Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1754 BGB – Wirkung der Annahme.

Gesetzestext (1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. (2) In den anderen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. (3) Die elterliche Sorge steht in den Fällen des Absatzes 1 den Ehegatten gemeinsam,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 739 BGB – Haftung für Fehlbetrag.

Gesetzestext Reicht der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht aus, so hat der Ausscheidende den übrigen Gesellschaftern für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Verlust aufzukommen. Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung. (zum 1.1.24) (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Genügende anderweitige Befestigung.

Rn 23 Die Vertiefung (Rn 10 ff) ist dann nicht unzulässig, wenn sie zwar zu dem Verlust der erforderlichen Stütze (Rn 17 ff) des Nachbargrundstücks führen kann, aber für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. Die dafür notwendigen Maßnahmen muss der Vertiefende auf seinem eigenen Grundstück vornehmen; das Nachbargrundstück darf er grds nicht in Anspruch nehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; 08, 761; KG FuR 17, 568; Karlsr FamRZ 14, 942; Hamm FamRZ 14, 1034). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen. (2) 1Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Sie erfolgt, wenn sie nicht bei der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes. (3) 1Die Zurücknahme hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Folge, die durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Hoheitsakt.

Rn 7 Wird die Sache dem Besitzer auf Grund eines Hoheitsaktes entzogen (etwa im Wege der Zwangsvollstreckung oder der öffentlich-rechtlichen Beschlagnahme), so führt dies nicht im zivilrechtlichen Sinne zum Abhandenkommen der Sache. Vielmehr vollzieht sich der Verlust des Besitzes auf Grund öffentlicher Gewalt außerhalb der Privatrechtsordnung (MüKo/Quack § 935 Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss des Wertersatzes, III 1.

Rn 14 Auch für den Ausschluss des Wertersatzes gibt es drei Fallgruppen. (1.) Der zum Rücktritt berechtigende Mangel hat sich erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt, Nr 1 (vgl § 467 1 Hs 2 aF). Denn wenn sich der Mangel schon vorher gezeigt hätte, wäre der Empfänger wahrscheinlich schon vor der Verarbeitung zurückgetreten und hätte dann seine Pflicht durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsstellung des Ausschlagenden.

Rn 4 Da der Ausschlagende nicht Gesamtrechtsnachfolger ist, stand ihm der Nachlass zu keinem Zeitpunkt zu, auch ist der wirkliche Erbe nicht etwa Rechtsnachfolger des Ausschlagenden (BGH NJW 89, 2885 [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87]). Er hat, abgesehen von §§ 2305, 2306 I u 1371 III, keinen Pflichtteilsanspruch, wobei auch die Ausschlagung ›aus allen Berufungsgründen‹ nicht z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestätigung gem § 144.

Rn 2 Die Bestätigung nach § 144 betrifft ein wirksames, noch nicht angefochtenes Rechtsgeschäft und führt nur zum Verlust des Anfechtungsrechts. Sie stellt geringere Anforderungen und setzt keine empfangsbedürftige Willenserklärung voraus (RGZ 68, 398). Nach Ausübung des Anfechtungsrechts ist eine Bestätigung gem § 141 möglich (BGH NJW 71, 1800).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Prüfungsumfang des Gerichts.

Rn 13 Das Gericht darf sich nicht mit der Feststellung begnügen, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht zu den Akten gelangt ist, denn die Frist ist bereits dann gewahrt, wenn der Schriftsatz rechtzeitig in den Empfangsbereich des Gerichts gelangt ist, also vor Fristablauf in den Briefkasten des Gerichts geworfen wurde. Kann dies festgestellt werden, so ist die Frist gew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höhe der Einkünfte.

Rn 31 Grund der Sonderbehandlung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist ihr abweichender Zahlungsmodus, der einer Gleichstellung mit dem laufenden Arbeitseinkommen Grenzen setzt. In ähnlicher Weise gilt dies auch für sonstige Einkünfte, etwa aus Vermögen, wenn zB Dividenden in anderen Rhythmen als Arbeitseinkommen gezahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Abgrenzung.

Rn 1 Die Auflösung zielt auf Beendigung des Vereins und ändert seinen Zweck in den der Liquidation. Erlöschen ist die sofortige Vollbeendigung des Vereins, er hört auf zu existieren. Mit dem Verlust der Rechtsfähigkeit endet lediglich die Rechtspersönlichkeit des Vereins, er kann aber als nichtrechtsfähiger Verein oder GbR fortbestehen (KG Rpfleger 07, 82, 83 [KG Berlin 12.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt den Zeitpunkt des Erbschaftserwerbs im Interesse der Rechtssicherheit. Die endgültige Erbenstellung tritt durch die Annahme der Erbschaft bzw durch Ablauf der Ausschlagungsfrist ein, ohne dass die Ausschlagung erklärt worden wäre. Die Annahme bewirkt den Verlust des Ausschlagungsrechts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Folgen einer Pflichtverletzung.

Rn 11 Zum Verlust des Vergütungsanspruchs s § 413 Rn 4–6.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 728a BGB – Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbetrag. (zum 1.1.24)

Gesetzestext Reicht der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, hat der ausgeschiedene Gesellschafter der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 8 Zum Verlust des Vergütungsanspruchs s § 413 Rn 4–6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verzicht oder wenigstens schuldhaft rügelose Einlassung.

Rn 9 Die Heilung eines Verstoßes gegen eine verzichtbare Verfahrensvorschrift setzt voraus, dass der Verstoß bei der Gerichtshandlung durch keine Partei oder bei Parteihandlungen nicht durch die andere Partei wenigstens konkludent gerügt wird. Dabei bestehen geringe Anforderungen an eine Rüge; effektiver Rechtsschutz bzw Verfahrensrechte dürfen nicht durch überzogene Rügeanf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Sache muss in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Behörde oder einer (privaten oder öffentlichen) Verkehrsanstalt (s.o. Rn 1) gefunden und an sich genommen worden sein. Es gilt § 965 Rn 2 ohne die dort für einen Verlust genannten räumlichen Beschränkungen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zweitinstanzliche Verfahrensfehler.

Rn 5 Nicht von § 534 erfasst wird der Verlust der Möglichkeit der Rüge einer Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das Berufungsgericht. Dieser unterfällt §§ 525, 295. Wiederholt das Berufungsgericht einen bereits vom erstinstanzlichen Gericht gemachten Verfahrensfehler, steht der Rüge in 2. Instanz nicht entgegen, dass die Partei ihr erstinstanzliches Rügerecht bereit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht beeinträchtigt. (2) Die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfäh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (BRHP/Faust Rz 70). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen, Abgrenzungen.

Rn 11 Das Spiel hat die Erzielung von Gewinn zum Ziel: Die Vertragspartner sagen sich für den Fall des Spielgewinns eine Leistung zu. Für die Gewinnchance nimmt der Spieler ein Verlustrisiko in Kauf (vgl BeckOKBGB/Janoschek § 762 Rz 3). Charakteristisch ist, dass dem Spielvertrag ein ernster sozialer oder wirtschaftlicher Zweck fehlt (vgl Staud/Schönenberg-Wessel Vorbem zu §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfragen.

Rn 15 Bei nach Intensität und Dauer geringfügigen Beeinträchtigungen kann ein Schmerzensgeld ganz entfallen (etwa BGH NJW 93, 2173, 2175 [BGH 27.05.1993 - III ZR 59/92]); Schmerzensgelder unter etwa 50 Euro dürften daher kaum vorkommen. Dass dies bei der Neufassung des § 253 II nicht ausdrücklich gesagt worden ist, beruht nur darauf, dass der BGH es ohnehin schon anerkannt h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht.

Rn 2 Aktiv wahlberechtigt sind gem Abs 1 S 1 alle Berufsrichter (nicht: ehrenamtliche Richter) des Gerichts, also Richter auf Lebenszeit, Richter auf Zeit, Richter auf Probe, Richter kraft Auftrags oder für die Dauer von mindestens 3 Monaten (nicht: bereits seit 3 Monaten – arg Gesetzeswortlaut ›für‹ nicht ›seit‹ –; aA Saenger/Rathmann § 21b GVG Rz 2) abgeordnete Richter, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bindungen des Kindes.

Rn 43 Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Prüfung des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes. Damit sind die gefühlsmäßigen Neigungen gemeint, die das Kind zu seinen Eltern und Geschwistern, aber auch zu anderen nahestehenden Personen hat (J/H/A/Lack § 1671 Rz 68; vgl Zweibr FamRZ 10, 138). Das Entstehen und Erhalten stabiler emotionaler Beziehungen ist für eine gesu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat, ist zum Ersatz nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet, die dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechts gegen Dritte zustehen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Übernahme/Wegfall eines negativen Kapitalkontos

Rn. 491 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Auf dem Kapitalkonto des Einzelunternehmers/Mitunternehmers wird seine Einlage fortgeschrieben, die bei einer Mitunternehmerschaft handelsrechtlich (§ 120 HGB) als Kapitalanteil bezeichnet wird (Demuth, KÖSDI 2013, 18 381). Ein neben weiteren Leistungen vom Erwerber übernommenes negatives Kapitalkonto erhöht den Veräußerungsgewinn (BFH v 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichterwartung der Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Rn 7 Ob die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwartet werden kann, ist durch das Gericht unter Würdigung aller Umstände des Falles zu entscheiden (BGH NJW 78, 1810). Allein die Trennung von mehr als 1 Jahr begründet für sich noch nicht die tatsächliche Vermutung des Scheiterns der Ehe (BGH FamRZ 95, 229). Erforderlich ist Sachvortrag, der dem Gericht die An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 14 Nach dem Grundgedanken des gesetzlichen Güterrechts beschränkt sich der Zugewinnausgleich auf das gemeinsam Erwirtschaftete, während die Eheleute nicht an solchen Zuwendungen beteiligt werden sollen, die allein auf persönlichen Beziehungen eines Ehegatten beruhen oder ihm aufgrund ähnlicher Umstände zufließen, an denen der andere keinen Anteil hat und die in keinem Zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Reichweite der Abschlussfreiheit.

Rn 15 Die so beschriebene negative Abschlussfreiheit setzt voraus, dass die Rechtsordnung einen zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag als wirksam anerkennt (positive Abschlussfreiheit, Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 13). Im engsten persönlichen Freiheitsbereich versagt das Recht allerdings diese Anerkennung, da diese Sphäre einer (vertraglichen) Selbstbindung nicht z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 729 BGB – Fortdauer der Geschäftsführungsbefugnis.

Gesetzestext 1Wird die Gesellschaft aufgelöst, so gilt die Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung zu seinen Gunsten gleichwohl als fortbestehend, bis er von der Auflösung Kenntnis erlangt oder die Auflösung kennen muss. 2Das Gleiche gilt bei Fortbestand der Gesellschaft für die Befugnis zur Geschäftsführung eines aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechtigtes Interesse des Gläubigers an der Erteilung.

Rn 5 Der Gläubiger muss, um eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nach § 733 zu erhalten, hieran ein berechtigtes Interesse haben (München FamRZ 05, 1102, 1103). Es besteht in den Fällen des Verlusts der ursprünglichen Ausfertigung oder dann, wenn sich anhand der Akten nicht feststellen lässt, ob der Gläubiger die erste Ausfertigung erhalten hat (Kobl NJW-RR 13, 1019). Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schiffsverkehr.

Rn 43 Bei dem Zusammenstoß von Schiffen spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Schiffsführers, wenn er gegen einschlägige Vorschriften des Schiffsverkehrs (BGH MDR 71, 562 – Nichtabgabe der vorgeschriebenen Nebelzeichen; Hambg MDR 74, 675 – unterlassene Schallsignale) oder gegen Regeln der seemännischen Praxis verstoßen hat (BGH NJW 69, 1109 – Verlust eines Anker...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Von Amts wegen.

Rn 35 ZB bei vorinstanzlicher Verwertung eines nicht alle entscheidungserheblichen Fragen behandelnden, also unvollständigen Gutachtens, § 529 I Nr 1 Hs 2 (BGHZ 159, 254 = NJW 04, 2828; NJW 03, 3480, 3481). Weiterhin nach allg Regeln (s Rn 17–27): zB bei Anlass zu weiterer Sachaufklärung (noch offener Fragen oder Unklarheiten) wegen neuen, zuzulassenden oder näher substantii...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck und Anwendbarkeit.

Rn 1 Mit § 805 soll der Inhaber der Haupturkunde va beim Verlust von Zins- oder Rentenscheinen geschützt werden. Erneuerungsscheine sind nach hM lediglich Legitimationspapiere (RGRK/Steffen § 803 Rz 9; zur aA Staud/Marburger § 803 Rz 14). Mit dem Erlöschen der Haupturkunde werden sie kraftlos. Nach § 805 1 sind Erneuerungsscheine zum Empfang der (Zins- oder Renten-)Scheine e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. § 447 II (Abs 3 S 2 Alt 3).

Rn 6 Der Verkäufer trägt, vorbehaltlich II, das Risiko bis zur Übergabe gem § 446 an den Käufer (s dort Rn 11, 13; für Transportschäden LG Coburg CR 07, 59, 60). II und III S 2 Alt 3 schließen nur die Verschiebung der Preisgefahr durch § 447 aus, führen dagegen für die Leistungsgefahr nicht zu einer Bringschuld: Der Verkäufer wird bei unverschuldetem Verlust der Ware auf dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterscheinen des Gegners im Termin der selbstständigen Beweiserhebung (Abs 2).

Rn 8 Es ist das Recht des Antragsgegners, sich nicht am Verfahren zu beteiligen. Jedoch treten die Wirkungen des § 493 nicht gegenüber einem nicht zum gerichtlichen Termin des selbstständigen Beweisverfahrens oder nicht zu einem Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen ein, sofern der Antragsgegner dann auch nicht erschienen ist (Köln WuM 77, 47). Indes handelt es sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 547 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und entspricht inhaltlich § 557a aF. Eine Übergangsregelung existiert daher nicht. § 547 gilt für alle Mietverhältnisse und ist über § 581 II auf Pachtverträge anwendbar (BGH NJW 00, 2987 [BGH 17.05.2000 - XII ZR 344/97]). Sinn und Zweck des § 547 ist der Schutz des Mieters vor dem Verlust der im Voraus gele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewilligung.

Rn 9 Die Bewilligung ist eine materiell-rechtliche, einseitige, empfangsbedürftige und formlose Willenserklärung aller Verpflichteten des Berichtigungsanspruchs (§ 894). Verfahrensrechtlich gelten die §§ 19, 29 GBO. Hinsichtlich Adressat, Bindung und Verlust der Verfügungsbeschränkung sind §§ 875 I 2, 875 II (MüKo/Lettmaier Rz 12) und 878 (Soergel/Stürner Rz 10, str) entspr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entgelt.

Rn 6 Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, hat dem Zahlungsdienstnutzer die Möglichkeit zu bieten, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments kostenlos anzuzeigen. Die Kostenfreiheit der Anzeige ist in § 675m I S 1 Nr. 4 geregelt. Der Zahlungsdienstleister darf aller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf.

Rn 8 I 2 legt die Unwiderruflichkeit der Gestattung für die Fälle fest, in denen zum einen eine Gestattungspflicht besteht und weiterhin der Empfänger der Gestattung Besitzer der Hauptsache ist. Wirkungen entfaltet der Widerruf nur insoweit, als das Eigentum an den Bestandteilen nunmehr nicht mehr auf Grund der Gestattung erworben werden kann (Soergel/Henssler § 956 Rz 7). R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gebundenes Ermessen.

Rn 5 Das Ermessen ist gebunden, wenn die einzelnen Ansprüche unterschiedliche Prozessarten betreffen (zB Urkundenprozess und ordentliches Verfahren). Auch nach unzulässiger Anspruchsverbindung (§ 260; § 126 II FamFG) ist eine Trennung zwingend. Umgekehrt darf eine Trennung nicht erfolgen, wenn die Ansprüche in einem Eventualverhältnis stehen. Denn dann würde der hilfsweise g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1176 BGB – Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel.

Gesetzestext Liegen die Voraussetzungen der §§ 1163, 1164, 1168, 1172 bis 1175 nur in Ansehung eines Teilbetrags der Hypothek vor, so kann die auf Grund dieser Vorschriften dem Eigentümer oder einem der Eigentümer oder dem persönlichen Schuldner zufallende Hypothek nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek geltend gemacht werden. Rn 1 Bei Übergang eines Tei...mehr