Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Deckung für di... / 1 Aus den Gründen:

"Die Bekl. ist bezogen auf den hier streitgegenständlichen Rechtsschutzfall eintrittspflichtig." Hier macht die Klagepartei zurecht geltend, dass weder der Erwerb des Fahrzeugs noch das erstmalige Auftreten von Mängeln den hier allein interessierenden Rechtsschutzfall darstellen; auch der Abschluss des Garantievertrags oder die Anmeldung eines Garantieschadens gehören – noch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Der Kfz-Sachve... / C. Fazit

Ohne Kfz-Sachverständige lässt sich eine fundierte Schadenregulierung nicht durchführen. Solange der Geschädigte offen und ehrlich Auskunft über die Schäden an seinem Fahrzeug erteilt, wird er stets Ersatz der aufgewendeten Sachverständigengebühren erhalten können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen erforderlich ist, was aufgrund der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Rechtsanwaltsg... / C. Fazit

Unter Berücksichtigung all dessen und des eingangs dargestellten Beispiels ist daher aus dem vollen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 5.000 EUR die angemessene Geschäftsgebühr – selbstverständlich zuzüglich etwaiger weiterer Schadenspositionen – zu bestimmen. Jede andere Auffassung führte dazu, dass der Geschädigte zum einen nicht mehr Herr des Restitutionsgeschehens wäre, u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. haftet dem Kl. sowohl wegen Vertragsverletzung als auch deliktisch auf den Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens." 1. Der vertragliche Ersatzanspruch ist aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Versicherungsvertrag der Parteien begründet. Gegen die sich daraus ergebenden Pflichten haben die Mitarbeiter der Bekl. schuldhaft verstoßen, was sich die Bekl. gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Erstattungsfähigkeit von Sachverständigengutachtenkosten durch Rechtsschutzversicherer

Hinweis Ich zeige Ihnen an, dass ich von Ihrem VN, …, mit dessen Verteidigung im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren beauftragt worden bin, anwaltliche Vollmacht wird versichert. Meinem Mandanten wird die Begehung der aus dem anliegenden Bußgeldbescheid/Anhörung/Strafbefehl hervorgehende Geschwindigkeitsverstoß um 30 km/h außerorts vorgeworfen. Die Geschwindigkeitsmessung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Verbindlichkei... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist begründet." Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Anspruch auf Zahlung i.H.v. 130,69 EUR. Allerdings ist der Vertrag nach § 5 Abs. 3 VVG zu den im Versicherungsantrag genannten Konditionen zustande gekommen. Dies ergibt sich daraus, dass die Erklärung im Versicherungsschein, dass die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse unter Vorbehalt erfolgt, vom An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2013 Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 13.9.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referent: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, C.H. Beck, 1.900 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-406-64372-9

In einem für das Verkehrsrecht aufgrund verschiedener Reformen durchaus wichtigen Jahr darf auch eine Neuauflage des Standardkommentars nicht fehlen. Zwei Jahre sind seit der 41. Aufl. vergangen, so dass der Kommentar von den Bearbeitern König und Dauer selbstverständlich um aktuelle Rechtsprechung und Literatur ergänzt worden ist. Die Neuerungen seit der Vorauflage sowie di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Verteidigung i... / 2. Privatsachverständigengutachten

Weigert sich das Gericht zur Einholung eines Gutachtens, kann/sollte der Betroffene ein Privatgutachten zum Unfallhergang in Auftrag geben. Zwar muss der Betroffene im Bußgeld- und Strafrecht nicht seine Unschuld nachweisen, sondern die Strafverfolgungsorgane dem Betroffenen ein Verschulden. Die Zeichen stehen jedoch ohne Privatgutachten auf Verurteilung, wenn belastende Zeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Nachdem der Bundestag am 16.5.2013 das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet hat und es den Vermittlungsausschuss durchlaufen musste, hat sodann am 5.7.2013 in einer Marathonsitzung auch der Bundesrat als 62. Tagesordnungspunkt (von 88) dem Gesetz zugestimmt. Seit dem 1.8.2013 ist damit die Änderung des RVG tägliche Praxis. Auf den ersten Blick ist es zu weitreic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten

Hinweis Nach dem Unfallablauf ist dem Kläger ein Mitverschulden nicht vorzuwerfen; die Bewertung des Verschuldens des Beklagten führt dazu, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Pkw außer Ansatz bleibt. Der Beklagte wollte nach links vor dem entgegenkommenden Kläger in die … straße abbiegen. Gemäß § 9 Abs. 3 StVO hatte er den Kläger zunächst durchfahren zu lassen. Durch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, Nomos Verlag, 731 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8329-7138-0

In jüngerer Zeit sind gleich mehrere Werke zu Messungen im Verkehrsrecht erschienen oder neu aufgelegt worden. Das Werk von Buck und Krumbholz erscheint nunmehr in zweiter Auflage und wurde inhaltlich erweitert und aktualisiert. Auf mittlerweile über 700 Seiten angewachsen ist das Werk aber weiterhin handlich und übersichtlich, zudem in der Gestaltung vorbildlich modern geha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Cosack/Hamatschek, Praxishandbuch Anwaltsmarketing – Mandanten gewinnen mit System, 1. Aufl. 2013, NWB Verlag, 296 Seiten, 59 Euro, ISBN 978-3-482-64291-3

Brauchen wir ein Buch als Rechtsanwälte, um unser Marketing zu befördern? Unbedingt. Diese Beratungslücke haben die Autorinnen – keine Rechtsanwältinnen, aber durch diverse Beratungen lange auf diesem Gebiet tätig – erkannt und machen ihre Erfahrungen durch dieses Buch einem größeren Kreis bekannt. Sie geben den Lesern die Möglichkeit, ihr Kanzleiprofil zu finden und anhand ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 7.9.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Anspruch auf Er... / 3 Anmerkung:

Vgl. Urteil des LG Aschaffenburg v. 24.2.2011 (zfs 2011, 563 m. Anm. Diehl); Urteil des LG Siegen v. 27.11.2012 – 1 S 97/10 (in diesem Heft). Die Entscheidung dürfte den Streit darüber beenden, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der eine Ersatzbeschaffung vornimmt, obwohl die Reparatur die günstigere Alternative der Schadensbehebung ist, Ersatz der dabei angefallenen M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004)

Hinweis Die Klagepartei hat einen Anspruch gegen die beklagte Partei (Luftfahrtunternehmen) auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von (je nach Entfernung des Endziels 250, 400 oder 600 EUR) gem. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004. Die Klagepartei verfügte über eine bestätigte Buchung der beklagten Partei als ausführendem Luftfahrtunternehmen für eine Flugreise mit dem Endziel (Zielort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Über das Ziel hinaus geschossen

Die Einführung der Fluggastrechteverordnung – amtlich: VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 – ist, zumindes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Geipel, Handbuch der Beweiswürdigung, ZAP, 2. Aufl. 2013, 1.456 Seiten, 158 EUR, ISBN 978-3-89655-694-3

Wissen Sie was es mit dem Theorem von Bayes auf sich hat? Nein? Dann wird es aber Zeit! Ich habe mich zum Beispiel gefragt, warum ich das nicht bereits im Studium, spätestens aber im Referendariat gelernt habe. Ich habe mich gefragt, warum in all den Jahren der Aus-, Weiter- und Fortbildung nicht immer wieder die Diskussion aufgebrandet ist, wie Gerichte Beweise würdigen, wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Tempora mutantur oder Verkehrsanwalt 2020

"Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen" lautet ein altes Sprichwort, das auf die Texte Ovids zurückgeht (Tempora mutantur, nosque mutamur in illis) und spätestens seit dem 16. Jahrhundert als Sprichwort belegt ist (Quelle: Wikipedia). Was damals galt, gilt auch heute für die Tätigkeit der Verkehrsanwälte. Wie wird diese in ein paar Jahren aussehen? "Zukunft des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Zulässigkeit einer Feststellungsklage

Hinweis Ist die Schadenentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen, so besteht keine Verpflichtung des Klägers, seine Klage in einen schon bezifferten Teil (Leistungsklage) und in einen noch nicht zu beziffernden Teil (Feststellungsklage) aufzuspalten (BGH NJW-RR 2008, 1520; VersR 1991, 788; OLG Hamm NZV 2002, 235). Erläuterung: Es ist kein seltener F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen im Juni 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: München / Holiday Inn München Süd Datum: Samstag, 1.6.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / H. Fazit

Bei schwersten Personenschäden junger Geschädigter ist es Aufgabe des Anwalts, deren Existenz für die Zukunft zu sichern. Da es um individuelle menschliche Schicksale geht, kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an. Ein standardisiertes Vorgehen, namentlich unter Verwendung mehr oder weniger geeigneter Tabellen, kann nicht die erforderliche aufwendige Arbeit ersetzen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des ASt. v. 31.1.2013 gegen den Bescheid des AG v. 29.1.2013, durch den dem ASt. unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz der Klassen A, BE, CE und DE sowie der von diesen mit umfassten Fahrerlaubnisklassen (vgl. § 6 FeV) entzogen, ihm die Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Erwiderung auf nicht wirksam gesetzte Frist durch das "Gericht"

Hinweis Die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten Dr. XY war noch nicht abgelaufen, weil eine Stellungnahmefrist bereits gar nicht wirksam gesetzt worden war. Die Frist war deshalb nicht wirksam gesetzt worden, weil die Fristsetzung zur Stellungnahme gemäß § 411 Abs. 4 ZPO lediglich durch Mitteilung der Geschäftsstelle erfolgt ist und nicht durch das Gericht (vgl. BGH NJW-RR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Big Brother is watching you – Telematik in der Kfz-Versicherung

Wer kennt das nicht: Man wird damit konfrontiert, schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, obwohl man selbst den Unfallablauf gänzlich anders wahrgenommen hat. Oder man wird von einem Anzeigeerstatter beschuldigt, an einer bestimmten Stelle auf der BAB 5 ihn genötigt zu haben, obgleich man zu diesem Zeitpunkt gar nicht dort gefahren ist, man aber vermeintlich ide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Fahrtenbuch; Er... / 2 Anmerkung:

Mit Blick auf die Verwaltungsaktqualität der Fahrtenbuchanordnung erfolgt der Rechtsschutz gegen ihre Anordnung (zum Rechtsschutz im Verkehrsverwaltungsrecht insgesamt: Haus in: Haus/Zwerger Verkehrsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 2012, Teil 7, §§ 64 ff.) mit Widerspruch (soweit landesrechtlich vorgesehen; vgl. dazu ausführlich Haus in Haus/Zwerger a.a.O. § 64 f.; Hk-VerwR/Kastne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht, Deutscher Anwaltverlag, 6. Auflage 2013, 664 Seiten, 89 EUR, ISBN: 978-3-8240-1197-1

Das Verkehrsrecht ist ein "Massengeschäft". Im Hinblick auf die vielfach geringen Gegenstandswerte muss der Verkehrsrechtler so wirtschaftlich wie möglich arbeiten. Tietgens/Nugel stellen daher zu Beginn ihres Werkes vollkommen zu Recht fest, verkehrsunfallrechtliche Mandate führten nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg, "wenn der zur Abwicklung des Mandats erforderliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Bestimmung der ... / 3 Anmerkung:

Die recht optimistische Annahme der mitgeteilten Entscheidung, dass die angeführten Methoden zur Bestimmung der Höhe des merkantilen Minderwertes wissenschaftlichen Anforderungen genügten, setzt sich berechtigten Einwänden aus. Die Methode Ruhkopf/Sahm, die der BGH noch in einer weit zurückliegenden Entscheidung (NJW 1980, 281, 282) als brauchbare Methode bezeichnet hatte, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Samstag, 27.4.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2013, Willkommen in Hamburg …

… ist nicht nur der Titel des neuen "Tatorts" mit Til Schweiger, sondern auch das Motto des diesjährigen DAV-VerkehrsAnwaltsTages. Die zweite Auflage der Tagung findet am 19./20.4.2013 in Hamburg im ehrwürdigen Hotel Atlantic statt, welches nicht nur durch seinen prominenten Dauergast Udo Lindenberg sondern – um cineastisch zu bleiben – auch als Drehort des James Bond Films ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2013, Die Entwicklun... / E. Tabellen und Listen

Inzwischen stehen dem reiserechtlichen Praktiker diverse Tabellen und Listen zur Verfügung, aus welchen die einschlägigen Minderungsquoten bzw. Urteile kurzfristig ermittelt werden können. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die von der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt a.M. entwickelte Frankfurter Tabelle, die Kemptener Reisemängeltabelle,[52] die Wiener Liste zur Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2013, Die zweckmäßige und erforderliche Beauftragung eines Gutachters bei geringer Schadenshöhe

Hinweis Der Kläger hat einen Anspruch auf Ersatz der Kosten des von ihm beauftragten Gutachters als erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung nach § 249 BGB, da diese Kosten auch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Zwar betragen die voraussichtlichen Reparaturkosten laut Gutachten nur 1.000 EUR und liegen damit in dem Bereich, der verschiedentlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum; Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 12.4.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung in Verke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2013, Deutscher Verkehrsgerichtstag: 23. bis 25.1.2013 – Empfehlungen

Arbeitskreis I: Erwerbsschadensermittlung bei Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg Der Verkehrsgerichtstag hält die Festsetzung eines pauschalen Mindesterwerbsschadens von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vor Eintritt in das Erwerbsleben Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, durch den Gesetzgeber nicht für erforderlich. Vielmehr können auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2013, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2013, Deutscher Anwaltverlag, 31. Aufl. 2013, 760 Seiten, broschiert, mit CD-ROM und Online-Zugang, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1242-8

Ich wiederhole mich: Es wird kaum ohne gehen – dafür aber etwas leichter. Der Verlag ist der Suche nicht mehr nach dem gezahlten Schadensbetrag, sondern – nun in Abkehr von der 30. Auflage – nach der alphabetisch sortierten Verletzungsart nachgegangen. Ein vollständiger Umbau des Werkes führt damit zu einer nutzerfreundlichen Anwendung. Erneut haben Richter am BGH Wolfgang We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2013, Haftung des Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB

Hinweis Der Beklagte zu 1) als Fahrer des Beklagtenfahrzeugs ist bei der Beklagten zu 2) als Halterin dieses Fahrzeugs angestellt und somit Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 Abs. 1 BGB. In Ausübung seiner Verrichtung für die Beklagte zu 2) hat er den Kläger in Form der Verletzungen an seiner Gesundheit und durch den Schaden an dessen Fahrzeug an seinem Eigentum geschädigt. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 1.3.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Neues vom Werbungsausschuss: Die Fahrschulakquise

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig. Es sei hierbei an die Aktion erinnert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Samimi: AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2013, 368 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1233-6

Gregor Samimi ist es gelungen, in 12 Kapiteln ein höchst praxistaugliches Nachschlagewerk für die tägliche Praxis im Umgang mit den Rechtsschutzversicherungen zu schaffen. Sein Kompendium beginnt er mit einem interessanten Überblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Rechtsschutzversicherer und zeigt dabei sachlich die Reibungspunkte zwischen Anwalt und Versicherer auf. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, EU-Fahrerlaubn... / 1 Aus den Gründen:

[1] "… 1. Die zulässige Berufung [gegen das Urt. des BayVG München v. 22.11.2011 – M 1 K 11.4477] ist nicht begründet. Der Kl. ist nicht berechtigt, aufgrund seiner tschechischen Fahrerlaubnis v. 21.3.1996 Kfz in der Bundesrepublik Deutschland zu führen." [2] Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 FeV dürfen Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz i.S.d. § 7 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2013, Kein Besichtigungsrecht des beschädigten Fahrzeugs durch den Versicherer

Hinweis Ein Anspruch auf Besichtigung des Fahrzeugs besteht nicht. Das Landgericht München I (Az. 19 S 11609/90) hat bereits in seinem Urteil v. 20.12.1990 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht des eintrittspflichtigen Versicherers nicht gibt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 mit Urteil v. 28.10.1998 festgestellt, dass der ersatzpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Dresden / Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 1.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Hannover / Andor Plaza Hotel Datum: Samstag, 15.2.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– EUR Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Samstag, 24.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Roth (Hrsg.): NomosFormulare Verkehrsrecht, Nomos, 3. Auflage 2012, 1512 Seiten, 118 EUR, ISBN 978-3-8329-7207-3

Ökonomisches Arbeiten ist eine anwaltliche Schlüsselqualifikation, denn nur wer seine Akte schnell und qualitativ bearbeitet, kann seinen Umsatz in Schwung halten. Vor allem das Verkehrsrecht verlangt die Bearbeitung vieler Akten in hoher Schlagzahl ab. Das zügige Alltagsgeschäft gerät jedoch schnell ins Stocken, wenn ein Schriftsatz von Anfang bis Ende neu verfasst werden m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2012, Prozessuale An... / Einführung

Für die Gelegenheit, anlässlich der diesjährigen Homburger Tage zu Ihnen zu sprechen, danke ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Als Mitglied des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Ihrem Arbeitsgebiet eng verbunden, habe ich mich über Ihre erneute Anfrage, lieber Herr Gebhardt, sehr gefreut. In diesem Jah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Heiße Eisen

Nachdem der 50. Verkehrsgerichtstag mit seinen flankierenden Jubiläumsveranstaltungen fast 1.900 Teilnehmer nach Goslar gezogen hatte, kann man auch für den 51. Verkehrsgerichtstag mit einer hohen Beteiligung rechnen. Dies liegt an einer wieder sehr aktuellen Themenauswahl, die viele gegenwärtig kontrovers diskutierte Themen aus dem Verkehrsrecht aufgreift. So wird im Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Himmelreich/Halm/Staab: Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, Luchterhand Verlag, 2. Auflage, 1789 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-07949-1

Die Loseblattsammlung Himmelreich/Halm zur Kfz-Schadenregulierung ist seit Jahren ein Standardwerk für Verkehrsrechtler. Der Nachteil dieser Werke ist aber, dass diese jeweils punktuell aktualisiert werden und daher in einzelnen Teilen nicht durchgehend der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Um diesem Nachteil zu begegnen, haben die Herausgeber nunmehr in der 2. Auflage e...mehr