Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis eines ersatzpflichtigen Schockschadens bei dem Miterleben des Unfalltodes eines Angehörigen siehe BGH zfs 2015, 382 m. Anm. Diehl. 1. Psychische Beeinträchtigungen können dadurch herbeigeführt werden, dass der Geschädigte ein Unfallereignis eines anderen miterlebt, nach dem Ereignis den Anblick von Unfallfolgen ausgesetzt ist oder nach dem Unfallereignis, das er ...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verkehrsverwaltungsrecht1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeu...mehr

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zfs 11/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Freitag, 8.12.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr

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zfs 11/2017, Mobile Endgeräte im Fahrzeug

Auf dem Weg zur Arbeit eine Zigarette nebst Kaffee genießen oder aber das Mittagessen auf den Fahrersitz verlegen; solange es man schafft, noch unauffällig am Straßenverkehr teilzunehmen, kann man auch noch versuchen, dem Herrn Polizeibeamten zuzuwinken. Mangels Verkehrsverstoß bewegt man sich auf der sicheren Seite; sicher allerdings nur im Hinblick auf den Verkehrsverstoß,...mehr

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zfs 11/2017, Haftung bei berührungslosem Unfall

Hinweis Die Haftung des Beklagten ergibt sich aus § 7 StVG, auch wenn sich die beiden Fahrzeuge nicht berührten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urt. v. 21.1.2014 – VI ZR 253, zfs 2014, 257) ist das Haftungsmerkmal ("bei dem Betrieb") entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Norm weit auszulegen. Ein Geschehen ist demnach dem Betrieb d...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsp... / 1

Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeugen...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überholt von VW, BMW, Audi und Mercedes?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur fiktiven oder abstrakten Abrechnung des Schadens bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Der Geschädigte kann den erforderlichen Reparaturkostenaufwand auf der Basis eines Sachverständigengutachtens beziffern. Grundsätzlich sind die Kosten der Reparatur nach den Preisen einer Fachwer...mehr

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zfs 10/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: RA Martin Diebold, Rechtsanwalt, FA für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Freiburg/Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 10.11.2017, 13.30 ...mehr

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zfs 10/2017, § 17 StVG und der Anscheinsbeweis

Hinweis "Das Bestehen eines Anscheinsbeweises zu Lasten meines Mandanten führt nicht zwangsläufig zu dessen alleiniger und vollumfänglicher Haftung. Unabhängig vom Eingreifen eines Anscheinsbeweises finden die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und weitere sie erhöhende Umstände im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG Beachtung (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16 = zfs ...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / E. Fazit

Die Gesetzesänderung in § 29a OWiG wird künftig erhebliche Bedeutung für die Praxis haben und reformiert die bisherige Abschöpfung im Bußgeldverfahren durch den "Verfall" grundlegend. Vergleicht man die Gesetzesfassungen vor und nach der Reform, so ist die neue Einziehung nach § 29a OWiG insoweit weitgehender als der Verfall, als das von der Rechtsprechung entwickelte ungesch...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / IV. § 29a Abs.3 OWiG: Neuregelung des Umfangs des "Erlangten"

Die weitaus interessanteste Änderung findet sich in Abs. 3 der Vorschrift wieder, die sich mit dem Umfang des "Erlangten" bei der Einziehung befasst. Danach sind von nun an bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen des Täters oder des anderen abzuziehen. Dieser Satz bringt wesentliche Änderungen für die Praxis mit sich, war doch b...mehr

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zfs 10/2017, Haftungsvertei... / 3 Anmerkung:

1. Nach einer statistischen Erhebung deutscher Versicherungen im Jahre 2010 wurden im Jahr bei Verkehrsunfällen 600 Fußgänger getötet und 8.000 schwer verletzt (vgl. Rebler, NZV 2011, 223). Von den beiden Grundsituationen des Fußgängerunfalls unter Beteiligung von Kfz im Straßenverkehr, der Kollision beim Anfahren des Fußgängers bei der Bewegung in Längsrichtung und beim Übe...mehr

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zfs 10/2017, Gesetz zum automatisierten Fahren – schöne neue Welt?

Bei soviel Dieselskandal und all diesen anderen Herstellerabsprachen ist es in der öffentlichen Diskussion fast ein bisschen untergegangen, dass der Bundestag am 30.3.2017 ein Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet hat, dessen Inhalte nicht ganz unproblematisch sind. Grundsätzlich wird hierin zunächst festgelegt, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- ode...mehr

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zfs 09/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfall mit Kindern Referent: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau Ort: Stuttgart/arcona MO.Hotel Datum: Freitag, 27.10.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orth...mehr

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zfs 09/2017, Die Spiegel-Preis-Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber

Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deut...mehr

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zfs 09/2017, Obliegenheiten... / V. Beratungspflichten des Anwalts des VN

Unabhängig von einer gütlichen Belehrung über die Verpflichtung des VR ergibt sich auch eine weitere wichtige Vorgabe für den Rechtsanwalt, der den VN schon in einem solchen frühen Stadium der Prüfung der Leistungspflicht des VR vertritt. Beispielsweise, wenn der VN aufgrund der Anfrage des VR und einer entsprechenden Belehrung einen rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen weg...mehr

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zfs 09/2017, Fahrverbot und Augenblicksversagen

Hinweis "In dem Verfahren gegen … geben wir namens und kraft Vollmacht des Betroffenen folgende Einlassung ab: Von der Verhängung eines Fahrverbots ist vorliegend abzusehen, da keine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen vorliegt. Der Betroffene beruft sich insoweit auf ein Augenblicksversagen. Der Tatbestand des Augenblicksversagens ist aus folgenden Gründen anzunehmen: …...mehr

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / E. Resümee

Zur effektiven Durchsetzung der Personenschadenersatzansprüche und nicht zuletzt zur Absicherung etwaiger Haftungsrisiken ist der in der Personenschadenregulierung tätige Rechtsanwalt gehalten, regelmäßig auch in diesem Bereich entsprechende Sachverständigengutachten einzuholen. Die entsprechenden Kosten werden von eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen regelmäßig zu...mehr

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zfs 8/2017, Der Antrag auf Aussetzung des Zivilverfahrens nach § 108 Abs. 2 SGB VII

Hinweis "Wir beantragen, das Verfahren vor dem Landgericht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII auszusetzen, bis eine unanfechtbare Entscheidung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers vorliegt, ob ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, welche Leistungen erbracht werden und welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Der Zivilrichter ...mehr

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zfs 8/2017, Europäische Verkehrsrechtstage

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 18. Mal stattfinden. Nachdem zunächst Trier und dann Luxemburg die feste Heimat der Veranstaltung bildeten, wird der Kongress seit 2015 in wechselnden europäischen Städten organisiert. Nach Budapest und Warschau, geht es in diesem Jahr am 5. und 6. Oktober in die österreichische Hauptstadt Wien. Das Programm der Eu...mehr

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zfs 7/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 68. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Stuttgart/ Holiday Inn Hotel Datum: 14.9.2017 – 16.12.2017 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder // 220 EUR alle Klausuren // keine USt. Thema:...mehr

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zfs 7/2017, Das Reha-Management und ein unverzeihlicher Fehler

Rehabilitationsdienste für schwer geschädigte Unfallopfer blicken auf eine rund 20-jährige Geschichte zurück. Bedauerlicherweise sind sie für zu viele mit der Personenschadenregulierung befasste Rechtsanwälte noch unbekannt oder die Möglichkeiten werden nicht vollständig ausgeschöpft. Natürlich ist die vorderste Aufgabe des Rechtsanwalts die Geltendmachung des Schadensersatz...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 1. Erfolgsquote

Nicht alle Versicherer konnten die zugesagten fünf Fälle einbringen, andere waren erfolgreicher, so dass die angestrebte Fallzahl am Ende mit 30 um fünf übertroffen wurde. Von den 30 evaluierten Mediationen wurden 25 (83 %) mit einer gütlichen und endgültigen Einigung abgeschlossen, drei (10 %) blieben ohne Einigung und in zwei (7 %) Fällen war bei Abschluss der Evaluation da...mehr

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zfs 7/2017, EU-Führerschein... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass der Beschl. des VG im Ergebnis rechtswidrig wäre." [13] Die Anordnung des Sofortvollzugs der Pflicht zur Vorlage des polnischen Führerscheins leidet allerdings ni...mehr

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zfs 7/2017, Bohnert/Krenberger/Krumm: Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentar, C. H. Beck, 4. Aufl. 2016, 612 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-406-68947-5

Die 4. Auflage des inzwischen allseits bekannten Kommentares hat die Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand von Anfang 2016 gebracht. Die sechs Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind ebenfalls eingearbeitet. So ist das achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 20.6.2013 in § 30 OWiG (im Folgenden nicht mehr jeweils...mehr

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zfs 7/2017, Schmerzensgeld und Spätfolgen

Hinweis "Sie haben in Ihrer Abfindungserklärung beim Schmerzensgeld einen immateriellen Vorbehalt erklärt mit folgendem Inhalt:" Vorbehalten bleiben weitere immaterielle Ansprüche für den Fall einer Verschlechterung gemäß BGH-Rechtsprechung (VersR 1980, 975), sogenannter immaterieller Vorbehalt. Dieser Vorbehalt ist nicht ausreichend, weil er durch diese Formulierung die in Z...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / XII. Fazit

1. Kommt es in einem Betrieb zu Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, so muss er, vor allem bei massenhaft vorkommenden Lenk- und Ruhezeitverstößen, auf den Erlass von selbstständigen Verfallsbescheiden gem. § 29a Abs. 4 OWiG eingerichtet sein. 2. Derartige Verfallsanordnungen können auf Einspruchseinlegung vom Bußgeldrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts überprüft w...mehr

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zfs 6/2017, Ausverkauf der Messicherheit oder: "Du bist mir aber ein Standard!"

Der 45. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der sich vom 27.–29.1.2016 in Goslar (Arbeitskreis V) mit dem neuen Mess- und Eichwesen beschäftigte, sah es wohl kommen. Unter der Empfehlung Nr. 2 wurde folgender Beschluss gefasst: "Bei in Verkehr bringen neuer oder veränderter Geschwindigkeitsmessgeräte ist die Rechtsprechung zum “standardisierten Messverfahren‘ vorerst nicht anzuwen...mehr

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zfs 6/2017, Verträge zu Las... / D. Schlussbetrachtung

Einige Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, sich nach einer Schadenanzeige dem Geschädigten als "Schadenpartner" anzubiedern, der keine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen brauche, da der Schaden komplikationslos nach Beibringung der entsprechenden Belege reguliert werde. Auf diese Weise wird der Geschädigte an ein Trio (Werkstatt, Sachverständiger und Mietwage...mehr

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zfs 6/2017, Das Werkstatt- und Prognoserisiko beim Haftpflichtschaden

Hinweis "Sie vertreten die Auffassung, die durch vorgelegte Rechnung nachgewiesenen Instandsetzungsmaßnahmen wären nicht erforderlich gewesen, weshalb Ihre Kürzungen auch berechtigt wären." Bitte bedenken Sie, dass der BGH bereits mit Urt. v. 7.5.1996 – VI ZR 138/95 – formuliert hat, dass "das Gebot zur wirtschaftlich vernünftigen Schadenbehebung jedoch vom Geschädigten nicht...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechnungssätze im Schadensersatzrecht, oder: die fiktive Abrechnung im Wandel der Zeit1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Autor zeigt auf, in welch signifikanter Weise sich die fiktive Abrechnung von Pkw-Schäden unter dem Einfluss der Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat. Die einzelnen Stationen dieses Wandels werden beleuchtet und die Hintergründe erörtert. Anschließend setzt sich der Autor kritisch mit der Ansicht auseinander, wonach Stundenverrechnungssätze,...mehr

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zfs 5/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Koblenz im Verkehrsrecht Referenten: Michael Burkowski, Richter am OLG, Koblenz; Dr. Konrad Leitges, Richter am OLG, Koblenz Ort: Koblenz/Mercure Hotel Datum: Freitag, 9.6.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahr...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / C. Ergebnis

Dem BGH lag es fern, mit den von ihm eröffneten Verweisungsmöglichkeiten auf andere Werkstätten die Marktmechanismen im Kraftfahrzeuggewerbe außer Kraft zu setzen und freie, von den Versicherern unabhängige Reparaturwerkstätten zu benachteiligen. Einer Wettbewerbsverzerrung im Kraftfahrzeuggewerbe oder der Entstehung von Monopolstellungen durch Partnerbetriebe großer Versich...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / E. Thesen

Es werden auf den Punkt gebracht daher folgende Thesen vertreten:[34]mehr

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zfs 5/2017, Der ältere Verkehrsteilnehmer

Wenn man an den "älteren Verkehrsteilnehmer" denkt, taucht spontan der in der Fahrschule oft zitierte § 3 Abs. 2a StVO auf, wonach neben Kindern und Hilfsbedürftigen vor allem Ältere ausdrücklich unter besonderen Schutz gestellt werden, denen gegenüber eine Gefährdung durch Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Die Überalterung der Gesellschaft wird spätestens dann, wenn die...mehr

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zfs 5/2017, Kreuzungskollision zwischen Pkw mit Grünlicht und Einsatzfahrzeug

Hinweis Zwar kann auch für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung ein Vorrang eines Dienstfahrzeugs durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden (st. Rspr., BGHZ 63, 327; BGH VerkMitt. 1998, 90). Dieses Wegerecht wird aber erst durch die Signale "Martinshorn und Blaulicht" eines Einsatzfahrzeugs ausgelöst und das Gebot nach...mehr

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zfs 5/2017, Überfahren eine... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht kein Anspruch nach § 1 S. 1 VVG aus dem streitgegenständlichen Vollkasko-Versicherungsvertrag zu, da ein Versicherungsfall nicht eingetreten ist." I. Nach A.2.3.2 AKB gilt: “Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten i...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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zfs 4/2017, Identifizierung anhand eines Lichtbildes

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … begründe ich die Rechtsbeschwerde wie folgt: Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts. Neben der allgemein erhobenen Sachrüge werden folgende Einzelbeanstandungen geltend gemacht: Das angefochtene Urteil unterliegt der Aufhebung, da eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrperson zum Tatzeitpunkt nicht möglich ist. Es fehlt bereits e...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / II. Diebstahl von USB-Sticks aus einem VW

Die Klägerin machte Ansprüche aus einer Teilkaskoversicherung geltend wegen einer Beschädigung ihres Pkw, für den sie bei der Beklagten u.a. einen Teilkaskoversicherungsvertrag (AKB 2008) unterhielt. Versichert waren danach das Fahrzeug sowie Fahrzeugteile und -zubehör (A.2.1.1) gegen Entwendung (A.2.2.2). Nicht versicherbar waren Sachen, die nicht als Zubehör anzusehen sind...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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zfs 4/2017, Blitzmarathon

Seit dem Jahr 2012 findet er regelmäßig statt: der Blitzmarathon. Was als Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen unter Federführung seines Erfinders, NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), begann, hat sich in den darauffolgenden Jahren schnell zu einem bundes- und mittlerweile auch europaweiten Ereignis entwickelt, bei dem an bestimmten Tagen Polizei und Ordnungsbehörden jeweils 2...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht erhoben worden, § 311 Abs. 2 StPO. Sie hat in der Sache auch überwiegend Erfolg. Der Verteidiger hat die Gebühr nach 5115 VV (sog. Erledigungsgebühr) verdient, auch die begehrte Höhe ist nicht zu beanstanden. Insofern führt die sofortige Beschwe...mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – vom Umgang mit ungeeigneten Kraftfahrern und unbestimmten Rechtsbegriffen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 14...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / 1

Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 142 S...mehr

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zfs 3/2017, Berechnung des ... / 3 Anmerkung:

Vgl. zur Bestimmung des Restwertes LG Saarbrücken zfs 2016, 142 m. Anm. Diehl. Benutzt der Geschädigte das total beschädigte, aber noch fahrfähige Fahrzeug weiter, muss er sich den Restwert anrechnen lassen. Für eine Berücksichtigung der lediglich auf dem regionalen Markt erzielbaren Preise spricht es, dass der Geschädigte im Vertrauen auf die Feststellungen des Sachverständ...mehr