Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 39 Der Beginn der Verjährung setzte schon im früheren Recht in § 852 BGB a.F. für die Deliktshaftung Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners voraus. Dem gleichgestellt hatte die Rechtsprechung Fälle, in denen der Geschädigte die notwendige Kenntnis zwar tatsächlich nicht besaß, aber sie sich in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Müh...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Unwirksame AGB

Rz. 159 Ist eine verjährungserleichternde AGB-Klausel unwirksam, so darf diese nicht auf einen zulässigen Inhalt zurückgeführt werden (Verbot der geltungserhaltenden Reduktion).[418] Ein Schadensersatzanspruch aus dem i.Ü. wirksamen Rechtsberatervertrag richtet sich dann grds. nach dem gesetzlichen Verjährungsrecht (§ 306 Abs. 2 BGB);[419] wäre mit Rücksicht darauf das Festh...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / VIII. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede

Rz. 111 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, nach denen der Gläubiger (z.B. ein geschädigter Mandant) der Verjährungseinrede des Schuldners (z.B. eines haftpflichtigen Rechtsberaters) den Arglisteinwand (§ 242 BGB) entgegenhalten kann, gelten auch unter dem neuen Verjährungsrecht fort. Allerdings wird der Anwendungsbereich dieses Einwands nunmehr eingeschränkt...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / VII. Verjährung

Rz. 37 Nach aktuellem Recht verjährt ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss gem. § 199 BGB, und zwar grds. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB), ausnahmsweise gem. § 199 Abs. 2, 3 BGB (vgl. § 7 Rdn 13 ff.).[110] Hinsichtlich des früheren Verjährungsrechts vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 13 Rn 37 bis...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Verjährungserleichterung durch AGB

Rz. 125 AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).[354] Bei Verbraucherverträgen – also bei Verträgen zwischen einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und dem Rechtsberater als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB – sind best...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung

Rz. 150 Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung ergeben sich aus deren Zweck, den regelmäßig rechtsunkundigen Auftraggeber in die Lage zu versetzen, in Kenntnis und nach Abwägung aller wesentlichen Umstände eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er unter Wahrung seiner Interessen zu einer angemessenen Risikoverteilung beitragen soll, indem er einen etwaigen künftigen Scha...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Schadensersatzanspruch i.S.d. § 281 BGB

Rz. 16 Im Schrifttum ist umstritten, wann die Verjährung eines Anspruchs aus § 281 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung (wegen Nicht- oder Schlechtleistung des Schuldners) beginnt. Bei Anwendung des § 326 BGB a.F. entstand ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung mit Ablauf der Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, weil dann der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen war....mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Materiell-rechtliche Fragen, insb. Verjährung

Rz. 235 Unter besonderen Voraussetzungen kommt auch eine Pflicht zur Belehrung des früheren Auftraggebers über materiell-rechtlich Fragen in Betracht. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über d...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (a) Richterliche Prüfung

Rz. 130 Die richterliche Prüfung gem. § 307 BGB hat grds. auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen[364] und den gesamten Vertragsinhalt einschließlich der Individualvereinbarungen zu berücksichtigen.[365] Rz. 131 Prüfungsmaßstab ist eine generalisierende, überindividuelle, typisierende Betrachtung, bei der die Interessen des Verwenders (z.B. eines R...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Eine schädigende Handlung

Rz. 33 Für den Schaden aus einer einmaligen, einheitlichen, abgeschlossenen Schadensursache [101] gilt der Grundsatz der Schadenseinheit;[102] danach ist der aus einem bestimmten Ereignis erwachsene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, das auch alle weiteren adäquat verursachten, zurechenbaren und als möglich voraussehbaren Spätfolgen umfasst.[103] Das bedeutet, ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (5) Inhaltskontrolle gem. §§ 138, 242 BGB

Rz. 152 Die Generalklauseln des § 138 BGB über die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts und des § 242 BGB über den Grundsatz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr begrenzen die Vertragsfreiheit und gebieten eine richterliche Kontrolle auch des Inhalts verjährungserleichternder Einzelvereinbarungen.[401] Das BVerfG betont die Aufgabe des Richters, in typisierbaren Fällen, di...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der Verjährung ver...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Weitere wichtige Hemmungsgründe der Rechtsverfolgung

Rz. 85 In der Praxis der Rechtsberaterhaftung sind weitere wichtige Gründe der Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung:[264]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Ende der Hemmung (§ 204 Abs. 2 BGB)

Rz. 86 Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 BGB endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens (§ 204 Abs. 2 Satz 1 BGB). Danach dauert die Hemmung noch weitere sechs Monate über die Beendigung des jeweiligen Verfahrens[272] hinaus an, um dem Gläubiger eine Nachfrist für eine spätere Rechtsverfolgung zu ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / ee) Forderungsübergang

Rz. 53 Ist die Schadensersatzforderung abgetreten worden, so muss sich der Zessionar die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Zedenten i.S.d. § 199 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (§ 404 BGB).[193] Dies gilt grds. entsprechend bei gesetzlichem Forderungsübergang (§§ 404, 412 BGB).[194]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Schadensersatzanspruch i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 14 Ein Schadensersatzanspruch i.S.d. einheitlichen Haftungsgrundlage des § 280 Abs. 1 BGB wegen vertraglicher oder vorvertraglicher, schuldhafter Pflichtverletzung eines Rechtsberaters, der einen haftungsrechtlich zurechenbaren Schaden im Rechtssinne ausgleichen soll, entsteht i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Eintritt eines Schadens aus der Pflichtverletzung; dann k...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Steuerliche Gestaltung und Kostenschaden

Rz. 31 Wird im Zusammenhang mit einer fehlerhaften steuerlichen Gestaltung ein neuer Berater tätig, der den Mandanten auf die fehlerhafte Beratung hinweist und zu Maßnahmen rät, um deren Folgen zu beseitigen, ist der Schaden bereits entstanden mit Zahlung der Gebühren an diesen neuen Berater, wenn die Kosten der Folgenbeseitigung als Schaden geltend gemacht werden. Wird darü...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / dd) Erbfall

Rz. 52 Verstirbt der Geschädigte, so geht der in seiner Person entstandene Schadensersatzanspruch[190] auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Der Eintritt in die Rechtsstellung des Erblassers hat zur Folge, dass sich der Erbe eine Kenntnis des Erblassers i.S.d. § 199 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss.[191] Hatte der Erblasser eine solche Kenntnis noch nicht erlangt, so komm...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Sonstige Schadensersatzansprüche (§ 199 Abs. 3 BGB)

Rz. 63 Ein Schadensersatzanspruch, der nicht unter § 199 Abs. 2 BGB fällt, sondern – wie regelmäßig bei der Rechtsberaterhaftung – auf den Ausgleich eines Vermögensverlustes gerichtet ist, verjährtmehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Überholte Rechtsprechung zum Schadenseintritt

Rz. 21 Die frühere Rechtsprechung, die seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.7.1992[30] überholt ist, hatte den Zeitpunkt des Schadenseintritts festgelegt mit der Formel, die Verjährungsfrist laufe, sobald eine verjährungsunterbrechende Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Vertragsgegners erhoben werden könne.[31] Eine solche Abgrenzung kann den Verjährungsbeg...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / d) Verjährungsbeginn bei Abschlussprüfung

Rz. 32 Auch für den Abschlussprüfer gilt jetzt die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB,[99] wobei auch hier auf die alte Rechtsprechung zu § 323 Abs. 5 HGB a.F. zurückgegriffen werden kann. So entsteht der Schaden der AG erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung, nicht schon mit der Ablieferung des Prüfberichts, wenn der Abschlussprüfer i...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / cc) Drittschadensliquidation

Rz. 51 Ist der Schaden nicht bei demjenigen, der durch die Pflichtverletzung unmittelbar betroffen wurde, sondern bei einem Dritten eingetreten, so kommt es bei der Schadensliquidation im Drittinteresse (vgl. § 10 Rdn 80 ff.) für die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 BGB auf den Anspruchsteller, nicht auf den geschädigten Dritten an.[189]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Mehrere schädigende Handlungen

Rz. 37 Davon zu unterscheiden ist eine Situation, in der stets neue Handlungsakte je für sich eine Pflichtverletzung darstellen. Hier beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu.[112] Das kann auch für pflichtwidrige Unterlassungen gelten. So geht der BGH von unterschiedlichen Verjährungszeitpunkten aus, wenn die Dürftigkeitseinrede gegen spätere Klageerweiterun...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (3) Aushandeln

Rz. 146 Eine Verjährungsvereinbarung im Einzelfall kann nur eine zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelte Abrede sein (vgl. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Mehrere Anwaltsverträge zwischen denselben Parteien erfordern grds. jeweils gesonderte Verjährungsabreden i.S.d. § 202 BGB. Eine Individualvereinbarung kann nur vorliegen, "soweit" die Vertragsbedingungen zwische...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 54 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist steht die grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners der entsprechenden Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Grob fahrlässig ist diejenige Unkenntnis, die auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. § 276 A...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Kenntnis von der Person des Schuldners

Rz. 44 Bei einem Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsberater erlangt der Geschädigte Kenntnis von der Person des ersatzpflichtigen Schuldners, sobald er den Namen und die Anschrift des Schädigers sowie so viele Umstände des Tathergangs erfährt, dass er die Verantwortlichkeit des haftpflichtigen Rechtsberaters im Klagewege begründen kann.[161] Einem Geschädigten, der nur...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Wissensvertreter

Rz. 49 Nach § 166 BGB kommt es im rechtsgeschäftlichen Verkehr grds. auf die Person des Bevollmächtigten an, soweit die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung beeinflussen; dies gilt auch für gesetzliche Vertreter[174] und die Organe juristischer Personen.[175] Diese Vorschrift ist grds. nicht auf die Kenntnis i.S.d. § ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / VII. Verjährung

Rz. 55 Nach aktuellem Recht verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Auskunfts- oder Beratungspflicht, soweit keine Sonderregelung gilt (z.B. §§ 37b Abs. 4, 37c Abs. 4 WpHG), grds. nach §§ 195, 199 BGB (vgl. § 7 Rdn 2 ff.).[176] Kennt der geschädigte Anleger die Pflichtverletzung eines Anlageberaters oder -vermittlers nicht, liegt eine grobe Fahrlässigkeit i...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / VII. Verjährung

Rz. 60 Nach aktuellem Recht verjähren vertragliche Schadensersatzansprüche nach §§ 195, 199 BGB (vgl. § 7 Rdn 2 ff., 13 ff.). Dies gilt auch für einen Anspruch eines Treuhänders auf Befreiung von Verbindlichkeiten.[184] Hinsichtlich des früheren Verjährungsrechts vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 12 Rn 60).mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Erfassung und Überwachung von Verjährungs- und Ausschlussfristen

Rz. 162 Nach Übernahme eines neuen Mandats muss ein Rechtsanwalt sich unverzüglich, d.h. innerhalb einer angemessenen – i.d.R. nach Tagen zu bemessenden – Frist, mit dem Gegenstand des Auftrags vertraut machen und ihn darauf überprüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich sind.[691] Hierzu zählt auch die Fest...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Verjährungshemmung

Rz. 163 Die Verjährungshemmung ist nunmehr in den §§ 203 ff. BGB geregelt. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat dabei eine Reihe von Änderungen gebracht. Die Rechtsverfolgung durch Klage und gleichgestellte Maßnahmen (§§ 209, 210, 219, 220 BGB a.F.) führen nach § 204 BGB nicht mehr zum Neubeginn, sondern nur noch zur Hemmung der Verjährung. Die Hemmung aus tatsächlichen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (b) Klageerhebung

Rz. 166 Der Regelfall einer die Verjährung hemmenden Maßnahme ist die Erhebung einer Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Einer Klage vor den staatlichen Gerichten ist eine Schiedsklage gleichgestellt (§ 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB). Für die Klageerhebung vor einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen kommt es auf die Zustellung der Klage an (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO). Klagen, für ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Aufgrund Vertrages oder Zusage

Rz. 60 § 4 Nr. 2 AVB dient nur der Klarstellung, denn andere als gesetzliche Haftpflichtansprüche sind von vornherein nicht gedeckt, § 1 Abs. 1 Nr. 1 AVB. Fraglich ist, ob der Ausschluss auch auf die vertraglich vereinbarte Verlängerung von Verjährungsfristen zutrifft.[143] Die Frage ist für Anwälte dann von Bedeutung, wenn sie mit einem Mandanten über den Ersatz etwaiger Sc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (a) Abrede mit dem Schuldner

Rz. 165 Bevor der Rechtsanwalt Maßnahmen einleitet, um die Verjährung durch Klageerhebung oder eine gleichgestellte Maßnahme zu hemmen, kann er versuchen, mit der Gegenseite eine Vereinbarung zu treffen, wonach diese vor dem Ablauf der Verjährungsfrist darauf verzichtet, sich für einen bestimmten Zeitraum auf die Einrede der Verjährung zu berufen (sog. pactum de non petendo;...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / C. Checkliste 3: Außervertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten und Dritten

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Vertragsbeendigung

Rz. 69 Für die vertragliche Haftung ist nicht nur der Vertragsabschluss von Bedeutung, sondern auch der Zeitpunkt der Beendigung des Anwaltsvertrages,[207] ab dem es nur noch um die Verletzung von etwaigen nachvertraglichen Sorgfaltspflichten (vgl. Rdn 227 ff.) geht. Auch wird die Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 RVG fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenhe...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / B. Checkliste 2: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber einem "Nichtmandanten" ("Dritthaftung")

Rz. 2 Hinweis Im Folgenden werden die besonderen Prüfungsschritte dargestellt, im Übrigen gilt die obige Checkliste 1 (vgl. Rdn 1) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben wird.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Hinweispflichten bei beschränktem Mandat

Rz. 177 Auch wenn der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beauftragt ist (vgl. Rdn 31), kann eine Nebenpflicht bestehen, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen (vgl. Rdn 16, § 1 Rdn 61). Bei einem Prozessmandat wird vorausgesetzt, dass für den Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei Verlust des Rechtsstreits Ansprüche gegen e...mehr

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§ 6 Mitverschulden / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (d) Außergerichtliches Güteverfahren oder Streitbeilegungsverfahren

Rz. 172 Vor Erhebung einer Klage oder wenn mit einer Verteidigung des Antragsgegners gegen einen Mahnbescheid zu rechnen ist, sollte in Erwägung gezogen werden, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Ein derartiger Antrag hemmt die Verjährung nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.[727] In den Fällen des § 15a EGZPO ist nach Maßgabe des Landesrechts eine Kla...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Risikoreiche Maßnahmen

Rz. 106 Erhöht der Rechtsanwalt durch eine ungewöhnliche Maßnahme das Misserfolgsrisiko des Auftraggebers, indem er etwa im Prozess einen Sachvortrag zurückhält [537] oder mehrfache Klagen bei unzuständigen Gerichten anhängig macht,[538] so haftet der Anwalt für die sich daraus ergebenden Nachteile seines Mandanten, falls dieser nicht zuvor genügend über die Risikosteigerung ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / V. Ergebnis

Rz. 86 Danach schließen sich Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Drittschadensliquidation im Regelfall aus, weil ihre Zielrichtung und infolgedessen auch ihre Voraussetzungen und Wirkungen verschieden sind. Eine Ausnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn – wie im Ausgangsfall eines Anwaltsvertrages (vgl. Rdn 80) – die Vertragspartner die drittbezogene Schutzw...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Tatfrage

Rz. 26 Ob der Auftraggeber dem Rechtsanwalt ein umfassendes oder beschränktes Mandat erteilt hat, ist eine Tatfrage, keine Rechtsfrage. Rz. 27 Zwar hat der BGH[193] in einem Fall, in dem der Rechtsanwalt das "eingeschränkte Mandat" einer Prozessführung erhalten hatte, ausgeführt, der Anwalt habe diese Aufgabe nicht völlig isoliert von den übrigen Interessen des Auftraggebers ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Alte Rechtslage (§ 852 Abs. 1, 2 BGB a.F.)

Rz. 152 Nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verjährte ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hatte, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung an. Gem. § 852 Abs. 2 BGB a.F. wurde die Verjährung, wenn zwischen S...mehr