Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportkurse

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder sind sportliche Veranstaltungen. Für Einnahmen, die aus derartigen Kursen erzielt werden, gelten die Einordnungskriterien des § 67a AO (Anhang 1b), die Einnahmen fallen im Zweckbetrieb an. Dies gilt nur, wenn kein Sportler als Auszubildender teilnimmt, der wegen seiner Betätigung in dieser Sportart als ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Zweifelsfälle zu § 67a Abs. 3 Nr. 1 AO

Tz. 76 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Sportler X erhält pauschale Aufwandsentschädigungen: Beispiel 2: Sportler Y erhält pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Gründe, die eine Ausübung des Wahlrechts zugunsten von § 67a Abs. 3 AO rechtfertigen

Tz. 131 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die in § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) genannte Besteuerungsfreigrenze (Zweckbetriebsfreigrenze) für den Zweckbetrieb "Sport" ist für folgende Vereine von Nachteil, d. h., sie sollten das Wahlrecht über § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) zugunsten des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) ausüben: Sportvereine, die keine bezahlten Sportler anlässlich ihrer sport...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Körperschaftsteuer

Tz. 93 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermietung auf längere Dauer ist dem Bereich der steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Zweckbetrieb 45 000 EUR nicht übersteigen. § 67a A...mehr

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zfs 08/2024, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2024 Mittwoch, 09. Oktober 2024, 13:30 – 19:00 Uhr (jeweils 5,0 Std. FAO) Tagung – SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7,5 Std. FAO) Regionale Veranstal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Ausnahmefälle

Tz. 75 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel: Ein Verein wurde im Juni 06 neu gegründet. Ein Amateurspieler hat im Juli 08 mit dem Training begonnen. Er nimmt erst im August 08 an der Spielsaison 08/09 teil. Im Kalenderjahr 08 erhält er folgende pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sports

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen Können zurechenbare Ku...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (s. Tz. 110 s. Tz. 111), kann sich die gesetzliche Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) u. U. für Sportvereine nachteilig auswirken. Damit solche Nachteile ausgeschlossen werden, hat der Gesetzgeber in § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 45 000 EUR

Tz. 108 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze ist eine Bruttoeinnahmefreigrenze. D.h., es sind bei der Ermittlung der Zweckbetriebsfreigrenze die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Für die Zweckbetriebsgrenze sind alle Einnahmen (brutto) aus allen sportlichen Veranstaltungen und aus allen Abteilungen eines Vereins innerhalb eines Jahres...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Einsatz von Sportlern des unbezahlten und bezahlten Sports

Tz. 35 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von Veranstaltungen sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt, sind Einnahmen aus derartigen sportlichen Veranstaltungen dem Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe "bezahlter Sport" zuzuordnen, wenn der Verein vom Optionsrecht (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b) Gebrauch gema...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zahlungen an den vereinseigenen Sportler

Tz. 136 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportler des Vereins gilt als unbezahlt, wenn er vom Verein oder einem Dritten nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gelten nicht, wenn dem Sportler vom Verein oder einem Dritten der von ihm durch Einzelnachweis nachgewiesene Aufwand erstattet wird. In diesem Fall kann die mona...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG

Rn. 1710 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den ausdrücklich genannten Anlagen und Einrichtungen nennt das Gesetz Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für sportliche Zwecke, die Unterhaltung von Geschäftsfreunden, die Freizeitgestaltung oder die Repräsentation (BFH BStBl II 1993, 367; 2017, 222; BFH/NV 2007, 1230). "Ähnliche Zwecke" betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sportanlagen, Sportveranstaltungen und Sportausübung.

Rn 162 Bei Sportanlagen sind insb ein Schutz der Benutzer vor nicht ohne Weiteres erkennbaren Gefahren (BGH NJW 85, 620 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; NJW-RR 86, 1029, 1030 [BGH 29.04.1986 - VI ZR 227/85]; NJW 08, 3775 Rz 10; 3778 Rz 11 mwN; Grenzen: Kobl MDR 12, 1287) unter Berücksichtigung der durch die Sportausübung geminderten Aufmerksamkeit (Hamm MDR 97, 739, 740; 02, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Passivlegitimation.

Rn 16 Welcher Unternehmer als Sender (dazu Rn 4, 7) verpflichtet sein soll, muss sich, ggf im Wege der Auslegung (Rn 9 ff) aus der Erklärung selbst ergeben. Auf den äußeren Versendungsvorgang oder das Drucken der Erklärung kommt es nicht an (KG BeckRS 20, 19502). Irrelevant ist auch, wer Vertragspartei oder Lieferant des beworbenen Versandhandels- oder anderen Geschäfts ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. I 1 Nr 4.

Rn 18 Es handelt sich hierbei um die einzige Regelung innerhalb des I 1 Nr 1–4, die an eine für ein Direktvertriebsgeschäft typische Situation anknüpft (BTDrs 17/12637, 49; vgl dazu auch Rn 1). Unter Nr 4 fallen Verträge, die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren od...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Spielertrainer

Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei einem so genannten Spielertrainer sind folgende Unterscheidungen zu treffen: Der Trainer wird ausschließlich für seine Trainertätigkeit für das Training der "unbezahlten Sportler" bezahlt. Eine derartige Bezahlung ist unschädlich. Die Aufwendungen sind dem Zweckbetrieb "unbezahlter Sport" als Betriebsausgaben zuzuordnen. Es erfolgt eine Bez...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Konkludent geschlossener Anwaltsvertrag

Rz. 39 Der Anwaltsvertrag kann auch konkludent dadurch zustande kommen, dass der Rechtsanwalt auf Fragen des Mandanten Auskunft zu den ihm angetragenen rechtlichen Problemen erteilt oder den Schriftwechsel mit dem Mandanten aufnimmt.[27] Hierbei hat der BGH jedoch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen für das Vorliegen eines konkludenten Vertragsschlusses gesetzt.[28]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten.

Rn 6 Die durch das Verhalten der Organperson ausgelöste Schadensersatzpflicht kann vertraglicher (§ 280 ff) oder quasivertraglicher (§ 311, 122) Natur sein, auf deliktischer Verschuldenshaftung (§§ 823 ff), auf Gefährdungshaftung oder auf Tatbeständen, die kein Verschulden voraussetzen (§§ 228, 231, 904), beruhen. Zuzurechnen sind sowohl Handlungen als auch Unterlassungen. U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erteilung von Sportunterricht

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die entgeltliche Erteilung von Sportunterricht war lange umstritten. Im Schreiben des BMF vom 08.03.1978, BStBl I 1978, 202 hat die Finanzverwaltung zur Auslegung wie folgt Stellung genommen: Unter dem Begriff Sportunterricht sind u. a. Sportkurse und -lehrgänge jeglicher Art zu verstehen, an denen Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen kö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Sport

Tz. 3 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das FG Köln hat im Urteil vom 08.10.2009, EFG 2010, 367 zum Begriff Sport Stellung genommen. Nach den Ausführungen des FG hat sich der Begriff des Sports zu einem umgangssprachlichen Begriff entwickelt, der einem ständigen Wandel unterliegt. Während für den Deutschen Olympischen Sportbund die motorische Aktivität im Vordergrund stehen, so das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Einzelfälle.

Rn 13 Zum Behandlungsvertrag und zu den Krankenhausverträgen vgl die Kommentierung zu §§ 630a–h. Rn 14 Der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten ist ein Werkvertrag, auch wenn Gegenstand nur Bauleitung oder Bauaufsicht ist (BGHZ 82, 100). Nur bei rein überwachender oder beratender Tätigkeit des Architekten ohne Bauführung kommt Dienstvertrag in Betracht. Beratervertrag is...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebsgrenze Sport nach § 67a Abs. 1 AO

Tz. 107 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 67a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber folgende Regelung getroffen: Sportliche Veranstaltungen des unbezahlten und bezahlten Sports sind dann ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (also brutto) insgesamt 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 45 000 EUR Tz. 108 Stand: EL 138 – ET: 08/2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 106 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportverein wird in verschiedenen Bereichen tätig und hatte im Jahre 01 folgende Einnahmen und Ausgaben:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kolpingvereine

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Kolpingvereine sind rechtlich selbständige Organisationen innerhalb der Diözesanverbände der Katholischen Kirche, Dachorganisation ist das Kolpingwerk Deutschland (katholischer Sozialverband) in Form des nicht eingetragenen Vereins. Teil des Kolpingwerks sind auch die Kolpingfamilien. Diese sind ebenfalls als e. V. organisiert und in der Regel steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport"

Tz. 65 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" sind alle Einnahmen und Einkünfte, die wirtschaftlich (unmittelbar und mittelbar) mit den Veranstaltungen, an denen "bezahlte Sportler" teilnehmen, im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören z. B. Eintrittsgelder der Zuschauer, der Verkauf von Speisen und Getränke...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Einkünfteermittlung bei Steuerbegünstigung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Verein hat die Einkünfte aus seinen gewerblichen Betätigungen (gesellige Veranstaltungen und Vereinsgaststätte) zulässigerweise durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, s. Anhang 10) ermittelt. Die ermittelten Gewinne sind auch der Besteuerung zugrunde zu legen,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volkshochschulen

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volkshochschulen sind Einrichtungen, die auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Bildungsziele verfolgen (Abschn. 4.22.1 UStAE). Sie sind Einrichtungen, die in Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Filmvorführungen den allgemeinen Bildungsbedürfnissen der Hörer (der Allgemeinhe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagung

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2021 durch das zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Verein X erhält nach erfolgter Festsetzung der Steuer den Körperschaftsteuerbescheid für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ("gesellige Veranstaltungen", "Vereinsgaststätte", wenn steuerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Nachteile/Vorteile

Tz. 110 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen) von 45 000 EUR kann ungünstig wirken, wenn Sportvereine keine Sportler bezahlen und die Bruttoeinnahmen mehr als 45 000 EUR betragen und das Optionsrecht durch den Verein nicht genutzt wurde (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b); die Bruttoeinnahmen aus dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstalt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Behindertensportvereine

Tz. 100 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Behindertensportvereine erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen für die Zweckbetriebseigenschaft. Sportliche Veranstaltungen, die von ihnen durchgeführt werden, fallen unter die gesetzliche Vorschrift des § 67a AO (Anhang 1b). Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Veranstalten derartige Vereine gesellige Veranstaltungen und dienen diese der Bet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Sachliche Steuerpflicht – Besteuerungsgrundlage

Tz. 96 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer bemisst sich für den Verein X nach dem zu versteuernden Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG, Anhang 3). Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, der sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergibt, vermindert um den Freibetrag von 5 000 EUR (s. § 8 Abs. 1 KStG, Anhang 3; s. § 7 Abs. 2 KStG, Anhang 3; s....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine oder unwesentliche Beeinträchtigung.

Rn 11 Einwirkungen, welche die Benutzung des von ihm betroffenen benachbarten (nicht notwendig unmittelbar angrenzenden) Grundstücks nicht beeinträchtigen, müssen hingenommen werden. Entgegen der aus § 903 folgenden negativen Befugnis des Grundstückseigentümers, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, wird hier eine die Eigentümerbefugnisse einschränkende Duldungspflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gebäude, in denen ein Gewerbe betrieben wird.

Rn 146 Bei Gebäuden, in denen ein Gewerbe betrieben wird, sind die Sicherheitsanforderungen wegen der großen Zahl potentiell Gefährdeter einerseits und des persönlichen Nutzens, den der Gewerbetreibende aus der Verkehrseröffnung zieht, andererseits besonders hoch. Wichtig ist insb die Sicherheit von Zugängen und Gängen (zB Köln NJW-RR 00, 1693; Stuttg NJW 08, 2514 [OLG Stutt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 2 § 651i I präzisiert die Primärleistungspflicht des Veranstalters und stellt klar, dass dieser ab Vertragsschluss (BGH NJW 87, 1931, 86, 1748 [BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86]) verschuldensunabhängig für den Erfolg der Reise haftet (§ 651a Rn 17; § 633 Rn 10). Wann eine Reise frei von Mängeln ist, definiert II in bewusster Anlehnung an § 633 II 1 (BTDrs 18/10822, 78). Wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. 2Preis im Sinne dieses Untertitels ist auch eine digitale Darstellung eines Werts. (2) 1Digitale Inhalte sind Daten, die in dig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nutzung für Zwecke des Unterrichts

Rz. 521 [Autor/Stand] Unterricht stellt die mit Hilfe von didaktischen Methoden erfolgende Vermittlung von Grundlagenkenntnissen in einem schulischen, auch zu Ausbildungszwecken dienenden Umfeld dar. Die Veranstaltung von Unterricht erfolgt nicht nur durch Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen, die die Ausbildung für einen Beruf vermitteln oder erweitern, sondern ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Delegation.

Rn 126 Verkehrspflichten können grds auf Dritte übertragen werden (s nur BGH MDR 59, 26; BGHZ 142, 227, 233; NJW 06, 3628 Rz 11; VersR 17, 1162 Rz 9 mwN; NJW 20, 1798 Rz 9; 23, 2037 Rz 15; VersR 23, 1169 Rz 39, wichtiges Bsp: Räum- und Streupflicht, s.u. Rn 139); zu Besonderheiten der unternehmensinternen, vertikalen Arbeitsteilung insb MüKo/Wagner § 823 Rz 106 ff; BeckOGK/S...mehr