister. Verfügungen von Todes wegen hatte er nicht getroffen. Die Beschwerdeführerin beantragte mit notariellem Schreiben vom 14.4.2011 einen Erbschein, der sie a...mehr

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Durchbrechung der Rechtsausübungssperre beim Scheinvaterregress

Leitsatz Die Rechtsprechung des BGH formuliert hohe Anforderungen an eine Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB. Zweck dessen ist vor allem die Verhinderung einer doppelten Vaterschaft wegen fehlender Aufhebung der ersten und Begründung einer zweiten rechtlichen Vaterschaft. Der BGH hat in seiner neueren Rechtsprechung Ausnahmen von der Rechtsausübung...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten

Einführung Das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" ist gestern im BGBl verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. D...mehr

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AGS 05/2011, Kostenentscheidung bei erfolgreicher Vaterschaftsfeststellung

FamFG § 81 Abs. 1 Leitsatz Es entspricht in der Regel nicht billigem Ermessen, im Falle einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung der beteiligten Mutter Gerichtskosten aufzuerlegen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.3.2011 – 11 UF 286/10 1 Sachverhalt Auf den Antrag des Beteiligten zu 1) hat das FamG festgestellt, dass der verstorbene G. W. der Vater des Beteiligten zu 1) ist (S. 1...mehr

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FF 03/2008, Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat heute das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vate... / II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n.F.)

1. Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will. 2. Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch weiterhin eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfec...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vate... / I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n.F.)

1. Ab jetzt haben Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. 2. Der Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vate... / Einführung

Das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" ist gestern im BGBl verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtli...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / X. Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft

Der Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft ist in der Vorschrift des § 237 FamFG völlig neu geregelt. Diese Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO a.F. Das Verfahren ist daher nicht mehr ein Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern nunmehr ein selbständiges Verfahren.[145] Allerdings kann mit einem Verfahren auf Feststellu...mehr

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AGS 05/2011, Kostenentschei... / Leitsatz

Es entspricht in der Regel nicht billigem Ermessen, im Falle einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung der beteiligten Mutter Gerichtskosten aufzuerlegen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.3.2011 – 11 UF 286/10mehr

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AGS 06/2009, Beiordnung im ... / 2 Aus den Gründen

Nach § 121 Abs. 2 ZPO wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Auch im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und den persönlichen Verhältnissen der...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / IV. Inhalt des Antrages

Die an einen Antrag im VV zu stellenden inhaltlichen Anforderungen regelt § 250 Abs. 1 FamFG. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden, § 257 Satz 1 FamFG. Der Antragsinhalt ist in § 250 Abs. 1 Nr. 1–13 FamFG abschließend geregelt.[57] Gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1 FamFG muss der Antrag u.a. die Bezeichnung der Beteiligten enthalten. Ohne An...mehr

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FF 05/2011, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Beteiligte zu 3) begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Der Beteiligte zu 3) und die Mutter der Beteiligten zu 1) – die Beteiligte zu 2) – führten zwischen 2008 und Frühjahr 2010 eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die Beteiligte zu 1) wurde am 10.6.2010 geboren. Der Beteiligte zu 3) zweifelt mittlerweile an seiner Vaterschaft, da d...mehr

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AGS 07/2009, Recht auf Beio... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe schließt sich mit seiner Auffassung der wohl auch in der Rechtsprechung überwiegenden Gepflogenheit an, für Statusprozesse auf Aktiv- und Passivseite Prozesskostenhilfe zu bewilligen.[1] Der BGH[2] hat die grundsätzliche Beiordnung in Statusprozessen bisher zwar nur auf der Passivseite diskutiert. Indes ist der Begründung seiner Entscheidung zu entnehmen, d...mehr

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AGS 07/2011, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beteiligten zu 2) und 3) hatten eine nichteheliche Beziehung in der es auch zur Beiwohnung kam. Am 28.8.2009 wurde der Beteiligte zu 1) geboren. Am 2.1.2009 trennten sich die Beteiligten zu 2) u. 3) und die Beteiligte zu 3) zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der Beteiligte zu 2) wurde außergerichtlich zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert. Mit Schreiben vom 7...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / I. Hintergrund der aktuellen Diskussion und Grundlage der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten

In den letzten beiden Jahren wurde das Erbrecht, eine im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Familien- oder dem Arbeitsrecht statische Materie, durch eine Fülle von Reformen verändert. 1. Zunächst trat zum 1.1.2009 eine Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts in Kraft, da das BVerfG die alte Rechtslage für verfassungswidrig erklärt hatte.[2] D...mehr

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Beschwerde der Mutter allein gegen die Kostenentscheidung nach erfolgreicher gerichtlicher Vaterschaftsfeststellung

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung war die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen die Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren sowie die Kostenregelung nach erfolgreicher gerichtlicher Vaterschaftsfeststellung. Nach erfolgreicher gerichtlicher Vaterschaftsfeststellung hat das AG den Beteiligten zu 2. (Kindesmutter) und zu 3. (Kindesvater) die Gerichtskosten j...mehr

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Vaterschaftsfeststellung: Durchführung eines Zwischenverfahrens bei verweigerter Zustimmung zur Einholung eines Abstammungsgutachtens

Leitsatz Die Beteiligten stritten um die Vaterschaft des Antragsgegners zu dem Kind, das als sein eheliches Kind galt. Der Antragsgegner hat zunächst seiner Einbeziehung in die gerichtlich angeordnete Einholung eines Abstammungsgutachtens zugestimmt. Nachfolgend hat er seine Zustimmung widerrufen. Mit Beschluss vom 28.7.2010 hat das AG daraufhin dem Antragsgegner ein Ordnung...mehr

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Versäumung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft und Rechtsfolgen für den Regressprozess gegen den vermeintlichen biologischen Vater

Leitsatz Das Familiengericht hatte im Unterhaltsverfahren eine Beweiserhebung über die Feststellung der biologischen Vaterschaft des Antragsgegners angeordnet. Der Antragsgegner verweigerte seine Mitwirkung hieran. Das Familiengericht hat daraufhin festgestellt, dass die Weigerung unberechtigt sei. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde. Im zugrunde lie...mehr

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Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung; Beiordnung eines Rechtsanwalts

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigt, wann von hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ausgegangen werden kann. Ferner ging es um die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Sachverhalt Der Antragsteller nahm den Antragsgegner auf Feststellung der Vat...mehr

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Grenzen der Vaterschaftsanfechtung - Tod des Vaters im Verfahren

Leitsatz Das OLG hatte sich mit der Frage der Abstammung des Beklagten und den sich daraus ergebenden erbrechtlichen Folgen auseinanderzusetzen, nachdem der Vater während des laufenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens verstorben war. Sachverhalt Die Parteien stritten über die Frage der Abstammung des Beklagten und die sich daraus ergebenden erbrechtlichen Folgen. Die Kläger...mehr

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Analoge Anwendung des § 93d ZPO bei Klagerücknahme im Vaterschaftsfeststellungsprozess

Leitsatz Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren wurde der Beklagte als Vater der Klägerin nach erfolgtem Anerkenntnis festgestellt. Die weitere Klage auf Zahlung des Regelunterhalts wurde von der Klägerin zurückgenommen. Das AG hat die Kosten des Verfahrens entsprechend geteilt und der Klägerin 71 % und dem Beklagten 29 % der Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Gegen diesen Be...mehr

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Streitwert für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, in dem auch Kindesunterhalt ab Geburt des Kindes geltend gemacht wird

Leitsatz Mit ihrer im Mai 2005 erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Vaterschaftsfeststellung des Beklagten und Unterhalt in Höhe des Regelbetrages ab der Geburt des Kindes am 30.6.2003. Das erstinstanzliche Gericht hat den Streitwert auf insgesamt 2.000,00 EUR festgesetzt. Gegen diese Entscheidung hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin Beschwerde eingelegt und die ...mehr

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Rechtsausübungssperre bei Unterhaltsregress des Scheinvaters

Leitsatz Der Kläger nahm den Beklagten im Wege des Scheinvaterregresses in Anspruch. Der Kläger war seit 1985 verheiratet. Während der Ehe wurde am 19.1.1990 ein Kind geboren. Im Januar 2004 erfolgte die Trennung des Klägers von seiner Ehefrau, der Mutter des Kindes. Durch Urteil des AG vom 18.4.2005 wurde festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des Kindes ist. In diese...mehr

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Umgangsrecht des biologischen (nicht rechtlichen) Vaters

Leitsatz Der biologische - nicht rechtliche - Vater machte ein Umgangsrecht mit den in einer bestehenden Ehe im Dezember 2005 geborenen Zwillingen geltend. Die Kindesmutter lebte weiterhin mit ihrem Ehemann (dem rechtlichen Vater) mit den beiden, außerehelich von dem Antragsteller gezeugten, sowie drei weiteren aus der Ehe hervorgegangenen Kindern in einem sozial-familiären ...mehr

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Unterhalt der nicht verheirateten Mutter nach § 1615l BGB; Berücksichtigung von Kreditverbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für den Erwerb eines Wohnhauses

Leitsatz Die Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes nahm den Vater auf Zahlung von Unterhalt an sich in Anspruch. Der Vater, der hinsichtlich des Kindes zur Zahlung von 100 % des Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung verurteilt worden war, wies den Anspruch im Hinblick auf seine Leistungsunfähigkeit zurück. Es ging primär um die Frage der bei ihm zu berücksichti...mehr

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Keine Vaterschaftsanfechtung vor der Geburt des Kindes

Leitsatz Eine schwangere Ehefrau begehrte Prozesskostenhilfe für eine Vaterschaftsanfechtungsklage vor der Geburt des Kindes. Ein Rechtsschutzinteresse für das ungeborene Kind an der Anfechtungsklage bestehe wegen versicherungsrechtlicher Probleme hinsichtlich der Kosten für die Geburt. Es ging primär um die Frage, ob eine Vaterschaftsanfechtungsklage bereits vor der Geburt ...mehr

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Amtshaftung: Nichtbeachtung der Ausschlussfrist im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem Kläger erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG Hamm vom 30.11.2005 zur Geschäftsnummer 11 U 48/05. Er hatte sich im Rahmen eines Amtshaftungsprozesses auf die Verletzung des § 1600b BGB gestützt. Sachverhalt siehe Kurzzusammenfassung Entscheidung Der BGH hielt eine Zulassung der Revision...mehr

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Rechtsausübungssperre bei Unterhaltsregress des Scheinvaters vor Anerkennung bzw. gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft

Leitsatz Der Kläger machte gegen den Beklagten auf ihn gem. § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB übergegangenen Kindesunterhalt im Wege der Stufenklage geltend, wobei er zunächst Auskunft über dessen Einkünfte begehrte. Zugrunde lag, dass während seiner am 23.6.1989 geschlossenen und durch Urteil des FamG vom 10.8.2004 geschiedenen Ehe drei in den Jahren 1992, 1994 und 1995 geborene Kinde...mehr

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Prozesskostenhilfe für eine Abänderungsklage nach § 654 ZPO

Leitsatz Dem Kläger war für die von ihm beabsichtigte Abänderungsklage nach § 654 ZPO die von ihm beantragte Prozesskostenhilfe mit der Begründung versagt worden, die Abänderungsklage sei mutwillig. Er habe die von ihm geltend gemachte mangelnde Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt bereits in dem Verfahren geltend machen können, in dem er auf Feststellung der V...mehr

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Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gerichts der Republik Ungarn über Kindesunterhalt

Leitsatz Mit Urteil eines Stadtgerichts der Republik Ungarn vom 26.11.2001 wurde der Antragsgegner als Vater der im Jahre 1995 geborenen Antragstellerin festgestellt und verurteilt, rückwirkend ab 1.1.1998 Unterhaltszahlungen zu leisten. Das AG Leipzig erklärte mit Schluss vom 30.5.2005 das Urteil im Unterhaltsausspruch in Deutschland für vollstreckbar. Dieser Beschluss wurd...mehr

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Trennungsunterhalt bei Betreuung eines außerehelichen Kindes

Leitsatz Die Ehefrau nahm den getrennt lebenden Ehemann auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Sie hatte nach der Trennung und während noch bestehender Ehe ein Kind von einem anderen Mann geboren und konnte allein wegen der Betreuung dieses Kindes ihre bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben. Sachverhalt siehe Kurzzusammenfassung Entscheidung In seiner Entscheid...mehr

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Abstammungssicherung und Ziel der Vaterschaftsermittlung

Leitsatz Das Gebot der Abstammungssicherung und das Ziel der Vaterschaftsermittlung erfordern - wenn eine Vaterschaft noch nicht besteht - die Möglichkeit der nicht fristgebundenen Vaterschaftsfeststellung gem. § 1600d BGB. Verfassungsrechtliche Bedeutung des Bedürfnisses des Kindes nach Klärung seiner wahren Abstammung. Sachverhalt Die Mutter E.P. des im Januar 1967 geborene...mehr

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Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz 1. Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG sein. 2. Wird ein Steuerpflichtiger auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts verklagt, so sind die ihm auferlegten Prozesskosten zwangsläufig, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substanziiert dargelegt sowie schlüssige B...mehr

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Komplizierte Vaterschaftsfeststellung

Leitsatz Nach dem neuen, am 1. 7. 1998 in Kraft getretenen Abstammungsrecht ist Vater eines Kindes der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist (§ 1592 BGB n. F.). Der Kläger machte geltend, der Vater des beklagten, am 9. 2. 1994, geborenen Kindes...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / b) Vaterschaftsfeststellung nach erfolgter Adoption

Das OLG Celle (MDR 2022, 1289) vertritt die Auffassung, dass einem zulässigen Antrag des potenziellen biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft die zuvor erfolgte Adoption des Kindes nicht entgegensteht, da die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft sowie die Adoption unterschiedliche rechtliche Bezugspunkte aufweisen. Das Verfahren auf Vaterschaftsfeststellu...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 2. Vaterschaftsfeststellung

Nach §§ 1592 Nr. 1 und 2, 1593 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist – analog bei Auflösung der Ehe durch den Tod – oder der die Vaterschaft anerkannt hat. Besteht keine Vaterschaft nach diesen Vorschriften, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. a) Sog. Becherspendung Das OLG Stuttgart (FamRZ 2022, 1292 m. ...mehr

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ZAP 23/2022, Vaterschaftsfeststellung: Vorherige Adoption des Kindes kein Hindernis

(OLG Celle, Beschl. v. 25.7.2022 – 21 UF 37/21) • Die zuvor erfolgte Adoption des Kindes steht einem Antrag des potenziellen biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft nicht entgegen, da die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einerseits und die Adoption andererseits unterschiedliche rechtliche Bezugspunkte beinhalten. Die gerichtliche Entscheidung ist im ...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / b) Konkurrierende Vaterschaftsanerkennung

Das BVerfG (NJW 2018, 3773) hat die Rechte des leiblichen Vaters gestärkt und ausgeführt, dass Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG das Interesse des leiblichen Vaters eines Kindes schützt, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Dem leiblichen Vater ist Zugang zu einem Verfahren zu gewähren, um auch rechtlich die Vaterstellung erlangen zu können. Prüfung und Feststellung der Vaters...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 2. Feststellung

"Probleme bei der Vaterschaftsfeststellung" erörtert Schwonberg in FuR 2014, 634. Er widmet sich insbesondere den verfahrensrechtlichen Aspekten und gibt zahlreiche Praxishinweise.mehr