Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Als kraft Gesetzes entstehende Ansprüche können die Einzelansprüche, seien es einmalige, laufende oder regelmäßig wiederkehrende, nur dann und insoweit entstehen, als der vollständige Tatbestand dafür erfüllt ist, und es dürfen keine anspruchsausschließenden Gründe vorliegen (z. B. das Ruhen des Einzelanspruchs oder dessen Verjährung). Als Rechtsgrundlage für konkrete...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 macht das Entstehen der Ansprüche auf Sozialleistungen allein von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands, den der Sozialleistungsanspruch des § 11 voraussetzt, abhängig. Dies entspricht in Ergänzung und als Folge des § 38 dem Rechtsanspruch als Rechtsfolge eines gesetzlich vorgegebenen Tatbestands. Insbesondere wird damit klargestellt, dass ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.2 Entstehen von Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 23 Während die Rechtsanspruchsleistungen i. S. d. § 38 bereits vor und unabhängig von der förmlichen Feststellung entstehen, ist das Entstehen einer Ermessensleistung (§ 39) an die Bekanntgabe der positiven Entscheidung gebunden (zur Bekanntgabe vgl. Komm. § 37 SGB X). Die Form des Verwaltungsakts für die Ermessensentscheidung wird zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben,...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR VR 2017 S. 294. Friedrich, Fälligkeit des vorgezogenen Übergangsgeldes nach § 25 Abs. 1, 2 SGB VI im Hinblick auf die Verzinsung nach § 44, DRV 1992 S. 590. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 S. 355. Mehrtens, Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Rentenleistungen und seiner Verzinsung nach ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017 S. 294. Finkenbusch, Der Antrag im Recht der Sozialversicherung, WzS 1991 S. 135, 193. Gusy, Der Antrag im Verwaltungsverfahren, BayVBl. 1985 S. 485. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.6 Verjährung

Rz. 19 Der Schadenersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Vorschrift der §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Träger der Grundsicherung von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat oder infolge grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ungeachtet der ...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / B. Regelmäßige Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Diese Verjährung kann aus verschiedenen Gründen gehemmt werden. Die häufigsten Hemmungsgründe sind das Schweben von Verhandlungen (§ 203 BGB), Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), familiäre Gründe (§ 207 BGB) sowie die Sonderregelung des § 115 Abs. 2 S. 3 VVG für Pflichtversicherungen. Sobald nach Eintritt eines Scha...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der Verjährung wiederkehrender Leistungen

A. Einleitung Nahezu bei jeder Regulierungsverhandlung zwischen Anwalt und Versicherer wird darüber diskutiert, ob und inwieweit wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise der Erwerbsschaden oder der Haushaltsführungsschaden der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ganz überwiegend wird vorgebracht, dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist generell zu beachten ist....mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / C. 30-jährige Verjährung

Eine Ausnahme zur regelmäßigen Verjährungsfrist regelt § 197 Abs. 1 BGB. Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung unter bestimmten Voraussetzungen auf dreißig Jahre verlängert. Dies sind insbesondere Ansprüche aus einem rechtskräftigen Feststellungsurteil, vollstreckbaren Vergleichen, aber auch Vergleichsvereinbarungen zwischen den Parteien, die mit Wirkung eines rechtskräf...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr

RVG § 51 Abs. 2 S. 1; BGB § 204 Leitsatz Die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) wird durch den Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht nicht gehemmt. Die Hemmung tritt allein durch die Antragstellung bei dem gem. § 51 Abs. 2 S. 1 RVG zur Entscheidung berufenen Oberlandesgerichts ein. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.4.2019 – 1 ARs ...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten M. Dieser wurde vom LG Göttingen am 4.6.2015 wegen Betruges in 63 Fällen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, belegt. Die dagegen gerichtete Revision wurde vom BGH am 15.10.2015 verworfen. Seither ist das Urteil rechtskräfti...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / Leitsatz

Die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) wird durch den Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht nicht gehemmt. Die Hemmung tritt allein durch die Antragstellung bei dem gem. § 51 Abs. 2 S. 1 RVG zur Entscheidung berufenen Oberlandesgerichts ein. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.4.2019 – 1 ARs 5/19mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG liegen nicht vor. Der Antrag des Pflichtverteidigers ist abzulehnen. Die Bezirksrevisorin, die das Land Niedersachsen im gerichtlichen Verfahren vertritt, durfte die Zahlung wegen Verjährung verweigern (§ 214 BGB). Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr verjährt gem. § 195 BGB in dre...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / D. Fazit

Solange kein rechtskräftiges Feststellungsurteil oder ein vollstreckbarer Vergleich bzw. eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, richtet sich die Verjährung grundsätzlich nach § 195 BGB und ist auch bezgl. wiederkehrender Leistungen gehemmt. Diese Hemmung besteht bis zum Ende der Verhandlungen bzw. einer Entscheidung des Versicherers in Textform. Für die dreijährige Verjäh...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / A. Einleitung

Nahezu bei jeder Regulierungsverhandlung zwischen Anwalt und Versicherer wird darüber diskutiert, ob und inwieweit wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise der Erwerbsschaden oder der Haushaltsführungsschaden der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ganz überwiegend wird vorgebracht, dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist generell zu beachten ist. Es besteht d...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / 3 Anmerkung

Von der Entstehung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist deren Erstattungsfähigkeit zu unterscheiden.[1] Die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV entsteht für den bereits in der Vorinstanz tätigen Rechtsanwalt, wenn er erstmals nach Erteilung des Auftrags für das Revisionsverfahren dort tätig wird. Die Tätigkeit muss nicht von außen erkennbar sein, die Beratung des Mandanten zur Revis...mehr

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AGS 05/2019, Keine Anrechnu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte im Februar 2013 den Erlass eines Mahnbescheids wegen einer anwaltlichen Vergütungsforderung aus dem Jahr 2012 erwirkt. Der Mahnbescheid wurde im Februar 2013 erlassen und dem Antragsgegner zugestellt. Dieser erhob Widerspruch. Hiernach wurde zunächst nichts Weiteres mehr veranlasst. Im Juni 2018 beauftragte der Beklagte seinen Anwalt, nunmehr den Antrag au...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Sachverhalt

Das Landgericht hat den Angeklagten Br. wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und den Angeklagten B. wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr jeweils unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen den Angeklagten Br. hat es zudem die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 30.000 EUR angeordnet, ge...mehr

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zfs 05/2019, Haftung des Ve... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG die Klage sowohl hinsichtlich der Bekl. zu 2) als auch hinsichtlich des Bekl. zu 3) abgewiesen." Die Berufungsangriffe der Kl. (…) greifen nicht durch. Den Kl. steht schon tatbestandlich ein Anspruch auf Zahlung von 75.000 EUR nebst Zinsen weder gegen die Bekl. zu 2) noch gegen den Bekl. zu 3) zu. Sie sind durch die mit dem Voreigentümer der Immobilie ve...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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FoVo 05/2019, Anfall der Terminsgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren

Sprechen kann lukrativ sein Das gerichtliche Mahnverfahren hat grundsätzlich einen sehr stringenten Ablauf. Der Mahnbescheid wird beantragt und wenn kein Widerspruch eingelegt wird, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt, wird das Verfahren regelmäßig in das Klageverfahren überführt. Allerdings kann es für den Bev...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. kann von den Bekl. keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung des anwaltlichen Beratungsvertrages gem. §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB oder gem. § 667 BGB verlangen." Solche Ansprüche scheitern dabei nicht daran, dass bereits Verjährung eingetreten wäre. Denn erst mit Abschluss des Arzthaftungsprozesses durch Urt. des LG Ko...mehr

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AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

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AGS 05/2019, Keine Prüfung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Kostenfestsetzungsverfahren dient ausschließlich dazu, die Kostengrundentscheidung aufzufüllen und einen bezifferten Kostenerstattungsanspruch festzusetzen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu beachten. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.6 Umfang und Folgen des Forderungsübergangs

Rz. 23 Eine Sonderstellung im Rahmen des Forderungsübergangs von Ersatzansprüchen des Geschädigten auf den Sozialversicherungsträger nehmen die Beiträge zur Sozialversicherung ein. Insoweit hat der Gesetzgeber durch § 116 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich den Anspruchsübergang klargestellt. Dabei geht es für den Verletzten nicht so sehr um den bloßen Zahlbetrag als vielmehr um die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 André, Der Anspruch nach § 116 Abs. 7 Satz 1 SGB X – Bereicherungsanspruch oder öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch?, ZfSH/SGb 1986 S. 97. Becker, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Schadensrecht, VersR 1985 S. 201. Beil, Pauschalierung, Teilabkommen und Regressverzicht, BG 1989 S. 390. Binkert, Prozessrechtliche Problemstellungen im Anwendungsbereich des § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 2.1 Gesamtgläubigerschaft – Außenverhältnis

Rz. 5 Von einer Gesamtgläubigerschaft spricht man nach § 428 BGB dann, wenn mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu erbringen braucht. In solchen Fällen kann er dann nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger befreiend leisten. Dadurch bleibt dem Schadensersatzpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kommunikation mit dem Anbieter (§ 92b Abs 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 92b Abs 2 EStG splittet sich in zwei Regelungsgehalte auf.mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / I. Problemstellung

Vor dem Hintergrund der Gesetzgebungshistorie und Gesetzessystematik hat Damrau [1] überzeugend dargelegt, dass Grundstücksvermächtnisse innerhalb der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren verjähren und § 196 BGB ausdrücklich nicht gilt. Als Ergebnis hält er zutreffend fest:[2] "Vermächtnisansprüche verjähren gemäß der §§ 195, 199 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für Grund...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / III. Rechtsprechung

Das OLG München hat sich in seinem Urteil vom 26.7.2017 (7 U 302/17) konkret mit dieser Frage befasst und entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch aus einem Grundstücksvermächtnis 10 Jahre beträgt. Dies begründet das OLG (aaO, Rn 37 zitiert nach juris) damit, dass der Gesetzgeber schließlich bei Einführung des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrech...mehr

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AGS 04/2019, Abrechnung und... / 3 Anmerkung

Macht der Anwalt von seinem Recht auf Vorschuss nach § 9 RVG Gebrauch, so entbindet ihn dies nicht davon, später bei Eintritt der Fälligkeit (§ 8 Abs. 1 RVG) eine ordnungsgemäße Schlussrechnung zu erstellen und darin die vereinnahmten Vorschüsse zu verbuchen (§ 10 Abs. 2 RVG). Einen danach verbleibenden Überschuss, also einen nicht verbrauchten Vorschuss muss der Anwalt umge...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / IV. Kritik der Rechtsprechung

Bereits das erste Argument des OLG ist nicht zutreffend. Der Gesetzgeber hat sich ganz offenkundig über die Frage der Verjährung von Grundstücksvermächtnissen überhaupt keine Gedanken gemacht. Es kann den Gesetzesmaterialien (soweit ist dem OLG zuzustimmen) kein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass § 196 BGB für Grundstücksvermächtnisse nicht gelten sollte. Es kann ...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist Rechtsschutzversicherer und macht auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers gegen den Beklagten geltend, der diesen als Rechtsanwalt vertreten hat. Der bei der Klägerin rechtsschutzversicherte W. (im Folgenden: Versicherungsnehmer oder Mandant) beauftragte den Beklagten 2011 mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat bis auf die anzurechnende Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit der Beklagten i.H.v. 48.479,41 EUR Erfolg. Auf die zulässige Klage hin ist die angefochtene Entscheidung teilweise abzuändern. Die Klägerin hat an die Beklagte unstreitig 403.524,81 EUR geleistet, davon jedoch 323.363,08 EUR ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 S. 1 1. A...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist teilweise erfolgreich. Die zulässige Berufung des Beklagten ist dagegen unbegründet. I. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten i.H.v. 17.797,36 EUR aus übergegangenem Recht wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung des Beklagten zu. 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versich...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, keine kostenauslösenden Maßnahmen zu ergreifen, die nicht geeignet sind, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen (hier: Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst unrichtigen Angaben, sodass im anschließenden Klageverfahren die Berufung auf eine Hemmung der Verjährung als treuwidrig zurückgewiesen wird, vergleiche BGH, Urt. v....mehr

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zfs 04/2019, Wolfgang Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2018, 578 S., 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1555-9

Wellner – er sitzt im sechsten Zivilsenat des BGH – hat die Neuauflage stark erweitert. Die sieben Themenbereiche betreffen: problematische Personenschäden beim psychischen Primär- und Folgeschaden; die facettenreichen sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlüsse (§§ 104–108 SGB VII); sonstige Haftungsausschlüsse und Haftungserleichterungen (Familienprivileg); Anspruchs...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / V. Ergebnis

Danach gilt, dass der Gesetzgeber die konkrete Problematik nicht gesehen hat. Es gibt also eine Gesetzeslücke, die den Weg zur Auslegung eröffnet. Nur gibt es in der Gesetzessystematik keine doppelten Spezialvorschriften. Der Gesetzgeber hat doch ganz eindeutig regeln wollen, dass für bekannte erbrechtliche Ansprüche die Regelverjährung gilt und für nicht bekannte erbrechtli...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / a) Keine Vermögensabwicklung

Da bei der Umwandlung lediglich ein Wandel der Rechtsform stattfindet, wird die Lebenspartnerschaft nicht aufgehoben. Deshalb erfolgt keine Abwicklung; insbesondere ist ein Zugewinn nicht auszugleichen. Bereits entstandene Ansprüche, z.B. wegen eines erfolgten Güterstandwechsels, bleiben bestehen. Die bisherige Hemmung der Verjährung gilt in gleicher Weise weiter (§§ 207 Abs...mehr

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AGS 04/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat teilweise Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Grundlage des Begehrens des Klägers sei § 667 BGB. Für ihre vorgerichtliche und gerichtliche Tätigkeit könne die Beklagte eine Geschäftsgebühr, eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, die Pauschale für Post und Telekommunikation, jeweils zzgl. Umsatzsteuer, verlangen. Der Gegenstandswert der im geri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Verwertungsverbot

Rn 16 Es obliegt grundsätzlich der Gläubigerversammlung, im eröffneten Verfahren zu entscheiden, ob ein Unternehmen ganz oder in Teilen fortgeführt oder liquidiert wird. Daher verbieten sich Verwertungsmaßnahmen des vorläufigen Verwalters regelmäßig.[30] Eine Ausnahme kann nur gelten, wenn diese Verwertungsmaßnahmen, die im Extremfall auch in einer vollständigen Betriebsverä...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten die Rückzahlung von Anwaltsvergütung geltend. Die Beklagte war von der Klägerin im Jahr 2008 mit der Beratung und Vertretung im Rahmen einer Förderangelegenheit mandatiert worden. Ende der 90er-Jahre hatte die Klägerin aus unterschiedlichen Quellen Gelder erhalten, um ein in ihrem Eigentum stehendes denkmalgeschütztes Speichergebäude...mehr

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Easy-Software-Urteil: Verjährungsbeginn und Selbstbezichtigung bei Organhaftung

Zusammenfassung Unterlässt der Aufsichtsrat einer AG die Prüfung und – bei entsprechender Erfolgsaussicht – Geltendmachung von Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder, kommen Ersatzansprüche gegen die Aufsichtsratsmitglieder selbst in Betracht ("ARAG/Garmenbeck"-Rechtsprechung). Dies hat der BGH nun erneut bestätigt und sich dabei auch zu den hochrelevanten Fragen des Verjährun...mehr

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Compliance: Sind die Regelungen zur Vermögensabschöpfung verfassungswidrig?

Zusammenfassung Bei Gesetzesverstößen droht Unternehmen neben Bußgeldern auch die (betragsmäßig nicht begrenzte) Abschöpfung der im Zuge der Gesetzesverletzung erzielten Erträge. Der BGH äußerte nun verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Juli 2017 reformierten Regelungen zur Vermögensabschöpfung bei verjährten Taten. Hintergrund Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 3.1.1.2 Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bei Urlaub und Krankheit

In Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 TVöD (Zusatzurlaub) ist klargestellt, dass Unterbrechungen durch Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich, bezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen der Entgeltfortzahlung nach § 22 unschädlich sind, und damit auch bei solchen Unterbrechungen der tatsächlich geleisteten Schichtarbeit noch "ständige Wechselschichtarbeit" vorli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.6 Berücksichtigung von Gegenansprüchen und Vorteilen

Rz. 419 Es gilt die folgende handelsrechtliche Regelung: Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung[1] folgt, dass nur die Verhältnisse des einzelnen Risikos in die Bewertung einbezogen werden dürfen; andere Rechtsgeschäfte, die u. U. eine gegenläufige Entlastung bringen, dürfen nicht einbezogen werden. Anderenfalls würde gegen den Imparitätsgrundsatz und das Verbot des Ausweises...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.2 Erzwingbarkeit

Rz. 466 Verbindlichkeiten können auf Vertrag, Gesetz oder faktischen Gegebenheiten beruhen. Für ihre bilanzielle Behandlung und Erfassung kommt es nicht auf die Art des Verpflichtungsgrunds an, sondern auf das Maß ihrer Erzwingbarkeit. Ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit rechtlich erzwingbar, so ist sie grundsätzlich mit ihrer Entstehung bzw. wirtschaftlichen Verursachun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E...mehr