Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 7 Verjährung vertragliche... / d) Erleichterte Verjährung von Regressansprüchen gegen Rechtsberater

Rz. 124 Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt oder einen anderen Rechtsberater aus einem (echten) Vertrag mit Rechtsbeistandspflicht (vgl. § 2 Rdn 1 f.) können sich ergeben ausmehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / IV. Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB)

Rz. 69 Das neue Recht der Verjährungshemmung (§§ 203 ff. BGB) übernimmt aus dem alten Recht (§§ 202 ff. BGB a.F.) die Gliederung in tatsächliche, rechtliche und familiäre Hemmungsgründe sowie deren Wirkung.[227] Ggü. dem alten Recht werden die Tatbestände der Verjährungshemmung erheblich erweitert, insb. – unter entsprechender Einschränkung der alten Unterbrechungsgründe (§§...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Vorkehrungen gegen drohende Verjährung

Rz. 174 Ein Rechtsanwalt hat vor Ablauf der Verjährungsfrist Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht zur Verjährung kommt (vgl. Rdn 30). Diese Pflicht setzt wesentlich früher ein als der Eintritt der Verjährung selbst. Ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten beauftragt wird, dessen Rechte ggü. einem säumigen Schuldner wahrzunehmen, ist aufgrund des Anwaltsvertrags verpfli...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Grundsätze

a) Allgemeines Rz. 112 Im Gegensatz zur Vorschrift des § 225 BGB a.F., die nur eine Erleichterung, nicht aber einen Ausschluss oder eine Erschwerung der Verjährung zuließ, ist das neue Recht der Verjährung von (verjährbaren) Ansprüchen (§§ 194 ff. BGB) grds. insgesamt nachgiebig, sodass es der allgemeinen Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien unterliegt.[330] Nach § 202 Ab...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Interesse der Rechtsberater an Erleichterung der Verjährung

Rz. 118 Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften werden anstreben, ihre Haftungslage, die durch das neue Verjährungsrecht erheblich verschlechtert wurde (vgl. Rdn 12), zu verbessern, indem sie ihren Auftraggebern eine Vereinbarung – entweder im Einzelfall oder durch AGB – zur Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen anb...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / B. Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsberater nach aktueller Rechtslage

I. Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB 1. Grundzüge Rz. 2 Im Vordergrund des neuen Rechts der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) eines Anspruchs, der sich aus einem materiellen Rechtsgrund ergibt (§ 194 Abs. 1 BGB), steht die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der An...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Verjährungsvereinbarung und Haftung von Rechtsberatern

a) Interesse der Rechtsberater an Erleichterung der Verjährung Rz. 118 Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften werden anstreben, ihre Haftungslage, die durch das neue Verjährungsrecht erheblich verschlechtert wurde (vgl. Rdn 12), zu verbessern, indem sie ihren Auftraggebern eine Vereinbarung – entweder im Einzelfall oder durch AG...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / f) Folgen einer unwirksamen Verjährungserleichterung

aa) Unwirksame Einzelvereinbarung Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nicht...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / VI. Verjährungs-(Anspruchs-)konkurrenz

Rz. 102 Die im alten Recht für die Rechtsberaterhaftung bedeutsame Frage, welche der verschiedenen Verjährungsregelungen gilt, wenn die Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus Vertrag zugleich eine unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) ist, stellt sich nach neuem Recht nicht mehr, weil Schadensersatzansprüche aus beiden Rechtsgrundlagen nunmehr gem. §§ 1...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / I. Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB

1. Grundzüge Rz. 2 Im Vordergrund des neuen Rechts der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) eines Anspruchs, der sich aus einem materiellen Rechtsgrund ergibt (§ 194 Abs. 1 BGB), steht die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IX. Verjährung

Rz. 29 Soweit Ansprüche aus Prospekthaftung der Regelverjährung von 30 Jahren gem. § 195 BGB a.F. unterlagen, gilt seit dem 1.1.2002 grds. die neue, im Allgemeinen erheblich kürzere Verjährung gem. §§ 195 , 199 BGB n.F. (Art. 229 § 6 EGBGB).[98] Eine Anwendung des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ist nicht sachgerecht.[99] Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflag...mehr

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§ 7 Verjährung vertraglicher Regressansprüche

A. Einleitung Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der V...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 7. Ultimo-Regelung

Rz. 59 Nach § 199 Abs. 1 Hs. 1 BGB wird – entsprechend § 201 BGB a.F. – die regelmäßige Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres in Lauf gesetzt, in dem die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns (§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB) erfüllt sind (sog. Ultimo- oder Silvester-Verjährung). War dies z.B. im Laufe des Jahres 2015 der Fall, so begann die ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 77 Nach § 204 Abs. 1 BGB wird durch 14 Maßnahmen der Rechtsverfolgung die Verjährung eines Anspruchs gehemmt. Im Folgenden werden die für die Rechtsberaterhaftung wichtigsten Hemmungsgründe der Rechtsverfolgung erörtert. a) Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Rz. 78 Die Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (3) § 242 BGB

Rz. 139 Die Berufung des Verwenders von AGB auf eine an sich wirksame Klausel kann unter besonderen Umständen des Einzelfalls gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen.[381]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 5. Ablaufhemmung

Rz. 91 Eine Nachfrist der Verjährungshemmung ist vorgesehen inmehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / d) Ablaufhemmung

Rz. 75 Nach § 203 Satz 2 BGB tritt die Verjährung, die durch Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB gehemmt war, frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Diese Ablaufhemmung soll dem Gläubiger, den das Ende der Verhandlungen überraschen kann, ausreichende Zeit zur Durchsetzung des Anspruchs gewähren.[246]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Beweislast

Rz. 101 Die Voraussetzungen für einen Neubeginn der Verjährung gem. § 212 Abs. 1 BGB hat der Anspruchsteller (z.B. ein geschädigter Mandant) darzulegen und zu beweisen, weil er damit die Verjährungseinrede abwehren will.[306]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Anwendungsbereich

a) Allgemeine Verjährung Rz. 4 Sofern keine besondere Verjährungsregelung anzuwenden ist (vgl. Rdn 65), unterliegt jeder Schadensersatzanspruch (§§ 280 ff. BGB; vgl. § 3 Rdn 4 ff.) der Verjährung gem. § 199 BGB, gleichgültig, ob er auf einem Vertrag (§ 311 Abs. 1 BGB), einem rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2, 3 BGB) oder einem g...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / III. Verjährung

Rz. 32 Nach aktuellem Recht verjährt ein solcher Anspruch gem. § 199 BGB, und zwar grds. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB; vgl. § 13 Rdn 37). Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 14 Rn 36).mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Ersatzanspruch aus steuerlicher Beratung

aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids, so ist nach der neuen "Risiko-Schaden-Formel" (vgl. Rdn 22 ff.) die – den Verjährungsbeginn auslösende – Schadensentstehung regelmäßig anzunehmen mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gem. § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 5. Grundsatz der Schadenseinheit

a) Eine schädigende Handlung Rz. 33 Für den Schaden aus einer einmaligen, einheitlichen, abgeschlossenen Schadensursache [101] gilt der Grundsatz der Schadenseinheit;[102] danach ist der aus einem bestimmten Ereignis erwachsene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, das auch alle weiteren adäquat verursachten, zurechenbaren und als möglich voraussehbaren Spätfolgen ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 6. Gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB notwendige Kenntnis

a) Allgemeines Rz. 39 Der Beginn der Verjährung setzte schon im früheren Recht in § 852 BGB a.F. für die Deliktshaftung Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners voraus. Dem gleichgestellt hatte die Rechtsprechung Fälle, in denen der Geschädigte die notwendige Kenntnis zwar tatsächlich nicht besaß, aber sie sich in zumutbarer Weise ohne ne...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / II. Beginn der Regelverjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB)

1. Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 13 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) sind nach § 199 Abs. 1 BGB maßgeblichmehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) im Allgemeinen

a) Schadensersatzanspruch i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB Rz. 14 Ein Schadensersatzanspruch i.S.d. einheitlichen Haftungsgrundlage des § 280 Abs. 1 BGB wegen vertraglicher oder vorvertraglicher, schuldhafter Pflichtverletzung eines Rechtsberaters, der einen haftungsrechtlich zurechenbaren Schaden im Rechtssinne ausgleichen soll, entsteht i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Eintritt...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Schadenseintritt bei Regressansprüchen gegen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften

a) Vorbemerkung Rz. 20 Ein Anspruch entsteht, sobald er fällig wird und notfalls eingeklagt werden kann.[27] Für einen Schadensersatzanspruch bedeutet dies, dass er mit dem Eintritt eines Schadens aus der Pflichtverletzung entsteht; dann kann der Gläubiger auf Erfüllung dieses Anspruchs klagen.[28] Da der Schadenseintritt gleichermaßen für den Beginn der Verjährung nach den §...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Ausblick

Rz. 140 Nach alledem wird erst die künftige Rechtsprechung zeigen, ob und in welchem Umfang im Bereich der Rechtsberaterhaftung eine Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen durch AGB eine rechtswirksame Breitenwirkung erzielen kann, die auch Verbraucherverträge einschließen müsste. Jede Erleichterung der Verjährung zielt aber nur auf den zeitlichen Aspekt der Haft...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / d) Zurechnung der Kenntnis Dritter

Rz. 47 Die Verjährung nach § 199 Abs. 1 BGB kann beginnen, wenn der Geschädigte sich die Kenntnis Dritter im Rahmen dieser Vorschrift zurechnen lassen muss.[172] aa) Gesetzlicher Vertreter Rz. 48 Derjenige Geschädigte, der geschäftsunfähig (§ 104 BGB) oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist (§ 106 BGB), muss die Kenntnis seines gesetzlichen Vertreters (§§ 1626, 1629, ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 8. Beweislast

Rz. 96 Der Anspruchsteller, der die Verjährungseinrede abwehren will (z.B. ein geschädigter Mandant), hat verjährungshemmende Umstände darzulegen und zu beweisen.[299] Diejenige Partei, die aus der Beendigung der Hemmung Rechte herleitet, trägt insoweit die Beweislast.[300]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Inhalt einer Verjährungsvereinbarung

Rz. 113 Gegenstand einer Verjährungsabrede[334] können seinmehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Bedeutung für die Praxis

Rz. 12 Die alte Sonderverjährung (§§ 51b, 59m Abs. 2 BRAO a.F., §§ 45b, 52m Abs. 2 PatAnwO a.F., §§ 68, 72 Abs. 2 StBerG a.F.) hatte für die Vertragshaftung der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und die Gesellschaften dieser Berufskreise wegen des kenntnisunabhängigen Beginns der Verjährungsfrist von drei Jahren, die unter engen Voraussetzungen durch eine Sekundärh...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 112 Im Gegensatz zur Vorschrift des § 225 BGB a.F., die nur eine Erleichterung, nicht aber einen Ausschluss oder eine Erschwerung der Verjährung zuließ, ist das neue Recht der Verjährung von (verjährbaren) Ansprüchen (§§ 194 ff. BGB) grds. insgesamt nachgiebig, sodass es der allgemeinen Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien unterliegt.[330] Nach § 202 Abs. 1 BGB ist e...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Hemmung und Neubeginn

Rz. 8 Ggü. §§ 202 ff. BGB a.F. wurde die Verjährungshemmung (§§ 203 ff. BGB) stark ausgeweitet, insb. durch die – nicht erschöpfenden[16] – Hemmungstatbestände der Rechtsverfolgung in § 204 BGB. Rz. 9 Ggü. §§ 208 ff. BGB a.F. wurde die Verjährungsunterbrechung gem. § 212 BGB, jetzt "Neubeginn der Verjährung", beschränkt auf ein Anerkenntnis des Schuldners (vgl. § 208 BGB a.F....mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Weitere Hemmungsgründe

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Anerkenntnis und Vollstreckungshandlung als Unterbrechungstatbestände

Rz. 97 § 212 BGB enthält die beiden einzigen Tatbestände, die i.S.d. früheren Verjährungsrechts die Verjährung unterbrechen mit der Folge, dass am nächsten Tag (§ 187 Abs. 1 BGB) eine volle neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird (vgl. § 217 BGB a.F.).[301] Nach dieser Vorschrift beginnt die Verjährung erneut, wennmehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 10 Verjährung, zuständiges Gericht, anwendbares Recht

I. Verjährung Die Verjährung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. II. Zuständiges Gericht 1. Klagen gegen den Versicherer 1.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können gegen den Versicherer bei dem für seinen Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz seiner vertragsführenden Niederlassung örtlich zuständi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Verjährung

Rz. 30 Besondere Bedeutung gewinnt die Feststellung des Mandatsgegenstandes bei der Prüfung, ob ein (neuer) Rechtsanwalt einen Regressanspruch des Mandanten gegen einen früher für diesen tätigen Rechtsanwalt hat verjähren lassen. Dieses Problem ergibt sich häufig bei nacheinander tätigen Prozessanwälten desselben Auftraggebers, v.a. nach altem Verjährungsrecht für die Frage,...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 78 Die Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Rz. 79 Eine wirksame Klage des Berechtigten [248] wird erhoben durch Zustellung der Klageschrift an den Schuldner (§ 253 ZPO); diese hat für die Verjährung Rückwirkung auf de...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Ziel einer Verjährungserleichterung

Rz. 123 Eine Erleichterung der Verjährung gem. § 202 BGB ist nur dann wirksam, wenn sie zu einer angemessenen Verteilung der Risiken des Rechtsberaters und seines Mandanten führt. Dabei ist als Leitlinie die Grundentscheidung des Gesetzgebers zu beachten, mit dem neuen Verjährungsrecht die Chance des Gläubigers – hier des geschädigten Mandanten oder geschützten Dritten –, ei...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (2) Inhaltskontrolle (§ 307 BGB)

Rz. 129 Die richterliche Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 1, 2 BGB), die bzgl. einer Verjährungsvereinbarung gem. § 202 BGB nicht durch § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB ausgeschlossen wird (vgl. Rdn 126), kann ergeben, dass eine formularmäßige Erleichterung der Verjährung den Vertragspartner (z.B. einen Mandanten) des Verwenders (z.B. eines Rechtsberaters) entgegen den Geboten von Treu u...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / H. Verjährung

I. Aktuelle Rechtslage 1. §§ 194 ff. BGB Rz. 148 Seit dem 1.1.2002 verjährt ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung – auch eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers – grds. nach §§ 194 ff. BGB (Art. § 229 § 6 EGBGB; vgl. § 7 Rdn 2 ff.), soweit keine Sonderregelung gilt.[558] § 852 BGB besteht nur noch aus dem früheren § 852 Abs. 3 BGB a.F., verbund...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (2) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Eine verjährungserleichternde Einzelvereinbarung kann sich nicht nur auf Schadensersatzansprüche wegen leichter, sondern auch wegen grober Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 2 BGB) erstrecken;[387] § 202 Abs. 1 BGB verbietet nur eine Vorausabrede bei Haftung wegen Vorsatzes (vgl. § 276 Abs. 3 BGB). Eine einzelvertragliche Verjährungserleichterung, die Schadensersatzansprüche...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Pflichtverletzung nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids

Rz. 29 Ereignet sich die Pflichtverletzung erst nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids, so gilt Folgendes: Hat der steuerliche Berater pflichtwidrig gegen den Steuerbescheid keinen Rechtsbehelf eingelegt, so beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids.[86] Hat der steuerliche Berater einen Einspruch gegen den Besch...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 7. Wirkung der Verjährungshemmung (§ 209 BGB)

Rz. 95 Nach der Vorschrift des § 209 BGB wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungszeit nicht eingerechnet. Die Zeit der Verjährungshemmung, die keine Frist i.S.d. § 187 Abs. 1 BGB ist,[297] beginnt mit dem Tag, an dem der Hemmungsgrund entsteht, und endet mit dem Tag, an dem der Hemmungsgrund wegfällt; diese beiden Tage werden nicht auf...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Grundzüge

Rz. 2 Im Vordergrund des neuen Rechts der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) eines Anspruchs, der sich aus einem materiellen Rechtsgrund ergibt (§ 194 Abs. 1 BGB), steht die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vo...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Unwirksamkeit eines Rücktritts (§ 218 BGB)

Rz. 110 Ein Rücktritt des Gläubigers wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (z.B. § 323 BGB) ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder auf Nacherfüllung verjährt ist und sich der Schuldner darauf beruft (§ 218 Abs. 1 Satz 1 BGB); dies gilt auch in bestimmten Fällen, in denen der Schuldner nicht zu leisten braucht (§ 218 Abs. 1 Satz 2 BGB). § 21...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Zeitpunkt und Form einer Verjährungsvereinbarung

Rz. 116 Verjährungsvereinbarungen sind nach Sinn und Zweck des § 202 BGB nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden, sodass sie sowohl vor Entstehung des Anspruchs eine noch nicht laufende Verjährungsfrist als auch nachträglich eine bereits laufende Verjährungsfrist betreffen können,[341] also vor oder nach Beginn der Verjährung geschlossen werden können.[342] Eine Verjähru...mehr